WaBeQ gGmbH setzt Modellprojekt Jugendwohngruppe Am Gummibahnhof in Bremen um; verhindert Ausbildungsabbrüche und Wohnungslosigkeit
Vorlage JHA
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Jens Schaller | 22-5 Bremen, 25.08.2026
Lfd. Nr.: 48/26 JHA Vorlage für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses der Freien Hansestadt Bremen am 10.09.2026
TOP 7 Modellprojekt: Stationäre Wohneinrichtung nach § 13 Abs. 3 SGB VIII A. Problem In der Stadtgemeinde Bremen besteht eine strukturelle Versorgungslücke für junge Volljäh- rige, die keinen erzieherischen Bedarf mehr aufweisen und keine intensive oder umfangrei- che pädagogische Betreuung benötigen, deren Übergang in ein eigenverantwortliches Leben jedoch noch nicht ausreichend stabilisiert ist. Diese jungen Menschen befinden sich überwie- gend in schulischen, beruflichen oder ausbildungsbezogenen Übergangsphasen und verfü- gen grundsätzlich über die Fähigkeit zur selbstständigen Lebensführung, benötigen jedoch weiterhin eine unterstützende Struktur im Alltag. Das Angebot stellt keine Hilfe zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII dar. Es richtet sich an junge Volljährige ohne erzieherischen Bedarf und erfüllt den Auftrag der Jugendsozialarbeit nach § 13 Abs. 3 SGB VIII, benachteiligten jungen Menschen sozialpädagogisch begleitetes Wohnen zur Verfügung zu stellen, soweit dies zur schulischen, beruflichen und sozialen In- tegration erforderlich ist. Der Unterstützungsbedarf dieser Zielgruppe liegt nicht im Bereich erzieherischer Einflussnahme, sondern in grundlegenden lebenspraktischen und sozialinteg- rativen Themen. Hierzu zählen insbesondere die Haushaltsführung, die Organisation und Bewältigung des Alltags, der verantwortungsvolle Umgang mit finanziellen Ressourcen sowie der Bedarf an verlässlichen sozialpädagogischen Ansprechpartner:innen bei Fragen rund um Ausbildung, Schule und berufliche Perspektiven. Darüber hinaus bestehen Unterstützungs- bedarfe bei der Bearbeitung von Konflikten im Ausbildungsbetrieb oder im sozialen Umfeld sowie bei der Stabilisierung sozialer Bezüge. Der Bedarf an einem solchen Angebot wurde insbesondere durch den Fachdienst Flücht- linge, Integration und Familien benannt. Dort zeigt sich in der fachlichen Praxis, dass junge geflüchtete Volljährige zwar keinen erzieherischen Bedarf mehr haben, jedoch weiterhin auf strukturierende Unterstützung im Alltag sowie auf sozialpädagogische Begleitung angewie- sen sind. Für diese Zielgruppe wurden bereits konkrete Fälle im Leistungsbezug identifiziert, bei denen ein passgenaues Angebot nach § 13 Abs. 3 SGB VIII erforderlich ist, um Ausbil- dungs- und Integrationsverläufe abzusichern. Gleichzeitig sind diese jungen Menschen in besonderem Maße vom angespannten Woh- nungsmarkt in Bremen betroffen. Aufgrund fehlender finanzieller Mittel, mangelnder Sicher- heiten und eingeschränkter Zugänge zum freien Wohnungsmarkt ist eine eigenständige Wohnraumsicherung häufig nicht möglich. Ohne ein stabilisierendes Wohnangebot besteht Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration Freie Hansestadt Bremen
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