Land Baden-Württemberg; erhöht Förderung bei Nestentfernungen der Asiatischen Hornisse in Baden-Württemberg; Ab September 200 Euro pro Sekundärnest

Land Baden-Württemberg; erhöht Förderung bei Nestentfernungen der Asiatischen Hornisse in Baden-Württemberg; Ab September 200 Euro pro Sekundärnest Mehr Förderung bei Nestentfernungen von Asiatischer Hornisse: Beteiligungsportal Baden-Württemberg Mehr Förderung bei Nestentfernungen von Asiatischer Hornisse Mit zusätzlichen Anreizen für die Nestentfernung und weiterem geschulten Personal will das Land die Ausbreitung der Asiatischen Hornisse verhindern. „Die Asiatische Hornisse ist eine invasive Art, die für die Imkerei, den Obst- und Weinbau zunehmend zur Gefahr wird. Die weitere Verbreitung müssen wir deshalb so weit wie möglich eindämmen. Entscheidend dafür ist die konsequente und möglichst frühzeitige Entfernung ihrer Nester. Deshalb passen wir die Förderpauschale für die Nestentfernung an und weiten die Förderung jetzt auch auf die Sekundärnester aus“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat, Sarah Schweizer , am 6. August 2026. ...

August 6, 2026

Stadt Freiburg erlässt Allgemeinverfügung Betreten der Dreisam zwischen Oberaubrücke und Leo-Wohleb-Brücke verboten wegen Niedrigwasser bis auf Widerruf; Überleben der Fische gesichert

Stadt Freiburg erlässt Allgemeinverfügung Betreten der Dreisam zwischen Oberaubrücke und Leo-Wohleb-Brücke verboten wegen Niedrigwasser bis auf Widerruf; Überleben der Fische gesichert Neue Regeln bei Niedrigwasser in der Dreisam - www.freiburg.de - Rathaus und Politik/Presse/Pressemitteilungen Pressemitteilung vom 6. August 2026 Neue Regeln bei Niedrigwasser in der Dreisam Ab Freitag gilt ein Betretungsverbot für den Abschnitt der Dreisam zwischen der Oberaubrücke und der Leo-Wohleb-Brücke Nicht zu übersehen: Die Dreisam führt derzeit sehr wenig Wasser. Das gefährdet die Fische im Fluss. Daher erlässt die Stadt Freiburg eine Allgemeinverfügung zu ihrem Schutz. Diese gilt ab morgen dauerhaft und greift immer dann, wenn der Wasserstand der Dreisam am Pegel Ebnet unter 42 Zentimeter liegt. Dann ist das Betreten des Gewässerbetts der Dreisam – und damit auch das Baden – im Abschnitt zwischen der Oberaubrücke (Fabrikstraße) und der Leo-Wohleb-Brücke verboten. Das Verbot gilt sowohl für Menschen als auch für Haustiere. ...

August 6, 2026

Ministerium der Justiz und für Migration – OAV-Beiträge nach AsylbLG Baden-Württemberg, Stuttgart; Fristverlängerung bis 21. September 2026

Ministerium der Justiz und für Migration – OAV-Beiträge nach AsylbLG Baden-Württemberg, Stuttgart; Fristverlängerung bis 21. September 2026 Seite 1 von 3 Ministerium der Justiz und für Migration | Postfach 103461 | 70029 Stuttgart An die unteren Aufnahmebehörden über Regierungspräsidien Stuttgart und Freiburg Referate 15.2 Regierungspräsidium Tübingen Referat 15.1 Regierungspräsidium Karlsruhe Referat 91 E-Mail: poststelle@jum.bwl.de Geschäftszeichen: JUMRVI-1353-225/7/65 (bei Antwort bitte angeben) Datum: 4. August 2026 Obligatorische Anschlussversicherung (OAV) – Übernahme der Versicherungsbeiträge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) DIESES SCHREIBEN ENTHÄLT INFORMATIONEN ZU FOLGENDEM THEMA: ...

