Justizministerinnen und Justizminister befassen sich in Hamburg mit dem externen Weisungsrecht im Einzelfall gegenüber Staatsanwaltschaften; Gesetzesänderung §§146,147 GVG geprüft.

Justizministerinnen und Justizminister befassen sich in Hamburg mit dem externen Weisungsrecht im Einzelfall gegenüber Staatsanwaltschaften; Gesetzesänderung §§146,147 GVG geprüft. Frühjahrskonferenz 11./12. Juni 2026 in Hamburg Seite 1 von 1 Beschluss TOP II.2 Materielle Grenzen und Transparenz bei der Ausübung des externen Weisungsrechts im Einzelfall Berichterstattung: Mecklenburg-Vorpommern Die Justizministerinnen und Justizminister haben sich mit dem externen Weisungsrecht im Einzelfall gegenüber den Staatsanwaltschaften befasst. Sie nehmen zur Kenntnis, dass Einzelfallweisungen Ausnahmecharakter haben und zu dokumentieren sind. Rechtsstaatswidrige Einzelfallweisungen zu justizfremden Zwecken sind ausgeschlossen. Die Justizministerinnen und Justizminister halten zur Klarstellung eine Anpassung der gesetzlichen Regelungen in den §§ 146, 147 des Gerichtsverfassungsgesetzes gegenüber untergesetzlichen Maßnahmen für vorzugswürdig. Sie bitten daher die Bundesministerin der Justiz und für Verbrauchschutz eine entsprechende Änderung der §§ 146, 147 des Gerichtsverfassungsgesetzes zu prüfen.

June 17, 2026

Justizministerinnen und Justizminister befassen sich mit der Harmonisierung der Strafrahmen beim gewerbsmäßigen Handeltreiben in Hamburg; starke Divergenzen der Strafrahmen

Justizministerinnen und Justizminister befassen sich mit der Harmonisierung der Strafrahmen beim gewerbsmäßigen Handeltreiben in Hamburg; starke Divergenzen der Strafrahmen Frühjahrskonferenz 11./12. Juni 2026 in Hamburg Seite 1 von 2 Beschluss TOP II.13 Harmonisierung der Strafrahmen des BtMG, KCanG, MedCanG, NpSG, AMG, AntiDopG und GÜG bei gewerbsmäßigem Handeltreiben Berichterstattung: Sachsen Die Justizministerinnen und Justizminister haben sich mit den derzeitigen Strafrahmen des BtMG, KCanG, MedCanG, NpSG, AMG, AntiDopG und GÜG bei gewerbsmäßigem Handeltreiben befasst. Sie stellen fest, dass die jeweiligen Strafandrohungen für gewerbsmäßiges Handeltreiben im BtMG, KCanG, MedCanG, NpSG, AMG, AntiDopG und GÜG stark divergieren und die dogmatische Ausgestaltung der Strafschärfungsvorschriften als Regelbeispiel oder Qualifikation nicht einheitlich ist. Sie weisen ferner darauf hin, dass gerade für die praxisrelevanten Fälle des unerlaubten Handeltreibens mit verschreibungspflichtigen Medikamenten nach § 95 Abs. 1 Nr. 4 AMG für die gewerbsmäßige Begehungsweise keine Strafschärfung vorgesehen ist. Sie stellen weiterhin fest, dass das in Fällen des gewerbsmäßigen verbotenen Handeltreibens mit berauschenden und gesundheitsgefährdenden Substanzen verwirklichte Unrecht durch die unterschiedliche dogmatische Ausgestaltung nicht hinreichend zum Ausdruck kommen kann. Die Justizministerinnen und Justizminister bitten die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz zeitnah an die Bundesministerin für Gesundheit heranzutreten mit der Bitte, sich der Thematik gemeinsam anzunehmen und dabei Frühjahrskonferenz 11./12. Juni 2026 in Hamburg ...

