Elektro- und Objektservice Steiner GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Flensburg; Gläubiger Forderungen bis 11.09.2026 anmelden.

Elektro- und Objektservice Steiner GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Flensburg; Gläubiger Forderungen bis 11.09.2026 anmelden. Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 56 IN 181/26 Gericht: Flensburg Name, Vorname / Bezeichnung: Elektro- und Objektservice Steiner GmbH Sitz / Wohnsitz: Sieverstedt Register: Flensburg, HRB 15205 FL 56 IN 181/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Elektro- und Objektservice Steiner GmbH, Trollkjer 5, 24885 Sieverstedt, vertreten durch den Geschäftsführer Björn Steiner Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 15205 FL - Schuldnerin - | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.08.2026 um 08.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Ygglev Stintzing Rathausstraße 1, 24937 Flensburg Telefon: 0461 14141-0 Telefax: 0461 14141-24 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 11.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 09.10.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Flensburg Südergraben 22 24937 Flensburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht - 01.08.2026

August 3, 2026

ETV startet in der Regionalliga-Saison am Lokstedter Steindamm; Malik Yago kehrt zurück

ETV startet in der Regionalliga-Saison am Lokstedter Steindamm; Malik Yago kehrt zurück News - News | ETV startet in Regionalliga-Saison Pokalspiel gegen BLS Hamburg am 4. August auf heimischen Platz Auch Torjäger Toralf Hense bleibt dem ETV erhalten: Er war mit seinen vier Toren maßgeblich am Aufstieg des ETV beteiligt. Für den ETV beginnt die neue Saison. Unter dem Motto „Gekommen, um zu bleiben“ startet der Aufsteiger am Dienstag, 4. August, mit dem Pokalspiel gegen den Kreisligisten BLS Hamburg (Bucerius Law School). Anpfiff ist auf der angestammten Heimspielstätte am Lokstedter Steindamm. ...

August 3, 2026

Insolvenzen in Schleswig-Holstein im Mai 2026; 381 Unternehmensinsolvenzen, 17,4 Prozent Anteil

Insolvenzen in Schleswig-Holstein im Mai 2026; 381 Unternehmensinsolvenzen, 17,4 Prozent Anteil D III 1 - m 05/26 SH Mai 2026 Herausgegeben am: 3. August 2026 STATISTISCHE BERICHTE Kennziffer: D III 1 - m 5/26 SH Beantragte Insolvenzverfahren in Schleswig-Holstein Herausgegeben von: Telefon: E-Mail: E-Mail: Auskünfte: Internet: www.statistik-nord.de 0 weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts – nichts vorhanden (genau Null) · Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten × Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung (auch Gesellschaft m.b.H.) GmbH & Co. KG Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft KG Kommanditgesellschaft KGaA Kommanditgesellschaft auf Aktie Ltd. Limited Natürl. Pers. Natürliche Personen OHG Offene Handelsgesellschaft u. und u. Ä. und Ähnliche WZ Wirtschaftszweig info@statistik-nord.de 040 42831-1766 © Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, Hamburg 2026 Auszugsweise Vervielfältigung und Verbreitung mit Quellenangabe gestattet. Sofern in den Produkten auf das Vorhandensein von Copyrightrechten Dritter hingewiesen wird, sind die in deren Produkten ausgewiesenen Copyrightbestimmungen zu wahren. Alle übrigen Rechte bleiben vorbehalten. Zeichenerklärung und Abkürzungen Lübeckertordamm 1 – 3 20099 Hamburg Auskunft zu dieser Veröffentlichung: Impressum Statistische Berichte Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein – Anstalt des öffentlichen Rechts – Auskunftsdienst: Frau Dr. Egle Tafenau 0431 6895-9146 insolvenzen@statistik-nord.de Statistikamt Nord 2 Statistischer Bericht D III 1 - m 5/26 SH ...

August 3, 2026

Deutz AG übernimmt FFG Flensburger Fahrzeugbau Gesellschaft mbH, Flensburg; Genehmigt im Vorprüfverfahren

Deutz AG übernimmt FFG Flensburger Fahrzeugbau Gesellschaft mbH, Flensburg; Genehmigt im Vorprüfverfahren Bundeskartellamt - Homepage - Übernahme der FFG Flensburger Fahrzeugbau Gesellschaft mbH durch die Deutz AG genehmigt Übernahme der FFG Flensburger Fahrzeugbau Gesellschaft mbH durch die Deutz AG genehmigt Das Bundeskartellamt hat heute die geplante Übernahme der FFG Flensburger Fahrzeugbau Gesellschaft mbH, Flensburg, durch die Deutz AG, Köln, im Vorprüfverfahren freigegeben. FFG ist ein Rüstungsunternehmen, das sich auf die Entwicklung, Fertigung und Instandhaltung von gepanzerten Ketten- und Radfahrzeugen spezialisiert hat. Unter anderem stellt FFG Module für den Kampfpanzer Leopard 2 her, die den Einsatz als Berge-, Pionier-, Minenräum- oder Brückenlegepanzer ermöglichen. ...

