IHP GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Hanau; Gläubigerversammlung 20.08.2026, 10:30 Uhr

IHP GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Hanau; Gläubigerversammlung 20.08.2026, 10:30 Uhr Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 70 IN 366/26 Gericht: Hanau Name, Vorname / Bezeichnung: IHP GmbH Sitz / Wohnsitz: Maintal Register: Hanau, HRB 97886 Geschäfts-Nr.: 70 IN 366/26 Am 01.08.2026 um 00:01 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der IHP GmbH, geb. am 21.02.1990, Von-Miller-STr. 4, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 97886), vertr. d.: David Patzke, Am Helgenhof 2, 63579 Freigericht, (Geschäftsführer),. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser, c/o LIESER Rechtsanwälte, Hanauer Landstraße 211, 60314 Frankfurt am Main, Tel.: 069 91501025, Fax: 069 95928099, E-Mail: frankfurt@lieser-rechtsanwaelte.de. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich, in EURO und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 20.08.2026. b) unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Gläubigerversammlung: am Donnerstag, 20.08.2026, 10:30 Uhr, Raum C 163, Insolvenzgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau, eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter (Berichtstermin); der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über - die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), - die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, Das Prüfungsverfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 21.09.2026. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (20.08.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (Donnerstag, 20.08.2026, 10:30 Uhr, Raum C 163, Insolvenzgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Hinweis: - Für den Fall dass die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist, gelten Zustimmung nach § 160 InsO als erteilt. - Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Hanau, 01.08.2026.

August 3, 2026

RMM Rhein-Main Monteure GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Offenbach am Main; Eigenverwaltung angeordnet

RMM Rhein-Main Monteure GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Offenbach am Main; Eigenverwaltung angeordnet Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 8 IN 445/26 Gericht: Offenbach am Main Name, Vorname / Bezeichnung: RMM Rhein-Main Monteure GmbH Sitz / Wohnsitz: Langen (Hessen) Register: Offenbach am Main, HRB 54549 8 IN 445/26 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RMM Rhein-Main Monteure GmbH, Bahnstraße 26, 63225 Langen (Hessen) (AG Offenbach am Main , HRB 54549), vertreten durch: Maximilian Lukas Zinn, (Geschäftsführer), Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Hezel Hancke Partner, Kaiserstr. 39, 55116 Mainz, wird heute, am 01.08.2026 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. InsO eröffnet. Die Verfahren 8 IN 445/26 und 8 IN 639/26 werden miteinander verbunden. Das Verfahren 8 IN 445/26 führt. Zum Sachwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Thomas Rittmeister, -Reimer Rechtsanwälte-, Bockenheimer Landstraße 94-96, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/203476-0, Fax: 069/203476-99, E-Mail: t.rittmeister@reimer-rae.de Es wird Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 S. 1 InsO). Verbindlichkeiten, die nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, soll die Schuldnerin nur mit Zustimmung des Sachwalters eingehen. Der Sachwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt. G r ü n d e : Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig und überschuldet. . Dies steht zur Überzeugung des Gerichts fest aufgrund der durchgeführten Ermittlungen, insbesondere aufgrund des Gutachtens des Sachverständigen Rechtsanwalt Thomas Rittmeister vom 28.07.2026. Die Anordnung der Eigenverwaltung ist von der Schuldnerin beantragt worden. Es sind keine Umstände bekannt geworden, die erwarten lassen, dass die Anordnung zu Nachteilen für die Gläubiger führen wird. Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Offenbach am Main, 01.08.2026

August 3, 2026

Deutsche Bundesbank reopens 2.70 % Federal Treasury notes of 2026 due on 13 September 2028, Frankfurt am Main; €6 billion increase envisaged

Deutsche Bundesbank reopens 2.70 % Federal Treasury notes of 2026 due on 13 September 2028, Frankfurt am Main; €6 billion increase envisaged Invitation to bid by auction – Reopening of Federal Treasury notes Deutsche Bundesbank, Communications Department Wilhelm-Epstein-Strasse 14, 60431 Frankfurt am Main, Germany presse@bundesbank.de, www.bundesbank.de Reproduction permitted only if source is stated. Press release Frankfurt am Main 3 August 2026 Page 1 of 1 Invitation to bid by auction Reopening of Federal Treasury notes ...

August 3, 2026

Die Bundesbank Ausschreibung Tenderverfahren zur Aufstockung der 2,70% Bundesschatzanweisungen 2026/2028 Frankfurt am Main; Aufstockung auf 6 Mrd € geplant

Die Bundesbank Ausschreibung Tenderverfahren zur Aufstockung der 2,70% Bundesschatzanweisungen 2026/2028 Frankfurt am Main; Aufstockung auf 6 Mrd € geplant Ausschreibung Tenderverfahren – Aufstockung Bundesschatzanweisungen Deutsche Bundesbank, Kommunikation Wilhelm-Epstein-Straße 14, 60431 Frankfurt am Main presse@bundesbank.de, www.bundesbank.de Bei publizistischer Verwertung wird um die Angabe der Quelle gebeten. Pressemitteilung Frankfurt am Main 3. August 2026 Seite 1 von 1 Ausschreibung Tenderverfahren Aufstockung Bundesschatzanweisungen Die Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH wird für Rechnung des Bundes über die Deutsche Bundesbank die am 14. Juli 2026 begebenen ...

