Rinderhalter in Deutschland Verbringung von Rindern nach IBR‑Vorschriften und Hygieneauflagen; Risikobasierte Reduzierung der Überwachungsuntersuchungen in BW ab 2025
Rinderhalter in Deutschland Verbringung von Rindern nach IBR‑Vorschriften und Hygieneauflagen; Risikobasierte Reduzierung der Überwachungsuntersuchungen in BW ab 2025 IBR (BHV-1) – Vorschriften für das Verbringen von Rindern Stand 06/2026 Seit dem 06. Juni 2017 gilt Deutschland als seuchenfrei in Bezug auf die Infektiöse Bovine Rhinotracheitis (IBR, auch BHV-1 genannt). Mit Einführung des EU-Tiergesundheitsrechts und weiteren, das Tiergesundheitsrecht ergänzende EU-Verordnungen, wurde der Status „seuchen- frei“ beibehalten und gleichzeitig die Vorschriften für die Überwachung und das Verbringen von Tieren neu geregelt. Aufgrund der langjährigen IBR-Seuchenfreiheit wurde in Baden-Württem- berg im Jahr 2025 von der rechtlich gegebenen Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Umfang der Überwachungsuntersuchungen risikobasiert für manche Betriebsarten in Häufigkeit und Probenmenge zu reduzieren (siehe Merkblatt IBR-Intervalländerung von 05/2025). Für viele Landwirtinnen und Landwirte stellt dies eine deutliche Erleichterung dar. Allerdings gewinnen in diesem Zusammenhang die Verbringungs- regelungen immens an Bedeutung, um eine Einschleppung der IBR über den Tierhandel, die nun ggf. länger unerkannt bliebe, zu vermeiden. ...