Landtag von Baden-Württemberg fordert Bericht über Leitstellen-Software in Baden-Württemberg; Ausfallsicherheit zentrale Fragestellung

Landtag von Baden-Württemberg fordert Bericht über Leitstellen-Software in Baden-Württemberg; Ausfallsicherheit zentrale Fragestellung Drucksache 18 / 249 Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 249 7.7.2026 1 Eingegangen: 7.7.2026 / Ausgegeben: 5.8.2026 Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, ob die Integrierten Leitstellen in Baden-Württemberg mit einer einheitlichen Leitstellen-Software arbeiten bzw. welche Leitstellen-Softwarelösungen der­ zeit in den Integrierten Leitstellen in Baden-Württemberg eingesetzt werden (mit Auflistung, welche Leitstellen jeweils die einzelnen Softwarelösungen nutzen); in welchem Umfang die unterschiedlichen Leitstellen-Systeme technisch mit­ einander kompatibel sind; inwiefern sichergestellt ist, dass bei einem Ausfall einer Integrierten Leitstelle eine andere Leitstelle in Baden-Württemberg deren Aufgaben vollständig über­ nehmen kann; welche technischen, organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine Leitstelle die Aufgaben einer anderen Leitstelle im Falle eines temporären oder längerfristigen Totalausfalls übernehmen kann; wie die Landesregierung sicherstellt, dass die Notrufannahme und Einsatzdis­ position bei einem vollständigen Ausfall einer Leitstelle ohne wesentliche Ein­ schränkungen fortgeführt werden können; wie die Landesregierung die derzeitige Ausfallsicherheit und Resilienz der Leitstellenstruktur in Baden-Württemberg bewertet; Antrag der Abg. Ansgar Mayr und Lorenzo Saladino u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Europa Zukunftsfähigkeit, Interoperabilität und Ausfallsicherheit der Leitstellen in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 249 2 7. inwiefern sie sich hinsichtlich der Vereinheitlichung von Leitstellen-Soft­ ware und der gegenseitigen Übernahmefähigkeit von Leitstellen mit anderen Bundesländern in Austausch befindet, zumindest unter Darstellung der daraus gewonnenen wesentlichen Erkenntnisse die Situation in den anderen Bundes­ ländern betreffend; 8. welche Vor- und Nachteile die Landesregierung in einer landesweit einheit­ lichen Leitstellen-Software sieht; 9. wie die Landesregierung sicherstellt, dass nach Inkrafttreten der verbindlichen Qualifikationsanforderungen nach Anlage 4 der Rettungsdienstplanverord­ nung (RDPlanVO) ausreichend Lehrgangsplätze an der Landesfeuerwehr­ schule und der DRK-Landesschule für die Ausbildung von Notrufsachbear­ beitern und Leitstellendisponenten zur Verfügung stehen; 10. ob der Landesregierung bekannt ist, dass aufgrund fehlender Lehrgangskapa­ zitäten Mitarbeitende in Integrierten Leitstellen derzeit nicht oder nur einge­ schränkt entsprechend den Vorgaben der RDPlanVO eingesetzt werden können; 11. welche Maßnahmen zur Beseitigung dieser Engpässe vorgesehen sind; 12. inwieweit die Einführung der Schnittstelle UCRI 1.1 bzw. 2.0 (PMeV, Exper­ tenforum Universelle Leitstellenschnittstelle) zur standardisierten, leitstellen­ übergreifenden Übermittlung von Einsatz- und Dispositionsdaten in den Leit­ stellen des Landes durch die Landesregierung unterstützt wird; 13. welche konkreten Maßnahmen (z. B. technische, organisatorische oder finan­ zielle Förderung) vorgesehen bzw. bereits umgesetzt sind; 14. wann die Leitstellen in das Nutzermanagement des BOS-Digitalfunks (NeM) direkt eingebunden werden, sodass sie – wie im Betriebshandbuch beschrie­ ben – selbst Zugriff erhalten, obwohl aktuell die Nutzerverwaltung weiterhin bei der Autorisierten Stelle liegt; 15. inwieweit die Belange und Kommunikationswege des Zivilschutzes, der beim Bund angesiedelt ist, bei der Ausstattung bzw. Technologie der Integrierten Leitstellen berücksichtigt sind. 9.7.2026 Mayr, Saladino, Gehring, Rathgeb, Dr. Schneider, Staab CDU Begründung Die Integrierten Leitstellen übernehmen eine zentrale Funktion für die Notruf­ annahme und die Disposition von Rettungsdienst, Feuerwehr und weiteren Ein­ satzkräften. Angesichts zunehmender Anforderungen an die Resilienz kritischer Infrastrukturen, wachsender Cyberrisiken sowie möglicher technischer Störungen kommt der Ausfallsicherheit und gegenseitigen Unterstützungsfähigkeit der Leit­ stellen eine besondere Bedeutung zu. Von besonderem Interesse ist dabei, inwieweit die in Baden-Württemberg ein­ gesetzten Leitstellensysteme technisch kompatibel sind und ob bei einem Ausfall einer Leitstelle eine andere Leitstelle deren Aufgaben kurzfristig und ohne Ein­ schränkungen übernehmen kann. Zudem stellt sich die Frage, ob die derzeitige Systemlandschaft mit unterschiedlichen Softwarelösungen langfristig den Anfor­ derungen an eine leistungsfähige und resiliente Notruf- und Einsatzdisposition gerecht wird. ...

