Kirmesgesellschaft Schwerborn e.V. erhält finanzielle Mittel für das 1.150-jährigen Ortsteiljubiläum in Schwerborn; 850 EUR Beleuchtungsanlage Festzelt 28.08.–06.09.2026
Kirmesgesellschaft Schwerborn e.V. erhält finanzielle Mittel für das 1.150-jährigen Ortsteiljubiläum in Schwerborn; 850 EUR Beleuchtungsanlage Festzelt 28.08.–06.09.2026 Beschlussvorlage DA 1.15 LV 1.53 01.11 © Stadt Erfurt Drucksache : 1862/26 Seite 1 von 2 Beratungsfolge Datum Behandlung Zuständigkeit Ortsteilrat Schwerborn 25.08.2026 öffentlich Entscheidung Beschlussvorschlag Entsprechend § 4 Abs. 1 Nr. 2 und 5 i.V.m. § 7 Abs. 2 der Ortsteilverfassung (Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt) werden der Kirmesgesellschaft Schwerborn e.V. zur Durchführung der Feierlichkeiten zum 1.150-jährigen Ortsteiljubiläum 2026, finanzielle Mittel i.H.v. 850,00 EUR zur Verfügung gestellt. Die finanziellen Mittel werden für die Miete/Leihgebühr einer Beleuchtungsanlage im Festzelt für die Dauer der Feierlichkeiten des Ortsteiljubiläums vom 28.08.2026 – 06.09.2026 verwendet. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege der Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen. Die finanziellen Mittel werden auch für bereits getätigte Ausgaben zur Verfügung gestellt. Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung. ...