Rainer Robra unterzeichnet Zuwendungsvereinbarung für Erlebniswelt Museen e.V. in Mansfeld-Südharz; Rund 80.000 Euro jährlich bis 2028 gesichert

Rainer Robra unterzeichnet Zuwendungsvereinbarung für Erlebniswelt Museen e.V. in Mansfeld-Südharz; Rund 80.000 Euro jährlich bis 2028 gesichert Sachsen-Anhalt #moderndenken Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel.: 0391/ 567-6666 Fax : 0391/ 567-6667 presse@stk.sachsen- anhalt.de www.sachsen-anhalt.de Nr. 311/2026 Magdeburg, 19. Juni 2026 Robra unterzeichnet Zuwendungsvereinbarung für Erlebniswelt Museen e.V. in Mansfeld-Südharz Staatsminister und Minister für Kultur Rainer Robra hat die Zuwendungsvereinbarung für die Erlebniswelt Museen in Mansfeld unterzeichnet. Der Vertrag zwischen Land, Landkreis Mansfeld-Südharz und Erlebniswelt Museen e.V. sichert dem Verein von 2026 bis 2028 eine anteilige Finanzierung mit Landesmitteln von rund 80.000 Euro pro Jahr. Der Landkreis stellt Mittel in gleicher Höhe bereit. Kulturminister Rainer Robra sieht die neue Zuwendungsvereinbarung als Bestätigung der guten Arbeit in den vergangenen Jahren: „Der Vertrag stellt das wertvolle Engagement von Erlebniswelt Museen für die kommenden 2,5 Jahre auf gesicherte Beine. Wir unterstützen damit einen wachsenden Museumsverband, der im Landkreis Mansfeld-Südharz seit Jahren erfolgreiche Museumsarbeit leistet. Es ist unser gemeinsames Ziel, dass die Erlebniswelt Museen das Kulturangebot im Landessüden auch zukünftig entscheidend bereichern kann.“ Landrat André Schröder, Landrat Mansfeld-Südharz: „Auch bei der Kulturförderung kommt es immer stärker darauf an, sich zu vernetzen und zusammenzuarbeiten. Der Verein Erlebniswelt Museen schafft das auf besondere Weise und gilt in Sachsen-Anhalt als Positivbeispiel für die interkommunale Zusammenarbeit in den Bereichen Kunst und Kultur.“ Dr. Steffen Schmidt, Vorstandsvorsitzender Erlebniswelt Museen e.V.: „Wir freuen uns sehr über das uns entgegengebrachte Vertrauen in Zeiten knapper werdender Kassen. Zugleich hat unser Verein durch seine erfolgreiche Arbeit längst bewiesen, wie mit intelligenter und unkonventioneller Arbeitsteilung, innovativen Kooperationen und hohem verlässlichen Engagement der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sehr viel bewirkt und erreicht werden kann. Erlebniswelt Museen e.V. startete einst als Pilotprojekt und ist inzwischen ein tatkräftiger, lokal verankerter und bestens vernetzter, zugleich gut sichtbarer Akteur in der Kulturlandschaft des Landkreises Mansfeld-Südharz und wird insbesondere im ländlichen ...

June 19, 2026

Staatskanzlei Sachsen-Anhalt; Hörfunkwerbung; Halle; Zuschlag erteilt an Funkhaus Halle GmbH & Co. KG

Staatskanzlei Sachsen-Anhalt; Hörfunkwerbung; Halle; Zuschlag erteilt an Funkhaus Halle GmbH & Co. KG 1 § 30 UVgO - nach Zuschlagserteilung (Stand: 19. Juni 2026) (Veröffentlichung über die Auftragsvergabe erfolgt für die Dauer von drei Monaten) Vergabestelle Vergabeart Gegenstand der Ausschreibung Beauftragtes Unternehmen Zeitraum Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt Hegelstraße 41/42 Landesmarketing Vergabestelle33@stk.sachsen- anhalt.de Verhandlungs- vergabe ohne Teilnahme- wettbewerb Hörfunkwerbung Funkhaus Halle GmbH & Co. KG VMG Verlags- und Medien GmbH & Co.KG Februar/ März 2026 ...

