Thekla Walker MdL Abfallbilanz 2025 Baden-Württemberg; 52 Prozent weniger Bodenaushub auf Deponien

Thekla Walker MdL Abfallbilanz 2025 Baden-Württemberg; 52 Prozent weniger Bodenaushub auf Deponien Abfallbilanz 2025 Abfallbilanz 2025 Ressourcen aus unserer kommunalen Kreislaufwirtschaft 3 2 Liebe Leserin, lieber Leser, die Kreislaufwirtschaft ist ein wichtiger Faktor für die Lebensqualität in unserem Land. Sie leistet einen wesentlichen Beitrag zur kommunalen Daseinsvorsorge. Sie stärkt unsere Wirtschaft – nicht zuletzt durch die Bereitstellung von Energie und Sekundärrohstoffen aus unseren Abfällen. Die wachsende Anzahl an Green-Tech-Unternehmen in Baden-Württemberg, die in der Abfallverwertung tätig sind, zeigt, dass sich etwas bewegt. Der grundlegende Umbau unserer Wirtschaft hin zu einer echten Kreislaufwirtschaft ist in Gang gekommen. Aus guten Gründen haben wir viele wichtige Themen der Kreislaufwirtschaft in den aktuel­ len Koalitionsvertrag aufgenommen. Wir wollen Landesgesetze und -vorgaben vereinfachen und verschlanken. Genehmigungsverfahren wollen wir beschleunigen und den Umgang mit Abfällen praxisgerechter gestalten. Im Land wollen wir mit dem Innovationszentrum „Zirkuläres Bauen“ (InZiBau) bei der LUBW (Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg) sowie der Weiter­ entwicklung des Strategiedialogs „Wohnen und Innovatives Bauen“ (SDB) die Kreislaufwirtschaft im Bauwesen voranbringen. Ein großes Potenzial sehen wir auch bei der gesteigerten Nutzung von Bioabfällen für die Produktion von Biogas und hochwertigen Komposten. Dies geht Hand in Hand mit der Umsetzung des Abfallwirtschaftsplans für Baden-Württemberg. Mit diesem Plan verfolgen wir ehrgeizige Ziele: Neben dem Ausbau unserer Deponiekapazitäten wollen wir die Restabfallmengen durch eine Opti­ mierung der getrennten Bioabfall- und Wertstoff­ sammlung deutlich vermindern. Alle gesammelten häuslichen Bioabfälle sollen zukünftig auch energetisch verwertet und zur Biogaserzeugung genutzt werden. Daraus folgt ein erheblicher Mehrbedarf an Bioabfall-Vergärungsanlagen, die zeitnah im Land errichtet werden müssen. Unsere Abfallbilanz zeigt auch die Leistungs­ fähigkeit und das hohe Qualitätsniveau der kom­ munalen Kreislaufwirtschaft auf: Die Entwicklung ist im Jahr 2025 von großer Kontinuität geprägt. Wichtige Daten zu den häuslichen Abfällen haben sich gegenüber dem Vorjahr nur wenig geändert. Demgegenüber fällt auf, dass das 2024 erlassene Deponierungsverbot für verwertbare Abfälle bereits Wirkung zeigt. Seit 2024 finden kaum noch Ablagerungen auf Deponien für unbelastetes Erdmaterial statt. Die Ablagerungsmengen von Bodenaushub auf kom­ munalen Deponien sind zwischen dem Jahr 2023 und dem Jahr 2025 auf rund 1,5 Millionen Tonnen zurückgegangen. Das entspricht – sicher auch durch die Baukon­ junktur beeinflusst – einem Minus von 52 Prozent. An diesem Beispiel wird deutlich, welches Poten­ zial Maßnahmen zur Verbesserung der Abfallver­ wertung und -vermeidung haben können. Am Anfang von Abfallvermeidung und -verwertung tragen wir die Verantwortung. Wir definieren bereits mit unseren Kaufentscheidungen, was wir wieder entsorgen müssen. Bewusste Kaufent­ scheidungen und eine gute Abfalltrennung bilden die essenzielle Voraussetzung für eine effiziente und gut funktionierende, echte Kreislaufwirt­ schaft. Auch deswegen ist mir die Abfallbilanz als wichtige Information für alle Bürgerinnen und Bürger von großer Bedeutung. Vielen Dank an Alle, die bewusst zur Abfallvermeidung und einer nachhaltigen Verwertung beitragen. Bei der Abfallbilanz arbeiten Land, Kommunen und Wirtschaft seit vielen Jahren sehr erfolg­ reich zusammen. Für die zeitnahe Bereitstellung der Daten durch die öffentlich-rechtlichen Ent­ sorgungsträger und die wichtige Pflege unserer Abfalldatenbank durch das Statistische Landes­ amt bedanke ich mich bei allen Beteiligten ganz herzlich. Diese enge Zusammenarbeit ist eine gute Basis für alle Maßnahmen zur Weiterentwicklung unserer Kreislaufwirtschaft. Ich bin mir sicher: Auf diese Weise werden wir die Herausforderungen der Zukunft erfolgreich meistern. Thekla Walker MdL Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg ...

