MFL Mobility GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Friedberg (Hessen), Auf der Kaulbahn 5-9, 61200 Wölfersheim; Gläubigerforderungen bis 02.10.2026 anmelden

MFL Mobility GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Friedberg (Hessen), Auf der Kaulbahn 5-9, 61200 Wölfersheim; Gläubigerforderungen bis 02.10.2026 anmelden Veröffentlichungsdatum: 10.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 60 IN 61/26 Gericht: Friedberg (Hessen) Name, Vorname / Bezeichnung: MFL Mobility GmbH Sitz / Wohnsitz: Wölfersheim Register: Friedberg (Hessen), HRB 9211 60 IN 61/26 : Über das Vermögen der MFL Mobility GmbH, Auf der Kaulbahn 5-9, 61200 Wölfersheim (AG Friedberg (Hessen), HRB 9211), vertr. d.: Maximilian Kempen, Lindenstraße 24, 61209 Echzell, (Geschäftsführer), ist am 10.08.2026 um 11:55 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Fatma Kreft, c/o Prof. Schmidt, Grünewald & Partner mbB, Hahnstraße 68-70, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069-900192060, Fax: 069-900192089, E-Mail: Frankfurt@psgp-inso.de. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 02.10.2026 anzumelden; b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 23.10.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: " Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, " Anträge über: - die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO), - die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (02.10.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (23.10.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Hinweise: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Friedberg (Hessen), 10.08.2026

August 10, 2026

Deutsche Bundesbank Bubills-Aufstockung via Multi-ISIN-Auktion in Frankfurt am Main; Aufstockungsbetrag 2.000 Mio €

Deutsche Bundesbank Bubills-Aufstockung via Multi-ISIN-Auktion in Frankfurt am Main; Aufstockungsbetrag 2.000 Mio € Tenderergebnis – Unverzinsliche Schatzanweisungen des Bundes (Bubills) Platzierung am Sekundärmarkt durch die Finanzagentur des Bundes Deutsche Bundesbank, Kommunikation Wilhelm-Epstein-Straße 14, 60431 Frankfurt am Main presse@bundesbank.de, www.bundesbank.de Bei publizistischer Verwertung wird um die Angabe der Quelle gebeten. Pressemitteilung Frankfurt am Main 10. August 2026 Seite 1 von 1 Tenderergebnis Unverzinsliche Schatzanweisungen des Bundes (Bubills) Die Multi-ISIN-Auktion vom 10. August 2026 brachte folgendes Ergebnis: ...

August 10, 2026

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DGB Hessen-Thüringen Demo Frankfurt und Erfurt; deutliches Zeichen für starken Sozialstaat Aktionstag 26.9.: Hart verdient! | DGB Hessen-Thüringen Gemeinsam setzen wir ein deutliches Zeichen für einen starken Sozialstaat, sichere Arbeitsplätze, gute Arbeitsbedingungen und den Schutz von Arbeitnehmerrechten. Frankfurt: 11 Uhr Start: Willy-Brandt-Platz Demo zum Opernplatz Erfurt: 10 Uhr Start: Hauptbahnhof

August 10, 2026

Autobahn GmbH des Bundes sperrt Anschlussstelle Berbersdorf in Fahrtrichtung Dresden; Vollsperrung neun Tage

Autobahn GmbH des Bundes sperrt Anschlussstelle Berbersdorf in Fahrtrichtung Dresden; Vollsperrung neun Tage A4: Sperrung Anschlussstelle Berbersdorf in Fahrtrichtung Dresden | Die Autobahn GmbH des Bundes A4: Sperrung Anschlussstelle Berbersdorf in Fahrtrichtung Dresden Vom 12.08.2026 bis 20.08.2026 ist in Fahrtrichtung Dresden die Anschlussstelle Berbersdorf voll gesperrt. Grund dafür sind Sanierungsarbeiten im Anschlussstellenbereich. Der abfahrende Verkehr wird über die nächste Anschlussstelle Siebenlehn umgeleitet. Der auffahrende fährt an der Anschlussstelle Berbersdorf zunächst auf die Richtungsfahrbahn Frankfurt a.M. und “wendet” an der Anschlussstelle Hainichen in Zielrichtung. ...

August 10, 2026

Joachim Bauer Akademieabend Immaterielle Werkzeuge für gelingendes Leben Katholische Akademie in Berlin, Hannoversche Str. 5, 10115 Berlin; Auswirkungen auf Lernprozesse

Joachim Bauer Akademieabend Immaterielle Werkzeuge für gelingendes Leben Katholische Akademie in Berlin, Hannoversche Str. 5, 10115 Berlin; Auswirkungen auf Lernprozesse Immaterielle Werzeuge für gelingendes Leben: Vernunft, Moral und Empathie - Katholische Akademie in Berlin e.V. Termin: 21.09.2026 Beginn: 19:00 Uhr Ort: Katholische Akademie in Berlin, Hannoversche Str. 5, 10115 Berlin im Kalender speichern Anmeldung Immaterielle Werzeuge für gelingendes Leben: Vernunft, Moral und Empathie 21.09.2026, 19:00 Uhr Katholische Akademie in Berlin, Hannoversche Str. 5, 10115 Berlin ...

