US-Verbraucherpreise Juli; Konsens 3,4% YoY erwartet

US-Verbraucherpreise Juli; Konsens 3,4% YoY erwartet Microsoft Word - aktuelles-devisentelegramm.docx Devisentelegramm Die Ausarbeitung informiert über allgemein bekannte Sachverhalte. Die Einschätzungen und Bewertungen reflektieren die Meinung des Verfassers und ersetzen nicht eine individuelle und anlagegerechte Beratung. Bei der Ausarbeitung und Erhebung der Daten ist die größtmögliche Sorgfalt verwendet worden. Die getroffenen Aussagen basieren auf Beurteilung / Einschätzung der Daten zum Zeitpunkt der Erstellung. Herausgeber: Hamburger Sparkasse, Treasury / Devisenhandel. 12.08.2026 08:12 Aktuelle Kurse ...

August 13, 2026

Autobahn GmbH des Bundes sperrt A3-Anschlussstelle Solingen in beide Richtungen bis 31.08; Wohnbebauung im Auf-/Abfahrtsbereich erfordert besondere Platzverhältnisse

Autobahn GmbH des Bundes sperrt A3-Anschlussstelle Solingen in beide Richtungen bis 31.08; Wohnbebauung im Auf-/Abfahrtsbereich erfordert besondere Platzverhältnisse A3: Sperrungen in der Anschlussstelle Solingen in beide Richtungen | Die Autobahn GmbH des Bundes A3: Sperrungen in der Anschlussstelle Solingen in beide Richtungen Von Sonntag (16.8.), 20 Uhr, bis Montag (31.8.), 5 Uhr, ist auf der A3 in Fahrtrichtung Oberhausen die Anschlussstelle (Auf- und Ausfahrt) Solingen gesperrt. Solingen (Autobahn GmbH). Von Sonntag (16.8.), 20 Uhr, bis Montag (31.8.), 5 Uhr, ist auf der A3 in Fahrtrichtung Oberhausen die Anschlussstelle (Auf- und Ausfahrt) Solingen gesperrt. Eine Umleitung über die A542 ist mit rotem Punkt ausgeschildert. Zudem ist die A3 in Fahrtrichtung Oberhausen in diesem Zeitraum außerhalb der Verkehrsspitzenzeiten im Bereich der Anschlussstelle Solingen auf zwei von drei Fahrspuren reduziert. ...

August 13, 2026

US-Aktienmärkte in New York legen zu; Inflation Juli 3,4 %

US-Aktienmärkte in New York legen zu; Inflation Juli 3,4 % Kommentar Aktien International Marktkommentar 13. August 2026 Aktien International Täglicher Marktkommentar aus dem BEKB-Handelsraum Übersicht Übersee Schluss Veränderung (in %) Volumen (Mrd.) Dow Jones Industrial 53'770 0.0 S&P 500 7'749 0.3 NYSE: 1.14 Nasdaq Composite 26'588 0.5 Nasdaq: 8.04 Nikkei 225 68'366 1.2 Hang Seng 25'393 0.2 Shanghai Composite 3'951 0.1 Europa Vortag Trading Range Weitere Kurse DAX 26'331 26'090 – 26'690 USD/CHF 0.8140 EUR/CHF 0.9375 EuroStoxx 50 6'534 6'420 – 6'720 Gold 4'372 USD/Unze Stoxx 50 5'527 5'410 – 5'710 NY WTI-Rohöl-Future 83.05 USD ...

August 13, 2026

Deutsches Aktieninstitut e.V. fordert Vereinfachung des Delegierten Rechtsakts zur Offenlegung in der EU; Freiwillige OpEx-KPI-Berichterstattung vorgeschlagen.

Deutsches Aktieninstitut e.V. fordert Vereinfachung des Delegierten Rechtsakts zur Offenlegung in der EU; Freiwillige OpEx-KPI-Berichterstattung vorgeschlagen. Delegierten Rechtsakt der EU-Taxonomie zur Offenlegung weiter vereinfachen Delegierten Rechtsakt der EU-Taxonomie zur Offenlegung weiter vereinfachen In unserer Antwort auf die ESMA-Konsultation zur Vereinfachung ausgewählter Key Performance Indicators (KPIs) des Delegierten Rechtsakts zur Offenlegung begrüßen wir das Konsultationsziel, die Vorgaben zu vereinfachen. Wir sprechen uns für eine freiwillige Berichterstattung der Unternehmen zum Operational Expenditure (OpEx)-KPI aus, da die Informationen für Unternehmen und ihre Stakeholder nur begrenzt erkennbare Vorteile mit sich bringen. Eine weitere Angleichung mit den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) unterstützen wir und schlagen weitere Vereinfachungen vor, wie neue Anforderungen in Delegierten Rechtsakten transparent, klar formuliert und mit ausreichender Vorlaufzeit vorzulegen. ...

