Antragsteller erstellen Anträge zur Förderbekanntmachung in Deutschland; Zugang zu Innovationsfonds-Fördermitteln

Antragsteller erstellen Anträge zur Förderbekanntmachung in Deutschland; Zugang zu Innovationsfonds-Fördermitteln VSF_2026_Leitfaden Seite 1/17 19.06.2026 Leitfaden für die Erstellung von Anträgen zu der Förderbekanntmachung zur themenspezifischen und themenoffenen Förderung von Versorgungsforschung gemäß § 92a Absatz 2 Satz 1 SGB V: Forschungsprojekte zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung Inhalt I. Die Förderbekanntmachung und weitere Rahmenbedingungen ……………………………………………… 2 1. Einhaltung ethischer und wissenschaftlicher Standards ……………………………………………………………. 2 2. Besonderer Hinweis zu Produktinnovationen ………………………………………………………………………….. 3 3. Studien im Kontext eines Konformitätsbewertungsverfahrens für Medizinprodukte …………………… 3 4. Studien zum Nachweis positiver Versorgungseffekte bei digitalen Gesundheitsanwendungen ……… 3 5. Sicherheits- und sonstige Nachweise für eingesetzte Produkte und Softwarelösungen ………………… 4 6. Projekte unter Nutzung informationstechnischer Systeme (u. a. E-Health-Lösungen/ Telemedizin) . 4 II. Das Antragsverfahren……………………………………………………………………………………………………… 6 III. Kommentiertes Gliederungsschema für Anträge (max. Umfang 20 Seiten) ………………………………… 9 1. Synopse (max. 1 Seite) …………………………………………………………………………………………………………. 9 2. Antragsteller ……………………………………………………………………………………………………………………… 10 3. Projektziele ……………………………………………………………………………………………………………………….. 10 4. Beitrag zur Verbesserung der Versorgung …………………………………………………………………………….. 10 5. Qualifikation und Vorerfahrung der Antragsteller ………………………………………………………………….. 11 6. Wissenschaftliches und methodisches Vorgehen: Projektdurchführung …………………………………… 11 7. Risikofaktoren ……………………………………………………………………………………………………………………. 13 8. Verwertungspotenzial ………………………………………………………………………………………………………… 13 9. Ethische/rechtliche Gesichtspunkte ……………………………………………………………………………………… 14 10. Finanzierungsplan ………………………………………………………………………………………………………….. 14 11. Unterschriften ……………………………………………………………………………………………………………….. 16 12. Referenzen (max. 1 Seite) ……………………………………………………………………………………………….. 16 13. Anlagen ………………………………………………………………………………………………………………………… 16 14. Vorlage zu Anlage 1: Liste der Kooperationspartner ohne Förderung …………………………………… 17 ...

June 19, 2026

DLR Projektträger bietet Web-Seminar zu Förderbekanntmachungen am 14. Juli 2026 um 11 Uhr; Live-Chat für Fragen zur Antragstellung.

DLR Projektträger bietet Web-Seminar zu Förderbekanntmachungen am 14. Juli 2026 um 11 Uhr; Live-Chat für Fragen zur Antragstellung. Ankündigung Informationsveranstaltung Ankündigung einer Informationsveranstaltung zu den Förderbekanntmachungen vom 19. Juni 2026 im Bereich der Versorgungsforschung (themenspezifische und themenoffene Förderung) und Medizinische Leitlinien (themenspezifisch) Der DLR Projektträger bietet eine Informationsveranstaltung zu den o. g. Förderbekanntmachungen vom 19. Juni 2026 in Form eines Web-Seminars an. Das voraussichtlich einstündige Web-Seminar findet am 14. Juli 2026 um 11 Uhr statt. ...

