Theologisches Forschungskolleg Tagung in Erfurt

Theologisches Forschungskolleg Tagung in Erfurt Tagung des Theologischen Forschungskollegs: Recht(s)gläubig? Christentum, Populismus und Politische Theologien Inhaltlich verantwortlich: Johanna Birkefeld , Seiten-ID: 18942 Barrierefreiheitserklärung Datenschutzerklärung Impressum Abmelden Letzte Aktualisierung: 03.08.2026 © 2026 Universität Erfurt Professuren & Lektorate Biblisch Exegese und Theologie des Alten Testamentes Exegese und Theologie des Neuen Testamentes Kirchengeschichte Alte Kirchengeschichte, Patrologie und Christliche Archäologie Kirchengeschichte des Mittelalters und der Neuzeit Systematisch Philosophie Fundamentaltheologie und Religionswissenschaft Dogmatik Moraltheologie Christliche Sozialwissenschaft und Sozialethik Praktisch Pastoraltheologie und Religionspädagogik Liturgiewissenschaft Kirchenrecht Lektorate Lektorat für Alte Sprachen Lektorat Althebräisch ...

August 3, 2026

Anbieter bietet Stellplätze zur Miete in Tiefgarage unter dem Areal der AndreasGärten, Erfurt; Vier Ladesäulen vorhanden, Nachrüstung möglich, sofort nutzbar

Anbieter bietet Stellplätze zur Miete in Tiefgarage unter dem Areal der AndreasGärten, Erfurt; Vier Ladesäulen vorhanden, Nachrüstung möglich, sofort nutzbar Wir bieten Stellplätze zur Miete an! Die moderne Tiefgarage befindet sich unter dem Areal der AndreasGärten im Zentrum von Erfurt (Petersberg 26a). Von hier aus können Sie bequem zur Arbeit oder Wohnung gelangen. Der bekannte Erfurter Dom ist zudem in Sichtweite und nur wenige Fußminuten entfernt. Die Tiefgarage ist über die Helmut-Kohl-Straße zu erreichen. Über ein komfortables Chip-System haben Sie Zugang zur Tiefgarage. Sie bekommen einen fest zugewiesenen Platz. Die Stellplätze werden ausschließlich zur Miete angeboten. Zum Laden von Elektrofahrzeugen sind derzeit vier Ladesäulen vorhanden und können bei Bedarf nachgerüstet werden. ...

August 3, 2026

Breckle Matratzenwerk Weida GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Gera; Kai Dellit als Insolvenzverwalter bestellt

Breckle Matratzenwerk Weida GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Gera; Kai Dellit als Insolvenzverwalter bestellt Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 8 IN 174/26 Gericht: Gera Name, Vorname / Bezeichnung: Breckle Matratzenwerk Weida GmbH Sitz / Wohnsitz: Weida Register: Jena, HRB 200877 8 IN 174/26 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Breckle Matratzenwerk Weida GmbH, Hohenölsen, Straße am Wendehammer 2, 07570 Weida, vertreten durch den Geschäftsführer Gerd Ralf Breckle Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 200877 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Danny Hinkelthein, Am Stadtpark 2, 90409 Nürnberg 1. Das am 01.06.2026 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.08.2026 um 09.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Kai Dellit Maximilian-Welsch-Straße 2, 99084 Erfurt Telefon: 0361 601314-0 Telefax: 0361 601314-30 Email: erfurt@hww.eu 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 02.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 11.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. 4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Mittwoch, 30.09.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssal H5-301, 2. OG, Haus 5, Rudolf-Diener-Straße 1, 07545 Gera, Amtsgericht Gera Hinweise: Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. 5. Prüfungstermin wird anberaumt auf Mittwoch, 30.09.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal H5-301, 2. OG, Haus 5, Rudolf-Diener-Straße 1, 07545 Gera Amtsgericht Gera Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 8. Ein Gläubigerausschuss wird eingesetzt. Dieser besteht aus den Mitgliedern - Atradius Kreditversicherung, Niederlassung der Atradius Crédito y Caución S.A. de Seguros y Reaseguros, Spanien, Opladener Straße 14, 50679 Köln, vertreten durch Herrn Rolf Breuer - Sparkasse Gera-Greiz, vertreten durch Herrn Torsten Staps, 07545 Gera - Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Thüringen Mitte, vertreten durch Herrn René Zühlke - Herr Olaf Schimmel, 07570 Weida - Bodelt & Horst Textiles Co., Ltd., China, vertreten durch Herrn Gerd-Hermann Horst, 48477 Hörstel 9. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 10. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Gera Rudolf-Diener-Straße 1 07545 Gera einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. Amtsgericht Gera - Insolvenzgericht - 01.08.2026