June 19, 2026

Ärzt:innen-Initiative „Mein Essen zahl‘ ich selbst“ fordert Änderungen am Entwurf des GKV-Beitragsstabilitätsgesetz im Deutschen Bundestag; Transparenz bei Erstattungsverhandlungen gefordert.

Ärzt:innen-Initiative „Mein Essen zahl‘ ich selbst“ fordert Änderungen am Entwurf des GKV-Beitragsstabilitätsgesetz im Deutschen Bundestag; Transparenz bei Erstattungsverhandlungen gefordert. Stellungnahme zum Entwurf des GKV-Beitragsstabilitätsgesetz Die Bemühungen des Gesetzgebers, zur finanziellen Konsolidierung der Gesetzlichen Krankenversicherung alle Ausgabenbereiche auf den Prüfstand zu stellen, sind grundsätzlich zu begrüßen. Im vorliegenden Gesetzentwurf erfährt allerdings aus Sicht unserer Initiative der Umstand, dass die Ausgabenentwicklung für Arzneimittel in den letzten Jahren einen überproportionalen Anstieg im Vergleich zu allen anderen Bereichen erfahren hat, zu wenig Berücksichtigung. Aus unserer Sicht ist auch die pharmazeutische Industrie an relevanten – ihrem Ausgabenanteil entsprechenden - Kosteneinsparungen zu beteiligen. ...

June 19, 2026

BDCan Stellungnahme zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz; Erstattungsfähigkeit der Cannabisblüten erhalten

BDCan Stellungnahme zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz; Erstattungsfähigkeit der Cannabisblüten erhalten Stellungnahme des Bund Deutscher Cannabis-Patienten e. V. (BDCan) zum Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung Seite 1 von 6 Stellungnahme des Bund Deutscher Cannabis-Patienten e. V. (BDCan) zum Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz – BT-Drucksache 21/6130 Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Gesundheit am 22. Juni 2026 Essen, 18. Juni 2026 I. Kurzbewertung Der Bund Deutscher Cannabis-Patienten e. V. (BDCan) nimmt zum Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung Stellung, soweit dieser die Versorgung schwer erkrankter Versicherter mit Cannabisarzneimitteln betrifft. Der BDCan lehnt die im Gesetzentwurf vorgesehene Streichung der Erstattungsfähigkeit von Cannabis in Form getrockneter Blüten zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung ab. Der Gesetzentwurf sieht in Artikel 1 Nummer 12 eine Neufassung von § 31 Absatz 6 SGB V vor. Cannabis in Form von getrockneten Blüten soll danach aus dem Anspruch nach § 31 Absatz 6 SGB V gestrichen werden. Der neu gefasste Anspruchstatbestand nennt nur noch Cannabis in Form von Extrakten in standardisierter Qualität sowie Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon; die Begründung des Gesetzentwurfs beschreibt den verbleibenden Leistungsbereich darüber hinaus unter Einbeziehung von Fertigarzneimitteln. Aus Sicht des BDCan ist diese Änderung medizinisch nicht sachgerecht, sozial unausgewogen und auch unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten nicht tragfähig. Sie betrifft eine besonders schutzbedürftige Patientengruppe: schwer und chronisch erkrankte gesetzlich Versicherte, deren Therapie regelmäßig erst nach ärztlicher Begründung, Krankenkassengenehmigung und gegebenenfalls Begutachtung durch den Medizinischen Dienst begonnen wurde. Der BDCan fordert daher: ...

June 19, 2026

Bundesärztekammer Stellungnahme Berlin zum Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der GKV; Außerordentliche Anhebung der Versicherungspflichtgrenze 2027 um 3.600 Euro

Bundesärztekammer Stellungnahme Berlin zum Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der GKV; Außerordentliche Anhebung der Versicherungspflichtgrenze 2027 um 3.600 Euro GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz_GE_SN BÄK_18-06-2026_final Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) (BT-Drs. 21/6130 vom 26.05.2026) Berlin, 18.06.2026 Korrespondenzadresse: Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz 1 10623 Berlin Ausschussdrucksache Ausschuss für Gesundheit 21(14)92(44) 19.06.2026 gel. VB zur öffent. Anh. am 22.06.20 Deutscher Bundestag Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung ...