August 10, 2026

Autobahn Westfalen sperrt zwei Fahrbeziehungen am Kreuz Olpe-Süd; Umleitungen über Olpe und Eckenhagen.

Autobahn Westfalen sperrt zwei Fahrbeziehungen am Kreuz Olpe-Süd; Umleitungen über Olpe und Eckenhagen. A4/A45: Fahrbeziehungen im Kreuz Olpe-Süd wegen Markierungsarbeiten gesperrt | Die Autobahn GmbH des Bundes Olpe. Aus diesem Grund müssen zwei Fahrbeziehungen gesperrt werden. Nicht befahrbar sind die Verbindungen von der A45 Ri Dortmund auf die A4 Richtung Köln (12. 13.8., 21 bis 1 Uhr) sowie von der A4 Richtung Köln auf die A45 Richtung Frankfurt (13.8., 1 bis 5 Uhr). Die Umleitungen sind ausgeschildert und führen jeweils über die angrenzenden Anschlussstellen Olpe und Eckenhagen. ...

August 10, 2026

Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH in Frankfurt; Ausschreibung Aufstockung der Bundesobligationen Serie 194 Aufstockungsziel 6 Mrd €, Volumen 6 Mrd €

Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH in Frankfurt; Ausschreibung Aufstockung der Bundesobligationen Serie 194 Aufstockungsziel 6 Mrd €, Volumen 6 Mrd € Ausschreibung Tenderverfahren – Aufstockung der Bundesobligationen Serie 194 Deutsche Bundesbank, Kommunikation Wilhelm-Epstein-Straße 14, 60431 Frankfurt am Main presse@bundesbank.de, www.bundesbank.de Bei publizistischer Verwertung wird um die Angabe der Quelle gebeten. Pressemitteilung Frankfurt am Main 10. August 2026 Seite 1 von 1 Ausschreibung Tenderverfahren Aufstockung der Bundesobligationen Serie 194 Die Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH wird am 11. August 2026 für Rechnung des Bundes über die Deutsche Bundesbank die ...

August 10, 2026

Deutsche Bundesbank reopens five-year Federal notes series 194 Frankfurt am Main; €6 billion increase planned.

Deutsche Bundesbank reopens five-year Federal notes series 194 Frankfurt am Main; €6 billion increase planned. Invitation to bid by auction – Reopening of five-year Federal notes (Bundesobligationen – “Bobls”) series 194 Deutsche Bundesbank, Communications Department Wilhelm-Epstein-Strasse 14, 60431 Frankfurt am Main, Germany presse@bundesbank.de, www.bundesbank.de Reproduction permitted only if source is stated. Press release Frankfurt am Main 10 August 2026 Page 1 of 1 Invitation to bid by auction Reopening of five-year Federal notes (Bundesobligationen – “Bobls”) series 194 ...

August 10, 2026

ADAC Hessen-Thüringen prüft Fußgängerüberwege rund um Grundschulen in Frankfurt, Kassel und Hanau; 32 Prozent der Zebrastreifen weisen Mängel

ADAC Hessen-Thüringen prüft Fußgängerüberwege rund um Grundschulen in Frankfurt, Kassel und Hanau; 32 Prozent der Zebrastreifen weisen Mängel ADAC prüft Fußgängerüberwege rund um Grundschulen in Hessen ADAC prüft Fußgängerüberwege rund um Grundschulen in Hessen Zum Start ins neue Schuljahr sind wieder viele Schülerinnen und Schüler in Hessen unterwegs. Auf dem Weg zum Schulgebäude und zurück nach Hause müssen sie dabei regelmäßig volle Straßen überqueren. Der ADAC Hessen-Thüringen hat daher in Frankfurt, Kassel und Hanau 146 Zebrastreifen im Umfeld von Grundschulen genauer überprüft. Die gute Nachricht: 68 Prozent der Querungsstellen sind gut und sicher angelegt. Besonders positiv sind Beleuchtung und Beschilderung hervorzuheben, hier wurden nur in wenigen Fällen Defizite festgestellt. ...

August 10, 2026

SV Meppen holt zweiten Saisonsieg gegen TSG Hoffenheim II; Früh-Tor-Doppelschlag sichert Sieg

SV Meppen holt zweiten Saisonsieg gegen TSG Hoffenheim II; Früh-Tor-Doppelschlag sichert Sieg Starker Start: SV Meppen holt zweiten Saisonsieg Starker Start: SV Meppen holt zweiten Saisonsieg Zweiter Sieg im zweiten Spiel: Erfolgreicher Start für den SV Meppen Der Tabellenführer der 2. Frauen-Bundesliga heißt auch nach dem 2. Spieltag VfL Bochum. Nach dem Auftakterfolg gegen Hertha BSC (3:0) behauptete sich das Team von Trainerin Kyra Malinowski nun vor 1013 Zuschauer*innen beim FC Viktoria Berlin 2:1 (0:1) . ...

August 9, 2026