August 6, 2026

Stadt Freiburg im Breisgau, Umweltschutzamt; Allgemeinverfügung Dreisam-Bereich Oberaubrücke bis Leo-Wohleb-Brücke Sofortvollzug angeordnet Betreten verboten bei Pegel 42 cm

Stadt Freiburg im Breisgau, Umweltschutzamt; Allgemeinverfügung Dreisam-Bereich Oberaubrücke bis Leo-Wohleb-Brücke Sofortvollzug angeordnet Betreten verboten bei Pegel 42 cm Stadt Freiburg im Breisgau · Umweltschutzamt Postfach, 79095 Freiburg im Breisgau Stadt Freiburg im Breisgau Umweltschutzamt T 0761 201-6133 umweltschutzamt@freiburg.de Fehrenbachallee 12 Gebäude A 79106 Freiburg im Breisgau www.freiburg.de Ihr Zeichen/Schreiben vom Unser Aktenzeichen Ihnen schreibt Freiburg, den III/R Silka Huth 06.08.2026 Allgemeinverfügung der Stadt Freiburg i.Br. zur Einschränkung des Gemeingebrauchs bzgl. des Betretens der Dreisam im Bereich zwischen der Oberaubrücke (Fabrikstraße) und der Leo-Wohleb-Brücke (Leo-Wohleb-Straße) ...

August 6, 2026

Stadt Freiburg verbietet Betreten des Dreisam-Gewässerbetts zwischen Oberaubrücke und Leo-Wohleb-Brücke; Fische geschützt bei Niedrigwasser

Stadt Freiburg verbietet Betreten des Dreisam-Gewässerbetts zwischen Oberaubrücke und Leo-Wohleb-Brücke; Fische geschützt bei Niedrigwasser Betretungsverbot Dreisam - www.freiburg.de - Rathaus und Politik/Presse/News Betreten verboten auf einem Abschnitt der Dreisam Die Dreisam führt derzeit sehr wenig Wasser. Das gefährdet die Fische im Fluss. Daher erlässt die Stadt Freiburg eine Allgemeinverfügung zu ihrem Schutz. Diese gilt ab Freitag, 7. August, dauerhaft und greift immer dann, wenn der Wasserstand der Dreisam am Pegel Ebnet unter 42 Zentimeter liegt. Dann ist das Betreten des Gewässerbetts der Dreisam – und damit auch das Baden – im Abschnitt zwischen der Oberaubrücke (Fabrikstraße) und der Leo-Wohleb-Brücke verboten. Das Verbot gilt sowohl für Menschen als auch für Haustiere. ...

August 6, 2026

Malteser; Mobiler Einkaufswagen in Wolfegg und Umgebung; Kostenlos und ehrenamtlich

Malteser; Mobiler Einkaufswagen in Wolfegg und Umgebung; Kostenlos und ehrenamtlich WOL#1#32#2#01#3#12#4#4C Kirchenführung: Wolfeggs barocke Perle St. Katharina Kommen Sie mit auf eine spannende Füh- rung durch die barocke Stiftskirche St. Kat- harina, wo Kunst und Geschichte lebendig werden. Unser Kirchenführer zeigt Ihnen prunkvolle Fresken, meisterhafte Baukunst und erzählt von den Menschen, die diese Perle im Allgäu geprägt haben. Termin: Freitag, 07.08.2026 Uhrzeit: 17.00 Uhr (Dauer ca. 70 Minuten) Treffpunkt: Pfarrkirche St. Katharina Preis: 5,00 € Tickets erhalten Sie bei der Wolfegg Infor- mation (Tel.: 07527 9601-51 oder wolfegg. info@wolfegg.de) oder im Onlineshop unter www.pretix.eu/wolfegg Ortsführung durch Wolfegg Die Gemeinde Wolfegg lädt am Frei- tag, den 14. August 2026 zu einer Orts- führung mit dem erfahrenen Ortsführer Gerold Heinzelmann ein. Unter dem Motto „Barockkirche und historische Häuser“ ent- decken die Teilnehmer die Geschichte, Archi- tektur und Geschichten des Ortes. Gerold Heinzelmann verbindet bei der Führung fachliche Informationen mit lebendigen Anekdoten. Die Teilnehmer erhalten einen umfassenden Einblick in die Geschichte des Ortes und die Rolle des Fürstlichen Hauses, welche Wolfegg und die Region geprägt hat. Treffpunkt ist um 17.00 Uhr am Säulenhaus (Maximilianplatz 5). Die Gebühr beträgt 5,00 € pro Person. Tickets können Sie online erwerben unter www.pretix.eu/wolfegg oder direkt bei der Wolfegg Information (Tel. 07527 9601-51 oder wolfegg.info@wolfegg.de). Fundsachen In den letzten Tagen wurden folgende Fundsachen abgegeben: • Handy • Schlüsselbund • Mütze und Loop-Schal • Kinderuhr Die Fundsachen können in der Wolfegg Information zu den Öffnungszeiten abge- holt werden. Donnerstag, den 06. August 2026 Jahrgang 62 Nummer 32-34 Mitteilungsblatt Vielfalt erleben. Genießen. „Mobiler Einkaufswagen“ der Malteser in Wolfegg und Umgebung Der Einkauf fällt Ihnen schwer? Oder Sie wünschen sich eine helfende Hand beim Einkauf? „Mobiler Einkaufswagen“ gibt Ihnen mehr Selbstständigkeit und Lebensqualität im Alltag. Sie werden mit dem VW-Bus zu Hause abgeholt und wieder zurück gebracht. Sie werden zuverlässig und herzlich begleitet und unterstützt. Wir helfen beim Einkauf und tragen Ihren Einkauf bis an die Wohnungstür. Ziel: Örtlicher Supermarkt, Wochenmarkt, Bäckerei und … Fahrer, Helferinnen und Helfer sind ehrenamtlich, freundlich und vertrauenswürdig. Hinterher - falls gewünscht – ist auch Zeit für Kaffee und ein Schwätzchen. Die geplanten Fahrtermine, jeden 2. Donnerstag ab ca. 14:30 Uhr: 20.08.2026/03.09.2026/17.09.2026/01.10.2026/15.10.2026/29.10.2026/ 12.11.2026/26.11.2026/10.12.2026 Kosten: Keine - für „Mobiler Einkaufswagen“ entstehen Ihnen keine Kosten. Nur den Kaffee oder die Dinge „danach“ müssen Sie selbst zahlen … Anmeldung: (Rathaus Wolfegg, Frau Guler), 07527 9601-11 Die Malteser freuen sich auf Sie! ...