June 19, 2026

DBfK Stellungnahme zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in Deutschland; Pflegebudget 2027 gedeckelt Unterversorgung riskiert

DBfK Stellungnahme zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in Deutschland; Pflegebudget 2027 gedeckelt Unterversorgung riskiert Stellungnahme - Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungs- gesetz) Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) bedankt sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) vom 26.05.2026 Stellung zu nehmen. Der vorliegende Entwurf verfolgt das finanzpolitische Ziel einer Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Aus Sicht des DBfK und der Profession Pflege ist jedoch der gewählte Ansatz in seiner Systematik nicht zielführend und kritisch zu bewerten. Statt pauschaler Ausgabenbremsen fordert der DBfK konsequente Strukturreformen: Eine stärkere Präventionsorientierung, ein tragfähiges Primärversorgungssystem unter maßgeblicher Beteiligung der Profession Pflege und sektorenübergreifende Versorgungsstrukturen, in denen Pflegefachpersonen ihre Kompetenzen wirksam einbringen können. Nachhaltige Entlastung der GKV entsteht nicht durch Kürzungen in der Pflege, sondern durch ein besser organisiertes Gesundheitssystem sowie die Vermeidung von teuren Krankenhauseinweisungen und Fehlanreizen, die zu einer Über-, Unter- und Fehlversorgung führen. ...

June 19, 2026

Diakonie Deutschland Stellungnahme zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, Berlin; Belastung der Versicherten steigt

Diakonie Deutschland Stellungnahme zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, Berlin; Belastung der Versicherten steigt Seite 1 von 5 Berlin, 18. Juni 2026 Die Diakonie bedankt sich für die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV- Beitragssatzstabilisierungsgesetz) vom 26. Mai 2026. 1 Zusammenfassende Bewertung des Gesetzentwurfs Die Diakonie begrüßt das Vorhaben des Gesetzgebers, weitere Beitragssteigerungen für gesetzlich Versicherte zu verhindern und zu einer einnahmenorientierten Ausgabenpolitik in der Gesetzlichen Krankenversicherung zurückzukommen. Auch das Anliegen, die evidenzbasierte Medizin zu stärken und zukünftig nur Gesundheitsleistungen zu finanzieren, die für die Versicherten einen nachweis- baren Nutzen haben, unterstützt die Diakonie. Die Diakonie begrüßt, dass einige der Härten, die im Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vorgesehen waren, in dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf nicht mehr enthalten sind, wie beispielsweise die geplante Reduzierung des Krankengeldes um fünf Prozentpunkte und die ehemals vorgesehene Beschränkung der Krankengeldhöchstbezugsdauer auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Nach wie vor jedoch werden gesetzlich Versicherte und Patient:innen durch das Maßnahmenpaket überproportional belastet. Mit der vorgesehenen Kürzung des Bundeszuschusses für die Gesetzliche Krankenversicherung um jährlich zwei Milliarden Euro sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung zudem eine deutliche Verschlechterung der vormals vorgesehenen Regelungen vor. Dass der Bund sich an dieser Stelle seiner Verantwortung bei der Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben weitestgehend entzieht, ist aus Sicht der Diakonie nicht akzeptabel. Kritisch anzumerken ist zudem, dass der Gesetzentwurf eine Schwächung der Tarifbindung im Gesundheitswesen und eine Benachteiligung von Einrichtungen, die an Tarifverträge oder kirchliche Arbeitsvertragsregelungen gebunden sind, vorsieht. Ein deutliches Bekenntnis zur Tarifbindung im Gesundheitswesen ist nach Ansicht der Diakonie jedoch unerlässlich für die zukünftige Fachkräftesicherung und für die Aufrecht- erhaltung einer guten Gesundheitsversorgung. Es ist zudem eine zentrale Grundvoraussetzung für das Gelingen wichtiger noch ausstehender Strukturreformen wie der Einführung eines multi- professionellen Primärversorgungssystems. ...

