Adenauer & Co. startet Restrukturierung in Düsseldorf; Eigenverwaltungsverfahren eröffnet, Sanierung bis Oktober 2026.

Adenauer & Co. startet Restrukturierung in Düsseldorf; Eigenverwaltungsverfahren eröffnet, Sanierung bis Oktober 2026. Adenauer & Co. startet Restrukturierung | VOIGT SALUS. Sozietät Philosophie Nachrichten Standorte Publikationen Zertifikate und Auszeichnungen Broschüre Kompetenzen Arbeitsrecht Gesellschaftsrecht Insolvenzanfechtung Sanierungs- und Insolvenzrecht Steuerrecht Referenzen Aditus Personaldienstleistungen GmbH AMEVIDA SE ASTRO Strobel Kommunikationssysteme GmbH ASB | Arbeiter-Samariter-Bund AWO | Arbeiterwohlfahrt Landesverband Berlin CCC-Unternehmensgruppe Dessauer Schaltschrank und Gehäusetechnik DR Real Estate AG druckpartner Druck- und Medienhaus GmbH EW Energy World GmbH Geyer Gruppe Fläminger Spirituosen Gruppe Heinz Schwarz GmbH Hauhinco Maschinenfabrik GmbH & Co. KG Ida Wolff Krankenhaus Kolping Gruppe KFC Uerdingen 05 e.V. LLA INSTRUMENTS GMBH & CO. KG Neue Treberhilfe Berlin OTEMA Gruppe promedi Personalmanagement GmbH Saladruck SIBU-Mobil Krankenfahrten GmbH Small Planet Airline ...

August 3, 2026

Diana Seidl und Jonas Walzog gewinnen baden-württembergische Vorrunde Steißlingen; Finale in Düsseldorf, Reisewert über 8.000 Euro

Diana Seidl und Jonas Walzog gewinnen baden-württembergische Vorrunde Steißlingen; Finale in Düsseldorf, Reisewert über 8.000 Euro ADAC Camper des Jahres 2026: Diana Seidl gewinnt baden-württembergische Vorrunde ADAC Camper des Jahres 2026: Diana Seidl gewinnt baden-württembergische Vorrunde Wettbewerb im ADAC Fahrsicherheitszentrum in Steißlingen Bei der baden-württembergischen Vorrunde zum „ADAC Camper des Jahres 2026“ am 1. August im ADAC Fahrsicherheitszentrum Steißlingen setzten sich Diana Seidl und Jonas Walzog erfolgreich gegen 31 weitere Teams durch. Das junge Paar aus München macht gerade Urlaub in Baden-Württemberg und qualifizierte sich mit einem Pössl Summit Shine 540 für das Finale des bundesweiten Wettbewerbs am 5. September 2026 auf der Messe CARAVAN SALON in Düsseldorf. Dort treten alle Vorrunden-Sieger noch einmal gegeneinander an. Auf den Gewinner des Wettbewerbs wartet eine exklusive 14-tägige Campingreise inklusive Flug im Wert von mehr als 8.000 Euro. Diana Seidl und Jonas Walzog haben zum ersten Mal am ADAC Camping-Wettbewerb teilgenommen. „Es hat richtig Spaß gemacht und am Schluss war es wirklich ein Kopf-an-Kopf-Rennen. Dass ich tatsächlich unter den Top 3 gelandet bin, hat mich schon ziemlich überrascht“, sagte Diana Seidl und betonte: „Wir werden Baden-Württemberg im Finale würdig vertreten.“ Für ihren Vorrunden-Sieg erhielt das Paar von Rolf Köchl, Leiter Touristik des ADAC Südbaden, einen Campingbedarf Gutschein im Wert von 200 Euro. Platz zwei belegte Bernd Gür aus Lahr, Michael Kosinski aus Ulm sicherte sich den dritten Platz. Beide freuten sich über Campingbedarf-Gutscheine im Wert von 150 bzw. 100 Euro. Alle Teilnehmenden erhielten zudem Pokale für ihre Teilnahme. Verkehrssicherheit an erster Stelle Im Mittelpunkt des Wettbewerbs stand neben einer Menge Spaß der sichere und geübte Umgang mit dem Camper. Insgesamt 32 Teams traten mit ihren Wohnmobilen und Wohnanhängern an. Am Vormittag absolvierten sie ein kompaktes Fahrsicherheitstraining mit verschiedenen Fahr- und Geschicklichkeitsübungen, am Nachmittag folgte der Wettbewerb mit zehn anspruchsvollen Wertungsprüfungen. Die Teilnahme war kostenlos und unabhängig von einer ADAC Mitgliedschaft. Organisiert wurde der Vorentscheid vom ADAC Südbaden stellvertretend für alle Regionalclubs in Baden-Württemberg. Zahlreiche Helferinnen und Helfer der südbadischen Vereine Camping Club Kaiserstuhl, Campingfreunde Offenburg, Campingfreunde Lahr, Camping Freunde Freiburg und MSC Steißlingen unterstützen tatkräftig bei der Veranstaltung. Kurven fahren, Bremsen, Rückwärts einparken und Wurfzelt falten An den einzelnen Stationen stellten die Teams ihr Können unter Beweis. Beim Kurvenfahren und der Zielbremsung waren präzises Lenken und ein gutes Gespür für den Bremsweg gefragt. Hohe Genauigkeit verlangte auch die Einschätzung der Fahrzeugbreite sowie das Rückwärtsparken nach Anweisung des Teammitglieds. Weitere Aufgaben waren das fachgerechte Zusammenfalten eines Wurfzelts, das Aufpumpen eines Fahrradreifens, das Absichern mit Warndreieck und Weste und das Lösen eines Multiple-Choice-Tests rund um das Thema Camping. Campingbegeisterte, die ihre Fahrfertigkeiten weiter ausbauen möchten, können im ADAC Fahrsicherheitszentrum in Steißlingen oder auf der ADAC Fahrsicherheitsanlage in Breisach spezielle Trainings für Wohnmobile oder Caravan buchen und sich damit für den kommenden Wettbewerb zum „Camper des Jahres“ optimal vorbereiten. Weitere Informationen gibt es unter www.adac.de ...

