Kevelaer Radstation am Bahnhof an DeinRadschloss angeschlossen; 222 Stellplätze erweitern Fahrradparknetz

Kevelaer Radstation am Bahnhof an DeinRadschloss angeschlossen; 222 Stellplätze erweitern Fahrradparknetz Mobilität für Menschen gestalten Bessere Luft, weniger Lärm, mehr Lebensqualität Eine Zukunft, in der wir alle uns jederzeit nachhaltig und klimaneutral fortbewegen – das wünschen wir uns für NRW. Zeit für Alternativen zur autozentrierten Denkweise. Erfahren Sie, wie Sie die Mobilitätswende in Ihrer Kommune gestalten können und wie Sie mit Ihrer Kommune davon profitieren können. Das Zukunftsnetz zu Gast beim Bund der Deutschen Katholischen Jugend ...

August 5, 2026

Radstation am Bahnhof Kevelaer wird an DeinRadschloss angebunden; Mit insgesamt 222 Stellplätzen erweitert sie das Netzwerk

Radstation am Bahnhof Kevelaer wird an DeinRadschloss angebunden; Mit insgesamt 222 Stellplätzen erweitert sie das Netzwerk Mobilität für Menschen gestalten Bessere Luft, weniger Lärm, mehr Lebensqualität Eine Zukunft, in der wir alle uns jederzeit nachhaltig und klimaneutral fortbewegen – das wünschen wir uns für NRW. Zeit für Alternativen zur autozentrierten Denkweise. Erfahren Sie, wie Sie die Mobilitätswende in Ihrer Kommune gestalten können und wie Sie mit Ihrer Kommune davon profitieren können. ...

August 5, 2026

DGB Oberpfalz mobilisiert zum bundesweiten Aktionstag am 26. September 2026 in Nürnberg Kornmarkt; Kostenlose Busse aus der ganzen Oberpfalz

DGB Oberpfalz mobilisiert zum bundesweiten Aktionstag am 26. September 2026 in Nürnberg Kornmarkt; Kostenlose Busse aus der ganzen Oberpfalz DGB Oberpfalz mobilisiert zum bundesweiten Aktionstag am 26. September | DGB Bayern DGB Oberpfalz mobilisiert zum bundesweiten Aktionstag am 26. September Die anhaltenden Angriffe auf den Sozialstaat nehmen wir nicht mehr hin. Unter diesem Motto ruft der DGB gemeinsam mit seinen Mitgliedsgewerkschaften am 26. September 2026 zu einem bundesweiten Aktionstag auf. In Städten von Kiel bis Freiburg, von Essen bis Rostock gehen an diesem Tag Beschäftigte auf die Straße – auch aus der Oberpfalz. ...

August 5, 2026

Radstation am Bahnhof Kevelaer wird Teil von DeinRadschloss; 222 Stellplätze erweitern das Netzwerk

Radstation am Bahnhof Kevelaer wird Teil von DeinRadschloss; 222 Stellplätze erweitern das Netzwerk Mobilität für Menschen gestalten Bessere Luft, weniger Lärm, mehr Lebensqualität Eine Zukunft, in der wir alle uns jederzeit nachhaltig und klimaneutral fortbewegen – das wünschen wir uns für NRW. Zeit für Alternativen zur autozentrierten Denkweise. Erfahren Sie, wie Sie die Mobilitätswende in Ihrer Kommune gestalten können und wie Sie mit Ihrer Kommune davon profitieren können. Das Zukunftsnetz zu Gast beim Bund der Deutschen Katholischen Jugend ...

August 5, 2026

Kevelaer Radstation an DeinRadschloss angebunden am Bahnhof; 222 Stellplätze erweitern Radstation-Netzwerk

Kevelaer Radstation an DeinRadschloss angebunden am Bahnhof; 222 Stellplätze erweitern Radstation-Netzwerk Mobilität für Menschen gestalten Bessere Luft, weniger Lärm, mehr Lebensqualität Eine Zukunft, in der wir alle uns jederzeit nachhaltig und klimaneutral fortbewegen – das wünschen wir uns für NRW. Zeit für Alternativen zur autozentrierten Denkweise. Erfahren Sie, wie Sie die Mobilitätswende in Ihrer Kommune gestalten können und wie Sie mit Ihrer Kommune davon profitieren können. Kevelaer macht den Anschluss: Radstation jetzt Teil von DeinRadschloss ...

August 4, 2026

Hagedorn Hotel Leipzig Airport GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Essen; Insolvenzverwalter benannt: Markus van Marwyk

Hagedorn Hotel Leipzig Airport GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Essen; Insolvenzverwalter benannt: Markus van Marwyk Veröffentlichungsdatum: 04.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 165 IN 82/26 Gericht: Essen Name, Vorname / Bezeichnung: Hagedorn Hotel Leipzig Airport GmbH Sitz / Wohnsitz: Essen Register: Essen, HRB 29934 Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 82/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 29934 eingetragenen Hagedorn Hotel Leipzig Airport GmbH, Junkersstr. 1, 04509 Wiedemar, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Torsten Hagedorn, Wöbbensredder 6 A, 23714 Malente Geschäftszweig: Führen und Betreiben von Hotels und Restaurants, insbesondere in Wiedemar sowie von gastgewerblichen, touristischen und freizeitwirtschaftlichen Einrichtungen wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2026, um 10:12 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 24.03.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Markus van Marwyk, Alfredstr. 45, 45130 Essen. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 07.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am Donnerstag, 24.09.2026, 09:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, 2. Etage, Sitzungssaal 293. Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über - die Person des Insolvenzverwalters, - die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO), und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände: - die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO): - die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, - die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen, - die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, - die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, - die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, - die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO), - die geplante Veräußerung des Geschäftsbetriebes - und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO). Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 14.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 164 niedergelegt. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. 165 IN 82/26 Essen, 01.08.2026

