RE 3 & RB 30 Ersatzverkehr Dresden Hbf – Dresden-Plauen; bis 15.11.2026

RE 3 & RB 30 Ersatzverkehr Dresden Hbf – Dresden-Plauen; bis 15.11.2026 MRB Baustellenreport August 2026 - Aktuelle Meldungen - Mitteldeutsche Regiobahn Bleiben Sie informiert! In unserem monatlichen Baustellenreport geben wir einen Überblick über die aktuellen Baumaßnahmen der DB InfraGO und deren Auswirkungen auf die Fahrpläne der Mitteldeutschen Regiobahn. Hier erfahren Sie, welche Strecken betroffen sind und wo Schienenersatzverkehr eingerichtet wird. RB 45: Fehlende Echtzeitdaten in den Zügen aktuell stehen aufgrund einer Systemumstellung in unseren Fahrzeugen auf den Linien RE 3, RB 30 und RB 45 vorübergehend keine Echtzeitdaten zur Verfügung. ...

August 3, 2026

Dresden Monarchs schlagen Düsseldorf Panther in Dresden; Comeback aus 17:20-Rückstand zum Sieg

Dresden Monarchs schlagen Düsseldorf Panther in Dresden; Comeback aus 17:20-Rückstand zum Sieg Dresden Monarchs weiterhin ungeschlagen - effect® ENERGY GFL Dresdner gewinnen enges Match gegen die Düsseldorf Panther mit 30:20 Die Dresden Monarchs bleiben in der aktuellen Spielzeit weiter ungeschlagen. Gegen den Tabellen-Vierten der effect® ENERGY GFL Gruppe Nord, die Düsseldorf Panther, mussten die Sachsen aber deutlich mehr investieren und gewannen am Ende mit 30:20 (14:0 6:0). Das sollte eine Sommer-Party werden in Dresden. Das mit dem Sommer fiel meteorologisch bedingt ins Wasser. Und nach Party sah das auch zeitweise so gar nicht aus. Was es aber war: ein spannendes Footballspiel auf verdammt hohem Niveau. Insofern kamen die 3.756 Fans im Dresdner Heinz-Steyer-Stadion an diesem Samstag voll auf ihre Kosten! Die Monarchs starteten furios! Kaum zwei Minuten waren gespielt, da fand Dresdens Quarterback Rocky Lombardi seinen Lieblings-Receiver Montigo Moss. Der schnappte sich den Ball und lief mit atemberaubender Geschwindigkeit in die Endzone zum ersten Touchdown (PAT Florian Finke 7:0). Wenig später stand es schon 14:0. Die Gäste hatten sich früh vom Ball trennen müssen, Dresden kam schon in Sichtweite der Düsseldorfer Endzone ins Angriffsrecht. Und Lombardi nahm Herz und Ball spontan selbst in die Hand und lief zum zweiten Monarchs-Touchdown (PAT Finke 14:0). Das sah nach einer sehr sicheren Sache aus. Wurde es aber so gar nicht, denn die Gäste, nach anfänglichen Schwierigkeiten, kamen mit Ende des ersten und mit Beginn des zweiten Viertels besser in Schwung. Angeführt vom in der Sommerpause frisch verpflichteten neuen Spielmacher Dawson Herl schalteten die Panther sowohl in Angriff als auch Verteidigung mehrere Gänge hoch. Einen ersten guten Drive über mehr als sechs Minuten schloss Herl mit dem ersten Touchdown Pass auf Sven Appelt ab (PAT nicht gut 14:6). Dresden wollte kontern. Man sah es den Spielern an, dass sie weiter dominant auftreten wollten. Sowohl Montigo Moss als auch Runningback David Moore trumpften auf, fighteten immer wieder für Extra-Yards. Doch dann passiert es eben auch mal, dass man einen Tick überdreht. Moore, die Goalline und den nächsten Touchdown schon im Blick, verlor den Ball. Keine Punkte, dafür Ball für die Panther. Und die nahmen diese Einladung dankend an: Touchdown James Okike plus erfolgreiche Conversion