August 12, 2026

Hagedorn Hotel Dülmen GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Essen; Insolvenzverwalter Markus van Marwyk ernannt

Hagedorn Hotel Dülmen GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Essen; Insolvenzverwalter Markus van Marwyk ernannt Veröffentlichungsdatum: 07.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 165 IN 205/26 Gericht: Essen Name, Vorname / Bezeichnung: Hagedorn Hotel Dülmen GmbH Sitz / Wohnsitz: Essen Register: Essen, HRB 28934 Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 205/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 28934 eingetragenen Hagedorn Hotel Dülmen GmbH, Münsterstraße 52, 48249 Dülmen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Torsten Hagedorn, Münsterstr. 52, 48249 Dülmen Geschäftszweig: Das Führen und Betreiben von Hotels und Restaurants, insbesondere des Parkhotels in Freudenstadt sowie von gastgewerblichen, touristischen und freizeitwirtschaftlichen Einrichtungen. wird wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 05.08.2026, um 10:52 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 21.07.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Markus van Marwyk, Alfredstr. 45, 45130 Essen. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 17.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet. Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 05.10.2026. Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person des Insolvenzverwalters, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 23.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 64 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 165 IN 205/26 Essen, 05.08.2026

August 7, 2026

Landtag von Baden-Württemberg fordert Bericht über Leitstellen-Software in Baden-Württemberg; Ausfallsicherheit zentrale Fragestellung