June 17, 2026

Justizministerinnen und Justizminister der Länder prüfen erleichterten Schutz geistigen Eigentums für KMU und Start-ups in Hamburg; Neuheitsschonfrist diskutiert; stärkt mittelständische Wettbewerbsfähigkeit

Justizministerinnen und Justizminister der Länder prüfen erleichterten Schutz geistigen Eigentums für KMU und Start-ups in Hamburg; Neuheitsschonfrist diskutiert; stärkt mittelständische Wettbewerbsfähigkeit Frühjahrskonferenz 11./12. Juni 2026 in Hamburg Seite 1 von 2 Beschluss TOP I.1 Innovation fördern durch erleichterten Schutz von geistigem Eigentum für KMU und Start-ups Berichterstattung: Bayern Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder haben sich mit Möglichkeiten befasst, den Schutz von geistigem Eigentum für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Start-ups einfacher und attraktiver zu gestalten. Sie stellen fest, dass das deutsche Rechtssystem mit dem Gebrauchsmuster über ein besonderes Instrument zum Schutz von Erfindungen verfügt, das aufgrund seines schnellen, einfachen und kostengünstigen Eintragungsverfahrens vor allem für KMU und Start-ups eine wertvolle Alternative zum Patent bietet. Allerdings sind als Gebrauchsmuster nur gegenständliche Erfindungen eintragungsfähig. Eine Zulassung des Gebrauchsmusterschutzes auch für Verfahrenserfindungen würde den Anwendungsbereich deutlich vergrößern und hätte Potenzial, die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Mittelstands zu stärken. Weiter sehen sie ein Innovationshindernis darin, dass im deutschen Patentrecht keine Neuheitsschonfrist existiert. Die Veröffentlichung einer Erfindung vor der Patentanmeldung führt damit grundsätzlich zum Patentierungsausschluss. Vor allem für KMU, Start-ups und Forschungseinrichtungen besteht aber häufig ein Bedürfnis, ihre Erfindungen z. B. zur Investorengewinnung oder aus wissenschaftlichem Interesse frühzeitig gegenüber Dritten offenzulegen. Die Einführung einer Neuheitsschonfrist, wie sie auch im Design- und Frühjahrskonferenz 11./12. Juni 2026 in Hamburg ...

June 17, 2026

Justizministerinnen und Justizminister der Länder prüfen Handelsregisterverfahren bei Angabe von Sachwerten in Hamburg; Gesetzeslage konkretisieren, Gläubigerschutz sichern.

Justizministerinnen und Justizminister der Länder prüfen Handelsregisterverfahren bei Angabe von Sachwerten in Hamburg; Gesetzeslage konkretisieren, Gläubigerschutz sichern. Frühjahrskonferenz 11./12. Juni 2026 in Hamburg Seite 1 von 1 Beschluss TOP I.5 Optimierung des handelsregisterrechtlichen Verfahrens bei der Prüfung von Sachwerten Berichterstattung: Rheinland-Pfalz Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder haben sich mit dem Verfahren der Eintragung in das Handelsregister im Zusammenhang mit der Angabe von Sachwerten beschäftigt und festgestellt, dass die damit einhergehenden Bewertungsfragen oftmals rechtlich und tatsächlich komplex und sehr zeitaufwendig sind. Die Bundesministerin für Justiz und für Verbraucherschutz wird um Prüfung gebeten, ob für Eintragungsverfahren, in welchen Sachwerte der Gesellschaften zu berücksichtigen sind, durch eine Konkretisierung der Gesetzeslage eine Verbesserung der Situation erzielt werden kann, ohne den Gläubigerschutz und die Verlässlichkeit des Handelsregisters zu gefährden.