June 19, 2026

Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Evaluationsbericht PSY-KOMO; Morbidität und Mortalität senken

Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Evaluationsbericht PSY-KOMO; Morbidität und Mortalität senken Evaluationsbericht gemäß Nr. 14.1 ANBest-IF Evaluationsbericht 1 Evaluationsbericht (gemäß Nr. 14.1 ANBest-IF) Konsortialführung: Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Förderkennzeichen: 01NVF19019 Akronym: PSY-KOMO Projekttitel: Komorbide somatische Erkrankungen bei Patienten mit schwe- ren psychischen Störungen zur Reduktion somatischer Komorbi- dität und erhöhter Mortalität Autorinnen und Autoren: Teil I – Ergebnisevaluation: Dr. Deborah Meier, Julia Talamo, Thuy Ha Nguyen, Lennart Topalov, Dr. Julia K. Wolff Teil II – Prozessevaluation: Verena Leve, Prof. Dr. med. Stefan Wilm Teil III – Gesundheitsökonomische Evaluation: Dr. Benjamin Jonas, Dr. Mandy Schulz Teil IV – Analyse von Krankenkassendaten: Dr. Manuela Brüne, Dr. Veronika Gontscharuk, Prof. Dr. Andrea Icks, Dr. Anja Viehmann Förderzeitraum: 01.09.2020 - 31.08.2024 Ansprechpartner: Prof. Dr. med. Dr. PH Dr. rer. oec. Andrea Icks Institut für Versorgungsforschung und Gesundheitsökonomie Centre for Health and Society Medizinische Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düssel- dorf Universitätsklinikum Düsseldorf Moorenstr. 5, 40225 Düsseldorf Tel: +49 211 81-19781, Fax: +49 211 81-16205 E-Mail: Andrea.Icks@uni-duesseldorf.de Das dieser Veröffentlichung zugrundliegende Projekt PSY-KOMO wurde mit Mitteln des Inno- vationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss unter dem Förderkennzeichen 01NVF19019 gefördert. Die Darstellungen im Evaluationsbericht sind das Ergebnis der unab- hängigen Evaluation zur neuen Versorgungsform. ...

June 19, 2026

Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss beschließt CHIMPS-NET; Keine Empfehlung aus

Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss beschließt CHIMPS-NET; Keine Empfehlung aus Beschluss Beschluss des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss gemäß § 92b Absatz 3 SGB V zum abgeschlossenen Projekt CHIMPS-NET (01NVF18003) Vom 19. Juni 2026 Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss hat im schriftlichen Verfahren am 19. Juni 2026 zum Projekt CHIMPS-NET - Kinder und Jugendliche mit psychisch kranken und suchtkranken Eltern - children of mentally ill parents - network (01NVF18003) folgenden Beschluss gefasst: I. Der Innovationsausschuss spricht für das Projekt CHIMPS-NET keine Empfehlung aus. Die im Projekt erzielten Ergebnisse werden zur Information an die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. (DGPPN), die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e. V. (DGKJP), die Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie e. V. (DGSF), die Deutsche Gesellschaft für Soziale Arbeit e. V. (DGSA) und den Bundesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen e. V. (BApK) weitergeleitet. Begründung Das Projekt CHIMPS-NET (Children of Mentally Ill Parents) hat erfolgreich eine neue, familienorientierte Versorgungsform (NVF) zur Prävention und Behandlung psychischer Belastungen bei Kindern und Jugendlichen psychisch oder suchtkranker Eltern (KJPKE) entwickelt und wissenschaftlich evaluiert. Ziel war es, die psychische Gesundheit und Lebensqualität der Kinder und Jugendlichen zu verbessern, familiäre Ressourcen zu stärken und Versorgungslücken zwischen Prävention, Therapie und sozialer Unterstützung zu schließen. Das Angebot umfasste vier Module: (1) eine intensive familientherapeutische Kurzzeitintervention (CHIMPS-T), (2) eine Multifamilientherapie mit gruppenbasiertem Angebot für belastete Familien (CHIMPS-MFT), (3) eine präventive Einzelberatung für Familien mit hoher Funktionalität (CHIMPS-P) sowie (4) eine webbasierte Onlineintervention für Jugendliche (iCHIMPS). Ergänzend wurde ein systematisches Screening-Verfahren implementiert, um belastete Familien frühzeitig zu erkennen. Alle Formate wurden infolge der Covid-19-Pandemie auch online zur Verfügung gestellt. Zusätzlich entstand das Informationsportal chimpsnet.org, das betroffenen Familien niedrigschwellige Wissens- und Unterstützungsangebote bietet. Zur wissenschaftlichen Evaluation der Face-to-face-Interventionen (CHIMPS-T/-MFT/-P) wurden drei cluster-randomisierte kontrollierte Studien (cRCT) durchgeführt. Die Zuweisung zu den jeweiligen Interventionen erfolgte anhand des erhobenen psychosozialen Unterstützungsbedarfs der Familien. Die Interventionen wurden jeweils mit der Regelversorgung verglichen. Der primäre Endpunkt war die Veränderung der psychischen Symptombelastung der Kinder und Jugendlichen nach zwölf Monaten. Sekundäre Endpunkte betrafen u. a. Lebensqualität, Familienbeziehungen, ...

