Junge Sportlerinnen und Sportler nehmen an der Deutschen Meisterschaft im Lichtschießen in Frankfurt teil; fast 700 qualifiziert

Junge Sportlerinnen und Sportler nehmen an der Deutschen Meisterschaft im Lichtschießen in Frankfurt teil; fast 700 qualifiziert DM Lichtschießen: Erfolgreiche zweite Deutsche Meisterschaft im Lichtschießen in Frankfurt DM Lichtschießen: Erfolgreiche zweite Deutsche Meisterschaft im Lichtschießen in Frankfurt Nach der Premiere im vergangenen Jahr fand am 1. und 2. August 2026 die zweite Deutsche Meisterschaft im Lichtschießen im Landesleistungszentrum Frankfurt statt. In den Disziplinen Lichtgewehr, Lichtgewehr Dreistellungkampf und Lichtpistole traten zahlreiche junge Sportlerinnen und Sportler aus ganz Deutschland gegeneinander an und sorgten für spannende Wettkämpfe. ...

August 3, 2026

Seelsorgerin beginnt im August im Pastoralraum Darmstadt-West

Seelsorgerin beginnt im August im Pastoralraum Darmstadt-West Jedem Anfang wohnt ein Zauber inne | Katholische Kirche in Darmstadt-West Jedem Anfang wohnt ein Zauber inne „und jedem Anfang wohnt ein Zauber inne“ - diesen Vers aus Hermann Hesses Gedicht ‚Stufen‘ kennen Sie bestimmt. Im August werde ich bei Ihnen im Pastoralraum als Seelsorgerin anfangen und ich freue mich schon sehr darauf: auf Sie, die Menschen, auf unsere Begegnungen, auf die Aufgaben, die auf mich warten - auf den Zauber des Anfangs. ...

August 3, 2026

Dan Popek Piano Blues & Boogie Woogie, Heaven Music Club Balterswil; Lange Nacht von 21:00 bis 04:00 Uhr

Dan Popek Piano Blues & Boogie Woogie, Heaven Music Club Balterswil; Lange Nacht von 21:00 bis 04:00 Uhr Dan Popek - Standortförderung Zürioberland Datum 21. August 2026 Ort Balterswil Zeit 21:00 bis 04:00 Uhr Preis Eintritt frei Kollekte Daten - 21.08.2026 21:00 Ort Heaven Music Club Hauptstrasse 35 8362 Balterswil Schweiz Kontakt Zielgruppe - Offen für alle Art der Veranstaltung - Kunst & Kultur Zutrittskonditionen - Beitrag freiwillig Kollekte Dan Popek Piano Blues & Boogie Woogie Dan Popek kommt ins Heaven. Der vielfach ausgezeichnete junge Pianist gehört in die oberste Riege der Blues- und Boogie Woogie Pianisten. Er hat sich zum Ziel gesetzt, seinem Publikum stets etwas Außerordentliches zu bieten. Sein Repertoire umfasst alle Musikepochen und Stile – ist schier grenzenlos. Dank seiner hohen Virtuosität schafft er das scheinbar Unmögliche mühelos zu präsentieren. Gepaart mit niveauvollem Entertainment ist ein unvergessliches Event garantiert. Sein energischer und stellenweise „akrobatischer“ Klavierstil begeistert sein stetig wachsendes Publikum immer wieder aufs Neue. Popek begann im Alter von vier Jahren Klavier zu spielen. Erste Erfolge konnte er beim Stuttgarter Matthaes-Klavierspiel-Wettbewerb und bei Jugend jazzt (mit Weiterleitung zu den Jazz Lights in Oberkochen) für sich verbuchen. Mit 16 Jahren trat er beim Hamburger Boogie Woogie Festival in der legendären Fabrik auf. Seitdem wird er von der Presse als der „Mozart des Boogie Woogie“ bezeichnet und spielte infolge mit internationalen Größen wie Abi Wallenstein, Axel Zwingenberger, Joja Wendt, Silvan Zingg sowie Cory Henry und der Spider Murphy Gang, um nur einige zu nennen. Sein erstes eigenes Album „88 Tasten & Ich“ erschien 2013. Von 2014 bis 2016 gewann er zweimal den Yamaha Förderpreis. 2016 erschien das zweite Album „The Shout“, was ihm auch international viel Aufmerksamkeit einbrachte. Es folgten erste TV-Auftritte im SWR und NDR sowie Einladungen nach Wien (Jazz Fest), Berlin (Mercedes-Benz) und Cambrai (Frankreich). 2018 war Popek Jurymitglied im Casio ...

