Klägerin Stiftung bürgerlichen Rechts in Deutschland streitet um Gemeinnützigkeit und Freistellung von Körperschaftsteuer; BFH hebt FG-Urteil auf und veranlasst Neuverhandlung
Klägerin Stiftung bürgerlichen Rechts in Deutschland streitet um Gemeinnützigkeit und Freistellung von Körperschaftsteuer; BFH hebt FG-Urteil auf und veranlasst Neuverhandlung Grundsätze der Selbstlosigkeit und Erhaltung Stiftungsvermögens | Steuern | Haufe Zur Gemeinnützigkeit einer unternehmensverbundenen Stiftung § 63 Abs. 1 AO erfordert eine tatsächliche Geschäftsführung, die auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtet sein und den Bestimmungen entsprechen muss, die die Satzung über die Voraussetzungen für Steuervergünstigungen enthält. Verstöße gegen Satzungsbestimmungen, die nicht durch die §§ 51 bis 68 AO vorgegeben sind (hier: Grundsatz der Erhaltung des Stiftungsvermögens), sind für die Steuerbefreiung des § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG ohne Bedeutung. ...