August 12, 2026

Bundesregierung beantwortet Stand ABS Mannheim-Karlsruhe; Abschluss Phase 2 in vier bis fünf Jahren

Bundesregierung beantwortet Stand ABS Mannheim-Karlsruhe; Abschluss Phase 2 in vier bis fünf Jahren Aktueller Stand beim Schienenprojekt Mannheim-Karlsruhe - Deutscher Bundestag Aktueller Stand beim Schienenprojekt Mannheim-Karlsruhe HAU) Aktuell gibt es noch keinen Termin für die parlamentarische Befassung zum Schienenprojekt Ausbau- und Neubaustrecke Mannheim-Karlsruhe (ABS NBS Mannheim-Karlsruhe). Das geht aus der Antwort der Bundesregierung ( 21 7496 (Dokument, öffnet ein neues Fenster) ) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90 ...

August 12, 2026

Ryo Tanimoto und Koji Takasaki pfeifen Regionalliga Nord, Bayern und 3. Liga in Deutschland; 3. Liga Einsatz am 3. und 4. Spieltag

Ryo Tanimoto und Koji Takasaki pfeifen Regionalliga Nord, Bayern und 3. Liga in Deutschland; 3. Liga Einsatz am 3. und 4. Spieltag Deutsch-japanischer Schiri-Austausch geht in die nächste Runde Deutsch-japanischer Schiri-Austausch geht in die nächste Runde Kommen auch in der 3. Liga zum Einsatz: die japanischen FIFA-Referees Ryo Tanimoto (l.) und Koji Takasaki Der Schiedsrichter-Austausch zwischen dem Japanischen Fußball-Verband (JFA) und der DFB Schiri GmbH wird in diesen Tagen fortgesetzt. ...

August 12, 2026

DGB Chor Frankfurt Konzert Nach dieser Erde Gallus Theater

DGB Chor Frankfurt Konzert Nach dieser Erde Gallus Theater Provokale - DGB Chor Frankfurt - Nach dieser Erde - Konzert im Gallus Theater | DGB Hessen-Thüringen Provokale - DGB Chor Frankfurt - Nach dieser Erde - Konzert im Gallus Theater Linke Musik zur rechten Zeit – seit seiner Gründung 1984 hat der Chor des Deutschen Gewerkschaftsbundes Frankfurt am Main das politische Geschehen begleitet, beurteilt und kommentiert. Seiner politischen Haltung ist er treu geblieben: Für die gerechte Umverteilung von Kapital und Vermögen, gegen Rechtsextremismus, für Frieden, Abrüstung und internationale Solidarität. Damit bleibt der Chor nach wie vor am Puls der Zeit. Das Repertoire ist gewachsen und vielfältiger geworden. So kann man sich auf einen Mix unterschiedlichster Stilrichtungen freuen, vom A-capella-Gesang bis zu rhythmischem Sprechen, vom klassischen Satz des 17. Jahrhunderts bis zu Rap und Pop. Musikalische Leitung: Richard Steinert. Am Klavier: Georg Klemp. Der Eintritt ist frei. Chor und Theater freuen sich über Spenden.

August 12, 2026

FATRA e.V. zeigt Fotoausstellung 'Ankommen und Leben im Exil' im Gewerkschaftshaus Frankfurt; acht Erzählungen des Ankommens in Deutschland.

FATRA e.V. zeigt Fotoausstellung ‘Ankommen und Leben im Exil’ im Gewerkschaftshaus Frankfurt; acht Erzählungen des Ankommens in Deutschland. Fotoausstellung „Ankommen und Leben im Exil“ des Frankfurter Arbeitskreises Trauma und Exil FATRA e.V. im Gewerkschaftshaus Frankfurt Fotoausstellung „Ankommen und Leben im Exil“ des Frankfurter Arbeitskreises Trauma und Exil FATRA e.V. im Gewerkschaftshaus Frankfurt Geflüchtete Menschen aus Frankfurt und Umgebung geben Einblicke in persönliche, alltägliche Erfahrungen im Exil – festgehalten in eindrucksvollen Fotografien und Text. ...