August 6, 2026

Landtag von Baden-Württemberg fordert Bericht über Leitstellen-Software in Baden-Württemberg; Ausfallsicherheit zentrale Fragestellung

Landtag von Baden-Württemberg fordert Bericht über Leitstellen-Software in Baden-Württemberg; Ausfallsicherheit zentrale Fragestellung Drucksache 18 / 249 Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 249 7.7.2026 1 Eingegangen: 7.7.2026 / Ausgegeben: 5.8.2026 Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, ob die Integrierten Leitstellen in Baden-Württemberg mit einer einheitlichen Leitstellen-Software arbeiten bzw. welche Leitstellen-Softwarelösungen der­ zeit in den Integrierten Leitstellen in Baden-Württemberg eingesetzt werden (mit Auflistung, welche Leitstellen jeweils die einzelnen Softwarelösungen nutzen); in welchem Umfang die unterschiedlichen Leitstellen-Systeme technisch mit­ einander kompatibel sind; inwiefern sichergestellt ist, dass bei einem Ausfall einer Integrierten Leitstelle eine andere Leitstelle in Baden-Württemberg deren Aufgaben vollständig über­ nehmen kann; welche technischen, organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine Leitstelle die Aufgaben einer anderen Leitstelle im Falle eines temporären oder längerfristigen Totalausfalls übernehmen kann; wie die Landesregierung sicherstellt, dass die Notrufannahme und Einsatzdis­ position bei einem vollständigen Ausfall einer Leitstelle ohne wesentliche Ein­ schränkungen fortgeführt werden können; wie die Landesregierung die derzeitige Ausfallsicherheit und Resilienz der Leitstellenstruktur in Baden-Württemberg bewertet; Antrag der Abg. Ansgar Mayr und Lorenzo Saladino u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Europa Zukunftsfähigkeit, Interoperabilität und Ausfallsicherheit der Leitstellen in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 249 2 7. inwiefern sie sich hinsichtlich der Vereinheitlichung von Leitstellen-Soft­ ware und der gegenseitigen Übernahmefähigkeit von Leitstellen mit anderen Bundesländern in Austausch befindet, zumindest unter Darstellung der daraus gewonnenen wesentlichen Erkenntnisse die Situation in den anderen Bundes­ ländern betreffend; 8. welche Vor- und Nachteile die Landesregierung in einer landesweit einheit­ lichen Leitstellen-Software sieht; 9. wie die Landesregierung sicherstellt, dass nach Inkrafttreten der verbindlichen Qualifikationsanforderungen nach Anlage 4 der Rettungsdienstplanverord­ nung (RDPlanVO) ausreichend Lehrgangsplätze an der Landesfeuerwehr­ schule und der DRK-Landesschule für die Ausbildung von Notrufsachbear­ beitern und Leitstellendisponenten zur Verfügung stehen; 10. ob der Landesregierung bekannt ist, dass aufgrund fehlender Lehrgangskapa­ zitäten Mitarbeitende in Integrierten Leitstellen derzeit nicht oder nur einge­ schränkt entsprechend den Vorgaben der RDPlanVO eingesetzt werden können; 11. welche Maßnahmen zur Beseitigung dieser Engpässe vorgesehen sind; 12. inwieweit die Einführung der Schnittstelle UCRI 1.1 bzw. 2.0 (PMeV, Exper­ tenforum Universelle Leitstellenschnittstelle) zur standardisierten, leitstellen­ übergreifenden Übermittlung von Einsatz- und Dispositionsdaten in den Leit­ stellen des Landes durch die Landesregierung unterstützt wird; 13. welche konkreten Maßnahmen (z. B. technische, organisatorische oder finan­ zielle Förderung) vorgesehen bzw. bereits umgesetzt sind; 14. wann die Leitstellen in das Nutzermanagement des BOS-Digitalfunks (NeM) direkt eingebunden werden, sodass sie – wie im Betriebshandbuch beschrie­ ben – selbst Zugriff erhalten, obwohl aktuell die Nutzerverwaltung weiterhin bei der Autorisierten Stelle liegt; 15. inwieweit die Belange und Kommunikationswege des Zivilschutzes, der beim Bund angesiedelt ist, bei der Ausstattung bzw. Technologie der Integrierten Leitstellen berücksichtigt sind. 9.7.2026 Mayr, Saladino, Gehring, Rathgeb, Dr. Schneider, Staab CDU Begründung Die Integrierten Leitstellen übernehmen eine zentrale Funktion für die Notruf­ annahme und die Disposition von Rettungsdienst, Feuerwehr und weiteren Ein­ satzkräften. Angesichts zunehmender Anforderungen an die Resilienz kritischer Infrastrukturen, wachsender Cyberrisiken sowie möglicher technischer Störungen kommt der Ausfallsicherheit und gegenseitigen Unterstützungsfähigkeit der Leit­ stellen eine besondere Bedeutung zu. Von besonderem Interesse ist dabei, inwieweit die in Baden-Württemberg ein­ gesetzten Leitstellensysteme technisch kompatibel sind und ob bei einem Ausfall einer Leitstelle eine andere Leitstelle deren Aufgaben kurzfristig und ohne Ein­ schränkungen übernehmen kann. Zudem stellt sich die Frage, ob die derzeitige Systemlandschaft mit unterschiedlichen Softwarelösungen langfristig den Anfor­ derungen an eine leistungsfähige und resiliente Notruf- und Einsatzdisposition gerecht wird. ...

