FG Münster, 2022er Körperschaft- und Gewerbesteuerbescheide der Klägerin nichtig; Schätzung muss realitätsnah erfolgen.
FG Münster, 2022er Körperschaft- und Gewerbesteuerbescheide der Klägerin nichtig; Schätzung muss realitätsnah erfolgen. Fehlerhafter Verwaltungsakt nichtig | Steuern | Haufe Ein geschätzter Steuerbescheid kann nach Auffassung des FG Münster aufgrund einer offenbaren Unrichtigkeit nichtig sein, wenn er schwerwiegende Fehler aufweist. Klägerin ist eine 2019 gegründete GmbH. Im Jahr 2023 erklärte der steuerliche Berater einen Verlust von 913.000 EUR und einen Zugang zum steuerlichen Einlagekonto von 1.395.000 EUR. Eine E-Bilanz wurde nicht eingereicht. Trotz mehrfacher Aufforderung und der Festsetzung eines Zwangsgeldes wurde die E-Bilanz weiterhin nicht übermittelt. ...