Jede*r Wasserentnahme aus Freiburger Gewässern ist verboten; Dreisampegel unter 42 cm, Kleinbäche unter 10 cm
Jede*r Wasserentnahme aus Freiburger Gewässern ist verboten; Dreisampegel unter 42 cm, Kleinbäche unter 10 cm Wasserentnahme aus Freiburgs Gewässern - www.freiburg.de - Rathaus und Politik/Presse/News Wasserentnahme aus der Dreisam verboten Grundsätzlich kann jede*r Wasser aus öffentlichen Gewässern in geringen Mengen entnehmen, um beispielsweise die Pflanzen im Garten zu gießen. Durch das trockene Wetter kann der Wasserpegelstand jedoch stark sinken. Das übrige Wasser muss dann ausschließlich für den Erhalt der natürlichen Lebensvorgänge in und an den Gewässern zur Verfügung bleiben – eine Entnahme ist dann verboten. Doch wann gilt das? ...