August 6, 2026

Florian Löffler und Alexandra Löffler führen Ringfoto Löffler in Freiburg im Schwarzwald; in zweiter Generation

Florian Löffler und Alexandra Löffler führen Ringfoto Löffler in Freiburg im Schwarzwald; in zweiter Generation Am Arbeitsplatz: Florian Löffler | Netzwerk Südbaden Florian Löffler (44) führt seit 2009 gemeinsam mit seiner Frau Alexandra (42) Ringfoto Löffler in der Freiburger Schwarzwald City in zweiter Generation. Beide sind ausgebildete Fotomedienfachleute. Florian Löffler ging in Kiel zur Lehre und zog 2006 nach Freiburg. Erst arbeitete er in einem Betrieb in Lörrach, bevor er in das 1980 von seinen Schwiegereltern gegründete Fachgeschäft mit Fotostudio und -labor einstieg. ...

August 6, 2026

SC Freiburg U23 startet Saison gegen VfR Aalen in der Regionalliga Südwest; 15 Neuzugänge prägen Kader

SC Freiburg U23 startet Saison gegen VfR Aalen in der Regionalliga Südwest; 15 Neuzugänge prägen Kader Interview vor dem Saisonstart mit Bernhard Weis | SC Freiburg Mit Freude am Fußball und richtig guten Talenten Die Sommerpause ist vorbei: Am Sonntag startet die U23 des SC Freiburg mit dem Auswärtsspiel beim VfR Aalen in die neue Saison der Regionalliga Südwest. Hinter der Mannschaft liegen intensive Vorbereitungswochen mit einem Trainingslager und mehreren Testspielen. Vor dem Auftakt haben wir mit Trainer Bernhard Weis über die vergangenen Wochen, den ersten Gegner und die Ziele für die kommende Spielzeit gesprochen. ...

