TLA Wohnungsbau GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Nürnberg; Exner Joachim als Insolvenzverwalter bestellt

TLA Wohnungsbau GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Nürnberg; Exner Joachim als Insolvenzverwalter bestellt Veröffentlichungsdatum: 13.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: IE 539/26 Gericht: Nürnberg Name, Vorname / Bezeichnung: TLA Wohnungsbau GmbH Sitz / Wohnsitz: Erlangen Register: Fürth, HRB 14314 IE 539/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. TLA Wohnungsbau GmbH, Am Weichselgarten 11-13, 91058 Erlangen, vertreten durch die Geschäftsführer Hübner Simon Tobias Christian und Rudi Dominic Peter Registergericht: Amtsgericht Fürth Registergericht Register-Nr.: HRB 14314 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: FINKENHOF Rechtsanwälte Partnergesellschaft mbB, Ulmenstraße 23-25, 60325 Frankfurt Geschäftszweig/Beschäftigung: Entwicklung und Bebauung sowie der Verkauf von Grundstücken, Vermittlung, An- und Verkauf von Immobilien; zu den Aufgaben der Gesellschaft gehören auch das Beschaffen von Finanzierungsmitteln sowie alle sonstigen mit Immobilien im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Die Gesellschaft ist ebenfalls berechtigt, mobile Investitionen vorzunehmen oder zu vermitteln, soweit die Rechtsgeschäfte keiner gesetzlichen Erlaubnis bedürfen. auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 13.08.2026 um 10.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Exner Joachim Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg Telefon: +49(911)9512850 Telefax: +49(911)95128510 Email: advo@ra-dr-beck.de 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 17.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. 4. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Dienstag, 13.10.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 152, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, 90402 Nürnberg Hinweise: Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. 5. Prüfungstermin wird anberaumt auf Dienstag, 13.10.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 152, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, 90402 Nürnberg Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 9. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Auszug aus den Gründen: Der Antrag ist am 27.03.2026 beim Insolvenzgericht Nürnberg eingegangen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Nürnberg Fürther Str. 110 90429 Nürnberg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 13.08.2026

August 13, 2026

Tzenkov Bauservice GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Offenbach am Main; Insolvenzverwalterin Fatma Kreft bestellt

Tzenkov Bauservice GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Offenbach am Main; Insolvenzverwalterin Fatma Kreft bestellt Veröffentlichungsdatum: 13.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 8 IN 1003/25 Gericht: Offenbach am Main Name, Vorname / Bezeichnung: Tzenkov Bauservice GmbH Sitz / Wohnsitz: Hainburg Register: Offenbach am Main, HRB 50944 Amtsgericht Offenbach am Main 12.08.2026 - Insolvenzgericht - 8 IN 1003/25 B e s c h l u s s In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tzenkov Bauservice GmbH, Gartenstr. 83, 63512 Hainburg (AG Offenbach am Main , HRB 50944), vertreten durch: Valentin Tzenkov, Gartenstraße 83, 63512 Hainburg, (Geschäftsführer), wird heute, am 12.08.2026 um 14:45 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. InsO eröffnet. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Fatma Kreft, c/o Prof. Schmidt, Grünewald und Partner mbB, Hahnstraße 68-70, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069-900192060, Fax: 069-900192089, E-Mail: Fatma.Kreft@psgp-inso.de Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten. Die Verfügungsbefugnis wird der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen. Wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin. Die Insolvenzverwalterin wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt. Begründung: Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig und überschuldet. Dies steht zur Überzeugung des Gerichts fest aufgrund der durchgeführten Ermittlungen, insbesondere aufgrund des Gutachtens der Sachverständigen Rechtsanwältin Fatma Kreft vom 17.07.2026. Bezüglich der personenbezogenen Daten wird gemäß § 27 Abs. 2 Nr. 5 InsO auf folgendes hingewiesen: Es gelten die Löschungsfristen nach § 3 der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet vom 12. Februar 2002 (BGBl. I S. 677), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. April 2007 (BGBl. I S. 509). Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: > Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. > Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs.2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs.4 InsO unter der Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zur elektronischen Zustellung erklären können. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von dem Schuldner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