June 17, 2026

Justizministerinnen und Justizminister fordern Aufnahme der jederzeitigen Gewähr der verfassungsmäßigen Ordnung in die Bundesnotarordnung in Hamburg; Verfassungsschutzregelung per Regelanfrage möglich

Justizministerinnen und Justizminister fordern Aufnahme der jederzeitigen Gewähr der verfassungsmäßigen Ordnung in die Bundesnotarordnung in Hamburg; Verfassungsschutzregelung per Regelanfrage möglich Frühjahrskonferenz 11./12. Juni 2026 in Hamburg Seite 1 von 2 Beschluss TOP I.26 Persönliche Eignung für das notarielle Amt – Gewähr für die Wahrung der verfassungsmäßigen Ordnung ausdrücklich festschreiben Berichterstattung: Niedersachsen, Bayern, Berlin, Sachsen-Anhalt, Schleswig- Holstein Die Justizministerinnen und Justizminister betonen die besondere Bedeutung der Notarinnen und Notare als Träger eines öffentlichen Amts und als zentrale Säule der vorsorgenden Rechtspflege. Für sie steht deshalb außer Frage, dass Notarinnen und Notare jederzeit die Gewähr dafür bieten müssen, dass sie für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten und damit die verfassungsmäßige Ordnung wahren. Neben der Rechtssicherheit gebietet das vor allem das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat: Notarinnen und Notare nehmen auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege originäre Staatsaufgaben wahr. Die Justizministerinnen und Justizminister stellen jedoch fest, dass in der Bundesnotarordnung bislang eine ausdrückliche Regelung zur jederzeitigen Gewähr für die Wahrung der verfassungsmäßigen Ordnung fehlt: Zwar ist persönlich geeignet für das notarielle Amt nur, wessen Eigenschaften keine begründeten Zweifel daran aufkommen lassen, dass sie oder er die Aufgaben und Pflichten einer Notarin oder eines Notars gewissenhaft erfüllen werde. Mit ihrem Amtseid werden die Notarinnen und Notare zudem auf die Wahrung der verfassungsmäßigen Ordnung verpflichtet. Jedoch ist die jederzeitige Gewähr für die Wahrung der verfassungsmäßigen Ordnung – anders als die Verfassungstreue im richterlichen oder im Beamtenbereich – derzeit nicht als Frühjahrskonferenz 11./12. Juni 2026 in Hamburg ...

June 17, 2026

Masterstudiengang Städtebau NRW; 20 Jahre Verbundkooperation der Hochschulen NRW

Masterstudiengang Städtebau NRW; 20 Jahre Verbundkooperation der Hochschulen NRW Masterstudiengang Städtebau NRW: Seit 20 Jahren ein Erfolgsmodell Masterstudiengang Städtebau NRW: Seit 20 Jahren ein Erfolgsmodell Der Masterstudiengang Städtebau NRW ging im Wintersemester 2005 2006 an den Start – und stellt bis heute eine einmalige Form der hochschulübergreifenden Kooperation dar. Als Verbundstudiengang wird er seit 20 Jahren getragen von der Hochschule Bochum, den Technischen Hochschulen Detmold und Köln, der Fachhochschule Dortmund und der Universität Siegen. Anlässlich des 20-jährigen Jubiläums des Masters Städtebau NRW laden die beteiligten Hochschulen zu einem Symposium ein, um über die Zukunft von Stadtplanung und Städtebau und deren Vermittlung im akademischen Raum nachzudenken. Zu diesem Anlass sprachen wir mit einer der Mit-Erfinderinnen des Studiengangs, Prof. Dr. i.R. Hilde Schröteler-von Brandt (Universität Siegen). ...

June 17, 2026

Sportclub reist nach Washington D.C.; Testspiel gegen D.C. United am 30.09.

Sportclub reist nach Washington D.C.; Testspiel gegen D.C. United am 30.09. Testspiel in den USA - Newsarchiv - SC Paderborn 07 Mittwoch | 17.06.2026 | 16:25 Uhr Sportclub reist im September nach Washington Unser Sportclub reist vom 25. September bis zum 1. Oktober nach Washington D.C. in die USA. Dort trifft das Bundesligateam am 30. September um 19.30 Uhr (Ortszeit) in einem Testspiel auf D.C. United. Die Mannschaft aus Washington D.C. spielt in der Major League Soccer (MLS), der höchsten Liga in den USA. ...