für zwei Punkte – Ausgleich 14:14. In den letzten Sekunden vor der Halbzeitpause marschierte Dresden noch einmal und legte dank Florian Finke via Fieldgoal zum 17:14 nach. Da kamen Deja-Vu-Vibes auf. War da nicht was im Hinspiel? Da stand es zur Pause ähnlich 14:14. Dresden gewann, vor allem dank einer bärenstarken Defense. Und waren es nicht auch diese Düsseldorfer, die im letzten Jahr als einziges Team den scheinbar unschlagbaren Potsdamern die einzige Niederlage beibringen konnten? Sollte Ihnen heute ein ähnlicher Coup in Dresden gelingen? Sie hatten jedenfalls sichtbar Lust und Spaß, den Favoriten weiter zu ärgern. Dresden leistete sich zu Beginn des dritten Viertels schon den zweiten kapitalen Fehler: Interception Rocky Lombardi – Jurriente Davis fing den Ball für seine Panther ab. Und Dawson Herl fand erneut James Okike zum nächsten Touchdown. Auch hier ging zwar der Zusatzpunktversuch schief, aber nun lag eben zum ersten Mal Düsseldorf vorn – 17:20. Nicht lange – diesmal fand Dresden schnell eine erfolgreiche Antwort: Wieder Lombardi, wieder Moss, wieder Finke – 24:20. Schlussviertel – Hochspannung! Düsseldorf roch die Überraschung, Dresden stemmte sich dagegen und musste wirklich um jedes Yard und jeden Punkt kämpfen. Florian Finke erhöhte mit einem erneut erfolgreichen Fieldgoal zwischenzeitlich auf 27:20. Und dann schlug im richtigen und entscheidenden Moment Dresdens Defense zu. Logan Mobelini eröffnete die Jagd auf Quarterback Herl, zwang den zu einem Fehler, freier Ball und Dresdens Sterling May griff zu. Dresden ließ jetzt Ball und Uhr laufen. Und Finke legte mit seinem dritten Fieldgoal zum 30:20 nach. Düsseldorf versuchte in den letzten gut 90 Sekunden noch einmal eine letzte Wende zu erzwingen. Das gelang aber nicht. Schluss: 30:20 für Dresden. Beide Teams hatten an diesem verregneten August-Samstag zeitweise Probleme mit rutschigem Geläuf und einem glitschigen Ball. Dresdens Headcoach Greg Seamon hatte außerdem zu Recht vor einem starken Gegner gewarnt, dessen Leistungs-Niveau nicht unbedingt vom Tabellenstand korrekt wiedergegeben wird. Seamons Team wankte kurz. Und fand mit Konzentration und Konsequenz zurück in die Spur. Am kommenden Wochenende müssen die Monarchs zu den immer unbequemen Berlin Rebels. Und in 14 Tagen steigt dann das nächste Heimspiel: Sonntag (!), 16. August, gegen die Hildesheim Invaders.

August 3, 2026

Pforzheim Wilddogs schlagen Munich Cowboys 14:07 in Pforzheim; Playoff-Heimrecht im eigenen Stadion gesichert

Pforzheim Wilddogs schlagen Munich Cowboys 14:07 in Pforzheim; Playoff-Heimrecht im eigenen Stadion gesichert Hart umkämpfter 14:07-Heimsieg - effect® ENERGY GFL Pforzheim. Es war ein Nervenkrimi, der den Fans in Pforzheim am Wochenende alles abverlangte. Im zehnten Spiel der laufenden Saison empfing das effect®-ENERGY GFL Team der Pforzheim Wilddogs die Munich Cowboys. Trotz der baden-württembergischen Sommerferien fanden über 800 begeisterte Zuschauer den Weg in die heimische KRAMSKI-Arena und sahen einen enorm wichtigen 14:07-Erfolg der Hausherren. Dieser Sieg hält den Traum von den Playoffs im eigenen Stadion am Leben, doch der Blick auf die direkte Konkurrenz verspricht ein extrem dramatisches Saisonfinale. ...

