Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg erweitert Ausnahmeregelung Sonn-/Feiertags- und Samstagsfahrverbot für Binnenschifffahrt in Deutschland; gilt bis einschließlich 30.09.2026
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg erweitert Ausnahmeregelung Sonn-/Feiertags- und Samstagsfahrverbot für Binnenschifffahrt in Deutschland; gilt bis einschließlich 30.09.2026 Ausnahme Aussetzung Feiertagfahrverbot_30.09.26 Seite 1 von 3 Ministerium für Verkehr | Postfach 10 34 52 | 70029 Stuttgart Regierungspräsidien Stuttgart Karlsruhe Freiburg Tübingen Regionale Polizeipräsidien Nachrichtlich: Autobahn GmbH des Bundes, NL Südwest Abteilung Nachhaltige Mobilität Name: Telefon: E-Mail: poststelle@vm.bwl.de Geschäftszeichen: VM4-3851-28/36 (bei Antwort bitte angeben) Datum: 14.08.2026 Erweiterung der Ausnahmeregelung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot nach § 30 Abs. 3 StVO sowie vom Samstagsfahrverbot nach der Ferienreiseverordnung und teilweiser Verzicht auf das Erfordernis der Unteilbarkeit der Ladung als weitere Maßnahmen zur Bewältigung der Auswirkungen des Niedrigwassers in den deutschen Binnenschifffahrtsstraßen Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund der trockenen Witterung und der daraus resultierenden extremen Niedrigwasserstände in den deutschen Binnenwasserstraßen wird die Binnenschifffahrt stark beeinträchtigt. Logistikketten, die für die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft notwendig sind, sind betroffen. Eine (teilweise) Verlagerung auf die Straße ist unumgänglich. Daher ist eine Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot sowie vom Samstagsfahrverbot für Güter, die regelmäßig mit Binnenschiffen transportiert werden, auch im Hinblick auf die Kapazitätsgrenzen des Schienenverkehrs, erforderlich. Um die betroffenen Branchen in ihren Bemühungen zu unterstützen, ihren Aufgaben weiterhin bestmöglich nachzukommen und die Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft sicherzustellen, erteilt das Land Baden-Württemberg für Transporte, die unmittelbar oder Dorotheenstraße 8 70173 Stuttgart E-Mail: poststelle@vm.bwl.de Telefon: +49 711 89686-0 Homepage: vm.baden-wuerttemberg.de Serviceportal: service-bw.de Datenschutz: vm.baden-wuerttemberg.de/datenschutz ...