August 3, 2026

31-jähriger Deutscher Anklage gegen Betreiber des Archetyp Market Frankfurt am Main; Rund 10 Mio EUR vorläufig sichergestellt

31-jähriger Deutscher Anklage gegen Betreiber des Archetyp Market Frankfurt am Main; Rund 10 Mio EUR vorläufig sichergestellt BKA - Listenseite für Pressemitteilungen 2026 - Abgeschaltete Darknet-Handelsplattform „Archetyp Market“ – Anklage gegen mutmaßlichen Betreiber erhoben Abgeschaltete Darknet -Handelsplattform „Archetyp Market“ – Anklage gegen mutmaßlichen Betreiber erhoben Abgeschaltete Darknet-Handelsplattform „Archetyp Market“ – Anklage gegen mutmaßlichen Betreiber erhoben Pressemitteilung Datum: 03. August 2026 Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main ( ZIT ) hat gegen einen 31-jährigen deutschen Staatsangehörigen, der im Verdacht steht, Gründer und Administrator des Darknet -Handelsmarktplatzes „Archetyp Market“ gewesen zu sein, Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main erhoben. ...

August 3, 2026

Fresenius Kabi announces FDA approval of rituximab biosimilar in the United States; exclusive U.S. commercialization rights.

Fresenius Kabi announces FDA approval of rituximab biosimilar in the United States; exclusive U.S. commercialization rights. Fresenius Announces FDA Approval of Rituximab Biosimilar for the U.S. Market | FSE Fresenius Announces FDA Approval of Rituximab Biosimilar for the U.S. Market T +49 (0) 6172 686-2394 nicole.meier@fresenius.com Fresenius Kabi, an operating company of Fresenius, announced today that the U.S. Food and Drug Administration (FDA) has approved a rituximab biosimilar developed by Dr. Reddy’s Laboratories (DRL), a biosimilar to Rituxan®* (rituximab). 1 ...

August 3, 2026

Fresenius Kabi erhält FDA-Zulassung für Rituximab-Biosimilar in den USA; Exklusivrechte zur Vermarktung in den USA

Fresenius Kabi erhält FDA-Zulassung für Rituximab-Biosimilar in den USA; Exklusivrechte zur Vermarktung in den USA Fresenius gibt FDA-Zulassung für Rituximab-Biosimilar für den US-Markt bekannt | FSE Fresenius gibt FDA-Zulassung für Rituximab-Biosimilar für den US-Markt bekannt Senior Vice President Investor Relations Head of Investor Relations T: +49 (0) 6172 608-97033 nick.stone@fresenius.com Fresenius Kabi, eine Operating Company des Fresenius-Konzerns, gab heute bekannt, dass die US-amerikanische Arzneimittelbehörde Food and Drug Administration (FDA) einen von Dr. Reddy’s Laboratories (DRL) entwickelten Rituximab-Biosimilar-Kandidaten zugelassen hat. Das Produkt ist ein Biosimilar zum Referenzprodukt Rituxan®* (Rituximab). 1 ...

August 3, 2026

Fresenius Kabi FDA approves rituximab biosimilar in the United States; exclusive U.S. commercialization rights.

Fresenius Kabi FDA approves rituximab biosimilar in the United States; exclusive U.S. commercialization rights. Fresenius Announces FDA Approval of Rituximab Biosimilar for the U.S. Market | FSE Fresenius Announces FDA Approval of Rituximab Biosimilar for the U.S. Market Senior Vice President Investor Relations Head of Investor Relations T: +49 (0) 6172 608-97033 nick.stone@fresenius.com Fresenius Kabi, an operating company of Fresenius, announced today that the U.S. Food and Drug Administration (FDA) has approved a rituximab biosimilar developed by Dr. Reddy’s Laboratories (DRL), a biosimilar to Rituxan®* (rituximab). 1 ...

August 3, 2026

HBV rollierender Stichtag – Ergänzung zur Ausschreibung für die Spielzeit 2026 in Hessen; Anträge bis 08.09.26, verpflichtende Testtage regional

HBV rollierender Stichtag – Ergänzung zur Ausschreibung für die Spielzeit 2026 in Hessen; Anträge bis 08.09.26, verpflichtende Testtage regional HBV Rollierender Stichtag 2025-26 | Hessischer Basketball Verband e.V. Rollie­render Stichtag – Ergänzung zur Ausschreibung für die Spielzeit 2026 Für die kommende Saison gibt es wichtige Infor­ma­tionen zum „rollie­renden Stichtag”, die wir hier für euch zusam­men­ge­fasst haben. Das Modell wird in dieser Spielzeit zum dritten Mal in Hessen durch­ge­führt und im Rahmen eines Projekts mit dem Deutschen Basketball Bund und der Univer­sität Tübingen wissen­schaftlich begleitet und evaluiert. Dabei soll unter anderem geklärt werden, ob das derzeitige Verfahren passend für die Zielgruppe ist oder ob es andere und bessere Möglich­keiten der Förderung gibt. ...

August 3, 2026

Renobau Service GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Offenbach am Main um 10:00 Uhr; Schuldbefreiung ausgeschlossen; Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr Plathner

Renobau Service GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Offenbach am Main um 10:00 Uhr; Schuldbefreiung ausgeschlossen; Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr Plathner Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 8 IN 344/26 Gericht: Offenbach am Main Name, Vorname / Bezeichnung: Renobau Service GmbH Sitz / Wohnsitz: Rodgau Register: Offenbach am Main, HRB 56333 8 IN 344/26 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Renobau Service GmbH, Ober-Rodener-Straße 28, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRB 56333), vertreten durch: Grzegorz Andrzej Banach, Ober-Rodener-Straße 32, 63110 Rodgau, (Geschäftsführer), wird heute um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, c/o Kanzlei Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Offenbach am Main, den 01.08.2026

August 3, 2026