Autobahnpolizei Offenburg/Bühl stoppt illegale Tiertransporte auf der A5; Tiere beschlagnahmt, sofortige Versorgung gesichert
POL-OG: Appenweier/Bühl, A5 - Autobahnpolizei stoppt illegale Tiertransporte - Mit guten Nachrichten ins Wochenende
Bühl, A5 - Autobahnpolizei stoppt illegale Tiertransporte - Mit guten Nachrichten ins Wochenende
Zwei illegale Tiertransporte wurden im Laufe der letzten Tage durch Beamte der Autobahnpolizeien aus Offenburg und Bühl gestoppt und nun durch deren Kollegen des Fachbereichs Gewerbe
Am Mittwoch, kurz nach 17 Uhr, meldete eine Verkehrsteilnehmerin einen mutmaßlichen illegalen Tiertransport auf der A5, der schließlich durch den Verkehrsdienst Offenburg aus dem Verkehr gezogen wurde. Die Zeugin hatte die Polizei informiert, dass ein Fahrzeug mit spanischem Kennzeichen mehrere Hunde, Katzen und Vögel nicht ordnungsgemäß transportiere. Die Autobahnpolizisten konnten das in nördliche Richtung fahrende Fahrzeug wenig später am Tank- und Rasthof Renchtal-Ost anhalten und einer Kontrolle unterziehen. Im Fahrzeuginneren fanden die Beamten auf der Rückbank vier ausgewachsene American Pitbulls, einen Zwergpinscher und einen Mischlingshund, der phänotypische Merkmale eines Kampfhundes aufwies, vor. Im Beifahrerfußraum waren eine Transportbox mit einem Kaninchen sowie eine weitere Box mit zwei Tauben untergebracht; im Fußraum des Fahrers wurde eine einzelne Katze aufgefunden und im Kofferraum befanden sich fünf weitere Katzen. Alle Tiere zeigten deutliche Anzeichen von Stress und mangelnder Versorgung, insbesondere der fehlenden Frischwasserzufuhr. Eine Polizeihundeführerin des Polizeipräsidiums Offenburg wurde in der Folge hinzugezogen, wie auch das Veterinäramt des Ortenaukreises. Daraufhin wurde eine Auslesung vorhandener Chips durchgeführt, die augenscheinlich mit den mitgeführten europäischen Heimtierausweisen übereinstimmten. Die Überprüfung der Echtheit dieser Dokumente dauert derzeit jedoch noch an. Der Fahrzeugführerin, einer 43-jährigen Frau, wurde die Weiterfahrt untersagt und die Tiere durch das zuständige Veterinäramt des Ortenaukreises beschlagnahmt. Von Amts wegen erfolgte durch dieses auch die sofortige Versorgung der Tiere und die artgerechte Unterbringung in einer geeigneten Einrichtung im Ortenaukreis. Zur Sicherstellung des Verfahrens wurde eine Sicherheitsleistung bei der Frau erhoben.
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