Landtag von Baden-Württemberg fordert Bericht über Leitstellen-Software in Baden-Württemberg; Ausfallsicherheit zentrale Fragestellung Drucksache 18 / 249 Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 249 7.7.2026 1 Eingegangen: 7.7.2026 / Ausgegeben: 5.8.2026 Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, ob die Integrierten Leitstellen in Baden-Württemberg mit einer einheitlichen Leitstellen-Software arbeiten bzw. welche Leitstellen-Softwarelösungen der­ zeit in den Integrierten Leitstellen in Baden-Württemberg eingesetzt werden (mit Auflistung, welche Leitstellen jeweils die einzelnen Softwarelösungen nutzen); in welchem Umfang die unterschiedlichen Leitstellen-Systeme technisch mit­ einander kompatibel sind; inwiefern sichergestellt ist, dass bei einem Ausfall einer Integrierten Leitstelle eine andere Leitstelle in Baden-Württemberg deren Aufgaben vollständig über­ nehmen kann; welche technischen, organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine Leitstelle die Aufgaben einer anderen Leitstelle im Falle eines temporären oder längerfristigen Totalausfalls übernehmen kann; wie die Landesregierung sicherstellt, dass die Notrufannahme und Einsatzdis­ position bei einem vollständigen Ausfall einer Leitstelle ohne wesentliche Ein­ schränkungen fortgeführt werden können; wie die Landesregierung die derzeitige Ausfallsicherheit und Resilienz der Leitstellenstruktur in Baden-Württemberg bewertet; Antrag der Abg. Ansgar Mayr und Lorenzo Saladino u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Europa Zukunftsfähigkeit, Interoperabilität und Ausfallsicherheit der Leitstellen in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 249 2 7. inwiefern sie sich hinsichtlich der Vereinheitlichung von Leitstellen-Soft­ ware und der gegenseitigen Übernahmefähigkeit von Leitstellen mit anderen Bundesländern in Austausch befindet, zumindest unter Darstellung der daraus gewonnenen wesentlichen Erkenntnisse die Situation in den anderen Bundes­ ländern betreffend; 8. welche Vor- und Nachteile die Landesregierung in einer landesweit einheit­ lichen Leitstellen-Software sieht; 9. wie die Landesregierung sicherstellt, dass nach Inkrafttreten der verbindlichen Qualifikationsanforderungen nach Anlage 4 der Rettungsdienstplanverord­ nung (RDPlanVO) ausreichend Lehrgangsplätze an der Landesfeuerwehr­ schule und der DRK-Landesschule für die Ausbildung von Notrufsachbear­ beitern und Leitstellendisponenten zur Verfügung stehen; 10. ob der Landesregierung bekannt ist, dass aufgrund fehlender Lehrgangskapa­ zitäten Mitarbeitende in Integrierten Leitstellen derzeit nicht oder nur einge­ schränkt entsprechend den Vorgaben der RDPlanVO eingesetzt werden können; 11. welche Maßnahmen zur Beseitigung dieser Engpässe vorgesehen sind; 12. inwieweit die Einführung der Schnittstelle UCRI 1.1 bzw. 2.0 (PMeV, Exper­ tenforum Universelle Leitstellenschnittstelle) zur standardisierten, leitstellen­ übergreifenden Übermittlung von Einsatz- und Dispositionsdaten in den Leit­ stellen des Landes durch die Landesregierung unterstützt wird; 13. welche konkreten Maßnahmen (z. B. technische, organisatorische oder finan­ zielle Förderung) vorgesehen bzw. bereits umgesetzt sind; 14. wann die Leitstellen in das Nutzermanagement des BOS-Digitalfunks (NeM) direkt eingebunden werden, sodass sie – wie im Betriebshandbuch beschrie­ ben – selbst Zugriff erhalten, obwohl aktuell die Nutzerverwaltung weiterhin bei der Autorisierten Stelle liegt; 15. inwieweit die Belange und Kommunikationswege des Zivilschutzes, der beim Bund angesiedelt ist, bei der Ausstattung bzw. Technologie der Integrierten Leitstellen berücksichtigt sind. 9.7.2026 Mayr, Saladino, Gehring, Rathgeb, Dr. Schneider, Staab CDU Begründung Die Integrierten Leitstellen übernehmen eine zentrale Funktion für die Notruf­ annahme und die Disposition von Rettungsdienst, Feuerwehr und weiteren Ein­ satzkräften. Angesichts zunehmender Anforderungen an die Resilienz kritischer Infrastrukturen, wachsender Cyberrisiken sowie möglicher technischer Störungen kommt der Ausfallsicherheit und gegenseitigen Unterstützungsfähigkeit der Leit­ stellen eine besondere Bedeutung zu. Von besonderem Interesse ist dabei, inwieweit die in Baden-Württemberg ein­ gesetzten Leitstellensysteme technisch kompatibel sind und ob bei einem Ausfall einer Leitstelle eine andere Leitstelle deren Aufgaben kurzfristig und ohne Ein­ schränkungen übernehmen kann. Zudem stellt sich die Frage, ob die derzeitige Systemlandschaft mit unterschiedlichen Softwarelösungen langfristig den Anfor­ derungen an eine leistungsfähige und resiliente Notruf- und Einsatzdisposition gerecht wird. ...