August 3, 2026

MoldTecs GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Meiningen; Eigenverwaltung mit Zustimmungsvorbehalt des Sachwalters

MoldTecs GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Meiningen; Eigenverwaltung mit Zustimmungsvorbehalt des Sachwalters Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 1 IN 86/26 Gericht: Meiningen Name, Vorname / Bezeichnung: MoldTecs GmbH Sitz / Wohnsitz: Sonneberg Register: Jena, HRB 524357 1 IN 86/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. MoldTecs GmbH, Friedrich-Engels-Straße 157, 96515 Sonneberg, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Wolfgang Lichtenwalder Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 524357 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte act legal Tischendorf Rechtsanwälte PartG mbB, Zeppelinallee 77, 60487 Frankfurt am Main | 1. Das am 05.05.2026 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.08.2026 um 08.55 Uhr eröffnet. 2. Es wird Eigenverwaltung mit Zustimmungsvorbehalt des Sachwalters angeordnet. 3. Zum Sachwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi Bahnhofstraße 38, 99084 Erfurt Telefon: 0361 41754830 Telefax: 0361 41754831 Email: erfurt@stapper.in 4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 11.09.2026 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Sachwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Sachwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Sachwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 17.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. 5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Mittwoch, 30.09.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal A 0105, 1. OG, Haus A, Lindenallee 15, 98617 Meiningen Amtsgericht Meiningen Hinweise: Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. 6. Prüfungstermin wird anberaumt auf Mittwoch, 30.09.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal A 0105, 1. OG, Haus A, Lindenallee 15, 98617 Meiningen Amtsgericht Meiningen Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 8. Ein Gläubigerausschuss wird eingesetzt. Dieser besteht aus den Mitgliedern |Bundesagentur für Arbeit Max-Reger-Straße, 99096 Erfurt vertreten durch Vertreter René Zühlke |Atradius Kreditversicherung Opladener Straße, 50679 Köln vertreten durch Vertreter Tobias Tillmann |Ronny Bundesagentur für Arbeit - Agentur für Arbeit Erfurt Max-Reger-Straße 1 157, 96515 Sonneberg |TARGOBANK AG Opladener Straße 14 6, 55124 Mainz vertreten durch Vertreter Denis Kerwagen |Hörnlein als Vertreter der Arbeitnehmer der MoldTecs GmbH c/o MoldTecs GmbH Friedrich-Engels-Straße 36, 71065 Sindelfingen vertreten durch Vertreter Matthias Settele |Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Edmund-Rumpler-Straße 4, 51149 Köln vertreten durch Vertreter Yasin Topcuoglu 9. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 10. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Meiningen Lindenallee 15 98617 Meiningen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Meiningen - Insolvenzgericht - 01.08.2026

August 3, 2026

Thüringer Landesamt für Statistik sucht Haushalte für Statistik zu Konsumausgaben in Thüringen; 90 Euro Belohnung, Belege per App erfasst

