GEW KV Erlangen Antikriegstag 2026

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August 14, 2026

Regierung von Mittelfranken ordnet Luftbeobachtung im Regierungsbezirk Mittelfranken an; Kosten durch Katastrophenschutzfonds gedeckt

Regierung von Mittelfranken ordnet Luftbeobachtung im Regierungsbezirk Mittelfranken an; Kosten durch Katastrophenschutzfonds gedeckt Weiterhin hohe Waldbrandgefahr: Regierung von Mittelfranken ordnet erneut Luftbeobachtung an - Regierung von Mittelfranken Die Regierung von Mittelfranken hat in Abstimmung mit dem regionalen Waldbrandbeauftragten der Bayerischen Forstverwaltung für Samstag, den 15. August 2026 und Sonntag, den 16. August 2026 erneut Luftbeobachtung als Maßnahme der vorbeugenden Waldbrandbekämpfung für den Regierungsbezirk Mittelfranken angeordnet. Die Waldbrandgefahr in Mittelfranken wird am Wochenende nach Darstellung des Deutschen Wetterdienstes (DWD) weiterhin anhalten. Hauptursache sind die fehlenden Niederschläge und die in den nächsten Tagen weiterhin anhaltenden hohen Temperaturen. In der Gesamtschau ergibt sich daraus aktuell eine hohe Waldbrandgefahr in der Region. Bereits kleinste Zündquellen können ausreichen, um Brände zu verursachen. Entsprechend ist besondere Vorsicht geboten – sowohl im Wald selbst als auch in dessen unmittelbarer Umgebung. Nach Prognosen des DWD ist im Zeitraum der Befliegung keine grundlegende Entspannung der Lage zu erwarten. Ohne ergiebige Niederschläge bleibt die Waldbrandgefahr auf erhöhtem Niveau. ...

August 14, 2026

Kurs 45 Physiotherapie Bayreuth verabschiedet 25 Absolventinnen und Absolventen ins Berufsleben im Gemeindezentrum Bayreuth; Fast alle bestehen Examen im ersten Anlauf

Kurs 45 Physiotherapie Bayreuth verabschiedet 25 Absolventinnen und Absolventen ins Berufsleben im Gemeindezentrum Bayreuth; Fast alle bestehen Examen im ersten Anlauf Physio Examen bestanden - Kurs 45 startet ins Berufsleben: Klinikum Bayreuth Physio Examen bestanden - Kurs 45 startet ins Berufsleben Die Berufsfachschule für Physiotherapie der Klinikum Bayreuth GmbH feiert im Gemeindezentrum und verabschiedet 25 Absolventinnen und Absolventen ins Berufsleben. Nach der dreijährigen Ausbildungszeit mussten die Schülerinnen und Schüler für ihr Examen eine mündliche, schriftliche und eine praktische Prüfung ablegen. ...

August 14, 2026

Oberlandesgericht Celle setzt Vortragsreihe fort in Celle; Seit vielen Jahren ausverkauft

Oberlandesgericht Celle setzt Vortragsreihe fort in Celle; Seit vielen Jahren ausverkauft 1 2 D E S O B E R L A N D E S G E R I C H T S C E L L E 3 4 O B E R L A N D E S G E R I C H T C E L L E 5 6 D E S O B E R L A N D E S G E R I C H T S C E L L E ...

August 13, 2026

TLA Wohnungsbau GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Nürnberg; Exner Joachim als Insolvenzverwalter bestellt

TLA Wohnungsbau GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Nürnberg; Exner Joachim als Insolvenzverwalter bestellt Veröffentlichungsdatum: 13.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: IE 539/26 Gericht: Nürnberg Name, Vorname / Bezeichnung: TLA Wohnungsbau GmbH Sitz / Wohnsitz: Erlangen Register: Fürth, HRB 14314 IE 539/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. TLA Wohnungsbau GmbH, Am Weichselgarten 11-13, 91058 Erlangen, vertreten durch die Geschäftsführer Hübner Simon Tobias Christian und Rudi Dominic Peter Registergericht: Amtsgericht Fürth Registergericht Register-Nr.: HRB 14314 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: FINKENHOF Rechtsanwälte Partnergesellschaft mbB, Ulmenstraße 23-25, 60325 Frankfurt Geschäftszweig/Beschäftigung: Entwicklung und Bebauung sowie der Verkauf von Grundstücken, Vermittlung, An- und Verkauf von Immobilien; zu den Aufgaben der Gesellschaft gehören auch das Beschaffen von Finanzierungsmitteln sowie alle sonstigen mit Immobilien im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Die Gesellschaft ist ebenfalls berechtigt, mobile Investitionen vorzunehmen oder zu vermitteln, soweit die Rechtsgeschäfte keiner gesetzlichen Erlaubnis bedürfen. auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 13.08.2026 um 10.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Exner Joachim Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg Telefon: +49(911)9512850 Telefax: +49(911)95128510 Email: advo@ra-dr-beck.de 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 17.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. 4. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Dienstag, 13.10.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 152, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, 90402 Nürnberg Hinweise: Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. 5. Prüfungstermin wird anberaumt auf Dienstag, 13.10.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 152, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, 90402 Nürnberg Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 9. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Auszug aus den Gründen: Der Antrag ist am 27.03.2026 beim Insolvenzgericht Nürnberg eingegangen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Nürnberg Fürther Str. 110 90429 Nürnberg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 13.08.2026

