Stadt Köln – Auswahlverfahren für temporäres gastronomisches Pop-up-Angebot auf der Vogelsanger Straße, Neustadt-Nord; Bewerbung bis 17.07.2026 23:59 Uhr
Auswahlverfahren für die Umsetzung eines temporären gastronomischen Pop-up-Angebots auf der Vogelsanger Straße im Zeitraum August und September 2026 sowie Juli bis September 2027 und unter Vorbehalt 2028
Seite 1 Öffentliche Bekanntmachung vom 19.06.2026
Auswahlverfahren für die Umsetzung eines temporären gastronomischen Pop-up-Angebots auf der Vogelsanger Straße im Zeitraum August und September 2026 sowie Juli bis September 2027 und unter Vorbehalt 2028 Die Stadt Köln gibt Veranstalterinnen nach Maßgabe der beigefügten Leistungsbeschreibung die Möglichkeit der Bewerbung zur Ausrichtung eines temporären gastronomischen Pop-up-Angebots auf der „Vogelsanger Straße“ im Stadtteil Neustadt-Nord in dem Zeitraum August und September 2026 sowie Juli bis September 2027 und unter Vorbehalt 2028 1 Leistungsbeschreibung temporäres gastronomisches Pop-up-Angebot auf der Vogelsanger Straße Hinweise zum Verfahren Ihre Bewerbung zur Teilnahme am Auswahlverfahren ist nur auf elektronischem Weg bis zum 17.07.2026 um 23:59 Uhr an das Mailpostfach pop-up-vogelsanger@stadt- koeln.de zu richten. Sofern die Dateigröße die zulässige Datenmenge überschreitet, kann über die vorgenannte Mailadresse ein Uploadlink angefragt werden. In diesem Fall ist in den Betreff das Stichwort „UPLOADLINK“ aufzunehmen. DerDie Veranstalterin ist sowohl für die Vollständigkeit als auch die inhaltliche Richtigkeit der übersandten/eingescannten Unterlagen verantwortlich. Alle Dokumente sind in deutscher Sprache (ggf. als beglaubigte Übersetzung) einzureichen. Eine Nachforderung/Nachreichung von fehlenden oder fehlerhaften Unterlagen nach Ablauf der Bewerbungsfrist ist ausgeschlossen. DerDie Veranstalterin ist verpflichtet, der Stadt Köln unverzüglich mitzuteilen, wenn sich vom Zeitpunkt der Abgabe seinesihres Angebots an den persönlichen Verhältnissen etwas verändert hat oder sich die tatsächlichen Gegebenheiten, die Grundlage des Antrags waren, verändert haben. Unterlässt ersie diese unverzügliche Mitteilung, wird derdie Veranstalterin vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Abgabe von mehreren Angeboten eineseiner Veranstalterin und/oder von mehreren inhaltsgleichen Angeboten führt aus Gründen der Wettbewerbsverzerrung, beispielsweise um sich im Falle eines Losentscheids einen Vorteil zu verschaffen, zum Ausschluss. Sollte sich während des Auswahlverfahrens oder zu einem späteren Zeitpunkt herausstellen, dass gefälschte oder inhaltlich unrichtige Unterlagen eingereicht wurden, wird die Stadt Köln dendie betroffenen Veranstalterin vom weiteren Verfahren ausschließen und eine demder Veranstalterin etwaig erteilte Zusicherung unabhängig davon, ob derdie Veranstalterin die Fälschung kannte, zurücknehmen.
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