Kohls, Alexander und Wolf, Sandy öffentliche Zustellung von Verwaltungsakten Finanzamt Dresden-Nord; Zweiwöchige Abholfrist, Vorlage Lichtbildausweis erforderlich
3202_OEZ_2026-077
Finanzamt Dresden-Nord Datum 3202/ÖZ/2026/77 27.04.2026 Geschäftszeichen Öffentliche Zustellung Name, Vorname Kohls, Alexander und Wolf, Sandy wohnhaft unter der ausländischen Anschrift SCHWEIZ, 1262 Eysins, Grand Rue 21 Die Zustellung an den vorgenannten Person muss nach § 9 VwZG im Ausland erfolgen. Dies ist nicht möglich oder verspricht keinen Erfolg. Ein inländischer Empfangsbevollmächtigter wurde trotz Aufforderung nicht bestellt. Der vorgenannten Person sind mehrere Verwaltungsakte zuzustellen: (genaue Bezeichnung der Verwaltungsakte mit Datum sowie ggf. abweichende Geschäftszeichen) Bescheid über den Grundsteuerwert Zurechnungsfortschreibung auf den 01.01. 2026 vom 23.04.2026 Bescheid über den Grundsteuermessbetrag Neuveranlagung auf den 01.01. 2026 vom 23.04.2026 Die Verwaltungsakte werden deshalb nach § 10 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt und können innerhalb von zwei Wochen nach dem auf der Internetseite des Finanzamtes angegebenen Datum der Veröffentlichung gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter im oben genannten Finanzamt abgeholt werden. Telefonnummer für Terminabsprachen und Rückfragen: 0351 - 4691 5133 Die Besucheranschrift und die weiteren Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme sind der Internetseite des Finanzamtes zu entnehmen. Die öffentliche Zustellung setzt an die Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes anknüpfende Fristen in Gang, insbesondere auch Rechtsmittelfristen. Aus dem Ablauf dieser Fristen können Rechtsverluste entstehen. Powered by TCPDF (www.tcpdf.org)