OSG Baden-Baden verpflichtet Firouzja, Giri, Aronian in der Bundesliga; Topstars am Spitzenbrett

OSG Baden-Baden verpflichtet Firouzja, Giri, Aronian in der Bundesliga; Topstars am Spitzenbrett Faustino Oro im Werderteam: Bundesligakader für Saison 2026/27 stehen fest | Schachbundesliga Faustino Oro im Werderteam: Bundesligakader für Saison 2026 Im Oktober geht die neue Saison und damit die Jagd auf Meister Viernheim los. Schafft es Baden-Baden anders als in der letzten Saison, regelmäßig eine schlagkräftige Truppe aufzustellen, ist der ehemalige Serienmeister Titelkandidat Nummer 1. Aber auch der Blick in die Abstiegsregion verspricht viel Spannung. Hier ein Überblick über die Teams in der kommenden Saison, dabei beziehen sich die Durchschnittswerte der Teams immer auf die ersten zehn gemeldeten Spieler – wohlwissend, dass die jeweilige Spieltagsaufstellung schwer vorhersehbar ist. ...

August 6, 2026

VdW Rheinland Westfalen veranstaltete 'Aktuelles Steuerrecht' in Bochum; BMF-Abgrenzung im Fokus

VdW Rheinland Westfalen veranstaltete ‘Aktuelles Steuerrecht’ in Bochum; BMF-Abgrenzung im Fokus “Aktuelles Steuerrecht”: Aus Tradition erfolgreich - VdW Rheinland Westfalen „Aktuelles Steuerrecht“: Aus Tradition erfolgreich Die erste Fachveranstaltung des Jahres 2026 „Aktuelles Steuerrecht“ des VdW Rheinland Westfalen bot am 19. Mai 2026 rund 100 Vorständen, Geschäftsführungen und Fachkräften aus dem Rechnungswesen fundierte Einblicke in aktuelle steuerliche und regulatorische Entwicklungen. Themenschwerpunkte waren unter anderem das erwartete steuerliche Maßnahmenpaket der Bundesregierung, Aktuelles zur Bilanzierung und aktuelle Urteile und Verwaltungsmeinungen zur Umsatz-, Ertrag- und Lohnsteuer. Im Rahmen der ganztägigen Veranstaltung im Europäischen Bildungszentrum in Bochum – und im Livestream – beleuchteten die Referentinnen und Referenten aus dem GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, dem VdW Niedersachsen Bremen und dem VdW Rheinland Westfalen praxisrelevante Entwicklungen im Steuerrecht und der Bilanzierung. ...

August 6, 2026

Beigeordneter der Stadt Solingen, Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung, Solingen; Beschwerde der Bezirksregierung abgewiesen

Beigeordneter der Stadt Solingen, Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung, Solingen; Beschwerde der Bezirksregierung abgewiesen Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen: Weiter keine Suspendierung eines Beigeordneten im Zusammenhang mit der sogenannten Luxus-Schleuser-Affäre Weiter keine Suspendierung eines Beigeordneten im Zusammenhang mit der sogenannten Luxus-Schleuser-Affäre 4. August 2026 Der Disziplinarsenat des Oberverwaltungsgerichts hat mit heute bekanntgegebenem Beschluss vom 03.08.2026 die vom Verwaltungsgericht Düsseldorf angeordnete Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung eines Beigeordneten der Stadt Solingen bestätigt und damit die Beschwerde der Bezirksregierung Düsseldorf gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts zurückgewiesen. ...

August 6, 2026

Dr. Benjamin Limbach Visio-OrgaPlan in Bearbeitung NRW

Dr. Benjamin Limbach Visio-OrgaPlan in Bearbeitung NRW Visio-OrgaPlan in Bearbeitung.vsdx Organisationsplan Stand: 1. August 2026 1200 – Z. 56ID Minister der Justiz Dr. Benjamin Limbach Vorz.: RBe Vogt Telefax: 8792-300 Ministerbüro LMR’in Hellweg 267 Vorz.: RBe Kollmann 260 Stabsstelle Innenrevision OStA Schreiner 561 RD‘in Franz 306 JAFr Seidel 311 Staatssekretärin Dr. Daniela Brückner Vorz.: RBe Paderhuber Telefax: 8792-268 Gleichstellungsbeauftragte RD’in Jaeger 222 RR’in Schade 528 AR’in Osten 708 Abteilung I Haushalt, Liegenschaften, Organisation NN 564 Vorz.: RBe Abendroth 563 Telefax: 8792-474 LMR Dr. Baumanns 568 (ständ. Vertr. des Abteilungsleiters) Vorz.: RBe Gründler 567 ...

