ruhrfibre Essen GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Düsseldorf; Eigenverwaltung angeordnet, Sachwalter Dr. David Georg ernannt

ruhrfibre Essen GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Düsseldorf; Eigenverwaltung angeordnet, Sachwalter Dr. David Georg ernannt Veröffentlichungsdatum: 04.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 505 IN 120/26 Gericht: Düsseldorf Name, Vorname / Bezeichnung: ruhrfibre Essen GmbH Sitz / Wohnsitz: Essen Register: Essen, HRB 33656 Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 120/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 33656 eingetragenen ruhrfibre Essen GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer Herrn Jewgeni Elster und Herrn Dr. Christian Klein wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2026, um 08:14 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 26.05.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Der zugrunde liegende Antrag ist am 26.05.2026 bei Gericht eingegangen. Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO). Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. David Georg, Ehrenhof 3, 40479 Düsseldorf. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 09.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Es wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss nach Eröffnung (§ 67 Abs. 1 InsO) eingesetzt. Zu Mitgliedern werden bestimmt: ING Bank N.V., vertr. d. RA Dr. Stefan Sax, Junghofstraße 14, 60311 Frankfurt Versabau GmbH, vertr. d. Ralph Pasewaldt, Heinrich-Hertz-Straße 34, 40699 Erkrath Jakob Hafner, Nieper Straße 78, 47802 Krefeld. Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam. Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am Mittwoch, 30.09.2026, 12:30 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.218. Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über - die Person des Sachwalters, - die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände: - Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere: - die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, - die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO), Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 16.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 niedergelegt. Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§179 Abs. 3 S. 3 InsO). Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. 505 IN 120/26 Düsseldorf, 01.08.2026

August 4, 2026

Zwei Tatverdächtige entwenden Champagner im Düsseldorfer Einlagerungsservice; Beute in vier Fahrten mit Miles-Transportern abtransportiert.

Zwei Tatverdächtige entwenden Champagner im Düsseldorfer Einlagerungsservice; Beute in vier Fahrten mit Miles-Transportern abtransportiert. Düsseldorf - Geschäftseinbruch | Polizei NRW Aktualisiert 03. August 2026 Düsseldorf - Geschäftseinbruch Tatzeit 01.11.2025 16:15 - 02.11.2025 20:15 Es verschafften sich zwei unbekannte Tatverdächtige Zugang zu einem Einlagerungsservice. Sie nutzten dazu einen elektronischen Schlüssel. Sie durchsuchten 15 Lagerräume und entwendeten u.a. Champagner. Das Diebesgut wurde in vier Fahrten mit zwei Miettransportern der Firma „Miles“ abtransportiert. Tatverdächtiger 1: - männlich - ca. 45 Jahre alt - dickliche Statur Tatverdächtiger 2: - männlich - ca. 35 Jahre alt - schlanke Statur Wer kann Angaben zu den abgebildeten Tatverdächtigen machen? Tatzeit - Tatort 40549

August 4, 2026

TSV 1860 München Zwangsabstieg Deutschland

TSV 1860 München Zwangsabstieg Deutschland 3 Alle Angaben, Ergebnisse und Quoten ohne Gewähr. Spielteilnahme ab 18. Glücksspiel kann süchtig machen. Beratung unter 0800 1 37 27 00. Check-dein-spiel.de Erklärung: M = Meister, A = Absteiger, N = Neuling, P = Pokalsieger, L = Ligapokalsieger Ergebnis Tipp Chance auf den Höchstgewinn: 1 zu 1.594.323 Chance auf den Höchstgewinn: 1 zu 8.145.060 Wettrunde TOTO-Ergebnisse 1 WSG Tirol - Sturm Graz 1:1 0 2 FC RB Salzburg - TSV Hartberg 1:0 1 3 Wolfsberger AC - FK Austria Wien 3:0 1 4 SC Austria Lustenau - SV Ried 1:1 0 5 SK Rapid Wien - SCR Altach 1:0 1 6 FC Zürich - Servette FC 2:1 1 7 FC Basel 1893 - FC Lausanne-Sport 0:1 2 8 FC Thun - BSC Young Boys 0:6 2 9 FC Vaduz - FC St. Gallen 1879 2:3 2 10 FC Sion - FC Luzern 3:0 1 11 Grasshopper Club Zürich - FC Lugano 1:4 2 12 FC St. Johnstone - FC Kilmarnock 4:3 1 13 Hibernian Edinburgh - FC Motherwell 1:2 2 14 0:2 15 2:1 16 1:0 17 0:3 18 2:1 19 3:3 20 2:6 grün = Gewinnspiele 6aus45 Auswahlwette, * = Zusatzspiel, E = Ersatzauslosung 21 1:1* 22 2:0 23 1:2 24 0:3 25 3:0 26 2:0 27 0:1 28 0:1 29 1:0 30 3:2 31 1:1 32 1:1 33 2:1 34 0:1 35 2:0 36 0:0 37 1:1 38 4:4 39 0:2 40 0:3 41 2:2 42 6:4 43 2:2 44 4:1 45 0:2 Spieleinsatz 423.404,50 € Gewinnreihe 0 1 1 0 1 1 2 2 2 1 2 1 2 Klasse 1 (13 Richtige) unbesetzt 205.545,80 € Klasse 2 (12 Richtige) 42 x 1.209,70 € Klasse 3 (11 Richtige) 542 x 93,70 € Klasse 4 (10 Richtige) 4.536 x 14,00 € Spieleinsatz 141.764,35 € Gewinnspiele Zusatzspiel 1 4 19 38 41 43 21 Klasse 1 (6) unbesetzt 275.252,00 € Klasse 2 (5+ZS) unbesetzt 15.306,70 € Klasse 3 (5) 7 x 759,40 € Klasse 4 (4) 248 x 42,80 € Klasse 5 (3+ZS) 214 x 24,80 € Klasse 6 (3) 4.080 x 4,30 € vom 01./02.08.2026 (31. VA) Tabellen, Dienstag, 4. August 2026 - Montag, 10. August 2026 ...

