Erste Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung in Deutschland; Prüfung der beschleunigten Grundqualifikation künftig in neun Fremdsprachen
Erste Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung in Deutschland; Prüfung der beschleunigten Grundqualifikation künftig in neun Fremdsprachen Änderungen im Berufskraftfahrerqualifikations- und Fahrerlaubnisrecht in Kraft getreten: GVN e.V. Änderungen im Berufskraftfahrerqualifikations- und Fahrerlaubnisrecht in Kraft getreten Die „Erste Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ ist am 17. August 2026 im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 236 verkündet worden (Anlage) und bereits am 18. August 2026 in Kraft getreten. Damit erfolgt ein erster Modernisierungsfortschritt. So kann u. a. die Prüfung der beschleunigten Grundqualifikation zukünftig neun Fremdsprachen abgelegt werden, und die Anlage 11 der FeV wird deutlich – zum Beispiel durch Aufnahme der Ukraine – erweitert. ...