June 19, 2026

DKG Stellungnahme zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz Deutschland; 30 Mrd Euro Kürzungen 2027–2030

DKG Stellungnahme zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz Deutschland; 30 Mrd Euro Kürzungen 2027–2030 Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (Stand: 18.06.2026) Ausschussdrucksache Ausschuss für Gesundheit 21(14)92(41) 19.06.2026 gel. VB zur öffent. Anh. am 22.06.20 Deutscher Bundestag Inhaltsverzeichnis Grundlegende Bewertung ……………………………………………………………………………………………………. 1 1.1) Kürzungsmaßnahmen setzen nicht an den Ursachen der Ausgaben- und Kostenentwicklung an …………………………………………………………………………………………………………………………… 1 1.2) Kürzungsmaßnahmen ignorieren den von den Krankenhäusern bereits geleisteten Beitrag zur Stabilisierung der GKV-Finanzen und deren desaströse wirtschaftliche Lage ………………. 3 1.3) Kürzungsmaßnahmen ignorieren die Herausforderungen der umfassendsten Krankenhausstrukturreform seit der Einführung des DRG-Systems und den Reformstau in anderen Versorgungsbereichen………………………………………………………………………………….. 5 1.4) Umsetzung der Kürzungsmaßnahmen würde für ein massives Glaubwürdigkeitsproblem der Bundesregierung sorgen ……………………………………………………………………………………………. 6 Management Summary zu den im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen für den stationären Bereich ………………………………………………………………………………………………………………………………. 8 Bewertung zu den im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen für den stationären Bereich ….. 14 3.1) Globale Begrenzung der Vergütungsanstiege ……………………………………………………………… 14 3.2) Abschaffung der vollständigen Tarifrefinanzierung ……………………………………………………… 18 3.3) Reform des Pflegebudgets ……………………………………………………………………………………….. 20 3.4) Streichung der zusätzlichen Vergütung für pflegeentlastende Maßnahmen …………………… 26 3.5) Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen……………………………………………………… 27 3.6) Erhöhung der Prüfquoten sowie der Schwellenwerte ………………………………………………….. 28 3.7) Prüfauftrag zur Fallzusammenführung ………………………………………………………………………. 30 3.8) Obligatorische Zweitmeinungsverfahren bei mengensensiblen Eingriffen ……………………… 32 3.9) Automatische Erweiterung des Prüfauftrags des Medizinischen Dienstes sowie Abstimmung zwischen GKV-Spitzenverband und DKG über mögliche Ausweitung des Vorverfahrens/ Falldialoges ……………………………………………………………………………………………………………. 33 3.10) Maßnahmen zur Begrenzung von Budgetsteigerungen und Absenkung der Budgets von psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen ………………………………………………. 35 3.11) Einführung von Kurzzeitfallpauschalen …………………………………………………………………….. 37 3.12) Streichung des ePA-Befüllungszuschlags – ambulant und stationär …………………………….. 46 3.13) Weitere Reformvorschläge der DKG im Rahmen des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes 46 Weiterer gesetzlicher Handlungsbedarf ………………………………………………………………………………. 49 Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen ……………………………………………………………. 49 Transparenzverzeichnis ………………………………………………………………………………………………….. 51 Ausnahmeregelungen von der Standortdefinition gemäß § 2a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 KHG ………….. 52 Anlage: Deregulierung und Kostensenkung jetzt - 25 Forderungen der Krankenhäuser DKG-Stellungnahme (Stand: 18.06.2026) zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz 1 ...

June 19, 2026

Haus & Grund Deutschland Stellungnahme zum Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes in Berlin; 50/50 CO2-Kosten belasten Eigentümer

Haus & Grund Deutschland Stellungnahme zum Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes in Berlin; 50/50 CO2-Kosten belasten Eigentümer 21(9)282_Stellungnahme_Haus_&_Grund_öA_GModG Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich BT-Drucksache 21/6278 in Verbindung mit Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Heizkostenfalle verhindern - Klima und Mieterinnen und Mieter schützen, Energieunabhängigkeit stärken BT-Drucksache 21/6006 in Verbindung mit Antrag der Fraktion Die Linke Heizkostendeckel sofort einführen und Gasausstieg ermöglichen BT-Drucksache 21/6019 in Verbindung mit Antrag der Fraktion Die Linke Für das Recht auf Heizen - Bezahlbar und erneuerbar BT-Drucksache 21/3910 Dem Ausschuss ist das vorliegende Dokument in nicht barrierefreier Form zugeleitet worden. Siehe Anlage Stellungnahme Dr. Kai H. Warnecke, Haus & Grund 21. Wahlperiode Ausschussdrucksache 21(9)282 ...