August 4, 2026

Kevelaer Radstation am Bahnhof Kevelaer ist an DeinRadschloss angebunden; 222 Stellplätze erweitert Radverkehrsnetz

Kevelaer Radstation am Bahnhof Kevelaer ist an DeinRadschloss angebunden; 222 Stellplätze erweitert Radverkehrsnetz Mobilität für Menschen gestalten Bessere Luft, weniger Lärm, mehr Lebensqualität Eine Zukunft, in der wir alle uns jederzeit nachhaltig und klimaneutral fortbewegen – das wünschen wir uns für NRW. Zeit für Alternativen zur autozentrierten Denkweise. Erfahren Sie, wie Sie die Mobilitätswende in Ihrer Kommune gestalten können und wie Sie mit Ihrer Kommune davon profitieren können. Kevelaer macht den Anschluss: Radstation jetzt Teil von DeinRadschloss ...

August 4, 2026

Ellis Elternschule Info-Abend zur Geburt im Elisabeth-Krankenhaus Essen; Renovierte Räume der Mutter-Kind-Station vorgestellt

Ellis Elternschule Info-Abend zur Geburt im Elisabeth-Krankenhaus Essen; Renovierte Räume der Mutter-Kind-Station vorgestellt Info-Abend für werdende Eltern am 18. August - Contilia Info-Abend für werdende Eltern am 18. August Am Dienstag, dem 18. August 2026, um 18:00 Uhr können werdende Eltern sich über die Geburt im Elisabeth-Krankenhaus Essen informieren. Info-Abend für werdende Eltern im August Am Dienstag, dem 18. August 2026, um 18 Uhr können werdende Eltern sich über die Geburt im Elisabeth-Krankenhaus Essen informieren: Ellis Elternschule lädt herzlich ein, sich bei dem Info-Abend für werdende Eltern unverbindlich über die Geburtenstation des Elisabeth-Krankenhaus Essen zu informieren und das Team vor Ort kennenzulernen. Per Video werden die neuen Räume der renovierten Mutter-Kind-Station, die Kreißsäle sowie die Neonatologie vorgestellt. Im Mittelpunkt stehen Informationen rund um Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. ...

August 4, 2026

Radstation am Bahnhof Kevelaer angeschlossen an DeinRadschloss; 222 Stellplätze erweitern das Netzwerk

Radstation am Bahnhof Kevelaer angeschlossen an DeinRadschloss; 222 Stellplätze erweitern das Netzwerk Mobilität für Menschen gestalten Bessere Luft, weniger Lärm, mehr Lebensqualität Eine Zukunft, in der wir alle uns jederzeit nachhaltig und klimaneutral fortbewegen – das wünschen wir uns für NRW. Zeit für Alternativen zur autozentrierten Denkweise. Erfahren Sie, wie Sie die Mobilitätswende in Ihrer Kommune gestalten können und wie Sie mit Ihrer Kommune davon profitieren können. Kevelaer macht den Anschluss: Radstation jetzt Teil von DeinRadschloss ...

August 4, 2026

ruhrfibre Essen GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Düsseldorf; Eigenverwaltung angeordnet, Sachwalter Dr. David Georg ernannt

ruhrfibre Essen GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Düsseldorf; Eigenverwaltung angeordnet, Sachwalter Dr. David Georg ernannt Veröffentlichungsdatum: 04.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 505 IN 120/26 Gericht: Düsseldorf Name, Vorname / Bezeichnung: ruhrfibre Essen GmbH Sitz / Wohnsitz: Essen Register: Essen, HRB 33656 Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 120/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 33656 eingetragenen ruhrfibre Essen GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer Herrn Jewgeni Elster und Herrn Dr. Christian Klein wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2026, um 08:14 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 26.05.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Der zugrunde liegende Antrag ist am 26.05.2026 bei Gericht eingegangen. Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO). Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. David Georg, Ehrenhof 3, 40479 Düsseldorf. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 09.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Es wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss nach Eröffnung (§ 67 Abs. 1 InsO) eingesetzt. Zu Mitgliedern werden bestimmt: ING Bank N.V., vertr. d. RA Dr. Stefan Sax, Junghofstraße 14, 60311 Frankfurt Versabau GmbH, vertr. d. Ralph Pasewaldt, Heinrich-Hertz-Straße 34, 40699 Erkrath Jakob Hafner, Nieper Straße 78, 47802 Krefeld. Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam. Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am Mittwoch, 30.09.2026, 12:30 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.218. Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über - die Person des Sachwalters, - die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände: - Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere: - die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, - die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO), Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 16.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 niedergelegt. Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§179 Abs. 3 S. 3 InsO). Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. 505 IN 120/26 Düsseldorf, 01.08.2026

August 4, 2026