August 3, 2026

Prof. Dr.-Ing. Wenke Weinreich wird zweite Institutsleiterin am Fraunhofer IPMS; Stärkt Deutschlands Mikroelektronik-Strategie

Prof. Dr.-Ing. Wenke Weinreich wird zweite Institutsleiterin am Fraunhofer IPMS; Stärkt Deutschlands Mikroelektronik-Strategie Prof. Wenke Weinreich wird zweite Institutsleiterin am Fraunhofer IPMS Erweiterte Institutsleitung Prof. Wenke Weinreich wird zweite Institutsleiterin am Fraunhofer IPMS Presseinformation August 2026 Das Fraunhofer-Institut für Photonische Mikrosysteme IPMS erweitert seine Institutsleitung: Prof. Dr.-Ing. Wenke Weinreich übernimmt ab sofort die Position der zweiten Institutsleiterin und unterstützt damit den Institutsleiter Prof. Dr.-Ing. Harald Schenk in der strategischen und wissenschaftlichen Führung des Instituts. Gleichzeitig tritt sie an der Technischen Universität Dresden die Professur für Funktionalisierte Mikroelektronik für heterogene Systeme an. Prof. Wenke Weinreich wird zweite Institutsleiterin am Fraunhofer IPMS ...

August 3, 2026

Landesdirektion Sachsen führt Auslegung der Planunterlagen B 96 nördlich Königswartha (Königswartha–Caminau); Einwendungen bis einschließlich 16. September 2026

