Stadt Haselünne richtet Aktivgremium der Jugendvertretung ein, um Jugendarbeit zu stärken; öffentliche Sitzungen, bis zu sieben Mitglieder, 2 Jahre
Stadt Haselünne richtet Aktivgremium der Jugendvertretung ein, um Jugendarbeit zu stärken; öffentliche Sitzungen, bis zu sieben Mitglieder, 2 Jahre Richtlinie Aktivgremium der Stadt Haselünne Nach § 36 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vom 17. Dezember 2010 in der zur Zeit gültigen Fassung sollen Kinder und Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die deren Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligt werden. Hierzu sollen die Gemeinden und Samtgemeinden über die in diesem Gesetz vorgesehene Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner hinaus geeignete Verfahren entwickeln und durchführen. ...