August 13, 2026

World's best rhythmic gymnasts compete at 2026 World Championships in Frankfurt; LA28 Olympic quotas awarded

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August 13, 2026

Bundesbank launches Europe-wide procurement for new Central Office in Frankfurt; contract award by end-2027

Bundesbank launches Europe-wide procurement for new Central Office in Frankfurt; contract award by end-2027 Bundesbank launches Europe-wide procurement procedure for new location in Frankfurt | Deutsche Bundesbank Bundesbank launches Europe-wide procurement procedure for new location in Frankfurt The Bundesbank is taking the next step towards establishing its future headquarters. The German central bank has launched a Europe-wide negotiated procedure with competitive tender for its new Central Office. Unlike with its original Project Campus, the Bundesbank is now looking to purchase a turnkey property – either a newly constructed property or fully renovated existing property – including a plot of land within the city of Frankfurt am Main. ...

August 13, 2026

Bundesrepublik Deutschland 3% Anleihe 2026 (2036) Frankfurt am Main; Aufstockung auf 18 Mrd €

Bundesrepublik Deutschland 3% Anleihe 2026 (2036) Frankfurt am Main; Aufstockung auf 18 Mrd € Pressemitteilung Ankündigung Aufstockung Bundesanleihe Deutsche Bundesbank, Kommunikation Wilhelm-Epstein-Straße 14, 60431 Frankfurt am Main presse@bundesbank.de, www.bundesbank.de Bei publizistischer Verwertung wird um die Angabe der Quelle gebeten. Pressemitteilung Frankfurt am Main 13. August 2026 Seite 1 von 1 Ankündigung Tenderverfahren Aufstockung 10-jährige Bundesanleihe Wie bereits im Emissionskalender für das dritte Quartal 2026 angekündigt, wird der Bund am 19. August 2026 die am 8. Juli 2026 begebene ...

August 13, 2026

Deutsche Bundesbank startet europaweites Vergabeverfahren für neuen, modernen Hauptsitz in Frankfurt; 2.500 Arbeitsplätze vorgesehen, 15.000 qm Nutzfläche

Deutsche Bundesbank startet europaweites Vergabeverfahren für neuen, modernen Hauptsitz in Frankfurt; 2.500 Arbeitsplätze vorgesehen, 15.000 qm Nutzfläche Bundesbank startet europaweites Vergabeverfahren für neuen Standort in Frankfurt | Deutsche Bundesbank Bundesbank startet europaweites Vergabeverfahren für neuen Standort in Frankfurt Die Deutsche Bundesbank geht den nächsten Schritt in Richtung ihres künftigen Hauptsitzes. Für die neue Zentrale hat die Notenbank ein europaweites Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gestartet. Anders als beim ursprünglichen Projekt Campus setzt die Bundesbank nun auf den Erwerb einer schlüsselfertigen Immobilie – als Neubau oder kernsanierte Bestandsimmobilie – einschließlich eines Grundstücks im Stadtgebiet Frankfurt. ...

August 13, 2026

Selbstzahlerin der Paul-Ehrlich-Klinik Homburg Zahlungsforderung vor Reha-Ende; Nötigungsvorwurf 4.000 Euro in 5 Tagen