June 17, 2026

Gregor Gysi erklärt Kirchensteuer bremst Kirchenbindung im Osten; Ostdeutsche kehren nicht zur Kirche zurück

Gregor Gysi erklärt Kirchensteuer bremst Kirchenbindung im Osten; Ostdeutsche kehren nicht zur Kirche zurück Gregor Gysi: Kirchensteuer bremst Kirchenbindung im Osten - katholisch.de Gregor Gysi: Kirchensteuer bremst Kirchenbindung im Osten Köln ‐ Gregor Gysi blickt auf die Entwicklung nach der Wende: Die Ostdeutschen sind nicht in die Kirchen zurückgekehrt. Für ihn gibt es dafür drei Gründe. Die Kirchensteuer ist nach Ansicht des Linken-Politikers Gregor Gysi ein Grund für die geringe Kirchenbindung im heutigen Ostdeutschland. Die evangelische Kirche sei in der DDR eine Oppositions- und Heldenkirche gewesen, sagte Gysi im Podcast “Frings fragt” . Nach dem Mauerfall seien die Menschen den Kirchen trotzdem ferngeblieben. Bis heute gebe es keine Rückkehr – anders als in anderen ehemals sozialistischen Ländern. ...

June 17, 2026

Katharina Schenk und Nadja Sthamer stellen drei zentrale Anträge zur Gleichstellung in Dresden; Armut von Frauen ganzheitlich adressieren

Katharina Schenk und Nadja Sthamer stellen drei zentrale Anträge zur Gleichstellung in Dresden; Armut von Frauen ganzheitlich adressieren Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz am 18./19. Juni in Dresden Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz am 18. Auf der Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz (GFMK) am 18. und 19. Juni in Dresden bringt sich Thüringen gemeinsam mit weiteren Ländern im Rahmen drei zentraler Anträge ein: TOP 2.2: Leitantrag: Gleichwertige Teilhabe durch Ressourcengerechtigkeit – Armut von Frauen ganzheitlich verstehen und wirksam begegnen ...

June 17, 2026

Papst Leo XIV. begrüßt Unterzeichnung eines Abkommens Iran-USA für Kriegsende in Castel Gandolfo; Stabilität im Nahen Osten gestärkt

Papst Leo XIV. begrüßt Unterzeichnung eines Abkommens Iran-USA für Kriegsende in Castel Gandolfo; Stabilität im Nahen Osten gestärkt Papst Leo XIV. dankbar für Vereinbarung zu Iran-Krieg - katholisch.de Papst Leo XIV. dankbar für Vereinbarung zu Iran-Krieg Vatikanstadt ‐ Schon am Dienstagabend in Castel Gandolfo hatte Leo XIV. die avisierte Unterzeichnung einer Vereinbarung für ein Ende des Iran-Kriegs begrüßt. Am Mittwoch erinnerte er zugleich an einen seit 2022 währenden Krieg. Papst Leo XIV. hat die für Freitag avisierte Unterzeichnung eines Abkommens zwischen Iran und den USA für ein Ende des Krieges begrüßt. “Das ist ein ermutigendes Ergebnis von Dialog und Verhandlungen”, sagte er am Mittwoch auf dem Petersplatz. Er dankte den Ländern, die sich für die Begegnung der Streitparteien engagiert und damit diese Vereinbarung ermöglicht hätten. “Ich hoffe, dass sie dazu beiträgt, das gegenseitige Vertrauen die Sicherheit und die Stabilität im Nahen Osten zu stärken”, sagte er bei der Generalaudienz vor Tausenden Menschen. “Und ich hoffe, dass dadurch auch Dialog und Kooperation zwischen den Völkern weiter gestärkt werden.” ...

June 17, 2026