June 19, 2026

Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss beschließt PRO B PROM bei metastasiertem Brustkrebs in Deutschland; Fatigue reduziert, Überlebensrate steigt signifikant nach sechs Monaten

Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss beschließt PRO B PROM bei metastasiertem Brustkrebs in Deutschland; Fatigue reduziert, Überlebensrate steigt signifikant nach sechs Monaten Beschluss Beschluss des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss gemäß § 92b Absatz 3 SGB V zum abgeschlossenen Projekt PRO B (01NVF19013) Vom 19. Juni 2026 Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss hat im schriftlichen Verfahren am 19. Juni 2026 zum Projekt PRO B - PROM bei Brusterkrankungen - neue Wege in der Versorgung bei metastasiertem Brustkrebs (01NVF19013) folgenden Beschluss gefasst: I. Der Innovationsausschuss spricht auf Basis der Ergebnisse des Projekts PRO B folgende Empfehlung zur Überführung in die Regelversorgung aus: a) Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) wird gebeten zu prüfen, inwiefern gesetzliche Anpassungen nötig sind, um vergleichbare Interventionen zur digitalen Erfassung und Übermittlung von Patient-Reported Outcomes (PROs) mit alarmbasierter Kontaktaufnahme und ggf. Therapieanpassung für onkologische Erkrankungen mit intensivem Monitoringbedarf aufgrund von zu erwartenden Therapienebenwirkungen über die gemeinsame Selbstverwaltung in die Regelversorgung aufzunehmen. b) Die Projektergebnisse werden aufgrund der belegten positiven Effekte der im Projekt untersuchten Intervention an die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), den GKV-Spitzenverband, die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene sowie die Deutsche Krebsgesellschaft e. V. (DKG) zur Information weitergeleitet. c) Die im Projekt erzielten Ergebnisse werden darüber hinaus an die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V. (DGGG), die Deutsche Gesellschaft für Senologie e. V. (DGS), die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V. (DGHO), das Deutsche Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs, die Stiftung Deutsche Krebshilfe, den Frauenselbsthilfe Krebs - Bundesverband e. V. (FSH), das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ), Haus der Krebs-Selbsthilfe - Bundesverband e. V. und dem IQTIG zur Information weitergeleitet. Begründung Das Projekt hat erfolgreich eine App-basierte neue Versorgungsform (NVF) für Patientinnen mit metastasiertem Mammakarzinom an deutschlandweit 52 zertifizierten Brustkrebszentren implementiert und wissenschaftlich evaluiert. Ziel war es, krankheits- oder therapieassoziierte Symptome frühzeitig zu erkennen und durch entsprechende Maßnahmen eine Verschlechterung des Gesundheitszustands der Patientin zu verhindern. Mit der NVF erhielten die Patientinnen der Interventionsgruppe (IG), neben der Regelversorgung, über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten eine wöchentliche digitale Erhebung von Patient-Reported Outcomes (PROs) zum Gesundheitszustand mit ca. 50 Fragen zu verschiedenen Domänen der Lebensqualität und Symptomen. Die Befragungsdaten standen dem Behandlungsteam sofort nach Abschluss der Befragung zur ...

June 19, 2026

Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss beschließt PSY-KOMO in Frankfurt am Main, Greifswald, Göppingen/Ulm und Neuss; ohne Empfehlung, Ergebnisse an Fachverbände weitergeleitet

Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss beschließt PSY-KOMO in Frankfurt am Main, Greifswald, Göppingen/Ulm und Neuss; ohne Empfehlung, Ergebnisse an Fachverbände weitergeleitet Beschluss Beschluss des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss gemäß § 92b Absatz 3 SGB V zum abgeschlossenen Projekt PSY-KOMO (01NVF19019) Vom 19. Juni 2026 Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss hat im schriftlichen Verfahren am 19. Juni 2026 zum Projekt PSY-KOMO - Komorbide somatische Erkrankungen bei Patienten mit schweren psychischen Störungen zur Reduktion somatischer Komorbidität und erhöhter Mortalität (01NVF19019) folgenden Beschluss gefasst: I. Der Innovationsausschuss spricht für das Projekt PSY-KOMO keine Empfehlung aus. Aufgrund positiver Teilergebnisse beschließt der Innovationsausschuss dennoch, die Ergebnisse an die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e.V. (DGPPN), die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin e.V. (DEGAM), Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie e.V. (DGPM) und die Aktion Psychisch Kranke e.V. (APK) zur Information weiterzuleiten. Begründung Das Projekt hat erfolgreich eine neue Versorgungsform zur Prävention und Früherkennung von somatischen Erkrankungen bei Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen (severe mental illnesses = SMI) entwickelt, implementiert und evaluiert. Eingeschlossen wurden Personen mit Schizophrenie, schizotypen und wahnhaften Störungen, manischen Episoden, bipolaren affektiven Störungen, schweren unipolaren Depressionen oder emotional instabilen Persönlichkeitsstörungen. In Stufe 1 der sechsmonatigen Intervention erhielten die Teilnehmenden ein obligatorisches Screening durch die teilnehmenden Psychiaterinnen und Psychiater. Das Screening beinhaltete u. a. eine strukturierte standardisierte Anamnese sowie bei Bedarf allgemeine körperliche, neurologische und spezifische Untersuchungen. Stufe 2 war fakultativ und sah bspw. folgende mögliche Komponenten vor: Schulungen, eine Überweisung in die Regelversorgung, Gesundheitsbegleitung, Telefonkonsile zur Pharmakotherapie oder interdisziplinäre Gesundheitsnetzwerke. Die Evaluation der Versorgung erfolgte mittels einer multizentrischen, nicht- randomisierten Studie an den Standorten Frankfurt am Main, Greifswald, Göppingen/Ulm und Neuss. Dabei wurde in einem quasi-experimentellen Studiendesign die Interventionsgruppe (IG) einer Kontrollgruppe (KG) gegenübergestellt, die mithilfe von Abrechnungs- und Verordnungsdaten der teilnehmenden Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) aus jeweils acht Quartalen vor und nach Beginn der Intervention gebildet wurde. Alle Teilnehmenden füllten zusätzlich einen Einschlussfragebogen aus. Für die Teilnehmenden des Standorts Greifswald standen keine KV-Routinedaten zur Verfügung, diese Personen erhielten nach sechs Monaten eine zweite Fragebogenerhebung. Primär sollte die Intervention zu einer Verbesserung der Detektion somatischer Komorbiditäten führen, wobei eine Auswahl von zehn möglichen somatischen Erkrankungen einbezogen wurde. ...

June 19, 2026

Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss empfiehlt STARKids-Überführung in die Regelversorgung Deutschland; BMI-SDS-LMS um ≥0,2 zu t1 signifikant

Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss empfiehlt STARKids-Überführung in die Regelversorgung Deutschland; BMI-SDS-LMS um ≥0,2 zu t1 signifikant Beschluss Beschluss des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss gemäß § 92b Absatz 3 SGB V zum abgeschlossenen Projekt STARKids (01NVF18013) Vom 19. Juni 2026 Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss hat im schriftlichen Verfahren am 19. Juni 2026 zum Projekt STARKids - Stufenmodell Adipositas-Therapie im Kindes- und Jugendalter (01NVF18013) folgenden Beschluss gefasst: I. Der Innovationsausschuss spricht auf Basis der Ergebnisse des Projekts STARKids folgende Empfehlung zur Überführung von Ansätzen der neuen Versorgungsform in die Regelversorgung aus: a) Aufgrund der positiven Effekte der im Projekt untersuchten Intervention, für die Subgruppe Kinder und Jugendliche mit Adipositas, werden die Ergebnisse an die Verbände der Kranken- und Pflegekassen auf Bundesebene weitergeleitet. Diese werden gebeten zu prüfen, inwiefern eine Umsetzung der Projektinhalte der Stufe 1 im Rahmen von Verträgen nach § 140a SGB V oder §73b SGB V veranlasst werden können. b) Die im Projekt erzielten Erkenntnisse werden an die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) weitergeleitet. Diese wird gebeten, zu prüfen, inwiefern die Ergebnisse der vorliegenden Studie bei der aktuellen Überarbeitung der S3-Leitlinie – Therapie und Prävention der Adipositas im Kindes- und Jugendalter- Berücksichtigung finden können. c) Die Ergebnisse werden zudem an den Unterausschuss Disease Management Programme (DMP) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e. V. (DGKJ), die Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin e.V. (DGSPJ), die Deutsche Gesellschaft für pädiatrische und adoleszente Endokrinologie und Diabetologie e. V. (DGPAED), die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin e. V. (DEGAM), den Hausärztinnen- und Hausärzteverband e. V. (HÄV), die Deutsche Adipositas- Gesellschaft e. V. (DAG), die AdipositasHilfe Deutschland e. V. und der Konsensusgruppe Adipositasschulung für Kinder und Jugendliche (KgAS) e.V. zur Information weitergeleitet. Begründung Das Projekt hat erfolgreich eine neue Versorgungsform (NVF) mit Stepped-Care- und E- Health-basierten Ansätzen zur strukturierten, niederschwelligen, bedarfsgerechten Versorgung von Kindern und Jugendlichen (3 bis 17 Jahre) mit Übergewicht (BMI > 90. Perzentile) oder Adipositas (BMI > 97. Perzentile) implementiert und wissenschaftlich evaluiert. Die Umsetzung erfolgte im transsektoralen Ansatz mit interdisziplinärer Vernetzung zwischen ambulanten Kinderärztinnen/-ärzten (Intervention Stufe 1) und dem öffentlichen Gesundheitsdienst (Intervention Stufe 2). In Stufe 1 erhielten die Familien der Interventionsgruppe (IG) über ein Jahr verteilt fünf Präsenzschulungen zum Thema ...

June 19, 2026

Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss TransitADI S3-Leitlinie zur Transition junger Adipositas Berlin; 15 Empfehlungen, Patienteninformation in 8 Sprachen.

Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss TransitADI S3-Leitlinie zur Transition junger Adipositas Berlin; 15 Empfehlungen, Patienteninformation in 8 Sprachen. Beschluss Beschluss des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss gemäß § 92b Absatz 3 SGB V zum abgeschlossenen Projekt TransitADI (01VSF22014) Vom 19. Juni 2026 Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss hat im schriftlichen Verfahren am 19. Juni 2026 zum Projekt TransitADI - Transition von jungen Menschen mit Adipositas von der Pädiatrie in die Erwachsenenmedizin (01VSF22014) folgenden Beschluss gefasst: I. Die Empfehlung zu den Ergebnissen des Projekts TransitADI wird wie folgt gefasst: Die neu entwickelte S3-Leitlinie wird der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) e. V. zur Veröffentlichung im AWMF Leitlinien- Register zur Verfügung gestellt. Begründung Adipositas zählt zu den häufigsten chronischen Erkrankungen des Kindes- und Jugendalter. Die damit einhergehenden Folge- und Begleiterkrankungen sind vielfältig und treten oft bereits schon bei Kindern und Jugendlichen auf und persistieren im Erwachsenenalter fort. Bei den aktuell bestehenden adipositasspezifischen Leitlinien für Kinder und Jugendliche sowie Erwachsene werden die Herausforderungen, die mit einer strukturierten Begleitung der Transition einhergehen nicht in dem nötigen Umfang adressiert, da insbesondere die Transition bei jungen Menschen mit Adipositas durch individuelle und strukturelle Barrieren erschwert wird. Aber auch besondere Bedarfe im Zusammenhang mit der Erkrankung vorhanden sind wie u. a. Verhütung, Kinderwunsch, Berufswahl und andere Zukunftsthemen. Im Rahmen des Projekts wurde eine neue S3-Leitlinie für die Transition junger Menschen mit Adipositas entwickelt. Insbesondere sollten mit der Leitlinie transitionsspezifische Lücken geschlossen und eine kontinuierliche Versorgung sowie multiprofessionelle Behandlung sichergestellt werden. Insgesamt wurden 15 Empfehlungen, davon acht evidenzbasierte u. a. zu den Themen ‚Krankheits- und Selbstmanagement‘, ‚Einsatz App- und webbasierter Anwendungen‘ und sieben konsensbasiert (‚Ernährung‘, ‚Bewegung‘, ‚medikamentöse Therapie‘, etc.) verabschiedet. Zudem stellt die miterstellte Patienteninformation, welche in acht Sprachen angefertigt wurde, evidenzbasierte Informationen für Betroffene und deren Angehörige zur Verfügung. Die neu entwickelte S3-Leitlinie erfüllt die Kriterien des AWMF-Regelwerks für S3- Leitlinien und damit die Voraussetzung zur Ausschöpfung ihres Potentials zur Verbesserung der Versorgung entsprechend der Antragstellung. II. Dieser Beschluss sowie der Ergebnisbericht des Projekts TransitADI werden auf der Internetseite des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss unter www.innovationsfonds.g-ba.de veröffentlicht. ...