August 3, 2026

Deutsche Bundesbank invites bids for 3-month ESM Bills in Frankfurt am Main; Up to EUR 1.6 billion

Deutsche Bundesbank invites bids for 3-month ESM Bills in Frankfurt am Main; Up to EUR 1.6 billion Press release invitation to bid Bills of the ESM Deutsche Bundesbank, Communications Department Wilhelm-Epstein-Strasse 14, 60431 Frankfurt am Main, Germany presse@bundesbank.de, www.bundesbank.de Reproduction permitted only if source is stated. Press release Frankfurt am Main 3 August 2026 Page 1 of 2 Invitation to bid for 3-months Bills of the European Stability Mechanism (ESM) As already announced the European Stability Mechanism (ESM) is offering 3-months Bills of the European Stability Mechanism (ESM) for sale by auction. An issue volume up to EUR 1.6 billion is envisaged. ...

August 3, 2026

Kinder von 6 bis 15 Jahren kostenloses Basketball-Mitmach-Angebot Roßmarkt, Frankfurt; Bronze-Spielabzeichen des DBB

Kinder von 6 bis 15 Jahren kostenloses Basketball-Mitmach-Angebot Roßmarkt, Frankfurt; Bronze-Spielabzeichen des DBB NHW Kids-Challenge Frankfurt 01.09.2026 | Hessischer Basketball Verband e.V. Im Rahmen der 3x3 LOTTO Hessen-Tour findet dank der Unter­stützung der Unter­neh­mens­gruppe Nassauische Heimstätte | Wohnstadt ein kosten­loses Basketball Mitmach-Angebot für Anfänger statt: 01.09.2026 | 15 bis 16:30 Uhr Roßmarkt Kinder von 6 bis 15 Jahren laden wir zu einer kostenlose Basketball-Action am Dienstag, 01.09.2026 von 15 bis 16:30 Uhr mit quali­fi­zierten Trainer:innen des Hessi­schen Basketball Verbandes und der Frankfurt Skyliners auf dem Roßmarkt in Frankfurt ein. ...

August 3, 2026

GDC Deutschland GmbH eröffnet Insolvenzverfahren Aschaffenburg; Eigenverwaltung angeordnet

GDC Deutschland GmbH eröffnet Insolvenzverfahren Aschaffenburg; Eigenverwaltung angeordnet Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 654 IN 206/26 Gericht: Aschaffenburg Name, Vorname / Bezeichnung: GDC Deutschland GmbH Sitz / Wohnsitz: Großostheim Register: Aschaffenburg, HRB 18073 654 IN 206/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. GDC Deutschland GmbH, Stockstädter Straße 12, 63762 Großostheim, vertreten durch den Geschäftsführer Gries Christian, geb. Gries, c/o GDC Deutschland GmbH, Stockstädter Straße 12, 63762 Großostheim Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Registergericht Register-Nr.: HRB 18073 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte act legalTischendorf, Rechtsanwälte PartG mbB, Zeppelinallee 77, 60487 Frankfurt auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.08.2026 um 00.00 Uhr eröffnet. 2. Die Tabelle im Sinne des § 175 InsO, sowie die dazugehörigen Dokumente im Sinne des § 5 Absatz 4 Satz 2 InsO werden in Papierform geführt und aufbewahrt. 3. Es wird Eigenverwaltung angeordnet. 4. Zum Sachwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Rittmeister Thomas Bockenheimer Landstraße 94 - 96, 60323 Frankfurt Telefon: +49 (69) 2034760 Telefax: +49 (69) 20347699 Email: frankfurt@reimer-rae.com 5. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 01.09.2026 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Sachwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Sachwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Sachwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. 6. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Mittwoch, 30.09.2026, 13:30 Uhr, Sitzungssaal 66, EG, Erthalstr. 3, 63739 Aschaffenburg Hinweise: Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. 7. Prüfungstermin wird anberaumt auf Mittwoch, 30.09.2026, 13:30 Uhr, Sitzungssaal 66, EG, Erthalstr. 3, 63739 Aschaffenburg Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 8. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 9. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 10. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Auszug aus den Gründen: Der Antrag ist am 05.05.2026 beim Insolvenzgericht Aschaffenburg eingegangen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Aschaffenburg Erthalstr. 3 63739 Aschaffenburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 31.07.2026

August 3, 2026

IHP GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Hanau; Gläubigerversammlung 20.08.2026, 10:30 Uhr

