Angeklagter verurteilt am Amtsgericht Flensburg wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz; 10 Monate Bewährung, 3.000 € Geldauflage an Tierheim

Angeklagter verurteilt am Amtsgericht Flensburg wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz; 10 Monate Bewährung, 3.000 € Geldauflage an Tierheim schleswig-holstein.de - Amtsgericht Flensburg - Urteil im Fall um einen Pudelmischling: Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz Amtsgericht Flensburg : Thema: Gerichte & Justizbehörden Das Gericht Übersicht Aktuelles Behördenleitung Gerichtsbezirk Geschäftsverteilung Aufgaben Übersicht Beratungs- und Prozesskostenhilfe Betreuungssachen Familiensachen Grundbuch Gerichtsvollzieherinnen Gerichtsvollzieher Hinterlegungssachen Insolvenzsachen Landwirtschaftssachen Legalisation Apostillen Mediation Nachlasssachen Personenstandssachen Rechtsantragstelle Registersachen Straf- ...

August 11, 2026

Chris567 chaotische Aufnahme Regio Klinik Elmshorn; Ersatz der Brille verweigert

Chris567 chaotische Aufnahme Regio Klinik Elmshorn; Ersatz der Brille verweigert Erfahrungen mit Regio Klinikum Elmshorn, Schleswig-Holstein, 11.08.2026 Am 08.07.2026 war ich zur Beatmungskontrolle auf der Pneumologischen Station 2 BC in der Regio Klinik Elmshorn. Bereits 2022 habe ich eine positive Rezession über diese Station und deren Mitarbeiter geschrieben. Jetzt 4 Jahre später, hat sich mein Eindruck sogar noch verbessert. Patientenaufnahme: 5 Min. Wartezeit. Lungenfunktionstest ,BGA, EKG und körperliche Untersuchung: Wartezeit 10 Min. Gespräch mit der Ärztin: Wartezeit 10 Min. Also alles ging flott voran, von langen Wartezeiten keine Spur. Alle Mitarbeiter und Ärzte waren sehr freundlich und nahmen sich Zeit für meine Fragen. Dieser positive Eindruck setzte sich auf der Station fort, wo ich umgehend mein (sauberes) Zimmer zugewiesen bekam. Behandlung und Betreuung kann ich nur mit 5 von 5 Punkten bewerten. Einziger Kritikpunkt ist das mäßige Essen. Ständig sich wiederholender Aufschnitt zum Frühstück und Abendbrot, meist geschmackloses Mittagessen und Mini Portionen. Aber das ist bei der super Behandlung, schon eher „meckern auf hohen Niveau“ ...

August 11, 2026

27-jähriger Mann fuhr 143 km/h in 80-km/h-Zone Hakenberg, L16, Km 6.7, Ostprignitz-Ruppin

27-jähriger Mann fuhr 143 km/h in 80-km/h-Zone Hakenberg, L16, Km 6.7, Ostprignitz-Ruppin ROADPOL-Ergebnisse | Polizeimeldungen | Polizei Brandenburg Vom 03.08. bis 09.08.2026 beteiligte sich die Polizeidirektion Nord an einer bundesweiten Aktion zum Thema „Geschwindigkeits- und Aggressionsdelikte“. Da nicht angepasste Geschwindigkeit nach wie vor die Verkehrsunfallursache mit den meisten Verkehrsunfalltoten im Land Brandenburg ist, stand die Einhaltung der Geschwindigkeit außerorts gelegener Straßen mit Alleecharakter und sogenannter „Zweiradstrecken“ (vielbefahrene Strecken für motorisierte Zweiräder) im Fokus der Verkehrsüberwachungsmaßnahmen. ...

August 11, 2026

38 Jahre alter Mann verurteilt in Flensburg zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung; 3.000 Euro Auflage an Tierheim

38 Jahre alter Mann verurteilt in Flensburg zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung; 3.000 Euro Auflage an Tierheim Bewährungsstrafe im Prozess um erhängten Hund «Buddy» - RADIO RST Flensburg (dpa) - Weil er einen kleinen Hund mit einem dünnen Seil an einen Baum aufgehängt und so stranguliert hat, ist ein 38 Jahre alter Mann vom Amtsgericht Flensburg zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt worden. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Zudem muss er als Auflage 3.000 Euro an den Trägerverein des Flensburger Tierheims zahlen. Der kleine Rüde habe noch gelebt, als er an dem Seil aufgehängt worden sei, sagte die Richterin mit Verweis auf die Aussagen eines Gutachters, der die Tierleiche obduziert hatte. Der Tod sei qualvoll gewesen. Der Mann war wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz angeklagt. Gegen das Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden. ...