Landesdirektion Sachsen führt Auslegung der Planunterlagen B 96 nördlich Königswartha (Königswartha–Caminau); Einwendungen bis einschließlich 16. September 2026 Bundesstraßen | “B 96 nördlich Königswartha, mit Fischotterdurchlässen” [22.6.2026] Inhaltsverzeichnis (pdf-Datei; 0,47 MB) 1772] Bekanntmachung “B 96 nördlich Königswartha, mit Fischotterdurchlässen” - Auslegung der Planunterlagen - Die Landesdirektion Sachsen führt auf Antrag des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Bautzen, für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach § 17a des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in Verbindung mit § 73 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und § 1 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) durch. Gegenstand der Planung ist der Ausbau der Bundesstraße 96 zwischen dem Ortsausgang Königswartha und dem Ortseingang von Caminau. Ferner sollen im Dammbereich der B 96 zwischen Großem Ziegelteich und Pischzangteich mehrere Amphibien- und Fischotterdurchlässe mit entsprechenden Leiteinrichtungen errichtet werden. Des Weiteren ist die Erneuerung des straßenbegleitenden Radweges vorgesehen. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemarkung Königswartha und in der Gemarkung Caminau der Gemeinde Königswartha beansprucht. Eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) besteht für das Vorhaben nicht. Der Vorhabenträger hat die entscheidungsrelevanten Unterlagen über die Auswirkungen des Vorhabens vorgelegt, die Bestandteil der nachfolgend aufgeführten Auslegungsunterlagen sind: Die Pläne (Zeichnungen und Erläuterungen im dargestellten Umfang) sind gemäß § 17a Abs. 3 FStrG in der Zeit vom Des Weiteren wird nach § 17a Abs. 3 Satz 2 FStrG eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit der Einsichtnahme in die Planunterlagen während des vorgenannten Zeitraums in der Gemeindeverwaltung Königswartha, Bahnhofstraße 4, 02699 Königswartha, zu den Dienststunden Mo.: 9.00 bis 11.00 Uhr und 13.30 bis 15.00 Uhr, Di.: 9.00 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 18:00 Uhr, Do.: 9.00 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr zur Verfügung gestellt. Gemäß den Bestimmungen des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes können die entscheidungserheblichen Unterlagen auf Antrag auch in der Landesdirektion Sachsen, Referat 32, eingesehen werden. 1. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt sind, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis einschließlich 16. September 2026 bei der Landesdirektion Sachsen Einwendungen gegen den Plan erheben bzw. sich äußern. Die Einwendungen sollen vorzugsweise als PDF-Datei elektronisch per E-Mail übermittelt werden (post@lds.sachsen.de). Eine Übermittlung ist ebenfalls schriftlich oder zur Niederschrift möglich (Postanschrift: Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, oder den Dienststellen der Landesdirektion Sachsen in Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, Landesdirektion Sachsen, Nebenstelle Dresden, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden oder in Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig oder bei der o. g. Gemeindeverwaltung). Einwendungen sollen Namen, eine vollständige, zustellfähige Anschrift der Einwendenden enthalten, um Berücksichtigung im Verwaltungsverfahren zu finden. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Mit Ablauf der oben genannten Einwendungs- bzw. Äußerungsfrist sind alle Einwendungen bzw. Äußerungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, für dieses Verwaltungsverfahren ausgeschlossen (§ 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG). Bei Einwendungen bzw. Äußerungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Eingangsbestätigungen erfolgen. 2. Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen eine Zulassungsentscheidung des beantragten Vorhabens einzulegen, werden hiermit entsprechend von der Auslegung des Plans benachrichtigt. Sie können innerhalb der in Nr. 1 genannten Frist Stellungnahmen zu dem Plan abgeben bzw. sich äußern. 3. Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen verzichten (§ 17a Abs. 5 FStrG). Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht werden. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen wird der Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt (§ 17 VwVfG). Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. 4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Vorbringen von Äußerungen oder Abgabe von Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. 6. Über die Äußerungen, Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde (Landesdirektion Sachsen) entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die diejenigen, über deren Einwendung entschieden worden ist, und den Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. 7. Vom Beginn der Veröffentlichung der Planunterlagen treten die Anbaubeschränkungen nach § 9 FStrG und die Veränderungssperre nach § 9a FStrG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger der Straßenbaulast ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 9a Abs. 6 FStrG). Datenschutzhinweise gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung Bei der Abgabe von Stellungnahmen und Äußerungen oder der Erhebung von Einwendungen stellen sie der Landesdirektion Sachsen Personen bezogene Daten zur Verfügung. Die Landesdirektion Sachsen erhebt solche Daten auch bei Meldebehörden, Grundbuchämtern und im Handelsregister. Diese Daten werden von der Landesdirektion Sachsen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Daten werden dem Vorhabenträger übermittelt. Die entsprechenden datenschutzrechtlichen Informationen nach Artikel 13 Abs. 1 und 2 sowie Artikel 14 Abs. 1 und 2 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere welche Rechte Ihnen diesbezüglich zustehen, erfahren Sie unter dem folgenden Link: https: ...

August 3, 2026

Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft Dresden veranstaltet Kolloquium zum Rosengarten im Stadtforum Dresden; 90-jähriges Bestehen des Rosengartens

Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft Dresden veranstaltet Kolloquium zum Rosengarten im Stadtforum Dresden; 90-jähriges Bestehen des Rosengartens Kolloquium Rosengarten | Beteiligungsportal Landeshauptstadt Dresden Status Aktiv Termin 04.09.2026 09:00 Uhr Buchungsstatus 80 freie Plätze Der Rosengarten am Dresdner Elbufer feiert in diesem Jahr sein 90-jähriges Bestehen. Aus diesem Anlass veranstalten das Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft und der Regiebetrieb Zentrale Technische Dienstleistungen der Landeshauptstadt Dresden am 4. September 2026 im Stadtforum Dresden ein nicht öffentliches Kolloquium mit anschließender Exkursion in den Rosengarten. ...