Thüringer Landesamt für Statistik sucht Haushalte für Statistik zu Konsumausgaben in Thüringen; 90 Euro Belohnung, Belege per App erfasst Verbreitung der Pressemitteilung mit Quellenangabe erwünscht. Seite 1 von 2 Thüringer Landesamt für Statistik Postfach 90 01 63 99104 Erfurt www.statistik.thueringen.de Pressemitteilung 191/2026 Weitere Auskünfte erteilt: Sachgebiet Freiwillige Haushalts- statistiken Telefon +49 (0) 361 57331-9224 Pressestelle Telefon +49 (0) 361 57331-9113 presse@statistik.thueringen.de Erfurt, 3. August 2026 Wo bleibt mein Geld? Thüringer Landesamt für Statistik sucht Haushalte für Statistik zu Kon- sumausgaben Durchschnittlich 21 Euro pro Monat für Obst Der Sommer ist da – Erntezeit für Beeren, Pfirsiche, Melonen und viele andere Obstsorten. Nach Ergebnissen der Unterstichprobe der Einkommens- und Ver- brauchsstichprobe (EVS) leisteten sich private Haushalte in Deutschland im Jahr 2023 durchschnittlich pro Monat für 21 Euro frisches oder gekühltes Obst, das waren 6 Prozent der Ausgaben für Nahrungsmittel. Davon entfiel mit rund 29 Pro- zent anteilig am meisten auf Stein- und Kernobst wie Äpfel und Birnen, gefolgt von Beeren (21 Prozent) sowie Datteln, Feigen und tropischen Früchten (19 Prozent). Die durchschnittlichen Ausgaben und die Struktur der Ausgaben für Obst beziehen sich auf das ganze Jahr sowie über alle Haushaltsgrößen und -zusammensetzun- gen. Aus der 5-jährlichen EVS und den dazwischenliegenden Laufenden Wirtschafts- rechnungen (LWR) erfährt man, wofür die privaten Haushalte in Deutschland ihr Geld ausgeben. Sie liefern damit wichtige Daten für die Sozial- und Wirtschaftspo- litik und fließen zum Beispiel in die Berechnung des Warenkorbs des Verbraucher- preisindex und letztlich der Inflationsrate ein. Für die laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR) 2026 werden noch Haushalte ge- sucht. Sie erfassen einen Monat lang ihre Einnahmen und Ausgaben, wahlweise per App oder auf Papier und erhalten als Dankeschön 90 Euro. Haushalte, die über die App teilnehmen, können 2026 erstmals ihre Kassenbons direkt abfotografieren und somit ihre Ausgaben schnell und unkompliziert dokumentieren. Die App macht da- mit insbesondere die Erfassung der Ausgaben für Nahrungsmittel und Getränke einfacher. Anmelden kann man sich unter www.lwr.de/teilnahme. In Thüringen werden besonders gesucht: • Haushalte, in denen der oder die Hauptverdienende selbstständig oder freiberuflich tätig ist • Mehrpersonenhaushalte, in denen z. B. Singles oder Paare mit einem El- ternteil oder volljährigen Kindern in einem Haushalt leben ...

August 3, 2026

Fred Sieder & Co. GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Amtsgericht Jena, Neustädter Straße 46, Schleusegrund; Insolvenzverwalter Michael Bleek bestellt

Fred Sieder & Co. GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Amtsgericht Jena, Neustädter Straße 46, Schleusegrund; Insolvenzverwalter Michael Bleek bestellt Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 1 IN 95/26 Gericht: Meiningen Name, Vorname / Bezeichnung: Fred Sieder & Co. GmbH Sitz / Wohnsitz: Schleusergrund Register: Jena, HRB 303944 1 IN 95/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Fred Sieder & Co. GmbH, Neustädter Straße 46, 98667 Schleusegrund, vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter Fred Sieder Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 303944 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Karl Michael Nätscher, Am Klingenholz 21, 97490 Poppenhausen, Gz.: 014/26 | 1. Das am 26.05.2026 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.08.2026 um 08.15 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Michael Bleek Anger 19/20, 99084 Erfurt Telefon: 0361 565690 Telefax: 0361 5656923 Email: info@sbf-rechtsanwaelte.de 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 02.10.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 10.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. 4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Mittwoch, 28.10.2026, 11:00 Uhr, Sitzungssaal A 0105, 1. OG, Haus A, Lindenallee 15, 98617 Meiningen Amtsgericht Meiningen Hinweise: Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. 5. Prüfungstermin wird anberaumt auf Mittwoch, 28.10.2026, 11:00 Uhr, Sitzungssaal A 0105, 1. OG, Haus A, Lindenallee 15, 98617 Meiningen Amtsgericht Meiningen Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 9. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Meiningen Lindenallee 15 98617 Meiningen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Meiningen - Insolvenzgericht - 01.08.2026

August 3, 2026

Hallescher FC gegen Rot-Weiß Erfurt 1:1, LEUNA-CHEMIE-STADION, Halle; Nachspielzeit-Ausgleich sichert Erfurt Punkt

Hallescher FC gegen Rot-Weiß Erfurt 1:1, LEUNA-CHEMIE-STADION, Halle; Nachspielzeit-Ausgleich sichert Erfurt Punkt Hallescher FC e.V. Hallescher Fußball Club, Halle Fußball 3. Liga Sachsen-Anhalt Vor einer Kulisse von knapp 9.000 Zuschauern im LEUNA-CHEMIE-STADION hat sich der Hallesche FC im ersten Heimspiel der neuen Regionalliga-Saison mit 1:1 (0:0) von Rot-Weiß Erfurt getrennt. Nach einem zweikampfbetontem Spiel brachte Niclas Stierlin die Rot-Weißen in Führung, ehe die Gäste in der Nachspielzeit noch zum Ausgleich kamen. Besonders HFC-Schlussmann Luca Bendel überzeugte mit mehreren starken Paraden und hielt seine Mannschaft über weite Strecken im Spiel. ...