August 13, 2026

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Veröffentlichung des Termins der Staatlichen Prüfung für Übersetzer und Dolmetscher 2027 in Bayern; Chinesisch Modellversuch Ingolstadt 2027

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Veröffentlichung des Termins der Staatlichen Prüfung für Übersetzer und Dolmetscher 2027 in Bayern; Chinesisch Modellversuch Ingolstadt 2027 Veröffentlichung des Termins der Staatlichen Prüfung für Übersetzer und Dolmetscher 2027 Seite 1 von 3 Bayerisches Ministerialblatt BayMBl. 2026 Nr. 325 12. August 2026 Veröffentlichung des Termins der Staatlichen Prüfung für Übersetzer und Dolmetscher 2027 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 23. Juli 2026, Az. VII.6-BS9500.0-9/1/5 Die Staatliche Prüfung für Übersetzer und Dolmetscher in den Sprachen Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch und Spanisch wird für das Schuljahr 2026/2027 ab Mai 2027 als staatliche Abschlussprüfung an den Fachakademien für Sprachen und internationale Kommunikation in Bayern nach der Schulordnung für die Fachakademien (Fachakademieordnung – FakO) durchgeführt. Die sogenannte „seltenere“ Sprache Chinesisch wird im Jahr 2027 im Rahmen des Modellversuchs an der Fachakademie für Sprachen und internationale Kommunikation in Ingolstadt geprüft. Bewerber für die Zulassung zur Prüfung in einer dieser Sprachen, die keiner Fachakademie angehören oder an der besuchten Fachakademie die Abschlussprüfung nicht ablegen können, melden sich als „andere Bewerber“ bis spätestens 14. Januar 2027 (Poststempel) an einer der nachstehend genannten Fachakademien an, die die Prüfung in der gewünschten Fremdsprache und dem gewünschten Fachgebiet anbietet: – Fachakademie für Sprachen und internationale Kommunikation des Sprachen- und Dolmetscher- Instituts München, Baierbrunner Straße 28, 81379 München, Tel.: 089 288102-0 Sprachen: Englisch (E), Spanisch (S), Italienisch (I) Fachgebiete: Wirtschaft (für alle Sprachen) Technik (nur für E) Rechtswesen (nur für E) Naturwissenschaften (nur für E) – Fachakademie für Sprachen und internationale Kommunikation des Instituts für Fremdsprachen und Auslandsstudien, Hindenburgstraße 42, 91054 Erlangen, Tel.: 09131 81293-30 Sprachen: Englisch (E), Französisch (F), Russisch (R), Spanisch (S) Fachgebiete: Wirtschaft (für alle Sprachen) Technik (für E, F, R) Geisteswissenschaften (nur für E und S) Rechtswesen (nur für E) – Fachakademie für Sprachen und internationale Kommunikation der Würzburger Dolmetscherschule GmbH, Paradeplatz 4, 97070 Würzburg, Tel.: 0931 52143 Sprache: Englisch (E) Fachgebiete: Wirtschaft Naturwissenschaften ...