August 6, 2026

Stellvertretende Schulleitung (m/w/d) am Deutsch-Französischen Gymnasium Buc, Frankreich; Bewerbungsfrist 4. September 2026

Stellvertretende Schulleitung (m/w/d) am Deutsch-Französischen Gymnasium Buc, Frankreich; Bewerbungsfrist 4. September 2026 Stellenausschreibung im deutschen Auslandsschulwesen Seite 1 von 3 Bayerisches Ministerialblatt BayMBl. 2026 Nr. 322 5. August 2026 Stellenausschreibung im deutschen Auslandsschulwesen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 22. Juli 2026, Az. VIII.6-BP4042.0/326/4 Folgende Stelle für eine stellvertretende Schulleiterin oder einen stellvertretenden Schulleiter (m/w/d) ist zu besetzen: Deutsch-Französisches Gymnasium Buc, Frankreich Besetzungsdatum: Februar 2027 Ende der Bewerbungsfrist: September 2026 Beschreibung der Schule und der Stelle: Das Deutsch-Französische Gymnasium (DFG) in Buc ist eine staatliche Schule in französischer Trägerschaft, der auch eine Grundschule angegliedert ist (Klassenstufen 1 bis 12; Schülerzahl: 940). Die Schule ist Teil eines Netzwerks von derzeit fünf Deutsch-Französischen Gymnasien, die auf der Grundlage eines binationalen Vertrages mit dem Deutsch-Französischen Abitur einen besonderen Abschluss vergeben. Daher besteht eine enge Kooperation mit den anderen Deutsch-Französischen Gymnasien in Freiburg, Saarbrücken, Hamburg und Straßburg. Die stellvertretende deutsche Schulleitung leitet die deutsche Abteilung und unterstützt die von den französischen Behörden bestellte französische Schulleitung in allen Belangen. Dafür sind eine vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit sowie ein tiefes Verständnis für organisatorische Abläufe zwingend erforderlich. Zudem wird Eigenständigkeit und in Absprache mit der französischen Schulleitung Verantwortungsübernahme bei allen schulischen Prozessen erwartet. Die deutsche stellvertretende Schulleitung repräsentiert zudem das DFG Buc und damit die deutsche Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik (AKBP) auch nach außen hin in besonders exponierter Weise. Ihr Profil: – Lehrbefähigung für die Sekundarstufe I und II mit mindestens einem der im deutsch-französischen Abitur unterrichteten Fächer – BesGr. A 14/A 15 bzw. die entsprechende Entgeltgruppe des TV-L Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) erwartet: – Leitungserfahrung (mindestens drei Jahre erfolgreiche Tätigkeit auf der derzeitigen Leitungsposition im Inlandsschuldienst vor Dienstantritt) – Erfahrung mit Schulentwicklungsprozessen – umfangreiche Erfahrung bei der Durchführung von Abiturprüfungen – Empfehlung des Dienstherrn auf der Grundlage dienstlicher Bewährung – sehr gute Kenntnisse der französischen Sprache (mindestens B2-Niveau, idealerweise Fakultas für Französisch) – hohe Einsatzbereitschaft – hohe Team- und Kommunikationsfähigkeit, überdurchschnittliche interkulturelle Kompetenz BayMBl. 2026 Nr. 322 5. August 2026 Seite 2 von 3 – betriebswirtschaftliches Verständnis – Geschick, im Sinne der deutschen Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik zu agieren – Kenntnisse des französischen Bildungssystems – Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) freut sich ergänzend über: – Erfahrungen im Auslandsschuldienst Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) bietet Ihnen: – Vorbereitung und Einarbeitung in spezifische Themen der Auslandsschularbeit, gezielte Schulungen und Fortbildungsangebote – schulaufsichtliche Betreuung und Beratung während des Auslandseinsatzes – Zuwendungen gemäß der „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen an Lehrkräfte im Auslandsschuldienst i.d.F. vom 1. Juni 2022“ Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) betont, dass alle Bewerbungen – unabhängig von kultureller, sozialer oder ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität – begrüßt werden. Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte Menschen werden bei gleicher Eignung nach den gesetzlichen Vorgaben bevorzugt berücksichtigt. Für die Stellenausschreibung gilt folgendes Bewerbungsverfahren: Allgemeine Informationen zur Bewerbung stehen im Internet unter https://www.auslandsschulwesen.de – Bewerbung – Leitungs- und Funktionsstellen – Schulleiterin/Schulleiter zur Verfügung. Die Bewerbungsunterlagen müssen fristgerecht über folgenden Link eingegeben werden: https://bewerbung.daisy.auslandsschulwesen.de/frontend/ZfA-2025-0014-D/dashboard.html Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, ein Motivationsschreiben, einen tabellarischen Lebenslauf und die letzte dienstliche Beurteilung online anzufügen. Die dienstliche Beurteilung darf zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht älter als drei Jahre sein. Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die Bewerbung ist zusätzlich im Ausdruck in einfacher Ausfertigung fristgerecht auf dem Dienstweg über das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen zu richten. Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden. Drittbewerbungen sind zulässig. Martin W u n s c h Ministerialdirektor ...

August 6, 2026