August 2, 2026

Ortsteilrat Egstedt Sitzung Bürgerhaus, Heidesheimer Straße 2, 99097 Erfurt-Egstedt; Schulnetzplan 2027 Verwaltungsentwurf vorgelegt

Ortsteilrat Egstedt Sitzung Bürgerhaus, Heidesheimer Straße 2, 99097 Erfurt-Egstedt; Schulnetzplan 2027 Verwaltungsentwurf vorgelegt SessionNet | Sitzung des Ortsteilrates Egstedt - 17.08.2026 - 18:00 Uhr - Bürgerhaus, Heidesheimer Straße 2, 99097 Erfurt-Egstedt Startseite Kalender Dokumente Aktuelle Dokumente Aktuelle Vorlagen Recherche Anfragen Stadtverwaltung Amtsblatt Satzungen und Verordnungen Gremien Alle Gremien Stadtrat und Ausschüsse Ortsteilräte Fraktionen Mandatsträger Impressum Impressum Kontakt Datenschutz Toggle navigation Rechercheauswahl Sitzung des Ortsteilrates Egstedt - 17.08.2026 - 18:00 Uhr - Bürgerhaus, Heidesheimer Straße 2, 99097 Erfurt-Egstedt Informationen Tagesordnung TOP-Liste Informationen Sitzung OR EGS ...

August 2, 2026

Ortsteilrat Frienstedt Sitzung Bürgerhaus Hirtenhausstraße 1, 99092 Erfurt-Frienstedt; Schulnetzplan 2027 Verwaltungsentwurf in Vorberatung

Ortsteilrat Frienstedt Sitzung Bürgerhaus Hirtenhausstraße 1, 99092 Erfurt-Frienstedt; Schulnetzplan 2027 Verwaltungsentwurf in Vorberatung SessionNet | Sitzung des Ortsteilrates Frienstedt - 18.08.2026 - 18:00 Uhr - Bürgerhaus, Hirtenhausstraße 1, 99092 Erfurt-Frienstedt Startseite Kalender Dokumente Aktuelle Dokumente Aktuelle Vorlagen Recherche Anfragen Stadtverwaltung Amtsblatt Satzungen und Verordnungen Gremien Alle Gremien Stadtrat und Ausschüsse Ortsteilräte Fraktionen Mandatsträger Impressum Impressum Kontakt Datenschutz Toggle navigation Rechercheauswahl Sitzung des Ortsteilrates Frienstedt - 18.08.2026 - 18:00 Uhr - Bürgerhaus, Hirtenhausstraße 1, 99092 Erfurt-Frienstedt Informationen Tagesordnung TOP-Liste Informationen Sitzung OR FRI ...

August 2, 2026

Ayuntamiento de Jena y policía informan sobre derbi Jena-Erfurt en Ernst-Abbe-Sportfeld, Jena; 1.400 aficionados de Erfurt podrán asistir

Ayuntamiento de Jena y policía informan sobre derbi Jena-Erfurt en Ernst-Abbe-Sportfeld, Jena; 1.400 aficionados de Erfurt podrán asistir El Ayuntamiento de Jena y la policía informan sobre el derbi de Turingia | Jena Rathaus Área Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Dirección Am Anger 15 07743 Jena Deutschland Am Anger 15 07743 Jena Deutschland En el marco de la primera reunión preparatoria celebrada ayer viernes por las autoridades de seguridad con vistas al próximo derbi entre el FC Carl Zeiss Jena y el FC Rot-Weiß Erfurt, que tendrá lugar el domingo 9 de agosto de 2026, en el Ernst-Abbe-Sportfeld, se decidió que, por el momento, no se considera necesario reducir el cupo de entradas para aficionados visitantes a 800 personas. De este modo, se prevé que unos 1.400 aficionados de Erfurt puedan presenciar el partido en el estadio de Jena. ...

August 1, 2026