August 1, 2026

Hamburger Verbindungsbahn bleibt gesperrt in Hamburg; längere Sperrung bis 5. September

Hamburger Verbindungsbahn bleibt gesperrt in Hamburg; längere Sperrung bis 5. September Baustellenbedingte Zugausfälle und Fahrplanabweichungen im August Baustellenbedingte Zugausfälle und Fahrplanabweichungen im August Die Hamburger Verbindungsbahn bleibt noch bis zum 31. August und damit länger gesperrt als ursprünglich geplant. Zugleich wird Stellwerkstechnik modernisiert. Deshalb wird es noch bis zum 5. September erhebliche Einschränkungen auf den nordbahn-Linien RB 60, RB 61 und RB 71 geben: Die Fahrten der Linie RB 60 entfallen bis auf vereinzelte nächtliche Verbindungen, die Züge der Linien RB 61 ...

July 31, 2026

Stadt Konstanz Neue Auflage von „Konstanz in Zahlen“ erschienen, vorgestellt im Ratssaal der Stadt Konstanz; 1,2 Millionen Übernachtungen 2025

Stadt Konstanz Neue Auflage von „Konstanz in Zahlen“ erschienen, vorgestellt im Ratssaal der Stadt Konstanz; 1,2 Millionen Übernachtungen 2025 Neue Auflage von „Konstanz in Zahlen“ erschienen Neue Auflage von „Konstanz in Zahlen“ erschienen Daten, Zahlen, Fakten der Stadt Konstanz – Broschüre und neues Dashboard Die jährlich erscheinende Broschüre „Konstanz in Zahlen“ ist mittlerweile in der 21. Auflage verfügbar. Sie dokumentiert seit nunmehr 20 Jahren anhand von Zahlen die Entwicklung der Stadt Konstanz in den Bereichen Bevölkerung, Wirtschaft, Bauen, Verkehr, Umwelt, Soziales, Bildung und Kultur. In der aktuellen Auflage werden vor allem die Jahre 2020 und 2025 gegenübergestellt. Am 30. Juli 2026 wurden im Ratssaal der Stadt Konstanz die neuen Zahlen der Broschüre in einem interaktiven Quiz-Format unter dem Titel „Zahlen jonglieren in der Mittagspause – Nord vs. Süd, Grenzstädte im Vergleich“ vorgestellt. Dabei wurden in einem unterhaltsamen Format Daten aus der Broschüre in Konstanz dem nördlichsten Äquivalent in Deutschland, Flensburg gegenübergestellt. Neu in „Konstanz in Zahlen“ Neu aufgenommen wurde die Energie- und Wasserabgabe im Netzgebiet der Stadtwerke Konstanz. Diese ersetzt die bisherige Angabe zum Energie- und Wasserverkauf der Stadtwerke Konstanz. Damit ist ein genauerer Rückschluss auf die tatsächlich in Konstanz verbrauchten Ressourcen möglich. Mobilität Der Bus-Fuhrpark der Stadtwerke umfasst insgesamt 57 Busse, davon sind über die Hälfte (29 Stück) E-Busse. Fähre und Bodensee-Schiffsbetriebe (BSB) beförderten 2025 wieder mehr Personen bzw. Fahrzeuge als in den Vorjahren und erreichen den Stand vor der Corona-Pandemie. Die ausgewiesenen Ticketverkäufe in den städtischen Bussen sind leicht rückläufig. Es muss jedoch beachtet werden, dass die Zahl der Passagiere mit Deutschland-Ticket nicht erfasst wird. Die tatsächliche Anzahl der Passagiere kann daher nicht abgeleitet werden, wodurch ein Vergleich mit den Vorjahren, insbesondere vor Einführung des Deutschland-Tickets, nur bedingt aussagekräftig ist. Auch das Auto erfreut sich etwa gleichbleibender Beliebtheit: Insgesamt sind in Konstanz 37.232 Pkw gemeldet, dies sind 0,5 % (+185) mehr als im Jahr 2020. Die Kennzahl der privaten Pkw je 1.000 EinwohnerInnen liegt mit 427 gering unter der von 2020 mit 431. Gegenüber 2020 ist die Zahl der Nutzfahrzeuge um 10 % und die der Krafträder um 5 % gestiegen. Umwelt ...

July 30, 2026

Alli Neumann Auftritt Kulturufer 2026 Flensburg; Start einer futurebae-Ära

Alli Neumann Auftritt Kulturufer 2026 Flensburg; Start einer futurebae-Ära Kulturufer 2026: Alli Neumann Alli Neumann ist längst bekannt wie ein bunter Hund. Schließlich ist die Flensburgerin Musikerin, Schauspielerin, Aktivistin, Grenzgängerin und Stilikone gleichermaßen. Mit ihrer markanten Stimme und einer Bühnenpräsenz, die zwischen Verletzlichkeit und explosiver Kraft oszilliert, gehört Alli Neumann zu den spannendsten Stimmen der deutschsprachigen Poplandschaft. Damit passt Alli Neumann wunderbar auf das Kulturufer: zeitgemäße Popkultur mit Haltung und künstlerischem Anspruch. ...

July 29, 2026