15 Schülerinnen und Schüler aus Tagawa besuchen Bremen; 99,4% Inklusionsquote 2025

15 Schülerinnen und Schüler aus Tagawa besuchen Bremen; 99,4% Inklusionsquote 2025 Japan zu Gast in Bremen: Inklusion gemeinsam erleben - Pressestelle des Senats Japan zu Gast in Bremen: Inklusion gemeinsam erleben Der Senator für Kinder und Bildung 15 Schülerinnen und Schüler aus der japanischen Stadt Tagawa in der Präfektur Fukuoka sind aktuell zu Gast in Bremen. Im Mittelpunkt ihres Besuchs steht ein für Bremens Schulen zentrales Thema: Inklusion und die Teilhabe von Menschen mit Behinderung. ...

August 27, 2026

Komm.ONE erwirbt Anteile an der Berliner Telecomputer GmbH; Verkehrswesen-Kompetenzen bündeln, flächendeckende Lösungen geplant

Komm.ONE erwirbt Anteile an der Berliner Telecomputer GmbH; Verkehrswesen-Kompetenzen bündeln, flächendeckende Lösungen geplant Pressemitteilung Bundesweite Stärkung des digitalen Verkehrswesens: Komm.ONE wird neue Gesellschafterin der Telecomputer GmbH | Komm.ONE Bundesweite Stärkung des digitalen Verkehrswesens: Komm.ONE wird neue Gesellschafterin der Telecomputer GmbH Rückwirkend zum 01.01.2026 hat die Komm.ONE wie geplant Anteile an der Berliner Telecomputer GmbH erworben. Der auf der Smart Country Convention 2025 initiierte Zusammenschluss öffentlicher IT- Dienstleister im Verkehrswesen unter dem Dach der Telecomputer GmbH erreicht damit den nächsten Meilenstein. Gleichzeitig hat die Telecomputer auch die hessische ekom21 in den Kreis der Gesellschafter aufgenommen und die Verkehrswesen-Bereiche der kommunalen IT-Dienstleister KDO und regio iT übernommen. Mit diesen Schritten werden die Kompetenzen, Ressourcen und langjährigen Erfahrungen aller Fachverfahrenshersteller für das Kfz- Zulassungswesen in der Telecomputer zusammengeführt. Gemeinsam mit ihren Gesellschaftern trägt Telecomputer damit den Plänen der föderalen Modernisierungsagenda des Bundes Rechnung. ...

August 27, 2026

ALFA-Projekt unterstützt Anerkennung ausländischer pädagogischer Fachkräfte in Konstanz; mindestens 50% Einstellungsquote der Teilnehmenden

ALFA-Projekt unterstützt Anerkennung ausländischer pädagogischer Fachkräfte in Konstanz; mindestens 50% Einstellungsquote der Teilnehmenden Anerkennung und Qualifizierung ausländischer pädagogischer Fachkräfte (ALFA) Anerkennung und Qualifizierung ausländischer pädagogischer Fachkräfte (ALFA) Wie überall in Deutschland, hat auch Konstanz Fachkräftemangel, der sich besonders in der Kindertagesbetreuung bemerkbar macht. Manchmal können Kita-Gruppen aufgrund von Personalmangel nicht vollständig oder im schlimmsten Fall gar nicht belegt werden. Der Fachkräftemangel hat nicht nur Auswirkungen auf die belegbaren Plätze, sondern auch auf die Öffnungszeiten und den Betreuungsalltag. Kindertageseinrichtungen haben neben dem Auftrag der Betreuung vor allem einen ganzheitlichen Bildungsauftrag zu erfüllen. Je mehr Fachkräfte fehlen, desto weniger können die Kindertageseinrichtungen ihrem bestehenden Bildungsauftrag nachkommen. Pädagogische Angebote müssen dann einer reinen Betreuung weichen. Um dem Fachkräftemangel in Konstanz weiter entgegenzuwirken und vorhandene Ressourcen der Stadt zu nutzen, sollen pädagogische Fachkräfte mit ausländischen Abschlüssen bei der Anerkennung ihrer pädagogischen Abschlüsse unterstützt und auf eine Tätigkeit in einer Kindertagesstätte als in Deutschland anerkannte Fachkräfte vorbereitet werden. So wurde dann das Projekt ALFA (Anpassungslehrgang für die Fachkräfte aus dem Ausland) gestartet. Die Voraussetzungen für die Teilnahme an dem Projekt sind ein vorhandener pädagogischer Hochschulabschluss oder eine entsprechende Ausbildung (berufliche Erfahrung ist auch von Vorteil), Wunsch mit den Kindern im Alter zw. 0 und 10 Jahren zu arbeiten, der Wunsch nach einer dauerhaften Perspektive in Konstanz und die Bereitschaft, sich weiterzubilden sowie Sprachkenntnisse in Deutsch mindestens auf Niveau B1 Die Einstellung erfolgt auf mindestens 50%. ErzieherInnen oder Grundschullehrerinnen sind bevorzugt, da sie eine sichere Anerkennung durch das Regierungspräsidium bekommen. Bei anderen pädagogischen Fachrichtungen sind wir auf die Entscheidung des Regierungspräsidiums angewiesen. Dies ist immer eine Einzelfall-Entscheidung. In unserem Projekt sind zurzeit neben ukrainischen Frauen Teilnehmende aus Bulgarien, Türkei, Kroatien und Lettland. Wir freuen uns, wenn sich noch weitere BewerberInnen bei dem Projekt ALFA melden. Kontakt: Nataliya Widmann Koordinierung KiTa-Einstieg für Zugewanderte Stadt Konstanz | Sozial- und Jugendamt Jugendhilfeplanung Benediktinerplatz 2 | Zimmer 3.69 | 78467 Konstanz Tel. +49 7531 900-3000, +49 7531 900-2858 Mobil +49 176 10 9000 92 Nataliya.Widmann@konstanz.de ...