June 19, 2026

IKK e.V. Stellungnahme zum GE GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz Berlin

IKK e.V. Stellungnahme zum GE GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz Berlin Stellungnahme IKK e.V. GE GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz Stellungnahme des IKK e.V. zum Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) vom 18.06.2026 IKK e.V. Hegelplatz 1 10117 Berlin 030/202491-0 info@ikkev.de Ausschussdrucksache Ausschuss für Gesundheit 21(14)92(43) 19.06.2026 gel. VB zur öffent. Anh. am 22.06.20 Deutscher Bundestag Stellungnahme IKK e.V. zum GE GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz - 18.06.2026 Seite 2 von 50 Inhalt Grundsätzliche Anmerkungen ……………………………………………………………………………….. 4 Kommentierung ………………………………………………………………………………………………….. 12 Zu Artikel 1 (Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch) …………………………….. 12 § 4a SGB V (Wettbewerb der Krankenkassen) ………………………………………………………. 12 § 27b SGB V (Zweitmeinung) ………………………………………………………………………………. 14 § 31 Absatz 1a SGB V (Arznei- und Verbandmittel, Verordnungsermächtigung) …………. 15 § 36 SGB V (Festbeträge für Hilfsmittel) ……………………………………………………………….. 17 § 44 Absatz 4 SGB V (Krankengeld) …………………………………………………………………….. 18 § 44c und § 44d SGB V (Teilarbeitsunfähigkeit und Teilkrankengeld) ………………………… 20 § 87 Absatz 1 Satz 13 und 14 SGB V (Bundesmantelvertrag, einheitlicher Bewertungs- maßstab, bundeseinheitliche Orientierungswerte) ……………………………………………. 22 § 87 Absatz 1 Satz 25 und 26 SGB V (Bundesmantelvertrag, einheitlicher Bewertungsmaßstab, bundeseinheitliche Orientierungswerte) …………………………… 22 § 125 Absatz 3 SGB V (Verträge zur Heilmittelversorgung) ……………………………………… 23 § 127 SGB V (Hilfsmittelverträge) ………………………………………………………………………… 24 § 130a Absatz 1b SGB V (Rabatte der pharmazeutischen Unternehmer) …………………… 26 § 130a Absatz 2 SGB V (Rabatte der pharmazeutischen Unternehmer) …………………….. 29 § 130a Absatz 3e SGB V (Rabatte der pharmazeutischen Unternehmer) …………………… 30 § 130e (alt) und § 429 (neu) SGB V (Abschaffung des Kombinationsabschlags) …………. 31 § 130e (neu) SGB V (Rabattverträge für Arzneimittel mit patentgeschützten Wirkstoffen mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung) ………………………………………………………. 32 § 275c Absatz 2 SGB V (Durchführung und Umfang von Prüfungen bei Krankenhausbehandlung durch den Medizinischen Dienst) ……………………………….. 35 Zu Artikel 3 (Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes) Nr. 3 Buchstabe a) u. b) … 37 § 6a Absatz 2 und Absatz 2a (neu) KHEntgG (Vereinbarung eines Pflegebudgets) …….. 37 § 9 Absatz 1 Nr. 3 KHEntgG (Vereinbarung auf Bundesebene) ………………………………… 40 § 17b Absatz 2a (neu) KHEntgG (Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für DRG-Krankenhäuser) ………………………………………………………………………………. 41 Zu Artikel 5 (Änderung der Bundespflegesatzverordnung) ……………………………………. 42 § 3 Absatz 3 Satz 8 bis 10 BPflV (Vereinbarung eines Gesamtbetrags) …………………….. 42 ...

June 19, 2026