August 6, 2026

Paul Umbach verteidigt PR2-Mixed-Doppelzweier-Europameistertitel in Varese; 0,4 Sekunden Vorsprung

Paul Umbach verteidigt PR2-Mixed-Doppelzweier-Europameistertitel in Varese; 0,4 Sekunden Vorsprung Sportsplitter aus BW - LSVBW August 2026 Was gibt es Neues im Sportland Baden-Württemberg? Wir tragen für Sie einmal wöchentlich eine Auswahl an Neuigkeiten, Angeboten, Terminen und Services in unseren Sportsplittern zusammen. Was gibt es Neues im Sportland Baden-Württemberg? Wir tragen für Sie einmal wöchentlich eine Auswahl an Neuigkeiten, Angeboten, Terminen und Services in unseren Sportsplittern zusammen. Der Landessportverband Baden-Württemberg hat zum Ende des Schuljahres 2025 ...

August 6, 2026

MTG Wangen Generalversammlung Dorfgemeinschaftshaus Deuchelried, Wangen im Allgäu; Vorratsbeschluss ermöglicht weitere Finanzierungsschritte.

MTG Wangen Generalversammlung Dorfgemeinschaftshaus Deuchelried, Wangen im Allgäu; Vorratsbeschluss ermöglicht weitere Finanzierungsschritte. Männer-Turn-Gemeinde 1849 e.V. Wangen im Allgäu Nr. 2/2026 Vollgas beim Bambinilauf 3 Guckloch 2/2026 Guckloch 2/2026 Guckloch 2/2026 n Liebe Mitglieder der MTG Wangen, hinter uns liegt ein erfolgreiches und ereignisreiches Vereinsjahr. Bei unserer Generalversammlung konnten wir gemeinsam auf viele schöne Momente und wichtige Entwicklungen zurückbli- cken. Die diesjährige Generalversamm- lung war von besonderer Bedeutung. Gemeinsam haben wir über einen wich- tigen Meilenstein für die Zukunft unseres Vereins entschieden. Mit der geplanten Erweiterung der MTG-Sportinsel wurde ein zukunftsweisendes Projekt auf den Weg gebracht. Es geht dabei nicht nur um zusätzliche Räumlichkeiten, sondern um eine Investition in die Zukunft der MTG Wangen – ein attraktives Sport- und Gesundheitsangebot für unsere Mitglieder sowie für die kommenden Generationen. Wir bedanken uns herzlich für das große Vertrauen, das Sie uns mit Ihrer Zustimmung entgegengebracht haben. Der genehmigte „Vorratsbeschluss“ gibt dem Vorstand die Möglichkeit, die näch- sten Schritte zur Umsetzung dieses wich- tigen Bauvorhabens einzuleiten und die notwendigen Finanzierungen auf den Weg zu bringen. Dieses Vertrauen ist für uns eine Verpflichtung, das Projekt verantwortungsvoll und mit Weitblick umzusetzen. Auch finanziell steht unser Verein auf einer soliden Basis. Das ist das Ergeb- nis einer verantwortungsvollen Vereins- führung und des großen Engagements vieler Menschen, die sich täglich für die MTG einsetzen. Ein Verein lebt aber nicht nur von Zah- len und Gebäuden. Er lebt vor allem von den Menschen. Deshalb möchten wir uns ganz herzlich bei allen bedanken, die unsere MTG unterstützen. Euer Ein- satz macht unseren Verein stark und lebendig. Mit Freude blicken wir auf die kom- menden Veranstaltungen und viele gemeinsame sportliche Erlebnisse. Wir freuen uns darauf, den Weg der MTG Wangen gemeinsam mit Euch weiterzu- gehen. Viel Spaß beim Lesen dieses Gucklochs! Eva Welte Inhalt Generalversammlung der MTG Wangen . . . . .4 Mini-Hyröxle begeistert Teilnehmer . . . . . . . . .6 Vorstands-Ausflug nach Stuttgart: . . . . . . . . . .9 Auftaktveranstaltung der Gesundheitsreihe ein voller Erfolg. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Wangens Freiwillige Feuerwehr leistet nicht nur beim Altstadtstolperer Unglaubliches. . 12 Fronarbeiten und Spendensammlung für die Neue Turnhalle der MTG im Frühjahr 1926. 