August 27, 2026

Magdeburg University Hospital, CAR-T cell therapy for myasthenia gravis, Magdeburg; Three-year symptom-free follow-up

Magdeburg University Hospital, CAR-T cell therapy for myasthenia gravis, Magdeburg; Three-year symptom-free follow-up Medical Faculty/University Hospital Magdeburg - Cell Therapy Shows Lasting Effects in Severe Neuromuscular Autoimmune Disease Cell Therapy Shows Lasting Effects in Severe Neuromuscular Autoimmune Disease New Long-Term Data: Three female patients with the rare muscle disorder myasthenia gravis remain symptom-free years after CAR-T cell therapy and require no medication On May 30, 2023, a medical milestone was achieved at Magdeburg University Hospital: That was when, for the first time worldwide, a patient with severe, treatment-resistant myasthenia gravis was successfully treated with a B-cell-targeted CAR-T cell therapy—a procedure that originated in cancer medicine. Three years later, an interdisciplinary team has now published the long-term results for three patients in the renowned journal Cell Reports Medicine— two of whom were treated in Magdeburg. ...

August 27, 2026

Gemeinde Emsbüren Inkrafttreten Bebauungsplan Nr. 161 Leschede westlich Lingener Straße Teil IV und 63. Änderung des FNP; In Kraft getreten

Gemeinde Emsbüren Inkrafttreten Bebauungsplan Nr. 161 Leschede westlich Lingener Straße Teil IV und 63. Änderung des FNP; In Kraft getreten Bekanntmachung über das Inkraftreten des Bebauungsplanes Nr. 161 “Baugebiet Leschede, westlich Lingener Straße, Teil IV” und 63. Änderung des FNP Gemeindeportrait Ortsteile Ahlde Berge Elbergen Emsbüren Gleesen Leschede Listrup Mehringen Gemeindeportrait Geschichte der Gemeinde Kirchen Alte Amtsvogtei Partnergemeinde Losser Ehemalige Förderschule Wappen, Flagge & Logo Zahlen, Daten, Fakten Imagebroschüre & Film Emsbüren ...

August 27, 2026

Bewertungsausschuss nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V ändert EBM in Deutschland; Videosprechstunde abrechnungsfähig; Inkrafttreten 1. Januar 2027

Bewertungsausschuss nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V ändert EBM in Deutschland; Videosprechstunde abrechnungsfähig; Inkrafttreten 1. Januar 2027 EBM_2027-01-01_BA_848_BeeG_BStabG_EBM_TSVG_HÄ, Organspende, KZT Bewertungsausschuss nach § 87 Absatz 1 Satz 1 SGB V in seiner 848. Sitzung am 25. August 2026 Geschäftsführung des Bewertungsausschusses Seite 1 von 3 B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 848. Sitzung am 25. August 2026 Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar 2027 1. Änderung der Nr. 2 des fünften Absatzes der Nr. 4.3.1 der Allgemeinen Bestimmungen zum EBM 2. Die Aufschläge auf die Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschalen gemäß den Allgemeinen Bestimmungen 5.1 und 4.3.10 und den Präambeln 3.1 Nr. 8, 4.1 Nr. 4 und 4.1 Nr. 11 erfolgen auf Basis der um die Abschläge gemäß Abs. 5 Nr. 1 reduzierten Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschalen. 2. Streichung der Nrn. 4.3.10 und 4.3.10.1 bis 4.3.10.3 der Allgemeinen Bestimmungen zum EBM 3. Streichung der Gebührenordnungsposition 03008 im Abschnitt 3.2.1.1 EBM 4. Streichung der Gebührenordnungsposition 03010 im Abschnitt 3.2.1.1 EBM 5. Streichung der Gebührenordnungsposition 04008 im Abschnitt 4.2.1 EBM 6. Streichung der Gebührenordnungsposition 04010 im Abschnitt 4.2.1 EBM 7. Streichung der mit den vorgenannten Nummern gestrichenen Gebührenordnungspositionen in den Präambeln 31.2.1 Nr. 8 und 36.2.1 Nr. 4 und im Anhang 3 zum EBM 8. Streichung der Gebührenordnungspositionen 03010 und 04010 in der Präambel 31.6.1 Nr. 1 EBM ...