August 11, 2026

Unleash Future Boats GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Flensburg; Insolvenzverwalter bestellt: Dr. Ralf Marten Pachmann

Unleash Future Boats GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Flensburg; Insolvenzverwalter bestellt: Dr. Ralf Marten Pachmann Veröffentlichungsdatum: 11.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 56 IN 165/26 Gericht: Flensburg Name, Vorname / Bezeichnung: Unleash Future Boats GmbH Sitz / Wohnsitz: Schleswig Register: Flensburg, HRB 14421 FL 56 IN 165/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Unleash Future Boats GmbH, Haßberg 1, 24321 Hohwacht (Ostsee), vertreten durch die geschäftsführende Gesellschafterin Stafanie A. Engelhard Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 14421 FL - Schuldnerin - | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 10.08.2026 um 12.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Ralf Marten Pachmann Büschstraße 12, 20354 Hamburg Telefon: 040 284178888 Telefax: 040 284178877 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 02.10.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 30.10.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Flensburg Südergraben 22 24937 Flensburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht - 10.08.2026

August 11, 2026

Veranlagte Umsatzsteuerpflichtige in Schleswig-Holstein 2021; Kleinunternehmer und Jahreszahler eingeschlossen

Veranlagte Umsatzsteuerpflichtige in Schleswig-Holstein 2021; Kleinunternehmer und Jahreszahler eingeschlossen L IV 7 - j 21 SH Herausgegeben am: 11. August 2026 STATISTISCHE BERICHTE Kennziffer: L IV 7 - j 21 SH Veranlagte Umsatzsteuerpflichtige und deren steuerbare Umsätze in Schleswig-Holstein 2021 Herausgegeben von: Telefon: E-Mail: E-Mail: Auskünfte: Internet: www.statistik-nord.de Auszugsweise Vervielfältigung und Verbreitung mit Quellenangabe gestattet. Zeichenerklärung/Abkürzungen: 0 weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts – nichts vorhanden (genau Null) · Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten × Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll a. n. g. anderweitig nicht genannt BGBl. Bundesgesetzblatt ggf. gegebenenfalls Mio. Millionen u. ä. und ähnlichen UStG Umsatzsteuergesetz Lübeckertordamm 1 – 3 Impressum Statistische Berichte Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein – Anstalt des öffentlichen Rechts – 20099 Hamburg Auskunft zu dieser Veröffentlichung: Dr. Egle Tafenau 0431 6895-9146 steuern@statistik-nord.de Auskunftsdienst: info@statistik-nord.de 040 42831-1766 © Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, Hamburg 2026 Sofern in den Produkten auf das Vorhandensein von Copyrightrechten Dritter hingewiesen wird, sind die in deren Produkten ausgewiesenen Copyrightbestimmungen zu wahren. Alle übrigen Rechte bleiben vorbehalten. Statistikamt Nord 2 Statistischer Bericht L IV 7 - j 21 SH ...

August 11, 2026

ThSV Eisenach Einzelticketverkauf für die ersten 3 Heimpunktspiele startet am Mittwoch Werner-Aßmann-Halle, Eisenach; Dauerkarten postalisch versendet, nicht vor Ort abholbar

ThSV Eisenach Einzelticketverkauf für die ersten 3 Heimpunktspiele startet am Mittwoch Werner-Aßmann-Halle, Eisenach; Dauerkarten postalisch versendet, nicht vor Ort abholbar Einzelticketverkauf für die ersten 3 Heimpunktspiele startet am Mittwoch - ThSV Eisenach August 2026 Einzelticketverkauf für die ersten 3 Heimpunktspiele startet am Mittwoch Am Wochenende lockt erst einmal der hochkarätig besetzte Wartburg-Cup Beitrag lesen August 2026 Ticketvorverkauf für Ligaauftakt in Flensburg gestartet Am 28. August, Freitagabend um 20:00 Uhr, startet der ThSV Eisenach in Flensburg in die neue Opel-Handball-Bundesliga-Saison 2026 ...