August 12, 2026

Regensburg Phoenix gegen Straubing Spiders im städtischen Stadion am Weinweg 16:00 Uhr; letztes Heimspiel der Saison emotionaler Saisonabschluss

Regensburg Phoenix gegen Straubing Spiders im städtischen Stadion am Weinweg 16:00 Uhr; letztes Heimspiel der Saison emotionaler Saisonabschluss Nach 42:14 - Phoenix wollen auch zuhause dominieren - effect® ENERGY GFL Am Samstag, den 15. August 2026, steht für die Regensburg Phoenix das letzte Heimspiel der Saison in der effect® ENERGY GFL an. Zu Gast am Weinweg sind die Straubing Spiders. Die Straubing Spiders reisen mit dem klaren Ziel nach Regensburg, das Hinspiel vergessen zu machen. Die Phoenix hatten das erste Aufeinandertreffen mit 42:14 deutlich für sich entschieden und dabei gezeigt, wie gefährlich sie offensiv agieren können, wenn sie ins Rollen kommen. Straubing wird nun versuchen, mit einem physischeren, aggressiveren Ansatz dagegenzuhalten und den Rhythmus der Regensburger früh zu stören. ...

August 12, 2026

Fraktion SPD & FW Halle (Saale) – Anfrage zur Umsetzung neuer Formate der Job- und Ausbildungsplatzsuche in Halle (Saale); Stadt prüft Einführung eines Jobwalk-Formats

Fraktion SPD & FW Halle (Saale) – Anfrage zur Umsetzung neuer Formate der Job- und Ausbildungsplatzsuche in Halle (Saale); Stadt prüft Einführung eines Jobwalk-Formats Beschlussvorlage Anfrage Beratungsfolge Termin Status Stadtrat 26.08.2026 öffentlich Kenntnisnahme Betreff: Anfrage der Fraktion SPD & FW Halle (Saale) zur Umsetzung neuer Formate und Weiterentwicklung bestehender Formate zur Job- und Ausbildungssuche Der Arbeitsmarkt unterliegt seit einiger Zeit einem enormen Wandel. Dieser Wandel betrifft auch und vor allem diejenigen, die neu auf den Arbeitsmarkt kommen und sich dort orientieren und zurechtfinden müssen – also vor allem Schüler:innen, Auszubildende und Studierende, die zumeist bei der Arbeits- und Ausbildungsplatzsuche auf Unterstützung und Orientierung angewiesen sind. Im Gegensatz zu den Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt sind die Angebote zur Information und Orientierung bei der Jobsuche weitestgehend gleichgeblieben. Das gilt auch für Halle. Klassische Jobmesse oder einzelne Beratungen mit Termin haben sicherlich noch ihre Berechtigung, sie wirken angesichts des rasanten Wandels auf dem Arbeitsmarkt und der Veränderungen innerhalb der Gesellschaft veraltet. Andere Städte, wie Jena, Erlangen oder Regensburg gehen in der Arbeits- und Ausbildungsplatzvermittlung neue Wege. Ein Beispiel dafür ist der Jobwalk, der in den drei Städten seit mehreren Jahren durchgeführt wird. Hier wird die Jobsuche als lockeres Meet and Greet mit Benefits für die Jobsuchenden gestaltet. Neben Unternehmen, die sich unter freiem Himmel in lockerer Atmosphäre vorstellen, gibt es auch Angebote wie das Erstellen von Bewerbungsfotos, Bewerbungsmappenchecks, digitale Angebote zur Stellensuche und den Austausch zu Fragen des Arbeitsmarktes, um ein junges und vor allem breites Publikum anzusprechen und mit der lokalen Wirtschaft in Kontakt zu bringen. ...

August 11, 2026

Dr. Fabian Mehring erläutert Bayerns Kommunal? Digital! Ausbreitung in Deutschland und Europa; 50 Kommunen nutzen digitale Lösungen