August 27, 2026

Bewertungsausschuss nach § 87 Abs. 1 SGB V beschließt Klassifikationsmodell 2027 in der 848. Sitzung am 25. August 2026; mit Wirkung zum 25. August 2026

Bewertungsausschuss nach § 87 Abs. 1 SGB V beschließt Klassifikationsmodell 2027 in der 848. Sitzung am 25. August 2026; mit Wirkung zum 25. August 2026 HON_2026-08-25_BA_848_BeeG_Klassifikationsmodell_2027 Bewertungsausschuss nach § 87 Absatz 1 Satz 1 SGB V in seiner 848. Sitzung am 25. August 2026 Geschäftsführung des Bewertungsausschusses Seite 1 von 34 B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 848. Sitzung am 25. August 2026 über das zur Ermittlung der diagnosebezogenen bzw. demografischen Veränderungsraten für das Jahr 2027 zu verwendende Klassifikationsmodell gemäß § 87a Abs. 5 Satz 5 SGB V sowie zur Bereinigung der Kodiereffekte, die insbesondere durch die Einführung und Aktualisierung der verbindlichen Regelungen nach § 295 Abs. 4 Satz 3 SGB V zur Vergabe und Übermittlung der Schlüssel nach § 295 Abs. 1 Satz 6 SGB V entstehen mit Wirkung zum 25. August 2026 Präambel Der Bewertungsausschuss hat in seiner 269. Sitzung am 25. Januar 2012 beschlossen, bis zum 30. Juni 2026 das mit Wirkung für das Folgejahr zur Ermittlung der diagnosebezogenen Veränderungsraten gemäß § 87a Abs. 4 SGB V zu verwendende Klassifikationsmodell gemäß § 87a Abs. 5 Satz 5 SGB V festzulegen. Das Institut des Bewertungsausschusses ermittelt gemäß Teil A für jeden KV-Bezirk jeweils eine demografische sowie eine diagnosebezogene Veränderungsrate für das Jahr 2027. Der Bewertungsausschuss hat gemäß § 87a Abs. 5 Satz 11 und 12 SGB V ein Verfahren zur Bereinigung der Kodiereffekte zu beschließen, die insbesondere durch die Einführung und Aktualisierung der verbindlichen Regelungen nach § 295 Abs. 4 Satz 3 SGB V zur Vergabe und Übermittlung der Schlüssel nach § 295 Abs. 1 Satz 6 SGB V entstehen. In Teil B wird diese Vorgabe umgesetzt. Der Beschluss gliedert sich in folgende Teile: Teil A: Festlegung des zur Ermittlung der diagnosebezogenen bzw. demografischen Veränderungsraten für das Jahr 2027 zu verwendenden Klassifikationsmodells gemäß § 87a Abs. 5 Satz 5 SGB V ...

August 27, 2026

Bewertungsausschuss nach §87 Abs.1 SGB V empfiehlt Veränderungen der Morbiditätsstruktur 2027 je Bezirk einer Kassenärztlichen Vereinigung; Regionale Veränderungsrate 2027 pro Bezirk festgelegt