IHP GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Hanau; Gläubigerversammlung 20.08.2026, 10:30 Uhr Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 70 IN 366/26 Gericht: Hanau Name, Vorname / Bezeichnung: IHP GmbH Sitz / Wohnsitz: Maintal Register: Hanau, HRB 97886 Geschäfts-Nr.: 70 IN 366/26 Am 01.08.2026 um 00:01 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der IHP GmbH, geb. am 21.02.1990, Von-Miller-STr. 4, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 97886), vertr. d.: David Patzke, Am Helgenhof 2, 63579 Freigericht, (Geschäftsführer),. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser, c/o LIESER Rechtsanwälte, Hanauer Landstraße 211, 60314 Frankfurt am Main, Tel.: 069 91501025, Fax: 069 95928099, E-Mail: frankfurt@lieser-rechtsanwaelte.de. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich, in EURO und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 20.08.2026. b) unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Gläubigerversammlung: am Donnerstag, 20.08.2026, 10:30 Uhr, Raum C 163, Insolvenzgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau, eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter (Berichtstermin); der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über - die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), - die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, Das Prüfungsverfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 21.09.2026. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (20.08.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (Donnerstag, 20.08.2026, 10:30 Uhr, Raum C 163, Insolvenzgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Hinweis: - Für den Fall dass die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist, gelten Zustimmung nach § 160 InsO als erteilt. - Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Hanau, 01.08.2026.

August 3, 2026

RMM Rhein-Main Monteure GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Offenbach am Main; Eigenverwaltung angeordnet

RMM Rhein-Main Monteure GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Offenbach am Main; Eigenverwaltung angeordnet Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 8 IN 445/26 Gericht: Offenbach am Main Name, Vorname / Bezeichnung: RMM Rhein-Main Monteure GmbH Sitz / Wohnsitz: Langen (Hessen) Register: Offenbach am Main, HRB 54549 8 IN 445/26 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RMM Rhein-Main Monteure GmbH, Bahnstraße 26, 63225 Langen (Hessen) (AG Offenbach am Main , HRB 54549), vertreten durch: Maximilian Lukas Zinn, (Geschäftsführer), Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Hezel Hancke Partner, Kaiserstr. 39, 55116 Mainz, wird heute, am 01.08.2026 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. InsO eröffnet. Die Verfahren 8 IN 445/26 und 8 IN 639/26 werden miteinander verbunden. Das Verfahren 8 IN 445/26 führt. Zum Sachwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Thomas Rittmeister, -Reimer Rechtsanwälte-, Bockenheimer Landstraße 94-96, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/203476-0, Fax: 069/203476-99, E-Mail: t.rittmeister@reimer-rae.de Es wird Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 S. 1 InsO). Verbindlichkeiten, die nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, soll die Schuldnerin nur mit Zustimmung des Sachwalters eingehen. Der Sachwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt. G r ü n d e : Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig und überschuldet. . Dies steht zur Überzeugung des Gerichts fest aufgrund der durchgeführten Ermittlungen, insbesondere aufgrund des Gutachtens des Sachverständigen Rechtsanwalt Thomas Rittmeister vom 28.07.2026. Die Anordnung der Eigenverwaltung ist von der Schuldnerin beantragt worden. Es sind keine Umstände bekannt geworden, die erwarten lassen, dass die Anordnung zu Nachteilen für die Gläubiger führen wird. Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Offenbach am Main, 01.08.2026

August 3, 2026

Deutsche Bundesbank reopens 2.70 % Federal Treasury notes of 2026 due on 13 September 2028, Frankfurt am Main; €6 billion increase envisaged

Deutsche Bundesbank reopens 2.70 % Federal Treasury notes of 2026 due on 13 September 2028, Frankfurt am Main; €6 billion increase envisaged Invitation to bid by auction – Reopening of Federal Treasury notes Deutsche Bundesbank, Communications Department Wilhelm-Epstein-Strasse 14, 60431 Frankfurt am Main, Germany presse@bundesbank.de, www.bundesbank.de Reproduction permitted only if source is stated. Press release Frankfurt am Main 3 August 2026 Page 1 of 1 Invitation to bid by auction Reopening of Federal Treasury notes ...

August 3, 2026

Die Bundesbank Ausschreibung Tenderverfahren zur Aufstockung der 2,70% Bundesschatzanweisungen 2026/2028 Frankfurt am Main; Aufstockung auf 6 Mrd € geplant

Die Bundesbank Ausschreibung Tenderverfahren zur Aufstockung der 2,70% Bundesschatzanweisungen 2026/2028 Frankfurt am Main; Aufstockung auf 6 Mrd € geplant Ausschreibung Tenderverfahren – Aufstockung Bundesschatzanweisungen Deutsche Bundesbank, Kommunikation Wilhelm-Epstein-Straße 14, 60431 Frankfurt am Main presse@bundesbank.de, www.bundesbank.de Bei publizistischer Verwertung wird um die Angabe der Quelle gebeten. Pressemitteilung Frankfurt am Main 3. August 2026 Seite 1 von 1 Ausschreibung Tenderverfahren Aufstockung Bundesschatzanweisungen Die Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH wird für Rechnung des Bundes über die Deutsche Bundesbank die am 14. Juli 2026 begebenen ...

August 3, 2026