14 Indiaca - Fahrrad-Rallye in den Maien . . . . . 18 Sportlicher und geselliger Abend auf der Boule-Bahn. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Heimische Speisefische – vom Fang in die Küche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Fechten - Fünf Disziplinen, ein Tag. . . . . . . . . 20 Fechten über den Wellen – 100 Jahre IBF . . 22 Die männliche A-Jugend der MTG siegt beim Allgäucup . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 „Sport und mehr“ auf Extremtour. . . . . . . . . . 24 Jahreshauptversammlung des Handballjugend-Fördervereins . . . . . . . . . . . . 25 Abteilungsversammlung der Handballabteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Der Handballjugend-Förderverein „stolpert“ mit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 West-Allgäu-Meeting. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Zwei Jugendliche beim Block-Mehrkampf U16 in Tettnang dabei. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Leichtathleten beim 9. Intersport Haisermann- Meeting in Lindenberg erfolgreich. . . . . . . . . 29 Kinder-Leichtathletik-Sportfest in Wangen - ein rundum gelungener Tag! . . . . . . . . . . . . . . 30 Plakatwettbewerb zum Altstadtlauf 2027 . 30 Erfolgreicher Auftritt der Nachwuchsturner beim Oberschwäbischen Turnathlon. . . . . . . 31 Turnerinnen der Turnschule beim Kinderturnfest . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Bundesligamannschaft vor „Hammer-Saison“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Die „Zweite“ auf dem Durchmarsch in die Landesliga. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Talente gesucht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Geschäftsstelle Öffnungszeiten der Mo – Fr 9.00 – 12.00 Uhr Mo, Mi, Do 15.00 – 18.30 Uhr www.facebook.de/mtgwangen MTG - INFO MTG - INFO ...

August 3, 2026

SportWoche für Alle – deutschlandweites Breitensportprogramm in Deutschland; Bundesweite Inklusionsangebote

SportWoche für Alle – deutschlandweites Breitensportprogramm in Deutschland; Bundesweite Inklusionsangebote SportWoche für Alle - Die deutschlandweiten Angebote 2025 SportWoche für Alle das deutschlandweite Programm 2026 Inklusion durch Sport Vielfalt & 19.-26. SEPTEMBER 2026 SPORT WOCHE DAS ANGEBOT 2026 powered by: Foto © Jannik Czauderna Die SportWoche für Alle bietet vom 19. bis 26. September 2026 ein buntes und vielfältiges Breitensport- programm. Reingeschnuppert werden kann in Sportangebote für Menschen mit Behinderung und inklusive Sportangebote für Menschen mit und ohne Behinderung in ganz Deutschland. 19.-26. SEPTEMBER 2026 SPORT WOCHE Hier findet sie statt Veranstal­ tungen in: Baden-Württemberg ������������3 Bayern��������������������������������������9 Berlin��������������������������������������17 Brandenburg ������������������������18 Bremen����������������������������������19 Hessen�����������������������������������20 Mecklenburg- Vorpommern������������������������21 Niedersachsen ���������������������26 Nordrhein-Westfalen ���������28 Rheinland-Pfalz �������������������34 Saarland ��������������������������������36 Sachsen ���������������������������������39 Sachsen-Anhalt��������������������41 Schleswig-Holstein��������������42 Thüringen������������������������������44 Klicke auf die interaktive Karte, um Angebote der jeweiligen Bundesländer zu finden. Sei dabei ! ...