Dr. Fabian Mehring erläutert Bayerns Kommunal? Digital! Ausbreitung in Deutschland und Europa; 50 Kommunen nutzen digitale Lösungen Hitzesommer als Weckruf: Bayerns digitale Leuchttürme machen Schule – in ganz Deutschland und international! // Minister Mehring: „Bayerns digitales Know-how wird zum Exportschlager!“ Hitzesommer als Weckruf: Bayerns digitale Leuchttürme machen Schule – in ganz Deutschland und international! Minister Mehring: „Bayerns digitales Know-how wird zum Exportschlager!“ Der Sommer 2026 macht mit der aktuellen, zweiten Hitzewelle deutlich, wie sehr der Klimawandel Kommunen in ganz Deutschland fordert: Nach historisch hohen Temperaturen im Juni und anhaltender Trockenheit hat die Landeshauptstadt München Mitte Juli eine Allgemeinverfügung zum Wassersparen erlassen. Diese Maßnahme zeigt exemplarisch, wie knapp die Ressource Wasser in längeren Hitze- und Trockenperioden werden kann und wie wichtig innovative Lösungen für einen schonenden Umgang damit sind. Bayerns Digitalminister Dr. Fabian Mehring sieht genau darin den Auftrag seines Erfolgsprogramms „Kommunal? Digital!“ bestätigt: Bereits mehr als 50 Kommunen setzen die digitalen Lösungen aus den zehn geförderten Projekten ein - einige davon sogar weit über die bayerischen Landesgrenzen hinaus. Möglich wurde das durch eine erfolgreiche zwölfmonatige Transferphase, in der das Digitalministerium gemeinsam mit sieben Pilotkommunen intensive Wissenstransfer-Arbeit betrieben hat. Digitalminister Dr. Fabian Mehring: „Mit „Kommunal? Digital!“ haben wir erfolgreich gezeigt, dass man beiden großen Masterthemen unserer Zeit – Digitalisierung und Nachhaltigkeit – zusammendenken muss. In Zukunft muss nicht jede Kommune das digitale Rad neu erfinden. Stattdessen freue ich mich, dass unsere Ideen in die Fläche kommen und Bayerns kommunale Digital-Pioniere begeisterte Nachahmer in Deutschland und Europa finden. Es ist klasse zu sehen, dass immer mehr Kommunen unsere erfolgreichen Projekte wie einen Baukasten für sich übernehmen. So wird aus einer guten Idee vor Ort ein Gewinn für ganz Deutschland. Genau das war von Beginn an unsere Idee, die nun voll aufgeht: digitale Lösungen aus der kommunalen Praxis konsequent in die Fläche zu bringen.“ Drei Beispiele zeigen die Bandbreite der Nachnutzung In Erlangen ist aus dem Projekt StadtGrünDigital, einer wissenschaftlich mit der FAU Erlangen entwickelten Gießroutenoptimierung für Jungbäume mittels Bodenfeuchtesensoren, ein eigenständiges bayerisches Start-up entstanden. In Zeiten immer häufiger auftretender Hitzewellen und Wasserknappheit ist das Projekt wegweisend für eine zielgerichtete und zugleich ressourcenschonende Bewässerung. Die Lösung wurde bereits an 19 weitere Kommunen übertragen, etwa nach Ingolstadt, und wird derzeit von der Stadt Wien getestet. In Bamberg hat die Stadt aus ihrem Projekt BaKIM heraus eine bundesweit einmalige, öffentlich zugängliche Webanwendung entwickelt: Kommunen laden Drohnenbilder ihres Baumbestands hoch und erhalten über ein im Rahmen von „Kommunal? Digital!“ entwickeltes KI-Modell eine Auswertung zu Art und Vitalitätszustand einzelner Bäume. Von Wuppertal über Dresden bis Zürich stehen Kommunen bereits in Gesprächen mit Bamberg, um die Anwendung für die kommenden Befliegungsmonate Juli ...

August 11, 2026

Regenbogenfahrerinnen und -fahrer Regenbogenfahrt Kassel–Nürnberg; Rund 50 Teilnehmende besuchen Kliniken

Regenbogenfahrerinnen und -fahrer Regenbogenfahrt Kassel–Nürnberg; Rund 50 Teilnehmende besuchen Kliniken Regenbogenfahrt 2026: Mutmacher auf dem Weg von Kassel nach Nürnberg - Deutsche Kinderkrebsstiftung Regenbogenfahrt vom 15. bis 22. August 2026 Die Mut-Mach-Tour der Deutschen Kinderkrebsstiftung startet in Kassel und endet in Nürnberg Rund 50 ehemalige junge Krebspatientinnen und -patienten besuchen auf ihrer Strecke Kliniken, Elternvereine und Unterstützende vor Ort Bonn, 06. August 2026. Bereits zum 34. Mal brechen die Regenbogenfahrerinnen und -fahrer im August zu ihrer großen Mut-Mach-Tour der Deutschen Kinderkrebsstiftung auf. Rund 50 Teilnehmende werden vom 15. bis 22. August 2026 mit dem Fahrrad von Kassel bis nach Nürnberg fahren. Auf ihrer Strecke besuchen sie krebskranke Kinder und Jugendliche in Kliniken, ihre Familien sowie Elternvereine und Unterstützende vor Ort — und schenken ihnen allen Mut, Hoffnung und Zuversicht auf eine gesunde Zukunft. ...

August 6, 2026