August 3, 2026

Landesdirektion Sachsen Auslegung der Planunterlagen B 96 nördlich Königswartha, Caminau; Einwendungen bis 16.09.2026 möglich

Landesdirektion Sachsen Auslegung der Planunterlagen B 96 nördlich Königswartha, Caminau; Einwendungen bis 16.09.2026 möglich Bundesstraßen | “B 96 nördlich Königswartha, mit Fischotterdurchlässen” [22.6.2026] Inhaltsverzeichnis (pdf-Datei; 0,47 MB) 1772] Bekanntmachung “B 96 nördlich Königswartha, mit Fischotterdurchlässen” - Auslegung der Planunterlagen - Die Landesdirektion Sachsen führt auf Antrag des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Bautzen, für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach § 17a des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in Verbindung mit § 73 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und § 1 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) durch. Gegenstand der Planung ist der Ausbau der Bundesstraße 96 zwischen dem Ortsausgang Königswartha und dem Ortseingang von Caminau. Ferner sollen im Dammbereich der B 96 zwischen Großem Ziegelteich und Pischzangteich mehrere Amphibien- und Fischotterdurchlässe mit entsprechenden Leiteinrichtungen errichtet werden. Des Weiteren ist die Erneuerung des straßenbegleitenden Radweges vorgesehen. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemarkung Königswartha und in der Gemarkung Caminau der Gemeinde Königswartha beansprucht. Eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) besteht für das Vorhaben nicht. Der Vorhabenträger hat die entscheidungsrelevanten Unterlagen über die Auswirkungen des Vorhabens vorgelegt, die Bestandteil der nachfolgend aufgeführten Auslegungsunterlagen sind: Die Pläne (Zeichnungen und Erläuterungen im dargestellten Umfang) sind gemäß § 17a Abs. 3 FStrG in der Zeit vom Des Weiteren wird nach § 17a Abs. 3 Satz 2 FStrG eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit der Einsichtnahme in die Planunterlagen während des vorgenannten Zeitraums in der Gemeindeverwaltung Königswartha, Bahnhofstraße 4, 02699 Königswartha, zu den Dienststunden Mo.: 9.00 bis 11.00 Uhr und 13.30 bis 15.00 Uhr, Di.: 9.00 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 18:00 Uhr, Do.: 9.00 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr zur Verfügung gestellt. Gemäß den Bestimmungen des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes können die entscheidungserheblichen Unterlagen auf Antrag auch in der Landesdirektion Sachsen, Referat 32, eingesehen werden. 1. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt sind, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis einschließlich 16. September 2026 bei der Landesdirektion Sachsen Einwendungen gegen den Plan erheben bzw. sich äußern. Die Einwendungen sollen vorzugsweise als PDF-Datei elektronisch per E-Mail übermittelt werden (post@lds.sachsen.de). Eine Übermittlung ist ebenfalls schriftlich oder zur Niederschrift möglich (Postanschrift: Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, oder den Dienststellen der Landesdirektion Sachsen in Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, Landesdirektion Sachsen, Nebenstelle Dresden, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden oder in Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig oder bei der o. g. Gemeindeverwaltung). Einwendungen sollen Namen, eine vollständige, zustellfähige Anschrift der Einwendenden enthalten, um Berücksichtigung im Verwaltungsverfahren zu finden. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Mit Ablauf der oben genannten Einwendungs- bzw. Äußerungsfrist sind alle Einwendungen bzw. Äußerungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, für dieses Verwaltungsverfahren ausgeschlossen (§ 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG). Bei Einwendungen bzw. Äußerungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Eingangsbestätigungen erfolgen. 2. Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen eine Zulassungsentscheidung des beantragten Vorhabens einzulegen, werden hiermit entsprechend von der Auslegung des Plans benachrichtigt. Sie können innerhalb der in Nr. 1 genannten Frist Stellungnahmen zu dem Plan abgeben bzw. sich äußern. 3. Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen verzichten (§ 17a Abs. 5 FStrG). Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht werden. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen wird der Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt (§ 17 VwVfG). Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. 4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Vorbringen von Äußerungen oder Abgabe von Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. 6. Über die Äußerungen, Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde (Landesdirektion Sachsen) entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die diejenigen, über deren Einwendung entschieden worden ist, und den Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. 7. Vom Beginn der Veröffentlichung der Planunterlagen treten die Anbaubeschränkungen nach § 9 FStrG und die Veränderungssperre nach § 9a FStrG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger der Straßenbaulast ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 9a Abs. 6 FStrG). Datenschutzhinweise gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung Bei der Abgabe von Stellungnahmen und Äußerungen oder der Erhebung von Einwendungen stellen sie der Landesdirektion Sachsen Personen bezogene Daten zur Verfügung. Die Landesdirektion Sachsen erhebt solche Daten auch bei Meldebehörden, Grundbuchämtern und im Handelsregister. Diese Daten werden von der Landesdirektion Sachsen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Daten werden dem Vorhabenträger übermittelt. Die entsprechenden datenschutzrechtlichen Informationen nach Artikel 13 Abs. 1 und 2 sowie Artikel 14 Abs. 1 und 2 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere welche Rechte Ihnen diesbezüglich zustehen, erfahren Sie unter dem folgenden Link: https: ...