August 6, 2026

Herz am See Betreuung und Alltagshilfe Allensbach und umliegende Gemeinden

Herz am See Betreuung und Alltagshilfe Allensbach und umliegende Gemeinden Zeile1 Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45 a SGB XI Stand Juli 2026 S. 1 Angebote für ältere pflegebedürftige Menschen Stadt/Gemeinde Einzugsgebiet Anbieter/Anschrift Angebote Kontaktperson E-Mail/Telefon Allensbach und umliegende Gemeinden Herz am See Betreuung und Alltagshilfe Erlenweg 4 78476 Allensbach Häuslicher Betreuungs- und Entlastungsdienst Frau Zeljka Ljepojevic-Cicvara Herzamsee25@gmail.com M. +49 163 923458 Aach, Volkertshausen Soziales Netzwerk Aach e. V. Mühlenstr. 1 78267 Aach Häuslicher Betreuungs- und Entlastungsdienst Hubert Wetzel soziales-netzwerk-aach@t-online.de T. +49 7774 925406 Bodman-Ludwigshafen Nachbarschaftshilfe „Mit Herz und Verstand“ Seestr. 32 78315 Bodman-Ludwigshafen Häuslicher Betreuungs- und Entlastungsdienst Kerstin Littau Ker-stin@gmx.net T. +49 7773 9599755 Bodman-Ludwigshafen Pflegedienst Seerose Hauptstraße 15 78351 Bodman-Ludwigshafen Häuslicher Betreuungs- und Entlastungsdienst Daniel Tuppy kontakt@pflege-seerose.de T. +49 7773 936393 Engen Sozialstation Oberer Hegau St. Wolfgang e. V. Schillerstr. 10 a 78234 Engen Häuslicher Betreuungs- und Entlastungsdienst Brigitte Gräble brigitte.graeble@sozialstation-engen.de T. +49 7733 9968023 Gailingen Nachbarschaftshilfe Gailingen e. V. Rauhenbergstr. 14 78262 Gailingen Alltagsbegleitung Bernhard Koller info@nh-gailingen.de M. +49 151 2334 0677 Gaienhofen, Moos, Öhningen Hilfe von Haus zu Haus e. V. Kirchgasse 2 78343 Gaienhofen Häuslicher Betreuungs- und Entlastungsdienst Christine Martin finanz@hilfevonhauszuhaus.de T. +49 7735 9190-12 Landkreis Konstanz CARE-by-SAUTER UG (haftungsbeschränkt) Hauptstraße 12 78343 Gaienhofen Häuslicher Betreuungs- und Entlastungsdienst Frau Franziska Sauter info@care-by-sauter.com T. +49 7735 9380227 ...

August 4, 2026

Schwarzwald Tourismus GmbH bietet naturnahe Übernachtungen im Schwarzwald; 150 One-Night-Camps verfügbar