August 3, 2026

Advaneo GmbH Insolvenzverfahren eröffnet am 01.08.2026 in Düsseldorf; Insolvenzverwalter Dr. Biner Bähr ernannt

Advaneo GmbH Insolvenzverfahren eröffnet am 01.08.2026 in Düsseldorf; Insolvenzverwalter Dr. Biner Bähr ernannt Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 503 IN 141/26 Gericht: Düsseldorf Name, Vorname / Bezeichnung: Advaneo GmbH Sitz / Wohnsitz: Düsseldorf Register: Düsseldorf, HRB 78478 Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 141/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 78478 eingetragenen Advaneo GmbH, Neuer Zollhof 2, 40221, 40221 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Bretfeld, wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2026, um 08:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. . Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am Dienstag, 06.10.2026, 09:30 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.216. Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über - die Person des Insolvenzverwalters, und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände: - die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO): - die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 22.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt. Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO). Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. 503 IN 141/26 Düsseldorf, 01.08.2026

August 3, 2026

EmmySoft GmbH eröffnet Insolvenzverfahren am 01.08.2026 in Düsseldorf wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung; Insolvenzverwalter ernannt: Dr. David Georg

EmmySoft GmbH eröffnet Insolvenzverfahren am 01.08.2026 in Düsseldorf wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung; Insolvenzverwalter ernannt: Dr. David Georg Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 501 IN 118/26 Gericht: Düsseldorf Name, Vorname / Bezeichnung: EmmySoft GmbH Sitz / Wohnsitz: Düsseldorf Register: Düsseldorf, HRB 95063 Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 118/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 95063 eingetragenen EmmySoft GmbH, Bremer Str. 67, 40221 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christian-Horst Rampelt, Frau Patricia Meffert und Herrn Christoph Meffert wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2026, um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 26.05.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags des Schuldners. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. David Georg, Ehrenhof 3, 40479 Düsseldorf. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 02.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO). Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am Mittwoch, 23.09.2026, 10:30 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.216. Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über - die Person des Insolvenzverwalters, - die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO): - die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des Schuldners, - die Veräußerung einer Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, - gegebenenfalls die vorstehenden Veräußerungen an besonders Interessierte oder unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO). Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 09.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner des Schuldners (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 501 IN 118/26 Düsseldorf, 01.08.2026

August 3, 2026

Polizeipräsidium Düsseldorf bietet BAO – Klarheit im Verfahren im Frühbesprechungsraum des PP 1 (Raum Berlin, 4. Etage); 50 freie Plätze

Polizeipräsidium Düsseldorf bietet BAO – Klarheit im Verfahren im Frühbesprechungsraum des PP 1 (Raum Berlin, 4. Etage); 50 freie Plätze BAO – Klarheit im Verfahren | Beteiligung NRW Polizeipräsidium Düsseldorf Status Aktiv Termin 16.09.2026 09:00 Uhr Buchungsstatus 50 freie Plätze BAO – Klarheit im Verfahren Besondere Einsatzlagen erfordern klare Strukturen und abgestimmte Abläufe. Das Seminar vermittelt einen kompakten Überblick über die Besondere Aufbauorganisation (BAO), ihre Kommunikationswege, Zuständigkeiten und wesentlichen Verfahrensabläufe. Ziel ist es, Orientierung zu schaffen und ein grundlegendes Verständnis für die Zusammenarbeit in BAO-Lagen zu vermitteln. ...