August 6, 2026

Paul Umbach verteidigt PR2-Mixed-Doppelzweier-Europameistertitel in Varese; 0,4 Sekunden Vorsprung

Paul Umbach verteidigt PR2-Mixed-Doppelzweier-Europameistertitel in Varese; 0,4 Sekunden Vorsprung Sportsplitter aus BW - LSVBW August 2026 Was gibt es Neues im Sportland Baden-Württemberg? Wir tragen für Sie einmal wöchentlich eine Auswahl an Neuigkeiten, Angeboten, Terminen und Services in unseren Sportsplittern zusammen. Was gibt es Neues im Sportland Baden-Württemberg? Wir tragen für Sie einmal wöchentlich eine Auswahl an Neuigkeiten, Angeboten, Terminen und Services in unseren Sportsplittern zusammen. Der Landessportverband Baden-Württemberg hat zum Ende des Schuljahres 2025 ...

August 6, 2026

Verbundprojekt Waldbrand-Klima-Resilienz entwickelt neues Waldbrandwarnschild für Öffentlichkeitsarbeit in Wald und Flur; QR-Code verlinkt auf aktuelle Waldbrandgefahrenindizes

Verbundprojekt Waldbrand-Klima-Resilienz entwickelt neues Waldbrandwarnschild für Öffentlichkeitsarbeit in Wald und Flur; QR-Code verlinkt auf aktuelle Waldbrandgefahrenindizes Neues Waldbrandschild für Öffentlichkeitsarbeit verwenden - Feuerwehrverband Neues Waldbrandschild für Öffentlichkeitsarbeit verwenden Im Hoch- wie auch im Querformat gibt es das neue Waldbrandwarnschild, das auf Initiative des Verbundprojektes Waldbrand-Klima-Resilienz entwickelt worden war. Auf dem Plakat werden konkrete Hinweise zum Verhalten in Wald und Flur gegeben. Durch drei Piktogramme wird auf die häufigsten Waldbrandauslöser hingewiesen. Über einen QR-Code auf den Schildern kann man direkt mittels Smartphone auf die aktuellen Waldbrandgefahrenindizes des Deutscher Wetterdienst zugreifen und sich über das momentane Gefährdungspotential bzw. Brandrisiko informieren. Die Waldbrandgefahrenstufen werden auch für die folgenden vier Tage angezeigt. Der QR-Code verweist auf die extra geschaffene Seite www.dwd.de ...

August 6, 2026

BTEG GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Düsseldorf; Insolvenzverwalter Dr. Georg Faude ernannt

BTEG GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Düsseldorf; Insolvenzverwalter Dr. Georg Faude ernannt Veröffentlichungsdatum: 05.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 504 IN 49/26 Gericht: Düsseldorf Name, Vorname / Bezeichnung: BTEG GmbH Sitz / Wohnsitz: Langenfeld Register: Düsseldorf, HRB 96338 Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 49/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 96338 eingetragenen BTEG GmbH, Bahnhofstr. 37, 40764 Langenfeld (Rheinland), gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ronny Gehlhaar, Körschgenstraße 22 , 41238 Mönchengladbach wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 04.08.2026, um 20:24 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 02.03.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Georg Faude, Louise-Dumont-Straße 5, 40211 Düsseldorf. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 22.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet. Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 13.10.2026. Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person des Insolvenzverwalters, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 29.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S.3 InsO). Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 504 IN 49/26 Düsseldorf, 04.08.2026

August 6, 2026

CCT Netzbau GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Amtsgericht Mönchengladbach; Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Simon Beckschäfer ernannt

