Mercedes-Benz Group AG Stellungnahme zur Weiterentwicklung UNECE Regulierung No.148 Deutschland; Beleuchtete Fläche zählt, nicht Gesamtfläche des Logos.
Mercedes-Benz Group AG Stellungnahme zur Weiterentwicklung UNECE Regulierung No.148 Deutschland; Beleuchtete Fläche zählt, nicht Gesamtfläche des Logos. Lobbyregister-Stellungnahme SG2608200003 von “Mercedes-Benz Group AG” Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Inhalt dieser Seite melden ( Mehr Informationen ) ( PDF - 2 Seiten ) Zu Regelungsvorhaben: Weiterentwicklung der UNECE Regulierung No.148 zur Förderung innovativer und sicherheitskonformer beleuchteter Markenlogos Die UN-R 148.01 regelt die technischen Anforderungen von beleuchteten Logos am Fahrzeug. Dabei ist die erlaubte leuchtende Fläche der Markenlogos auf 100 cm2 begrenzt. Dabei sind auch die nicht-leuchtenden transparenten Anteile des Logos zu berücksichtigen. Das führt dazu, dass Logos mit hoher umschlossenen transparenten Fläche aufgrund der angewandten Messmethode viel zu klein ausfallen müssten. Aus Sicht von Mercedes-Benz sollte daher die UN-R 148.01 im Rahmen einer Revision dahingehend angepasst werden, dass zukünftig nur die tatsächlich leuchtende Fläche des gesamten Logos begrenzt wird. ...