Bewertungsausschuss nach §87 Abs.1 SGB V empfiehlt Veränderungen der Morbiditätsstruktur 2027 je Bezirk einer Kassenärztlichen Vereinigung; Regionale Veränderungsrate 2027 pro Bezirk festgelegt HON_2026-08-25_BA_848_BeeG_Veraenderungsraten_2027 Bewertungsausschuss nach § 87 Absatz 1 Satz 1 SGB V in seiner 848. Sitzung am 25. August 2026 Geschäftsführung des Bewertungsausschusses Seite 1 von 3 B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 848. Sitzung am 25. August 2026 zu Empfehlungen zur Vereinbarung von Veränderungen der Morbiditätsstruktur nach § 87a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 SGB V gemäß § 87a Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 SGB V für das Jahr 2027 mit Wirkung zum 25. August 2026 Präambel Gemäß § 87a Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 SGB V beschließt der Bewertungsausschuss Empfehlungen zur Vereinbarung von Veränderungen der Morbiditätsstruktur nach § 87a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 SGB V. Das Institut des Bewertungsausschusses hat auf Basis von Teil A des Beschlusses des Bewertungsausschusses in seiner 848. Sitzung am 25. August 2026 über das zur Ermittlung der diagnosebezogenen bzw. demografischen Veränderungsraten zu verwendende Klassifikationsmodell für jeden Bezirk einer Kassenärztlichen Vereinigung zwei einheitliche Veränderungsraten für das Jahr 2027 errechnet. Gemäß § 87a Abs. 5 Satz 11 SGB V sind Kodiereffekte, die insbesondere durch die Einführung und Aktualisierung der verbindlichen Regelungen nach § 295 Abs. 4 Satz 3 SGB V zur Vergabe und Übermittlung der Schlüssel nach § 295 Abs. 1 Satz 6 SGB V entstehen, zu bereinigen. Die diagnosebezogenen Veränderungsraten unter Nr. 1 dieses Beschlusses wurden auf Basis von Teil B des Beschlusses des Bewertungsausschusses in seiner 848. Sitzung am 25. August 2026 für solche Kodiereffekte bereinigt. 1. Veränderungsrate auf der Grundlage der vertragsärztlichen Behandlungs - diagnosen nach § 87a Abs. 5 Satz 3 SGB V Der Bewertungsausschuss empfiehlt folgende Veränderungsraten für das Jahr 2027 auf der Grundlage der vertragsärztlichen Behandlungsdiagnosen je Bezirk einer Kassenärztlichen Vereinigung: ...

August 27, 2026

Erweiterter Bewertungsausschuss §87 Abs.4 SGB V ändert EBM in Deutschland; 200% Zuschlag für TSS-Akutfälle

Erweiterter Bewertungsausschuss §87 Abs.4 SGB V ändert EBM in Deutschland; 200% Zuschlag für TSS-Akutfälle EBM_2027-01-01_EBA_88_BeeG_BStabG_EBM_TSVG_FÄ Erweiterter Bewertungsausschuss nach § 87 Absatz 4 SGB V in seiner 88. Sitzung am 25. August 2026 Geschäftsführung des Bewertungsausschusses Seite 1 von 7 B E S C H L U S S des Erweiterten Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 4 SGB V in seiner 88. Sitzung am 25. August 2026 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar 2027 1. Änderung der Nr. 6 des fünften Absatzes der Nr. 4.3.1 der Allgemeinen Bestimmungen zum EBM 6. Die Anzahl der Behandlungsfälle gemäß Abs. 5 ist auf 50 % aller Behandlungsfälle der Arztpraxis begrenzt. Dabei sind jeweils Behandlungsfälle mit ausschließlichen Leistungen im Rahmen der Versorgung im organisierten Not(-fall)dienst und Behandlungsfälle gemäß 4.3.10.2 der Allgemeinen Bestimmungen§ 75 Abs. 1a Satz 3 Nr. 4 SGB V (TSS-Akutfälle) nicht zu berücksichtigen. 2. Änderung der Nr. 4.3.10.1 der Allgemeinen Bestimmungen zum EBM Für die Behandlung eines Versicherten aufgrund einer Terminvermittlung durch die TSS (Terminservicestellen-Terminfall, kurz: TSS-Terminfall) erhält der Arzt einen Aufschlag auf die jeweilige Versicherten-, Grund oder Konsiliarpauschale in Form eines Zuschlags. Für die Durchführung von Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern des Abschnitts 1.7.1 (ausgenommen Laborleistungen und Gebührenordnungsposition 01720) aufgrund einer Terminvermittlung durch die TSS erhält der Arzt einen Aufschlag in Form einer Zusatzpauschale nach der Gebührenordnungsposition 01710. Die Höhe des Zuschlags ist abhängig von der Anzahl der Kalendertage nach der Terminvermittlung durch die TSS gemäß § 75 Absatz 1a Satz 3 bis zum Tag der Behandlung und beträgt ...

August 27, 2026

Erweiterter Bewertungsausschuss 88. Sitzung Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes EBM am 25. August 2026; 01648 weitergeführt bis 31.12.2026

Erweiterter Bewertungsausschuss 88. Sitzung Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes EBM am 25. August 2026; 01648 weitergeführt bis 31.12.2026 EBM_2027-01-01_EBA_88_BeeG_BStabG_EBM_ePA Erweiterter Bewertungsausschuss nach § 87 Absatz 4 SGB V in seiner 88. Sitzung am 25. August 2026 Geschäftsführung des Bewertungsausschusses Seite 1 von 4 B E S C H L U S S des Erweiterten Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 4 SGB V in seiner 88. Sitzung am 25. August 2026 Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar 2027 ...

August 27, 2026