August 4, 2026

OLG Düsseldorf weist Eilantrag von sechs Presse-Großhändlern gegen Bundeskartellamt ab; FFF-Verlage sehen sich bestärkt, Reform bundesweit fortzusetzen unverzüglich

OLG Düsseldorf weist Eilantrag von sechs Presse-Großhändlern gegen Bundeskartellamt ab; FFF-Verlage sehen sich bestärkt, Reform bundesweit fortzusetzen unverzüglich OLG Düsseldorf weist Eilantrag ab OLG Düsseldorf weist Eilantrag ab Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat einen Eilantrag von sechs Presse-Großhändlern gegen das Bundeskartellamt abgewiesen. Die im Siegburger Kreis zusammengeschlossenen Grossisten wollten die Behörde mit einer Untätigkeitsbeschwerde dazu verpflichten, die von der „Fit for Future“-Verlagsallianz (FFF) vorangetriebene Reform des Pressevertriebs vorläufig zu stoppen. Nach Auffassung des Gerichts kann eine Beschwerde gegen das Bundeskartellamt, die sich in der Sache gegen die am Kartellverfahren beteiligten Verlage richtet, nicht über eine Eilentscheidung durchgesetzt werden. Das Bundeskartellamt diene dem öffentlichen Interesse und sei nicht dafür zuständig, privatrechtliche Ansprüche durchzusetzen. Den Grossisten sei es „möglich und zumutbar“, zivilrechtlich gegen die Verlage vorzugehen. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen VI Kart 5 ...

August 4, 2026

metrofibre GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Düsseldorf; Eigenverwaltung angeordnet und vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt

metrofibre GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Düsseldorf; Eigenverwaltung angeordnet und vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt Veröffentlichungsdatum: 04.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 505 IN 118/26 Gericht: Düsseldorf Name, Vorname / Bezeichnung: metrofibre GmbH Sitz / Wohnsitz: Düsseldorf Register: Düsseldorf, HRB 101801 Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 118/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 101801 eingetragenen metrofibre GmbH, Josephinenstr. 17, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jewgeni Elster und Herrn Dr. Klein Christian, wird wegen drohender Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.08.2026, um 08:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 26.05.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Der zugrunde liegende Antrag ist am 26.05.2026 bei Gericht eingegangen. Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO). Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. David Georg, Ehrenhof 3, 40479 Düsseldorf. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 09.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Es wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss nach Eröffnung (§ 67 Abs. 1 InsO) eingesetzt. Zu Mitgliedern werden bestimmt: ING Bank N.V., vertr.d.RA Dr. Stefan Sax, Junghofstraße 4, 60311 Frankfurt Versabau GmbH, vertr. d. Ralph Pasewaldt, Heinrich-Hertz-Str. 34, 40699 Erkrath Anastasia Schönfeld, Mittelstraße 3, 47661 Issum. Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam. Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am Mittwoch, 30.09.2026, 12:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.218. Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über - die Person des Sachwalters, - die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände: - Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere: - die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, - die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO), Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 16.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 niedergelegt. Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§179 Abs. 3 S. 3 InsO). Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. 505 IN 118/26 Düsseldorf, 01.08.2026

August 4, 2026

Leyendecker GmbH beantragt Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung in Wuppertal; Gericht genehmigt Eigenverwaltung am 22. Juli 2026

Leyendecker GmbH beantragt Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung in Wuppertal; Gericht genehmigt Eigenverwaltung am 22. Juli 2026 Die Leyendecker GmbH stellt sich in Eigenverwaltung neu auf. Veranstaltungsbetrieb läuft unverändert weiter. Die Leyendecker GmbH stellt sich in Eigenverwaltung neu auf. Veranstaltungsbetrieb läuft unverändert weiter. Düsseldorf, 04.08.2026. Die Leyendecker GmbH stellt sich den Herausforderungen der aktuellen Marktveränderungen und hat beim Amtsgericht Wuppertal ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung beantragt. Das Gericht hat dem Antrag am 22. Juli 2026 entsprochen. Der inhabergeführte Dienstleister für Veranstaltungstechnik mit Sitz in Wuppertal und einem weiteren Standort in Berlin nutzt das Verfahren als Chance, sich auf veränderte Marktbedingungen einzustellen und die wirtschaftliche Grundlage für einen profitablen Betrieb zu schaffen. Die Geschäftsführung bleibt im Amt und steuert die Sanierung gemeinsam mit erfahrenen Beratern der Kanzlei Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte (BBR) sowie der Unternehmensberatung plenovia GmbH. ...

