Stadt Friedrichshafen Ausführungsplanung Straßenquerschnitt Reinachweg; 55 cm Gesamtaufbau

Stadt Friedrichshafen Ausführungsplanung Straßenquerschnitt Reinachweg; 55 cm Gesamtaufbau q ≥ 2,50% Detail: Baumquartier 2,00 Baumquartier Fahrbahn überbaubares Baumsubstrat “Corthum 45NM” 2,70 60 1,50 Baumsubstrat Pflanzgrube gemäß FLL: Volumen mind. 12 m³ / \ / / \ / / \ / / \ / \ / \ / / \ / Pflanzloch 3,50 ±0 Granitleistenstein B 6 (12x25-28) mit abgefaster Kante gesägt und gestockt, in 20cm Unterbeton C 20/25 versetzen Haftbrücke 0,75 2,75 gepl. Grundstücksgrenze Fußweg Fußweg 2,50 3cm 12,0 cm Pflaster versickerungsfähig 4,0 cm Splitt 20,0 cm Kiestragschicht 0/45 UF 3 Material 14,0 cm Frostschutzschicht 0/45 UF 3 Material 50,0 cm Gesamtaufbau 3cm 2,50% ±0 Granitleistenstein (8x20) gesägt und gestockt Haftbrücke Oberbodenabtrag in vorh. Stärke Granitleistenstein (8x20) gesägt und gestockt Haftbrücke gepl. Grundstücksgrenze 8 8 Frosteinwirkung kleinräumige Klimaunterschiede Wasserverhältnisse im Untergrund Lage der Gradiente Entwässerung der Fahrbahn / Ausführung der Randbereiche Weitere Einflüsse Frostempfindlichkeitsklasse Örtliche Verhältnisse Mindestdicke des frostsicheren Oberbaus Belastungsklasse Dicke in cm Mehr- / Minderdicke F3 Bk1,0 60 Zone I kein Grund- und Schichtenwasser bis in eine Tiefe von 1,5 m unter Planum ± 0 cm keine besonderen Klimaeinflüsse ± 0 cm Geländehöhe bis Damm ≤ 2,0 m ± 0 cm 55 cm Fahrbahnaufbau nach RStO 12/24, Belastungsklasse Bk1,0, Tafel 1, Zeile 1 Reinachweg best. Gelände best. Grundstücksgrenze gepl. Grundstücksgrenze 5,50 Fahrbahn 1,50 2,75 2,75 12 Gehweg 3cm Granitleistenstein B 6 (12x25-28) mit abgefaster Kante gesägt und gestockt, in 20cm Unterbeton C 20/25 versetzen 50 Granitleistenstein B 6 (12x25-28) mit abgefaster Kante gesägt und gestockt, in 20cm Unterbeton C 20/25 versetzen 3cm 4,0 cm Asphaltdeckschicht AC 8 D S 14,0 cm Asphalttragschicht AC 32 T S 37,0 cm Frostschutzschicht 0/45 55,0 cm Gesamtaufbau ▼ Ev2 ≥ 45 MPa Ev2 ≥ 120 MPa▼ 4,0 cm Asphaltdeckschicht AC 8 D N 10,0 cm Asphalttragschicht AC 22 T N 41,0 cm Frostschutzschicht 0/45 55,0 cm Gesamtaufbau 50 Granitleistenstein (8x20) gesägt und gestockt Haftbrücke 8 Bodenverbesserung nach Angaben im Baugrundgutachten Haftbrücke ±0 q ≥ 2,50% q % best. Mauer / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / Auspflasterung mit Granitklein- pflaster Oberbodenabtrag