Paritätischer Gesamtverband Stellungnahme zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz im Bundestag; bis zu 40 Mrd Euro Deckungslücke 2030
Paritätischer Gesamtverband Stellungnahme zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz im Bundestag; bis zu 40 Mrd Euro Deckungslücke 2030 Microsoft Word - 260618 SteNa Paritaet KabE GKV-BStG Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungs- gesetz – GKV-BStabG) Stand: 18. Juni 2026 Der Paritätische Gesamtverband nimmt anlässlich der öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages am 22.06.2026 zum Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-BStabG) vom 29. April 2026 ergänzend zur Paritätischen Stellungnahme vom 19. April 2026 wie folgt Stellung. Zusammenfassung und Gesamtbewertung Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz stellt das umfangreichste Stabilisierungspaket für die gesetzliche Krankenversicherung seit Jahrzehnten dar. Der Paritätische Gesamtverband erkennt an, dass angesichts einer strukturellen Deckungslücke von bis zu 40 Milliarden Euro im Jahr 2030 gesetzgeberisches Handeln dringend erforderlich ist und verweist eingangs auf seine Vorschläge für eine Reform des Sozialstaats zur Entbürokratisierung und für nachhaltige Kostensenkungen1. Die Finanzierungslücke in der GKV erfordert auch aus Paritätischer Sicht eine Kombination aus Ausgabenbegrenzung, Effizienzsteigerung und einnahmeseitigen Maßnahmen. Allerdings ist bei der Auswahl der Kommissionsvorschläge eine bedenkliche soziale Schieflage entstanden. Das Ansinnen der Bundesregierung, die Belastungen gleichmäßig zu verteilen, ist aus Sicht des Paritätischen Gesamtverbandes nicht umgesetzt worden. Die Maßnahmen sind ausdrücklich an der Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit der Betroffenen Akteure auszurichten. Einkommensschwache Haushalte und Grundsicherungsempfänger*innen haben angesichts der Preisentwicklung der letzten Jahre keinerlei finanziellen Spielraum selbst für scheinbar überschaubare Zusatzbelastungen wie etwa die Erhöhung der Zuzahlungen um 50%. Gleichzeitig bedarf es eines ehrlichen Diskurses über die Belastungsfähigkeiten im Bereich der Leistungserbringer und vor allen Dingen der ...