August 3, 2026

Fraunhofer IKTS researchers OCTInline real-time seal testing in packaging machines Nürtingen; Eight-micrometer defects detected in real time.

Fraunhofer IKTS researchers OCTInline real-time seal testing in packaging machines Nürtingen; Eight-micrometer defects detected in real time. Early Detection of the Smallest Defects Real-time non-destructive testing of film packaging seals Early Detection of the Smallest Defects Research News August 03, 2026 Every year, billions of products are sealed in film packaging. This packaging must be reliably leakproof, especially in regulated sectors such as in the medical and food industry. In the OCTInline project, researchers at the Fraunhofer Institute for Ceramic Technologies and Systems IKTS have developed an innovative testing system. Optical coherence tomography (OCT) can be used to non-destructively detect defects in seals in real time during the packaging process, with a resolution in the micrometer range. ...

August 3, 2026

Forschende des Fraunhofer IKTS entwickeln OCTInline Prüfsystem für Echtzeit-Siegelnahtprüfung in Nürtingen; bis zu acht Mikrometern erkannt

Forschende des Fraunhofer IKTS entwickeln OCTInline Prüfsystem für Echtzeit-Siegelnahtprüfung in Nürtingen; bis zu acht Mikrometern erkannt Kleinste Defekte frühzeitig erkennen Zerstörungsfreie Siegelnahtprüfung von Folienverpackungen in Echtzeit Kleinste Defekte frühzeitig erkennen Forschung Kompakt August 2026 Milliarden von Produkten werden jährlich in Folienverpackungen eingeschweißt. Besonders in regulierten Bereichen wie der Medizin- und Lebensmittelindustrie müssen diese zuverlässig dicht sein. Im Projekt »OCTInline« haben Forschende des Fraunhofer-Instituts für Keramische Technologien und Systeme IKTS ein neuartiges Prüfsystem entwickelt. Mithilfe der Optischen Kohärenztomographie (OCT) können Fehler in Siegelnähten noch während des Verpackungsprozesses in Echtzeit erkannt werden – zerstörungsfrei und mit einer Auflösung bis in den Mikrometerbereich. Zerstörungsfreie Siegelnahtprüfung von Folienverpackungen in Echtzeit ...

August 3, 2026

Haus Aichele gemeinnützige GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Esslingen am Neckar; Insolvenzverwalter bestellt: Dr. Dietmar Haffa

Haus Aichele gemeinnützige GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Esslingen am Neckar; Insolvenzverwalter bestellt: Dr. Dietmar Haffa Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 14 IN 364/26 Gericht: Esslingen am Neckar Name, Vorname / Bezeichnung: Heim für Kinder und Jugendliche Haus Aichele gemeinnützige GmbH Sitz / Wohnsitz: Beuren Register: Stuttgart, HRB 736018 14 IN 364/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Heim für Kinder und Jugendliche Haus Aichele gemeinnützige GmbH, Alte Steige 17, 72660 Beuren, vertreten durch die Geschäftsführer Mario Biel und Claudia Oster Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 736018 - Schuldnerin - Geschäftszweig: Betreiben als gemeinnützige GmbH einer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung („Haus Aichele“) zur psychotherapeutischen Behandlung insbesondere von Kindern und Jugendlichen mit psychogenen Störungen/Erkrankungen, traumatisierten Kindern, Kindern mit Bindungs- und Entwicklungsstörungen, Familien in multiplen Belastungslagen sowie Kindern mit Verhaltensauffälligkeiten und psychogenen Störungen. | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.08.2026 um 09.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Dietmar Haffa Paulinenstrasse 41, 70178 Stuttgart Telefon: 0711 238890 Telefax: 0711 23889200 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 08.10.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 15.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. 4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Donnerstag, 29.10.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 11, 1. OG, Strohstraße 5, 73728 Esslingen Hinweise: Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. 5. Prüfungstermin wird anberaumt auf Donnerstag, 29.10.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 11, 1. OG, Strohstraße 5, 73728 Esslingen Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 9. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Esslingen Ritterstraße 8 73728 Esslingen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen. Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 01.08.2026