June 19, 2026

Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss veröffentlicht Förderbekanntmachung Versorgungsforschung themenoffen in Deutschland; drei Förderbekanntmachungen veröffentlicht

Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss veröffentlicht Förderbekanntmachung Versorgungsforschung themenoffen in Deutschland; drei Förderbekanntmachungen veröffentlicht Förderbekanntmachung Förderbekanntmachung Seite 1/17 19.06.2026 des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss zur themenoffenen Förderung von Versorgungsforschung gemäß § 92a Absatz 2 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V): Forschungsprojekte zur Weiter- entwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung Vom 19. Juni 2026 Förderbekanntmachung Versorgungsforschung – themenoffen Seite 2/17 19.06.2026 1 Förderzweck, Rechtsgrundlage 1.1 Förderzweck Die Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung muss kontinuierlich weiterentwickelt werden, um für alle Patientinnen und Patienten eine flächendeckende und gut erreichbare, bedarfsgerechte medizinische Versorgung auf hohem Niveau sicherzustellen. Besondere Herausforderungen hierbei sind unter anderem die demografische Entwicklung, namentlich die Zunahme älterer und hochbetagter Patientinnen und Patienten mit chronischen und Mehrfacherkrankungen sowie Einschränkungen und Pflegebedürftigkeit. Weitere Herausforderungen liegen in der Umsetzung neuer Möglichkeiten der Behandlung im Versorgungsalltag und darin, eine sektorenübergreifende Versorgung einschließlich geeigneter Schnittstellen zu Prävention, Rehabilitation und Pflege zu ermöglichen. Zudem sind unterschiedliche Versorgungssituationen in Ballungsräumen, strukturschwachen Regionen und ländlichen Regionen zu berücksichtigen. Um die hierfür notwendigen Innovationen für die Versorgung zu entwickeln und zu erproben, hat der Gesetzgeber den Innovationsfonds geschaffen. Mit dem Innovationsfonds sollen sowohl neue Versorgungsformen als auch Versorgungsforschung gefördert werden. Die Versorgungsforschung hat die Aufgabe, wissenschaftliche Grundlagen für Lösungen zur Gestaltung, Organisation und Finanzierbarkeit des Gesundheitswesens zu schaffen. Versorgungsforschung wird hier verstanden als die wissenschaftliche Untersuchung der Versorgung des Einzelnen und der Bevölkerung mit gesundheitsrelevanten Produkten und Dienstleistungen unter Alltagsbedingungen. Versorgungsforschung bezieht sich auf die Wirklichkeit der medizinischen Versorgung. Ziel dieses Förderangebots ist es, Projekte im Bereich der Versorgungsforschung zu fördern, die auf einen Erkenntnisgewinn zur Weiterentwicklung der bestehenden Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgerichtet sind, ein hohes Verwertungspotenzial für die Versorgungspraxis erkennen lassen und eine besondere Nähe zur praktischen Patientenversorgung aufweisen. Die Forschungsprojekte sollen Erkenntnisse liefern, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss in seine Richtlinien zur Gestaltung der Versorgung übernommen werden können, dem Gesetzgeber als Grundlage für strukturelle Veränderungen des gesetzlichen Rahmens oder weiteren Akteuren des Gesundheitswesens zur Weiterentwicklung der Versorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dienen können. Gefördert werden können Projekte, die relevante Versorgungsprobleme aufgreifen und besonders innovative Ansätze verfolgen. In dieser Förderwelle veröffentlicht der Innovationsausschuss drei Förderbekanntmachungen: Die Förderung im Rahmen dieser Förderbekanntmachung ist themenoffen (siehe Nummer 2). Parallel wurde eine themenspezifische Förderbekanntmachung (https://innovationsfonds.g- ba.de/downloads/media/576/2026-06-19_Foerderbekannt- machung_VSF_themenspezifisch.pdf) zu folgenden Themenfeldern veröffentlicht: ...