Schwarzwald Tourismus GmbH bietet naturnahe Übernachtungen im Schwarzwald; 150 One-Night-Camps verfügbar Außergewöhnliche Rückzugsorte | Schwarzwald Tourismus GmbH 04.08.2026 Naturnah übernachten im Schwarzwald Freiburg, August 2026 – Abwechslungsreich: Das gilt nicht nur für die Landschaften, sondern auch für die Übernachtungsangebote im Schwarzwald: Die Nacht lässt sich in 30 Metern Höhe im Hängezelt, direkt in der Natur in einem „Trekking-Camp“ sowie gemütlich in einer umgebauten Ski-Gondel, einem „Bubble Tent“ oder einem Holzfässle verbringen. Hier kommen Tipps für naturnahe Rückzugsorte. „One-Night-Camps“ – naturnah übernachten bei privaten Gastgebern Gemeinsam mit der Buchungsplattform Nomady bietet der Schwarzwald seit 2023 „One-Night-Camps“ für naturnahes Campen auf legalen Plätzen im Schwarzwald, welche das Angebot der offiziellen Campingplätze ergänzen und gleichzeitig dem zunehmenden Wild-Campen entgegenwirken. Landwirte, Privatpersonen und Gemeinden können dabei ihre Wiese für ein Zelt oder einen befestigten Platz für ein Reisemobil für eine Nacht zur Verfügung stellen und optional Zusatzleistungen wie sanitäre Anlagen, Grillstelle und Feuerholz, Frühstück oder Vesper anbieten. Neben Zelt und Wohnmobil gibt es zusätzlich noch besondere Angebote wie beispielsweise die Übernachtung im Bauwagen, in einer Blockhütte, im Heuschober oder in einem Tipi – aktuell stehen in der Ferienregion Schwarzwald rund 150 „One-Night-Camps“ zur Auswahl. www.nomady.camp Von Baumhaus zu Baumhaus durch den Naturpark Schwarzwald Mitte ...

August 4, 2026

Sören Anders entdeckt regionale Gastronomie per Zug in Baden-Württemberg; Staffel 2 kommt im Sommer 2026

Sören Anders entdeckt regionale Gastronomie per Zug in Baden-Württemberg; Staffel 2 kommt im Sommer 2026 Sören Anders: Gastronomie mit dem Zug entdecken | bwegt / bwegt.de In diese 5 französischen Städte bringt dich dein Deutschland-Ticket Sieben ungewöhnliche Orte in Baden-Württemberg – warum sich ein Besuch lohnt Mehr als ein Verkehrsmittel: Im Zug arbeiten und zur Ruhe kommen Sternekoch auf Genuss-Mission – regionale Gastronomie mit der Bahn entdecken. Sternekoch auf Genuss-Mission: Regionale Gastronomie mit dem Zug entdecken ...

July 31, 2026

Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung Antworten zu offenen Themenanforderungen 5. Sitzung Berlin; Breitband 3 Mrd. € Auszahlungen geplant

Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung Antworten zu offenen Themenanforderungen 5. Sitzung Berlin; Breitband 3 Mrd. € Auszahlungen geplant Anlagenkonvolut zum Protokoll der 5. Sitzung des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung Deutscher Bundestag Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung Titel: Anlagenkonvolut zum Prot okoll Anlagenkonvolut zum Protokoll der 5. Sitzung am 14. Juli 2025 Einziger Tagesordnungspunkt Anlage Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung 21. Wahlperiode Dem Ausschuss ist das vorliegende Dokument in nicht barrierefreier Form zugeleitet worden. ...

July 31, 2026

Stiegeler Glasfasernetze gehen in Ahldorf und Mühlen, Horb am Neckar in Betrieb; 60% Eigentümer wählen Glasfaser

Stiegeler Glasfasernetze gehen in Ahldorf und Mühlen, Horb am Neckar in Betrieb; 60% Eigentümer wählen Glasfaser Glasfaser für Horb: Netze in Ahldorf und Mühlen gehen online | Stiegeler Gleich doppelter Grund zur Freude in Horb am Neckar: Die Glasfasernetze in den Ortsteilen Mühlen und Ahldorf gehen offiziell in Betrieb. Durch den eigenwirtschaftlichen Ausbau von Stiegeler steht den Bewohnern beider Ortsteile nun ein zukunftsfähiges Highspeed-Netz zur Verfügung. In Mühlen erfolgt der Ausbau dabei als Mitverlegung mit der Erneuerung des Stromnetzes durch die Firma Netze BW. Die ersten Kunden in Ahldorf und Mühlen sind bereits online. Weitere Anschlüsse werden in den kommenden Wochen freigeschaltet. ...

July 27, 2026