in vorh. Stärke 2,50% Straße A 5,50 Granitleistenstein B 6 (12x25-28) mit abgefaster Kante gesägt und gestockt, in 20cm Unterbeton C 20/25 versetzen 3cm Granitleistenstein B 6 (12x25-28) mit abgefaster Kante gesägt und gestockt, in 20cm Unterbeton C 20/25 versetzen 3cm 50 best. Gelände gepl. Grundstücksgrenze 12 2,75 2,75 Fahrbahn 12 gepl. Grundstücksgrenze Haftbrücke Straßenablauf Längsrekord 50x30 ±0 best. Gelände 4,0 cm Asphaltdeckschicht AC 8 D S 14,0 cm Asphalttragschicht AC 32 T S 37,0 cm Frostschutzschicht 0/45 55,0 cm Gesamtaufbau ▼ Ev2 ≥ 45 MPa Ev2 ≥ 120 MPa▼ q % Haftbrücke Oberbodenabtrag in vorh. Stärke Wolfenesch 3cm Granitleistenstein B 6 (12x25-28) mit abgefaster Kante gesägt und gestockt, in 20cm Unterbeton C 20/25 versetzen 50 Granitleistenstein B 6 (12x25-28) mit abgefaster Kante gesägt und gestockt, in 20cm Unterbeton C 20/25 versetzen 3cm 50 Granitleistenstein (8x20) gesägt und gestockt Haftbrücke Haftbrücke 2,50% q ≥ 2,50% q % / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / ±0 4,0 cm Asphaltdeckschicht AC 8 D N 10,0 cm Asphalttragschicht AC 22 T N 41,0 cm Frostschutzschicht 0/45 55,0 cm Gesamtaufbau 4,0 cm Asphaltdeckschicht AC 8 D S 14,0 cm Asphalttragschicht AC 32 T S 37,0 cm Frostschutzschicht 0/45 55,0 cm Gesamtaufbau ▼ Ev2 ≥ 45 MPa Ev2 ≥ 120 MPa▼ Haftbrücke 5,50 Fahrbahn 2,75 2,75 12 gepl. Grundstücksgrenze 1,50 8 best. Grundstücksgrenze Oberbodenabtrag in vorh. Stärke Nr. Änderung Datum Zeichen Plan Nr. bearbeitet: gezeichnet: Anerkannt: Plangröße: Maßstab: Aufgestellt: Lagesystem: Höhensystem: Stand Kataster: Bestandsvermessung: Geobasisdaten © Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg, www.lgl-bw.de, Az.: 2851.9- 1/19 Geofachdaten: Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg Pfeifer Bertsch 12140 Straßenquerschnitt 1:50 28.11.2025 153x30cm =0,46qm 6.1 UTM DHHN12 (Status 130) 31.08.2024 04.11.2024 Baugebiet Reinachweg Ausführungsplanung Büro Friedrichshafen, Am Flugplatz 64, 88046 Friedrichshafen, Telefon +49 7541 37681-42 · www.pirker-pfeiffer.de Münsingen + Reutlingen + Rottweil + Friedrichshafen + Neu-Ulm GUDRUN.BERTSCH P:_Projekte 12100-12199\12140\05_Ausführungsplanung\Straßenquerschnitt\6.1-SQ-Reinachweg_2025-12-19.dwg 19.12.2025 10:15:04 Stadt Friedrichshafen Ortsteil Ailingen ± 0 cm Aufbau siehe nebenan Entwässerung der Fahrbahn und Randbereiche über Rinnen bzw. Abläufe und Rohrleitung ...