August 3, 2026

Volt fordert europaweiten Talentpool in Europa; schnellere Anerkennung ausländischer Pflegeabschlüsse

Volt fordert europaweiten Talentpool in Europa; schnellere Anerkennung ausländischer Pflegeabschlüsse Was tun Sie, um dem dramatischen Fachkräftemangel in der Pflege und im Gesundheitssystem entgegenzuwirken? Als paneuropäische Partei setzt sich Volt für die Schaffung eines europaweiten Talentpools ein. Außerdem müssten ausländische Pflegeabschlüsse schneller anerkannt werden. In Hildesheim gibt es mit der Hermann-Nohl-Schule einen unverzichtbaren Nachwuchslieferanten, diese Schule verdient eine (zum Glück nun geplante) Modernisierung, außerdem entsteht auf Gut Steuerwald ein Gründer:innen-Zentrum für soziale Berufe, welches wir ausdrücklich unterstützen. 2. Wie wollen Sie sich dafür einsetzen, dass wirtschaftlicher Druck nicht zulasten der Qualität in der Pflege geht? Grundsätzlich sollen alle Menschen so lange wie möglich selbstbestimmt in ihrer eigenen Umgebung leben können. Volt präferiert in der ambulanten Pflege das in den Niederlanden überaus erfolgreiche „Buurtzorg“ Modell, das eine Abkehr von minutengenauer und konkret tätigkeitsbezogener Abrechnung bedeutet. Kleine Teams betreuen eigenverantwortlich, der ganzheitliche Abrechnungsansatz erlaubt auch Zeit für einen „Kaffee-Plausch“. In der Kommune wollen wir die Etablierung solcher Strukturen (wie in München oder Dresden bereits in Modellprojekten praktiziert) fördern. 3. Wie wollen Sie Pflegekräfte von bürokratischen Aufgaben entlasten, damit mehr Zeit für Patientinnen bleibt? Volt ist die Partei der Digitalisierung. Das ist nach unserer Auffassung der Schlüssel für Zeitgewinnung für die wichtige Arbeit am Menschen. Inzwischen gibt es eine (übrigens in Hildesheim entwickelte) KI-Software, die bei den oft komplizierten Dokumentationspflichten wertvolle Zeit spart. Wir befürworten die digitale Verwaltung nach dem Vorbild von Estland, wo bereits 99 % aller Behördenangelegenheiten digital erledigt werden können. Kommunal unterstützen wir die Schaffung von Pflegelotsen, damit Angehörige dort Rat und Hilfe bekommen können und dadurch Pflegekräfte entlastet werden. 4. Welche konkreten Maßnahmen würden Sie in den ersten 100 Tagen nach der Wahl für Patientinnen und Personal im Gesundheitswesen anstoßen? Kommunalpolitisch gibt es leider nur sehr begrenzte Einflussmöglichkeiten, da alle gesetzlichen Regelungen auf Landes- und Bundesebene getroffen werden. Wir werden aber ab Tag 1 unserer parlamentarischen Arbeit die bereits oben erwähnten Ansätze (Buurtzorg-Modell, digitale Verwaltung, Pflege bei den Quartiersentwicklungen mitdenken) in den Blick nehmen. 5. Sagen Sie in einem Satz, was Ihnen beim Thema „Pflege“ persönlich am Herzen liegt. Eine ganzheitliche Betreuung, die die Menschen als Ganzes und nicht nur die an ihnen zu verrichtenden Tätigkeiten in den Blick nimmt.