CCT Netzbau GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Amtsgericht Mönchengladbach; Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Simon Beckschäfer ernannt Veröffentlichungsdatum: 05.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 46 IN 49/25 Gericht: Mönchengladbach Name, Vorname / Bezeichnung: CCT Netzbau GmbH Sitz / Wohnsitz: Viersen Register: Mönchengladbach, HRB 18595 Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 46 IN 49/25 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 18595 eingetragenen CCT Netzbau GmbH, Metallstraße 8, 41751 Viersen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Volha Nikolajevna Kroesbergen-Snitko, wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 05.08.2026, um 10:11 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 27.11.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Simon Beckschäfer, Kurze Straße 1, 40213 Düsseldorf, Telefon: 0211/2005010, Fax: +4921120050155. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 23.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 05.11.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person des Insolvenzverwalters, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - und gegebenenfalls zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO): - die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert. Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 07.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 214 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 157, 41061 Mönchengladbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. 46 IN 49/25 Mönchengladbach, 05.08.2026

August 6, 2026

DB InfraGO investiert in Infrastruktur in Düsseldorf; 35 Mio Euro für mehr Umleitungskapazität

DB InfraGO investiert in Infrastruktur in Düsseldorf; 35 Mio Euro für mehr Umleitungskapazität Für mehr Flexibilität im Zugverkehr: DB InfraGO investiert in Düsseldorfer Infrastruktur Artikel: Für mehr Flexibilität im Zugverkehr: DB InfraGO investiert in Düsseldorfer Infrastruktur Die DB InfraGO modernisiert ab Anfang September die Infrastruktur im Bereich Düsseldorf. In der Zeit von Freitag, 4. September 2026, bis Freitag, 2. Oktober 2026, richten die Fachleute einen Gleiswechselbetrieb zwischen Düsseldorf Hauptbahnhof, Düsseldorf-Gerresheim und dem Abzweig Hochdahl ein. Neue Signale und Kabel sorgen künftig dafür, dass der Zugverkehr im Fall von Störungen flexibler umgeleitet werden kann. Zudem führen die Fachleute Vorarbeiten für die Erneuerung der Eisenbahnbrücke „Ronsdorfer Straße“ in Düsseldorf durch. In beide Maßnahmen investiert die DB InfraGO – bei dem Brückenprojekt auch gemeinsam mit der Stadt Düsseldorf – rund 35 Millionen Euro. Ziel ist es, die betriebliche Flexibilität zu erhöhen und die Infrastruktur im stark belasteten Knoten Düsseldorf zu stärken. ...

August 6, 2026

Medical-Jobs 24 GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Karlsruhe; Eigenverwaltung angeordnet

Medical-Jobs 24 GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Karlsruhe; Eigenverwaltung angeordnet Veröffentlichungsdatum: 05.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 70 IN 37/25 Gericht: Karlsruhe Name, Vorname / Bezeichnung: Medical-Jobs 24 GmbH Sitz / Wohnsitz: Karlsruhe Register: Mannheim, HRB 729113 70 IN 37/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Medical-Jobs 24 GmbH, Werftstraße 12, 76189 Karlsruhe, vertreten durch die Geschäftsführerin Katja Windheim Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 729113 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Buchalik Brömmekamp, Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf, Gz.: 17007-R25-0023 | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.04.2025 um 11.00 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet. 2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet. 3. Zum Sachwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart Telefon: 0711/ 7696880 Telefax: 0711/ 76968850 4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 06.05.2025 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Sachwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Sachwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Sachwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 13.05.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. 5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Dienstag, 01.07.2025, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 1.30, 1. OG, Schlossplatz 23, 76131 Karlsruhe Hinweise: Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. 6. Prüfungstermin wird anberaumt auf Dienstag, 27.05.2025, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 1.30, 1. OG, Schlossplatz 23, 76131 Karlsruhe Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 8. Ein Gläubigerausschuss wird eingesetzt. Dieser besteht aus den Mitgliedern - Bundesagentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt, Brauerstr. 10, 76135 Karlsruhe im Ausschuss vertreten durch Frau Christine Wittmann-Rabe (als Vertreter der Großgläubiger) - Holger Schwan, Raiffeisenstraße 10, 52134 Herzogenrath (als Vertreter der Kleingläubiger) - Sonja Urban, Baumeisterstr. 19, 76287 Rheinstetten (als Vertreterin der Arbeitnehmer) 9. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ferner wird ihm die gem. Art. 54 EuInsVO erforderliche Unterrichtung aller bekannten ausländischen Gläubiger übertragen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 10. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Karlsruhe Schlossplatz 23 76131 Karlsruhe einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen. Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 01.04.2025

August 6, 2026