April 28, 2026

Stadt Friedrichshafen beschließt Nachtragshaushaltssatzung 2026; Defizit 39.069.310 EUR

Stadt Friedrichshafen beschließt Nachtragshaushaltssatzung 2026; Defizit 39.069.310 EUR Microsoft Word - Anlage 2 - Nachtragssatzung.docx Anlage 2 Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Friedrichshafen für das Haushaltsjahr 2026 Aufgrund der §§ 79 und 82 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 18. Mai 2026 folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen: § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt 2026 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden die voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie die eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen wie folgt festgesetzt: ...

April 28, 2026

Stadt Friedrichshafen erlangt Eigentum an Flst. Nr. 2585 und Flst. Nr. 2586, Flur 0; 190.900 EUR Gebühren festgesetzt

Stadt Friedrichshafen erlangt Eigentum an Flst. Nr. 2585 und Flst. Nr. 2586, Flur 0; 190.900 EUR Gebühren festgesetzt 2026 / V 00084 Seite 1 von 4 Referent und Zeitdauer: Büchler, Simon, ca. 10 min.; davon ca. 5 min. Sachvortrag STADT FRIEDRICHSHAFEN Sitzungsvorlage Drucksache-Nr. 2026 / V 00084 Ausfertigungen: Amt für Vermessung und Liegenschaften, BOA, BSO, SBV, STP, SU, TGA Dienststelle: Amt für Vermessung und Liegenschaften Aktenzeichen: AVL 11.33.00 He 09.04.2026, Unterschrift: Mitzeichnung (Datum, Kurzzeichen): BM Stauber ...

April 28, 2026

Stadt Friedrichshafen Erneuerung und Erweiterung Gasspeicher im Klärwerk

Stadt Friedrichshafen Erneuerung und Erweiterung Gasspeicher im Klärwerk SessionNet | Erneuerung / Erweiterung Gasspeicher im Klärwerk – Grundsatz- und Baubeschluss Startseite Kalender Organisation Sitzungstermine Mandatsträger alle Gremien Gemeinderat Ausschüsse Fraktionen Ortschaftsräte Suchen Recherche Dokumentenrecherche Externe Links Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Toggle navigation Rechercheauswahl Erneuerung Erweiterung Gasspeicher im Klärwerk – Grundsatz- und Baubeschluss Informationen Beratungen Vorlage Betreff Erneuerung Erweiterung Gasspeicher im Klärwerk – Grundsatz- und Baubeschluss Vorlage 2026 V 00080 Aktenzeichen TGA-KW Gro Art Sitzungsvorlage Stadt 3 Dokumente SV Sitzungsvorlage Stadt 2026-05-05 PBU 2026 FN!-Klima-Check Friedrichshafen Erneuerung und Erweiterung Gasspeicher 211103 Klärwerk Übersichtsplan

April 28, 2026

Stadt Friedrichshafen Erschließung Reinachweg Süd, Ailingen; Gesamtkosten 3.005.000 EUR genehmigt

Stadt Friedrichshafen Erschließung Reinachweg Süd, Ailingen; Gesamtkosten 3.005.000 EUR genehmigt 2026 / V 00075 Seite 1 von 9 Referent und Zeitdauer: Geiger, Christian 15 Min. / davon 5 Min. Sachvortrag STADT FRIEDRICHSHAFEN Sitzungsvorlage Drucksache-Nr. 2026 / V 00075 Ausfertigungen: Tiefbau- und Grünamt, BSO, SBV, SPK, STP Dienststelle: Tiefbau- und Grünamt Aktenzeichen: TGA - BA 07.04.2026, Unterschrift: Mitzeichnung (Datum, Kurzzeichen): BM Stauber BM N. N. EBM Hein OB Blümcke Betreff: Erschließung Baugebiet Reinachweg Baubeschluss Anlage(n): Lagepläne Straße & Kanal, Querschnitte Medien: Bitte ankreuzen. Alles, was präsentiert werden soll, muss mindestens 3 Arbeitstage vor den jeweiligen Sitzungen der Geschäftsstelle des Gemeinderates zugeleitet werden, damit die Präsentation gewährleistet werden kann. MS Office Dateien (inkl. ppt, .mpp) .pdf-, htm- Dateien DVD Gremium: Datum: Zuständigkeit: Öffentlichkeitsstatus: Ausschuss für Planen, Bauen und Umwelt / Betriebsausschuss SE 05.05.2026 Vorberatung öffentlich Ortschaftsrat Ailingen 07.05.2026 Vorberatung öffentlich Gemeinderat 18.05.2026 Beschluss öffentlich Ggf. Hinweis auf frühere Behandlung des Beratungsgegenstandes (Gremium, Datum, Drucksache-Nr.): Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 546 (GR 28.01.2020, DS-Nr. 2019 / V 00380) Entwurfsbeschluss Bebauungsplan Nr. 546 (GR 03.02.2025, DS-Nr. 2024 / V 00286) Satzungsbeschluss am 20.04.2026 ...