Selbstzahlerin der Paul-Ehrlich-Klinik Homburg Zahlungsforderung vor Reha-Ende; Nötigungsvorwurf 4.000 Euro in 5 Tagen Erfahrungen mit Paul-Ehrlich-Klinik Homburg, Reha-Klinik in Bad Homburg, Hessen, 13.08.2026 Unnötige Nötigung für Selbstzahler nach angenehmer Reha Mit der Behandlung und der Kompetenz und Freundlichkeit bin ich sehr zufrieden. Bei den Zimmern gibt es Abstriche. Ich war im Juli, August dort und die Zimmer haben sich extrem aufgeheizt. Mindestens ein hitzeabhaltender Vorhang oder Thermo- Verdunklungsrollos wären dringend angebracht. Es gibt keine Möglichkeit, eigene Lebensmittel (Getränke!!) zu kühlen. Das Kabel für die elektrische Verstellung des Betts war mit Tape umwickelt. Ein sicherheitstechnisches No Go. Am meisten habe ich mich jedoch über die Verwaltung geärgert. Ich war als Selbstzahlerin dort (privat) und habe schon 5 Tage vor Ende der Reha die Rechnung bekommen und wurde bedrängt, diese noch vor Ende der Reha!!! zu begleichen. Da ich gesagt hatte, dass ich gerne auf die Erstattung meiner Versicherung warten möchte, wurde mir schließlich eine Zahlungsfrist von 5 (!!!) Tagen eingeräumt. Das grenzt für mich an Nötigung. Wer hat denn schon mal eben so knapp 4.000 Euro für drei Wochen Reha auf seinem Konto herumliegen! Das empfinde ich als größtes Manko und hat mir am Ende den Reha-Aufenthalt total vermiest. ...

August 13, 2026

CREscenDO präsentiert Gabriel-Lied erstmals öffentlich in Weiterstadt, Hochfest Mariä Himmelfahrt; für Erzengel Gabriel-Gemeinde 2027, komponiert von Stefanie Englert.

CREscenDO präsentiert Gabriel-Lied erstmals öffentlich in Weiterstadt, Hochfest Mariä Himmelfahrt; für Erzengel Gabriel-Gemeinde 2027, komponiert von Stefanie Englert. Weiterstadt: Mariä Himmelfahrt und Gabriel-Lied | Katholische Kirche in Darmstadt-West Weiterstadt: Mariä Himmelfahrt und Gabriel-Lied Am Hochfest Mariä Himmelfahrt … .. oder Mariä Aufnahme in den Himmel bekennen wir als katholische Christen, dass Maria mit Leib und Seele in den Himmel aufgenommen wurde. Damit dürfen auch wir sicher sein, dass unsere weltliche Wohnung, unser Leib, in die Wohnung aufgenommen wird, die Gott uns im Himmel bereitet hat. ...

August 13, 2026

Autobahn GmbH des Bundes beginnt Bau der Grünbrücke bei Oberhaid; Wildtierkorridor über A3 entsteht

Autobahn GmbH des Bundes beginnt Bau der Grünbrücke bei Oberhaid; Wildtierkorridor über A3 entsteht A3: Bau der Grünbrücke bei Oberhaid startet in Kürze | Die Autobahn GmbH des Bundes A3: Bau der Grünbrücke bei Oberhaid startet in Kürze Die Niederlassung West der Autobahn GmbH des Bundes beginnt im September 2026 zwischen der Anschlussstelle (AS) Dierdorf und der AS Ransbach-Baumbach in Höhe der Ortsgemeinde Oberhaid mit dem Bau einer Grünbrücke und realisiert damit die Überführung des Wildtierwechsels über die A3. ...

August 13, 2026

FV Lörrach-Brombach startet Saison beim FC 08 Tiengen im Langensteinstadion; neuer Trainer Muto, sieben Neuzugänge

FV Lörrach-Brombach startet Saison beim FC 08 Tiengen im Langensteinstadion; neuer Trainer Muto, sieben Neuzugänge Saisonauftakt im „Langensteinstadion“ in Tiengen – FVLB-Team in guter Verfassung – FV Lörrach-Brombach e.V. Saisonauftakt im „Langensteinstadion“ in Tiengen – FVLB-Team in guter Verfassung SBFV-Rothaus Pokal – Pokalerfolg dank geschlossener und kämpferischer Mannschaftsleistung Generalversammlung des FVLB – Ehrenamt wichtiger denn je – Jugendarbeit boomt News Aktuelles Termine Platzbelegung Archiv FVLB Zahlen, Daten & Fakten Geschichte Menschen des FVLB Präsidium Vereinsrat Ehrenrat Grüttpark – unser Zuhause Schiedsrichter Infos & Kontakt Mitgliedschaft Infos Formular Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Kontakt ...

August 13, 2026