Justizministerinnen und Justizminister der Länder prüfen Handelsregisterverfahren bei Angabe von Sachwerten in Hamburg; Gesetzeslage konkretisieren, Gläubigerschutz sichern.
Justizministerinnen und Justizminister der Länder prüfen Handelsregisterverfahren bei Angabe von Sachwerten in Hamburg; Gesetzeslage konkretisieren, Gläubigerschutz sichern. Frühjahrskonferenz 11./12. Juni 2026 in Hamburg Seite 1 von 1 Beschluss TOP I.5 Optimierung des handelsregisterrechtlichen Verfahrens bei der Prüfung von Sachwerten Berichterstattung: Rheinland-Pfalz Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder haben sich mit dem Verfahren der Eintragung in das Handelsregister im Zusammenhang mit der Angabe von Sachwerten beschäftigt und festgestellt, dass die damit einhergehenden Bewertungsfragen oftmals rechtlich und tatsächlich komplex und sehr zeitaufwendig sind. Die Bundesministerin für Justiz und für Verbraucherschutz wird um Prüfung gebeten, ob für Eintragungsverfahren, in welchen Sachwerte der Gesellschaften zu berücksichtigen sind, durch eine Konkretisierung der Gesetzeslage eine Verbesserung der Situation erzielt werden kann, ohne den Gläubigerschutz und die Verlässlichkeit des Handelsregisters zu gefährden.