August 3, 2026

vMBFT GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Esslingen am Neckar; Insolvenzverwalterin Nora Sickeler bestellt

vMBFT GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Esslingen am Neckar; Insolvenzverwalterin Nora Sickeler bestellt Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 16 IN 383/26 Gericht: Esslingen am Neckar Name, Vorname / Bezeichnung: vMBFT GmbH Sitz / Wohnsitz: Holzmaden Register: Stuttgart, HRB 787876 16 IN 383/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. vMBFT GmbH, Aichelberger Straße 12, 73271 Holzmaden, vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Fink Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 787876 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte lfr Wirtschaftsanwälte, Amiraplatz 3, 80333 München, Gz.: 010972-26/FT/ER Dok-Nr.: #458288# Geschäftszweig: Erwerben, Halten, Verwalten und Veräußern von Unternehmensbeteiligungen sowie Immobilien und das Erbringen von Beratungsdienstleistungen im ambulanten und stationären Gesundheitswesen, insbesondere im Bereich der organisatorischen Transformation im Rahmen der Digitalisierung von Einrichtungen im Gesundheitswesen. Entwicklung, Pflege und Vertrieb von Soft- sowie Hardwarelösungen für ambulante Einrichtungen im Gesundheitswesen. | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.08.2026 um 09.00 Uhr eröffnet. 2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Nora Sickeler Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart Telefon: 0711 9668913 Telefax: 0711 9668999 Email: n.sickeler@grub-brugger.de 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 08.10.2026 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, die Insolvenzverwalterin kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Die Insolvenzverwalterin muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen der Insolvenzverwalterin oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 15.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. 4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Donnerstag, 29.10.2026, 09:00 Uhr, Sitzungssaal 11, 1. OG, Strohstraße 5, 73728 Esslingen Hinweise: Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. 5. Prüfungstermin wird anberaumt auf Donnerstag, 29.10.2026, 09:00 Uhr, Sitzungssaal 11, 1. OG, Strohstraße 5, 73728 Esslingen Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 8. Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 9. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Esslingen Ritterstraße 8 73728 Esslingen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen. Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 01.08.2026

August 3, 2026

YaKo Mobile GmbH eröffnet Insolvenzverfahren Baltmannsweiler; Insolvenzverwalterin Nora Sickeler bestellt

YaKo Mobile GmbH eröffnet Insolvenzverfahren Baltmannsweiler; Insolvenzverwalterin Nora Sickeler bestellt Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 12 IN 122/26 Gericht: Esslingen am Neckar Name, Vorname / Bezeichnung: YaKo Mobile GmbH Sitz / Wohnsitz: Baltmannsweiler Register: Stuttgart, HRB 768343 12 IN 122/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. YaKo Mobile GmbH, Stuifenweg 15, 73666 Baltmannsweiler, vertreten durch den Geschäftsführer Yasin Konyali Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 768343 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Christian Mehrer, Schülestraße 13, 73230 Kirchheim, Gz.: 09/26 | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.08.2026 um 09.00 Uhr eröffnet. 2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Nora Sickeler Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart Telefon: 0711 9668913 Telefax: 0711 9668999 Email: n.sickeler@grub-brugger.de 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 01.10.2026 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, die Insolvenzverwalterin kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Die Insolvenzverwalterin muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen der Insolvenzverwalterin oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der 29.10.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik “Bürger” entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur. Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll) InsO erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 15.10.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 10.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Esslingen Ritterstraße 8 73728 Esslingen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen. Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 15.07.2026

August 3, 2026

Eulen Ludwigshafen gewinnen Testspiel gegen SG BBM Bietigheim in Altbach; 30:29-Sieg als Überraschung

Eulen Ludwigshafen gewinnen Testspiel gegen SG BBM Bietigheim in Altbach; 30:29-Sieg als Überraschung SG BBM Bietigheim – Eulen 29:30 | eulen-ludwigshafen.de Abschluss in Altbach: Mit dem überraschend 30:29 (14:16) gewonnenen Testspiel beim Bundesliga-Rückkehrer SG BBM Bietigheim ging das viertägige Trainingslager der Eulen Ludwigshafen am Samstagabend zu Ende. „Hier wächst etwas zusammen …“, bilanzierte Trainer Michael Haaß die Tage in Ditzingen samt der beiden Vorbereitungsspiele gegen Bundesligisten hoch zufrieden. „Wir haben viele Gespräche geführt, die Spieler haben sich näher kennengelernt. Und wir hatten auch viel Spaß“, resümierte der Coach. Der neue Kreisläufer Bruno Eickhoff, nach Mittelfußbruch am Mittwoch in München operiert, hat am Donnerstag die Klinik verlassen dürfen. ...

August 2, 2026