August 3, 2026

Dan Popek Piano Blues & Boogie Woogie, Heaven Music Club Balterswil; Lange Nacht von 21:00 bis 04:00 Uhr

Dan Popek Piano Blues & Boogie Woogie, Heaven Music Club Balterswil; Lange Nacht von 21:00 bis 04:00 Uhr Dan Popek - Standortförderung Zürioberland Datum 21. August 2026 Ort Balterswil Zeit 21:00 bis 04:00 Uhr Preis Eintritt frei Kollekte Daten - 21.08.2026 21:00 Ort Heaven Music Club Hauptstrasse 35 8362 Balterswil Schweiz Kontakt Zielgruppe - Offen für alle Art der Veranstaltung - Kunst & Kultur Zutrittskonditionen - Beitrag freiwillig Kollekte Dan Popek Piano Blues & Boogie Woogie Dan Popek kommt ins Heaven. Der vielfach ausgezeichnete junge Pianist gehört in die oberste Riege der Blues- und Boogie Woogie Pianisten. Er hat sich zum Ziel gesetzt, seinem Publikum stets etwas Außerordentliches zu bieten. Sein Repertoire umfasst alle Musikepochen und Stile – ist schier grenzenlos. Dank seiner hohen Virtuosität schafft er das scheinbar Unmögliche mühelos zu präsentieren. Gepaart mit niveauvollem Entertainment ist ein unvergessliches Event garantiert. Sein energischer und stellenweise „akrobatischer“ Klavierstil begeistert sein stetig wachsendes Publikum immer wieder aufs Neue. Popek begann im Alter von vier Jahren Klavier zu spielen. Erste Erfolge konnte er beim Stuttgarter Matthaes-Klavierspiel-Wettbewerb und bei Jugend jazzt (mit Weiterleitung zu den Jazz Lights in Oberkochen) für sich verbuchen. Mit 16 Jahren trat er beim Hamburger Boogie Woogie Festival in der legendären Fabrik auf. Seitdem wird er von der Presse als der „Mozart des Boogie Woogie“ bezeichnet und spielte infolge mit internationalen Größen wie Abi Wallenstein, Axel Zwingenberger, Joja Wendt, Silvan Zingg sowie Cory Henry und der Spider Murphy Gang, um nur einige zu nennen. Sein erstes eigenes Album „88 Tasten & Ich“ erschien 2013. Von 2014 bis 2016 gewann er zweimal den Yamaha Förderpreis. 2016 erschien das zweite Album „The Shout“, was ihm auch international viel Aufmerksamkeit einbrachte. Es folgten erste TV-Auftritte im SWR und NDR sowie Einladungen nach Wien (Jazz Fest), Berlin (Mercedes-Benz) und Cambrai (Frankreich). 2018 war Popek Jurymitglied im Casio ...

August 3, 2026

Diakonie Düsseldorf sucht Pflegefachassistenz, Krankenpflegehelfer, Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz in Düsseldorf; Gehalt 3.225–4.226 € + 300 € Poolzulage

Diakonie Düsseldorf sucht Pflegefachassistenz, Krankenpflegehelfer, Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz in Düsseldorf; Gehalt 3.225–4.226 € + 300 € Poolzulage Flexibles Arbeiten nach Ihren Wünschen: Pflegefachassistenz / Altenpflegehelfer / Krankenpflegehelfer oder Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz (m/w/d) für unseren Personalpool - Diakonie Düsseldorf Flexibles Arbeiten nach Ihren Wünschen: Pflegefachassistenz Krankenpflegehelfer oder Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz (m d) für unseren Personalpool - Diakonie Düsseldorf Sie sind eine Nachteule oder möchten nur im Früh- bzw. Spätdienst oder vielleicht doch nur am Wochenende arbeiten? Ihr Kind geht nun in den Kindergarten oder in die Offene Ganztagsschule (OGS) und Sie möchten wieder in Ihren Beruf einsteigen? Dann haben wir den richtigen Arbeitsplatz für Sie in unserem Personalpool! Denn die Arbeitszeiten, die wir auch ganz flexibel um die Öffnungszeiten der KiTA oder OGS planen können, und auch das Einsatzgebiet bestimmen Sie! Bei uns können Sie sich aussuchen, welche Teams unserer acht stationären Pflegeeinrichtungen Sie unterstützen möchten. Unsere Häuser liegen in den Stadtteilen Benrath, Bilk, Flingern, Garath, Gerresheim, Golzheim, Kaiserswerth und Oberkassel. Bewerben Sie sich jetzt als Pflegefachassistenz ...