April 28, 2026

Stadt Friedrichshafen fördert Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen im Stadtgebiet Friedrichshafen; 50% Zuschuss bis 500.000 EUR

Stadt Friedrichshafen fördert Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen im Stadtgebiet Friedrichshafen; 50% Zuschuss bis 500.000 EUR 1 Förderrichtlinie „Häfler Klimafonds“ Förderprogramm der Stadt Friedrichshafen zur Förderung von gewichtigen oder innovativen Projekten, welche zur Erreichung des städtischen Ziels der Klimaneutralität bis 2040 oder zur Klimaanpassung beitragen. 1. Förderziel Der Häfler Klimafonds gewährt als freiwillige Leistung Zuschüsse zu Maßnahmen innerhalb des Stadtgebiets Friedrichshafen, die im besonderen Maß dem Klimaschutz oder der Klimaanpassung dienen. 2. Förderfähige Maßnahmen Förderfähig sind: a. Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie b. Projekte zur Förderung der kommunalen Wärmewende, einschließlich Sanierungen von Gebäuden, welche bei Wohngebäuden mindestens 10 Wohneinheiten (bei Quartieren jedoch mind. 3 Wohneinheiten je Einzelgebäude) umfassen, wobei bei gewerblicher Nutzung im Gebäude 80 qm Nutzfläche einer Wohneinheit entsprechen oder bei Gewerbegebäuden mindestens eine Kubatur von 5.000 cbm aufweisen c. Investitionen, die der umweltfreundlichen Mobilität oder der Förderung des Umweltverbundes dienen d. Kampagnen, die der umfänglichen Informierung der breiten Öffentlichkeit dienen e. Projekte, die im besonderen Maße zur Klimaanpassung beitragen soweit diese von öffentlichem Interesse sind. ...

April 28, 2026

Stadt Friedrichshafen genehmigt Erneuerung/Erweiterung Gasspeicher im Klärwerk Friedrichshafen; Investitionsvolumen 500.000 EUR

Stadt Friedrichshafen genehmigt Erneuerung/Erweiterung Gasspeicher im Klärwerk Friedrichshafen; Investitionsvolumen 500.000 EUR 2026 / V 00080 Seite 1 von 5 Referent und Zeitdauer: Kübler, Wolfgang - 10 Min., davon 5 Min. Sachvortrag STADT FRIEDRICHSHAFEN Sitzungsvorlage Drucksache-Nr. 2026 / V 00080 Ausfertigungen: Tiefbau- und Grünamt, HGM, SBV, SPK, STP Dienststelle: Tiefbau- und Grünamt Aktenzeichen: TGA-KW Gro 08.04.2026, Unterschrift: Mitzeichnung (Datum, Kurzzeichen): BM Stauber BM N. N. EBM Hein OB Blümcke Betreff: Erneuerung / Erweiterung Gasspeicher im Klärwerk – Grundsatz- und Baubeschluss Anlage(n): Medien: Bitte ankreuzen. Alles, was präsentiert werden soll, muss mindestens 3 Arbeitstage vor den jeweiligen Sitzungen der Geschäftsstelle des Gemeinderates zugeleitet werden, damit die Präsentation gewährleistet werden kann. MS Office Dateien (inkl. ppt, .mpp) .pdf-, htm- Dateien DVD Gremium: Datum: Zuständigkeit: Öffentlichkeitsstatus: Ausschuss für Planen, Bauen und Umwelt / Betriebsausschuss SE 05.05.2026 Beschluss öffentlich Ggf. Hinweis auf frühere Behandlung des Beratungsgegenstandes (Gremium, Datum, Drucksache-Nr.): FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN ja nein ...

April 28, 2026

Stadt Friedrichshafen Häfler Bäder führen neue Haus- und Badeordnung in allen Bädern ein; Presse und Gewerbe benötigen vorherige Genehmigung.