August 3, 2026

20-Jähriger Mann mit Messer verletzt am Postplatz; Tatverdächtiger festgenommen

20-Jähriger Mann mit Messer verletzt am Postplatz; Tatverdächtiger festgenommen Mann mit Messer verletzt | Bargeld und Mobiltelefon aus Wohnung gestohlen Mann mit Messer verletzt | Bargeld und Mobiltelefon aus Wohnung gestohlen 02.08.2026, 08:57 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell) Medieninformation Polizeidirektion Dresden Nr. 374|26 Zeit: 01.08.2026 gegen 22:20 Uhr Am Samstagabend kam es am Postplatz zu einer Auseinandersetzung unter mehreren Beteiligten. Dabei wurde ein 20-Jähriger mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt. Einsatzkräfte nahmen den Tatverdächtigen, einen 26 Jahre alten syrischen Staatsbürger, vorläufig fest. Das Opfer kam zur Behandlung seiner Verletzungen in ein Krankenhaus. Die Ermittlungen zum Fall dauern an. ...

August 2, 2026

20-Jähriger Mann mit Messer verletzt in Dresden-Altstadt; Täter festgenommen, Opfer schwer verletzt

20-Jähriger Mann mit Messer verletzt in Dresden-Altstadt; Täter festgenommen, Opfer schwer verletzt Medienservice Sachsen - Pressemitteilung Seite 1 von 3 Medieninformation Polizeidirektion Dresden Ihr Ansprechpartner Thomas Geithner Durchwahl Telefon +49 351 483 2400 medien.pd-dd@ polizei.sachsen.de* 02.08.2026 Mann mit Messer verletzt | Bargeld und Mobiltelefon aus Wohnung gestohlen Medieninformation Polizeidirektion Dresden Nr. 374|26 Landeshauptstadt Dresden Mann mit Messer verletzt Zeit: 01.08.2026 gegen 22:20 Uhr Ort: Dresden- Altstadt Am Samstagabend kam es am Postplatz zu einer Auseinandersetzung unter mehreren Beteiligten. Dabei wurde ein 20-Jähriger mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt. Einsatzkräfte nahmen den Tatverdächtigen, einen 26 Jahre alten syrischen Staatsbürger, vorläug fest. Das Opfer kam zur Behandlung seiner Verletzungen in ein Krankenhaus. Die Ermittlungen zum Fall dauern an. Bargeld und Mobiltelefon aus Wohnung gestohlen Zeit: 01.08.2026 gegen 01:20 Uhr Ort: Dresden-Gorbitz Ein Unbekannter stieg durch ein Fenster in eine Wohnung eines Mehrfamilienhauses an der Sanddornstraße ein und stahl daraus 80 Euro Bargeld sowie ein Mobiltelefon. Die Bewohnerin wurde durch Geräusche wach und sah noch einen Mann, der über das Vordach des Hauses üchtete. Landkreis Meißen Feldbrand Hausanschrift: Polizeidirektion Dresden Schießgasse 7 01067 Dresden https://www.polizei.sachsen.de/ de/pdd.htm ...

August 2, 2026