August 4, 2026

NRW IT.NRW Preisbereinigtes BIP seit 1991 um 28,5 % gestiegen; Erwerbstätigen +1,8 Mio seit 1991

NRW IT.NRW Preisbereinigtes BIP seit 1991 um 28,5 % gestiegen; Erwerbstätigen +1,8 Mio seit 1991 NRW-Landesjubiläum: Preisbereinigtes BIP seit 1991 um 28,5 % gestiegen | Landesbetrieb IT.NRW NRW-Landesjubiläum: Preisbereinigtes BIP seit 1991 um 28,5 % gestiegen Jährliches Wirtschaftswachstum zwischen 1992 bis 2025 bei durchschnittlich 0,8 % Rund 1,8 Millionen mehr Erwerbstätige seit 1991 Bruttowertschöpfung: Anteil des Produzierenden Gewerbes an der Gesamtwirtschaft ist über die Jahre auf 24,8 % gesunken Düsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2025 lag das Bruttoinlandsprodukt (BIP) in NRW bei 909,4 Milliarden Euro. Im Vergleich zum Jahr 1991 ist das BIP damit um 527,8 Milliarden Euro bzw. in jeweiligen Preisen um 138,3 % gestiegen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, stieg das preisbereinigte BIP in NRW im gleichen Zeitraum um 28,5 %. ...

August 4, 2026

NRW-Rentnerinnen und Rentner über 65 Jahre mit durchschnittlicher Rente von 1.640 Euro monatlich in Nordrhein-Westfalen; Odenthal höchste Pro-Kopf-Rente 23.800 Euro

NRW-Rentnerinnen und Rentner über 65 Jahre mit durchschnittlicher Rente von 1.640 Euro monatlich in Nordrhein-Westfalen; Odenthal höchste Pro-Kopf-Rente 23.800 Euro NRW: Durchschnittliche Rente ab 65 Jahren lag 2025 bei 1.640 Euro monatlich | Landesbetrieb IT.NRW NRW: Durchschnittliche Rente ab 65 Jahren lag 2025 bei 1.640 Euro monatlich Knapp 4 Millionen Rentnerinnen und Rentner ab 65 Jahre mit Rentenbezugsmitteilungen Frauen bezogen 17.300 Euro Rente im Jahr, Männer 22.800 Euro Höchste Durchschnittsrenten in Odenthal – niedrigste in Selfkant ...

August 4, 2026

CFC empfängt FSV Zwickau im Bezirksderby; Zwickau-Heimserie beendet durch 0:3-Pleite

CFC empfängt FSV Zwickau im Bezirksderby; Zwickau-Heimserie beendet durch 0:3-Pleite “Eingeschworene Mannschaft, die sich konstant entwickelt” – CFC empfängt den FSV Zwickau zum ersten Bezirksderby Das erste Derby der Saison steht vor der Tür. Nach zwei Siegen zum Auftakt, wird der CFC auf den FSV Zwickau treffen. Es steht der erste Top-Gegner der Saison vor der Tür und will den CFC auf Herz und Nieren testen. Noch keine Eintrittskarte? Hier wartet schon dein Ticket auf dich! ...

August 3, 2026

SportWoche für Alle – deutschlandweites Breitensportprogramm in Deutschland; Bundesweite Inklusionsangebote

SportWoche für Alle – deutschlandweites Breitensportprogramm in Deutschland; Bundesweite Inklusionsangebote SportWoche für Alle - Die deutschlandweiten Angebote 2025 SportWoche für Alle das deutschlandweite Programm 2026 Inklusion durch Sport Vielfalt & 19.-26. SEPTEMBER 2026 SPORT WOCHE DAS ANGEBOT 2026 powered by: Foto © Jannik Czauderna Die SportWoche für Alle bietet vom 19. bis 26. September 2026 ein buntes und vielfältiges Breitensport- programm. Reingeschnuppert werden kann in Sportangebote für Menschen mit Behinderung und inklusive Sportangebote für Menschen mit und ohne Behinderung in ganz Deutschland. 19.-26. SEPTEMBER 2026 SPORT WOCHE Hier findet sie statt Veranstal­ tungen in: Baden-Württemberg ������������3 Bayern��������������������������������������9 Berlin��������������������������������������17 Brandenburg ������������������������18 Bremen����������������������������������19 Hessen�����������������������������������20 Mecklenburg- Vorpommern������������������������21 Niedersachsen ���������������������26 Nordrhein-Westfalen ���������28 Rheinland-Pfalz �������������������34 Saarland ��������������������������������36 Sachsen ���������������������������������39 Sachsen-Anhalt��������������������41 Schleswig-Holstein��������������42 Thüringen������������������������������44 Klicke auf die interaktive Karte, um Angebote der jeweiligen Bundesländer zu finden. Sei dabei ! ...

August 3, 2026