Stadt Friedrichshafen Häfler Bäder führen neue Haus- und Badeordnung in allen Bädern ein; Presse und Gewerbe benötigen vorherige Genehmigung. Haus- und Badeordnung § 1 Geltungsbereich Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich der Bäder einschließlich der Ein- und Ausgänge sowie der Außenanlagen. Die Haus- und Badeordnung gilt für sämtliche von der Stadt Friedrichshafen/Stadt Friedrichshafen - Zeppelin-Stiftung betriebenen Bäder. Diese gilt ebenso für die Benutzung der in den Bädern untergebrachten Saunen, Seminarräume und Gaststätten. Die bei diesen Einrichtungen ausgehängten besonderen Benutzungsbedingungen bzw. Bestimmungen sind Bestandteil dieser Badeordnung. ...

April 28, 2026

Stadt Friedrichshafen nimmt Spenden, Zuweisungen und ähnliche Zuwendungen/Sponsoringleistungen an oder vermittelt.

Stadt Friedrichshafen nimmt Spenden, Zuweisungen und ähnliche Zuwendungen/Sponsoringleistungen an oder vermittelt. SessionNet | Spenden Mai 2026 - Spenden, Zuweisungen und ähnliche Zuwendungen/Sponsoringleistungen - Annahme oder Vermittlung durch die Stadt Friedrichshafen Startseite Kalender Organisation Sitzungstermine Mandatsträger alle Gremien Gemeinderat Ausschüsse Fraktionen Ortschaftsräte Suchen Recherche Dokumentenrecherche Externe Links Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Toggle navigation Rechercheauswahl Spenden Mai 2026 - Spenden, Zuweisungen und ähnliche Zuwendungen Sponsoringleistungen - Annahme oder Vermittlung durch die Stadt Friedrichshafen Informationen Beratungen Vorlage Betreff Spenden Mai 2026 - Spenden, Zuweisungen und ähnliche Zuwendungen ...

April 28, 2026

Stadt Friedrichshafen nimmt Spenden, Zuwendungen und Sponsoringleistungen in Friedrichshafen an oder vermittelt; 36.608,36 EUR Zuschüsse 2026 genehmigt

Stadt Friedrichshafen nimmt Spenden, Zuwendungen und Sponsoringleistungen in Friedrichshafen an oder vermittelt; 36.608,36 EUR Zuschüsse 2026 genehmigt 2026 / V 00081 Seite 1 von 3 Referent und Zeitdauer: Hr. Schrode, 5 Min. STADT FRIEDRICHSHAFEN Sitzungsvorlage Drucksache-Nr. 2026 / V 00081 Ausfertigungen: Stadt- und Stiftungspflege, Dienststelle: Stadt- und Stiftungspflege Aktenzeichen: STP STK Pi 08.04.2026, Unterschrift: Mitzeichnung (Datum, Kurzzeichen): BM Stauber BM N. N. EBM Hein OB Blümcke Betreff: Spenden Mai 2026 - Spenden, Zuweisungen und ähnliche Zuwendungen/Sponsoringleistungen - Annahme oder Vermittlung durch die Stadt Friedrichshafen Anlage(n): Liste der seit der letzten Beschlussfassung entgegengenommenen oder vermittelten Zuwendungen und Sponsoringleistungen. Medien: Bitte ankreuzen. Alles, was präsentiert werden soll, muss mindestens 3 Arbeitstage vor den jeweiligen Sitzungen der Geschäftsstelle des Gemeinderates zugeleitet werden, damit die Präsentation gewährleistet werden kann. MS Office Dateien (inkl. ppt, .mpp) .pdf-, htm- Dateien DVD Gremium: Datum: Zuständigkeit: Öffentlichkeitsstatus: Finanz- und Verwaltungsausschuss 04.05.2026 Beschluss öffentlich Ggf. Hinweis auf frühere Behandlung des Beratungsgegenstandes (Gremium, Datum, Drucksache-Nr.): ...

April 28, 2026