Breckle Matratzenwerk Weida GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Gera; Kai Dellit als Insolvenzverwalter bestellt

Breckle Matratzenwerk Weida GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Gera; Kai Dellit als Insolvenzverwalter bestellt Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 8 IN 174/26 Gericht: Gera Name, Vorname / Bezeichnung: Breckle Matratzenwerk Weida GmbH Sitz / Wohnsitz: Weida Register: Jena, HRB 200877 8 IN 174/26 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Breckle Matratzenwerk Weida GmbH, Hohenölsen, Straße am Wendehammer 2, 07570 Weida, vertreten durch den Geschäftsführer Gerd Ralf Breckle Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 200877 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Danny Hinkelthein, Am Stadtpark 2, 90409 Nürnberg 1. Das am 01.06.2026 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.08.2026 um 09.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Kai Dellit Maximilian-Welsch-Straße 2, 99084 Erfurt Telefon: 0361 601314-0 Telefax: 0361 601314-30 Email: erfurt@hww.eu 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 02.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 11.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. 4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Mittwoch, 30.09.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssal H5-301, 2. OG, Haus 5, Rudolf-Diener-Straße 1, 07545 Gera, Amtsgericht Gera Hinweise: Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. 5. Prüfungstermin wird anberaumt auf Mittwoch, 30.09.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal H5-301, 2. OG, Haus 5, Rudolf-Diener-Straße 1, 07545 Gera Amtsgericht Gera Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 8. Ein Gläubigerausschuss wird eingesetzt. Dieser besteht aus den Mitgliedern - Atradius Kreditversicherung, Niederlassung der Atradius Crédito y Caución S.A. de Seguros y Reaseguros, Spanien, Opladener Straße 14, 50679 Köln, vertreten durch Herrn Rolf Breuer - Sparkasse Gera-Greiz, vertreten durch Herrn Torsten Staps, 07545 Gera - Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Thüringen Mitte, vertreten durch Herrn René Zühlke - Herr Olaf Schimmel, 07570 Weida - Bodelt & Horst Textiles Co., Ltd., China, vertreten durch Herrn Gerd-Hermann Horst, 48477 Hörstel 9. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 10. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Gera Rudolf-Diener-Straße 1 07545 Gera einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. Amtsgericht Gera - Insolvenzgericht - 01.08.2026

August 3, 2026

Stadt Greiz - Sanierung der Kita Freundschaft in Greiz; 4,5 Mio. Euro; bis 2028; 100% Förderung