August 3, 2026

Pflegefachkraft, Altenpfleger oder Gesundheits- und Krankenpfleger (m/w/d) - Diakonie Düsseldorf, Personalpool; flexibler Dienstplan, Einsatzorte wählbar

Pflegefachkraft, Altenpfleger oder Gesundheits- und Krankenpfleger (m/w/d) - Diakonie Düsseldorf, Personalpool; flexibler Dienstplan, Einsatzorte wählbar Flexibles Arbeiten nach Ihren Wünschen: Pflegefachkraft / Altenpfleger oder Gesundheits- und Krankenpfleger (m/w/d) für unseren Personalpool - Diakonie Düsseldorf Flexibles Arbeiten nach Ihren Wünschen: Pflegefachkraft Altenpfleger oder Gesundheits- und Krankenpfleger (m d) für unseren Personalpool - Diakonie Düsseldorf Sie sind eine Nachteule oder möchten nur im Früh- bzw. Spätdienst oder vielleicht doch nur am Wochenende arbeiten? Ihr Kind geht nun in den Kindergarten oder in die Offene Ganztagsschule (OGS) und Sie möchten wieder in Ihren Beruf einsteigen? Dann haben wir den richtigen Arbeitsplatz für Sie in unserem Personalpool! Denn die Arbeitszeiten, die wir auch ganz flexibel um die Öffnungszeiten der KiTA oder OGS planen können, und auch das Einsatzgebiet bestimmen Sie! Bei uns können Sie sich aussuchen, welche Teams unserer acht stationären Pflegeeinrichtungen Sie unterstützen möchten. Unsere Häuser liegen in den Stadtteilen Benrath, Bilk, Flingern, Garath, Gerresheim, Golzheim, Kaiserswerth und Oberkassel. Bewerben Sie sich jetzt als Pflegefachkraft ...

August 3, 2026

Zwei Löschhubschrauber kollidierten nahe Psatha, Griechenland; Tod zweier Besatzungsmitglieder.

Zwei Löschhubschrauber kollidierten nahe Psatha, Griechenland; Tod zweier Besatzungsmitglieder. Waldbrände: Feuer wütet bei Athen, Hubschrauber explodiert - RADIO RST Bordeaux (dpa) - Dichte Rauchschwaden liegen am Himmel, Flugzeuge lassen Wasser über Flammen und Glutnestern ab: Feuerwehren in Südeuropa kämpften auch über das Wochenende unentwegt gegen die Waldbrände. Während sich die Lage in Spanien sowie in der Türkei etwas entspannt, kämpft die griechische Feuerwehr weiter gegen einen großflächigen Brand nahe Athen. Die stürmischen Winde, die bis Samstag wüteten, haben nach Angaben der Meteorologen etwas nachgelassen. «Das macht uns Hoffnung», sagte ein Sprecher der griechischen Feuerwehr Medien. ...

August 3, 2026

MOOY GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Amtsgericht Kleve; Insolvenzverwalter ernannt: Dr. Markus Kier

MOOY GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Amtsgericht Kleve; Insolvenzverwalter ernannt: Dr. Markus Kier Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 34 IN 20/26 Gericht: Kleve Name, Vorname / Bezeichnung: MOOY GmbH Sitz / Wohnsitz: Rheinberg Register: Kleve, HRB 20074 Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 34 IN 20/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 20074 eingetragenen MOOY GmbH, gegründet am 19.08.2024, Gelderstraße 3, 47495 Rheinberg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Maurice van Ooy, Kleine Gert 40 , 47495 Rheinberg und Herrn Martin van Ooy, Weseler Straße 134 , 46499 Hamminkeln wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2026, um 11:18 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 14.04.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags eines Gläubigers. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Dr. Markus Kier, Willstätterstraße 62, 40549 Düsseldorf. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 02.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am Mittwoch, 23.09.2026, 10:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, 1. Etage, Sitzungssaal D 100. Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über - die Person des Insolvenzverwalters, - die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO), und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände: - die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO): - die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, - die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen, - die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, - die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, - die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, - Veräußerung des Geschäftsbetriebs im Ganzen, auch an nahestehende Personen - die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO), - die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO) - und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO). Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 09.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 106 niedergelegt. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. 34 IN 20/26 Kleve, 01.08.2026

August 3, 2026