August 11, 2026

Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein Realsteuervergleich Schleswig-Holstein 2024

Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein Realsteuervergleich Schleswig-Holstein 2024 L II 7 - j 24 SH Kennziffer: L II 7 - j 24 SH 2024 STATISTISCHE BERICHTE Herausgegeben am: 10. August 2026 Realsteuervergleich in Schleswig-Holstein Herausgegeben von: Telefon: 0431 6895-9005 E-Mail: finanzen@statistik-nord.de E-Mail: info@statistik-nord.de Auskünfte: 040 42831-1766 Internet: www.statistik-nord.de – nichts vorhanden (genau Null) × Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll Differenzen zwischen der Gesamtzahl und der Summe der Teilzahlen entstehen durch unabhängige Rundungen. Allen Rechnungen liegen ungerundete Zahlen zugrunde. – Anstalt des öffentlichen Rechts – Lübeckertordamm 1 – 3 Impressum Statistische Berichte Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein Zeichenerklärung: Auskunft zu dieser Veröffentlichung: Auskunftsdienst: 20099 Hamburg Timo Cebulla © Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, Hamburg 2026 Auszugsweise Vervielfältigung und Verbreitung mit Quellenangabe gestattet. Sofern in den Produkten auf das Vorhandensein von Copyrightrechten Dritter hingewiesen wird, sind die in deren Produkten ausgewiesenen Copyrightbestimmungen zu wahren. Alle übrigen Rechte bleiben vorbehalten. Statistikamt Nord 2 Statistischer Bericht L II 7 - j 24 SH ...

August 10, 2026

ThSV Eisenach Ticketvorverkauf Ligaauftakt Flensburg; Gästeblock-Tickets im SG-Ticketshop erhältlich

ThSV Eisenach Ticketvorverkauf Ligaauftakt Flensburg; Gästeblock-Tickets im SG-Ticketshop erhältlich Ticketvorverkauf für Ligaauftakt in Flensburg gestartet - ThSV Eisenach August 2026 Ticketvorverkauf für Ligaauftakt in Flensburg gestartet Am 28. August, Freitagabend um 20:00 Uhr, startet der ThSV Eisenach in Flensburg in die neue Opel-Handball-Bundesliga-Saison 2026 Tickets für das… Beitrag lesen August 2026 Testspielsieg über Sparkasse Schwaz Handball Tirol Unser Team bezwingt zum Abschluss des Trainingslagers Sparkasse Schwaz Handball Tirol mit 39:32 (18:15) ...

August 10, 2026

Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) 2023 Schleswig-Holstein; Umsatzsteueraufkommen in Deutschland nur vom Einkommensteueraufkommen übertroffen.

Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) 2023 Schleswig-Holstein; Umsatzsteueraufkommen in Deutschland nur vom Einkommensteueraufkommen übertroffen. L IV 1 - j 23 SH Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) Herausgegeben am: 10. August 2026 STATISTISCHE BERICHTE Kennziffer: L IV 1 - j 23 SH Die Umsätze der steuerpflichtigen Unternehmen in Schleswig-Holstein 2023 Herausgegeben von: Telefon: E-Mail: E-Mail: Auskünfte: Internet: www.statistik-nord.de Auszugsweise Vervielfältigung und Verbreitung mit Quellenangabe gestattet. 0 weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts – nichts vorhanden (genau Null) ··· Angabe fällt später an · Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten × Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll a. n. g. anderweitig nicht genannt u. dgl. und dergleichen ( ) Zahlenwert mit eingeschränkter Aussagefähigkeit / Zahlenwert nicht sicher genug Zeichenerklärung: 20099 Hamburg Auskunft zu dieser Veröffentlichung: Dr. Egle Tafenau 0431 6895-9146 steuern@statistik-nord.de Auskunftsdienst: info@statistik-nord.de 040 42831-1766 © Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, Hamburg 2026 Sofern in den Produkten auf das Vorhandensein von Copyrightrechten Dritter hingewiesen wird, sind die in deren Produkten ausgewiesenen Copyrightbestimmungen zu wahren. Alle übrigen Rechte bleiben vorbehalten. Lübeckertordamm 1 – 3 Impressum Statistische Berichte Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein – Anstalt des öffentlichen Rechts – Statistikamt Nord 2 Statistischer Bericht L IV 1 - j 23 SH ...

August 10, 2026