August 12, 2026

RH Asset Management GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Darmstadt; Insolvenzverwalter Alexander Eggen benannt

RH Asset Management GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Darmstadt; Insolvenzverwalter Alexander Eggen benannt Veröffentlichungsdatum: 12.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 9 IN 145/26 Gericht: Darmstadt Name, Vorname / Bezeichnung: RH Asset Management GmbH Sitz / Wohnsitz: Mörfelden-Walldorf Register: Darmstadt, HRB 97477 9 IN 145/26 : Über das Vermögen der RH Asset Management GmbH, Kurhessenstraße 15, 64546 Mörfelden-Walldorf (AG Darmstadt, HRB 97477), vertr. d.: Dennis Philipp Schulmeyer, Liebknechtstr. 40, 64546 Mörfelden-Walldorf, (Geschäftsführer), ist am 12.08.2026 um 10:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Alexander Eggen, c/o Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Olof-Palme-Straße 13, 60439 Frankfurt am Main, Tel.: 069 50986 0, Fax: 069 50986 110. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 16.09.2026 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, werden darauf hingewiesen, dass sie elektronischen Zustellungen unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs zustimmen können. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 28.10.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: > Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, > Anträge über: * die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), sowie gegebenenfalls über: * die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), * Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), * eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), * den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, * die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (16.09.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (28.10.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Hinweise: * Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. * Auf die Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de wird hingewiesen. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: > Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. > Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin, dem Pensionssicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Darmstadt, 12.08.2026

August 12, 2026

Verbände der Wertschöpfungskette Druck fordern Moratorium für Geltungsbeginn der PPWR Berlin/Frankfurt am Main; Übergangszeitraum für rechtssichere Umsetzung

Verbände der Wertschöpfungskette Druck fordern Moratorium für Geltungsbeginn der PPWR Berlin/Frankfurt am Main; Übergangszeitraum für rechtssichere Umsetzung Microsoft Word - 2026-08-12_PI_Verbände der Wertschöpfungskette Druck fordern Moratorium für den Geltungsbeginn der PPWR Seite 1/3 Verbände der Wertschöpfungskette Druck fordern Moratorium für den Gel- tungsbeginn der EU-Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) Berlin/Frankfurt am Main, 12.08.2026. Gut eine Woche vor dem heutigen Gel- tungsbeginn der EU-Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) hat die Europäische Kommission überarbeitete FAQ veröffentlicht. Darin nimmt sie teils neue Einordnungen zur Rollenverteilung und dadurch zu Pflichten von Wirtschaftsakteuren vor. Die Verbände der Wertschöpfungskette Druck begrü- ßen grundsätzlich die teilweise neue Auslegung der Vorordnung als Schritt in die richtige Richtung, um die praktische Umsetzung zu erleichtern – kritisieren jedoch die Kurzfristigkeit der Veröffentlichung ausdrücklich. Die Unternehmen in den Handelsstrukturen der Druckindustrie sowie der Presse- und Buchbranche sehen sich aufgrund der Komplexität der Verordnung, neuer Rechtsbegriffe und zusätzlicher Pflichten seit Monaten mit erheblicher Unsicherheit konfrontiert. Bereits die FAQ der Kommission vom März 2026 ließen zahlreiche Fra- gen offen. Die nun Anfang August veröffentlichte Überarbeitung zeigt zudem, dass auch auf EU-Ebene zentrale Umsetzungsfragen erst schrittweise erfasst und geklärt werden. „Bis zum heutigen Geltungsbeginn bleibt den Unternehmen nicht genug Zeit, um neue Auslegungen zu Rollen und Pflichten rechtssicher zu bewerten und in ihren Prozessen umzusetzen“, betonen die Verbände. Besonders groß seien die Umset- zungsprobleme beim grenzüberschreitenden Versand im EU-Binnenmarkt – vor al- lem für Unternehmen, die nur Kleinstmengen versenden, ist z. B. eine Bestellung von Bevollmächtigten in jedem einzelnen Land wirtschaftlich nicht tragbar. Die Verbände fordern daher: – einen angemessenen Übergangszeitraum für eine rechtssichere Umsetzung der PPWR, – Vertrauensschutz für Unternehmen, die ihre Pflichten auf Grundlage der bislang veröffentlichten Informationen nach bestem Wissen umgesetzt haben, – Zurückhaltung bei Kontrollen und Sanktionen zum Start der Anwendung: Behör- den müssten berücksichtigen, dass aufgrund der späten Klarstellungen faktisch keine ausreichende Vorbereitungszeit bestand, ...

August 12, 2026