June 19, 2026

Innovationsausschuss G-BA beschließt PEMKOR-Bericht in Berlin; 55 Kooperationsregionen identifiziert.

Innovationsausschuss G-BA beschließt PEMKOR-Bericht in Berlin; 55 Kooperationsregionen identifiziert. Beschluss Beschluss des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss gemäß § 92b Absatz 3 SGB V zum abgeschlossenen Projekt PEMKOR (01VSF20032) Vom 19. Juni 2026 Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss hat im schriftlichen Verfahren am 19. Juni 2026 zum Projekt PEMKOR - Krankenhausindividuelle Prognosen, Evaluation der Mindestmengenregelung im Zeitverlauf 2016-2021 und Modellierung von Kooperationsregionen (01VSF20032) folgenden Beschluss gefasst: I. Die im Projekt erzielten Ergebnisse werden an den Unterausschuss Qualitätssicherung des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zur Information weitergeleitet. Begründung Das Projekt hat erfolgreich die Einführung der Prognosepflicht und der abgeänderten Ausnahmetatbestandsregelungen in den Mindestmengenregelungen (Mm-R) für komplexe Eingriffe am Ösophagus und Pankreas, Stammzelltransplantationen und Knie- Totalendoprothesen (Knie-TEP) mittels längsschnittlicher Beobachtungsstudie (2016 - 2021) auf Basis von retrospektiven Sekundärdaten evaluiert. Basierend auf fünf Arbeitspaketen (AP) erfolgte in den ersten drei AP die Evaluation zur Umsetzung der Mm- R bis 2021, einschließlich der vom G-BA vorgenommenen Weiterentwicklung der Mm-R, mit der Krankenhäuser, die einen Mm-Eingriff durchführen wollen, seit 2019 bzw. 2020 verpflichtet sind, im vorausgehenden Jahr eine Prognose über das voraussichtliche Erreichen der Mm gegenüber den Krankenkassen abzugeben. In AP 4 wurde die Veränderung der Krankenhausmortalität bei Eingriffen unter der Mm-R betrachtet. In den abschließenden Analysen (AP5) zur regionalen Versorgung wurde geprüft, inwiefern regionale Kooperationsmöglichkeiten zur Einhaltung der Mm-R beitragen können. Im Durchschnitt der sechs Berichtsjahre führten 349 KH-Standorte Ösophaguseingriffe, 565 Pankreaseingriffe, 91 Stammzelltransplantationen und 1.003 Knie-TEP Eingriffe durch. Der Anteil der Krankenhausstandorte die die Mm erfüllten variierte zwischen den Jahren zum Teil deutlich: Ösophaguseingriffen 44 – 55 %, Pankreaseingriffe 66 – 69 % und Knie- TEP Eingriffe 83 – 92 %. Bei den Stammzelltransplantation zeigte sich eine deutliche Zunahme von 72 % im Jahr 2016 auf 90 % 2021. Kleinere Krankenhäuser und teilweise eine entfernte Lage zum nächsten durchführenden Krankenhaus erhöhten die Chance die Mm nicht einzuhalten. Die Prognosewirkung ab dem Jahr 2020 konnte aufgrund der Covidpandemie bisher nicht beurteilt werden. Die Bewertung der Prognoseabgabe zeigte jedoch, dass die Prognose mit beiden erfüllten Prognoseangaben die stärkste Vorhersagekraft aufweist. In Bezug auf den Punkt Ausnahmetatbestände wurde deutlich, dass es sich bei Ösophagus- (21 - 40 %) und Pankreaseingriffen (31 – 47 %) am häufigsten um Notfälle handelte. Weitere Aspekte wie personelle oder infrastrukturbedingte Krankenhausveränderungen führten nur teilweise nach den vorgegebenen Fristen zum Einhalten der Mm. Die adjustierten Mortalitätsraten sind in Krankenhäusern, die die Mm nicht einhalten höher, (Ösophagus- 7 vs. 10 %, Pankreas- 8 vs. 12 % und Knie-TEP Eingriff 0,1 vs. 0,3 %) außer bei Stammzelltransplantationen (5 vs. 4 %). Die abschließend ...

June 19, 2026