Stadt Greiz - Sanierung der Kita Freundschaft in Greiz; 4,5 Mio. Euro; bis 2028; 100% Förderung greiz_08.qxp_Layout 1 Millionenprojekt in Greiz – Sanierung der Kita Freundschaft in der Vorbereitung Seite 3 Mit dem Rad durch das Vogtland – Vier Routen rund um Greiz im Porträt Seite 4 Greiz wählt den Verein des Jahres 2026 Jetzt abstimmen! Seite 8 BÜRGERMAGAZIN Amtsblatt der Stadt Greiz 34. Jahrgang | Ausgabe 08/2026 August 2026 Heimat erleben – Sommer genießen. Treffpunkt Greizer Sommerbad … Die Stadtverwaltung informiert Aktuelles 2 08/2026 | Ausgabe 01. August 2026 34. Jahrgang Liebe Greizerinnen und Greizer, liebe Gäste unserer Stadt, mit der neuen Ausgabe unseres Greizer Bür- germagazins möchte ich Sie wieder über wichtige Entwicklungen, Projekte und Ver- anstaltungen in unserer Stadt informieren. Ein besonderes Augenmerk richtet sich auf die umfassende Sanierung unserer Kinder- tagesstätte „Freundschaft“. Mit einem In- vestitionsvolumen von rund 4,5 Millionen Euro entsteht bis 2028 eine moderne, bar- rierefreie und energieeffiziente Einrichtung, die den Bedürfnissen unserer Kinder, Fami- lien und Erzieherinnen und Erzieher glei- chermaßen gerecht wird. Dieses Projekt ist ein starkes Zeichen dafür, dass wir konse- quent in die Zukunft unserer jüngsten Grei- zerinnen und Greizer investieren. Ebenso freue ich mich auf die Eröffnung des neuen Tagesrundwanderweges „Pfad der Aussteiger“. Gemeinsam mit unserer Nach- barstadt Elsterberg erweitern wir das at- traktive Angebot der Göltzschtouren. Der neue Rundweg verbindet beeindruckende Natur, spannende Regionalgeschichte und einzigartige Ausblicke. Er lädt Einheimische ebenso wie Gäste dazu ein, unsere wunder- schöne Heimat aktiv zu entdecken. Ein weiterer Höhepunkt erwartet uns am 28. August mit der Greizer Kulturnacht – Zwischen den Schlössern. Zahlreiche Ein- richtungen, Vereine und Kulturschaffende laden dazu ein, Greiz mit allen Sinnen zu er- leben. Ob Musik, Theater, Lesungen, Aus- stellungen oder Führungen – unsere Stadt präsentiert sich an diesem Abend von ihrer kulturellen Vielfalt und besonderen Atmo- sphäre. Ich lade Sie herzlich ein, dieses ein- zigartige Veranstaltungsformat gemeinsam mit Familie und Freunden zu genießen. Unsere Stadt lebt aber nicht nur von Bau- projekten und Landschaften – sie lebt vor allem vom Engagement ihrer Menschen. Deshalb freut es mich besonders, dass auch in diesem Jahr wieder der „Verein des Jah- res 2026“ gewählt wird. Unsere Vereine leis- ten Tag für Tag einen unschätzbaren Beitrag für das gesellschaftliche Miteinander, den Sport, die Kultur und das soziale Leben in Greiz. Ich lade Sie herzlich ein: Informieren Sie sich über die nominierten Vereine und geben Sie Ihrem Favoriten Ihre Stimme. Da- mit setzen Sie ein Zeichen der Wertschät- zung für das Ehrenamt, das unsere Stadt so lebenswert macht. Ich wünsche Ihnen viel Freude beim Lesen dieser Ausgabe und hoffe, dass Sie die zahl- reichen Angebote und Veranstaltungen in unserer Stadt nutzen. Gemeinsam gestalten wir Greiz als eine lebenswerte, familien- freundliche und zukunftsorientierte Stadt. Herzliche Grüße Alexander Schulze Bürgermeister der Stadt Greiz Millionenprojekt in Greiz – Sanierung der Kita Freundschaft in der Vorbereitung Ende April 2026 wurden im Greizer Stadtrat die Pläne zur Sanierung der Kita Freundschaft vor- gestellt. Das für rund 4,5 Millionen Euro zu 100% durch Mittel der Städtebauförderung und Bil- dungsinfrastruktur finanzierte und geplante Großprojekt der Stadt Greiz sieht dabei zahlreiche Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen vor, um dem Anspruch und den Anforderungen einer modernen, kinderfreundlichen, integrativen und barrierefreien Einrichtung gerecht zu werden. Durch den Umbau und die Erweiterung der Ein- gangssituation soll der dann barrierefreie Zugang verbessert werden. Bisher gingen die Kinder durch den Außenspielbereich der Krippenkinder, um die Kita zu betreten. Der Zugang soll künftig daher über den ehemaligen Wirtschaftshof seit- lich, rückwärtig erfolgen. Eine zentrale, barrie- refreie Erschließung hat hierbei höchste Priorität, um der vorgeschriebenen Inklusion nachzukom- men, die im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen gefordert wird. Indem die Südfassaden-Öffnun- gen zugunsten von mehr Tageslicht erweitert werden, entstehen helle, zeitgemäße Räume. Ge- nerell soll die neu gestaltete Südost-Fassade durch vorgehängte Faserzement-Fassadenplatten eine individuelle Optik erhalten und so für eine ei- genständige architektonische Identität mit ho- hem Wiedererkennungswert sorgen. Gleichzeitig wird durch die neue Vorhangfassade der som- merliche Sonnenschutz abgedeckt. Ein weiterer relevanter Abschnitt ist das Kellerge- schoss. Hier wird die erneuerte Technik unterge- bracht, sowie die Lager-, Wäscherei-, Sozialräume für das Personal und eine neu strukturierte Küche geschaffen. Darüber hinaus wird es einen Thera- pieraum und einen Erzieherraum im Untergeschoss geben, für die das Außengelände teilweise neu ab- geböscht wird. Der Bewegungsraum wird neuge- staltet und ein neues Treppenhaus errichtet, in dem es auch einen Aufzug geben wird, der alle Geschosse miteinander barrierefrei verbindet. Im ersten Ober- geschoss entstehen ein neuer Eingangsbereich mit Garderoben, Gruppenräume und Sanitärbereiche sowie Schlafräume. Auch das Grundleitungssystem der Haustechnik und die Entwässerung nach außen werden erneuert, sowie das Heizsystem energieef- fizient modernisiert. Die bisherige Ölheizung wird einer Sole-Wasser-Wärmepumpe mit Fußboden- heizung weichen, ergänzt mit einer Brennwert- therme für Spitzenlasten. Hinsichtlich des Brand- schutzes wird eine neue Hausalarmierung eingebaut, um eine schnelle Evakuierung im Notfall zu ermöglichen. Nach Abschluss der Sanierungs- maßnahmen im Jahr 2028 wird die Kita Freund- schaft Plätze für bis zu 84 Kinder ermöglichen, da- von für 54 Drei -bis Sechsjährige Kinder und für 30 Ein- bis Dreijährige Kleinkinder. In einem ersten Block der öffentlichen Ausschreibung nach VOB wurden nun 6 Lose für die ersten Rückbau- / De- montagearbeiten vergeben. Weitere 4 von 20 noch auszuschreibende Lose werden voraussichtlich noch im Herbst 2026 und die übrigen Lose in der 1. Hälfte 2027 ausgeschrieben. Diese betreffen im Wesentlichen die Fassaden-/Putz-, Dachabdich- tungs-/Arbeiten, Freiflächenanlagen und die gesam- ten Ausbaugewerke im Innenbereich. Zeichnungen: Ansichten BCH Ingenieure Architekten Bauzeichner 2026 ...

July 30, 2026