KBV Digitalisierung 32. Anbietermeeting in der Versorgung Berlin

KBV Digitalisierung 32. Anbietermeeting in der Versorgung Berlin Anbietermeeting der KBVDigitalisierung in der Versorgung Dauer: Uhrzeit: 10:00 - 16:30 Uhr Anbietermeeting der KBV Digitalisierung in der Versorgung Eingeladen sind Anbieter von KBV-zertifizierter Softwareprodukte für den Praxis- und Laborcomputerbereich, Provider und Applikationsanbieter sowie Vertreterinnen und Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigungen. Auch in diesem Jahr haben wir wieder eine interessante Agenda für Sie zusammengestellt. Freuen Sie sich auf das 32. Anbietermeeting der KBV und planen Sie diesen Tag für ein Treffen vor Ort oder auch online ein. ...

September 6, 2026

Kreisgruppe Lüneburg schult Kassenwarte in Finanzführung in Lüneburg; neue Finanzordnung ersetzt frühere Regelung

Kreisgruppe Lüneburg schult Kassenwarte in Finanzführung in Lüneburg; neue Finanzordnung ersetzt frühere Regelung Kreisgruppe Lüneburg stärkt Kompetenz in Finanz- und Kassenführung - Reservistenverband Kreisgruppe Lüneburg stärkt Kompetenz in Finanz- und Kassenführung Die Kreisgruppe führte jüngst eine Mandatsträgerschulung der Kassenwarte ihrer Untergliederungen durch. Von HF d.R. Heinrich Platte Eine ordnungsgemäße und transparente Finanzführung ist eine wichtige Grundlage für die erfolgreiche Arbeit des Reservistenverbandes. Bei der Mandatsträgerschulung der Kreisgruppe Lüneburg standen deshalb insbesondere die Aufgaben von Kassenwarten, Vorständen und Revisoren sowie die praktische Umsetzung der geltenden Finanzvorschriften im Mittelpunkt. Vermittelt wurden die wesentlichen Grundlagen der Kassenführung im Verband. Dazu gehören neben der Satzung und der Finanzordnung auch Beschlüsse sowie die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung. Einen besonderen Stellenwert nimmt dabei das Belegprinzip ein: Jede Buchung muss durch einen entsprechenden Nachweis belegt werden; wenn ein Originalbeleg nicht vorhanden ist, kann ein Eigenbeleg erforderlich sein. Einnahmen und Ausgaben müssen vollständig, richtig, nachvollziehbar und zeitgerecht erfasst werden. ...

September 6, 2026

Chemgineering Germany GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Wiesbaden; Eigenverwaltung unter Aufsicht des Sachwalters

Chemgineering Germany GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Wiesbaden; Eigenverwaltung unter Aufsicht des Sachwalters Veröffentlichungsdatum: 06.09.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 10 IN 301/26 Gericht: Wiesbaden Name, Vorname / Bezeichnung: Chemgineering Germany GmbH Sitz / Wohnsitz: Wiesbaden Register: Wiesbaden, HRB 9961 10 IN 301/26 : Über das Vermögen der Chemgineering Germany GmbH, Bahnstraße 23, 65205 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 9961), vertr. d.: Peter Stromberger, (Geschäftsführer), ist am 01.09.2026 um 09:51 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Sachwalter ist: Rechtsanwalt Thomas Rittmeister, Reimer Rechtsanwälte, Bockenheimer Landstraße 94-96, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069 203476-0, Fax: 069 203476-99, E-Mail: frankfurt@reimer-rae.de. Es wurde Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO). Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 07.10.2026 anzumelden; b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Das Verfahren wird mündlich durchgeführt. Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 28.10.2026, 09:30 Uhr, 1.018, Justizzentrum, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie Stellungnahme des Sachwalters und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten. Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über - die Person des Sachwalters (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO), - die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO) - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276 S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Hinweis: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Wiesbaden, 03.09.2026 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Chemgineering Germany GmbH, Bahnstraße 23, 65205 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 9961), vertreten durch: Peter Stromberger, (Geschäftsführer), Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte SCHIEBE & KOLLEGEN, Hindenburgstraße 32, 55118 Mainz, wird der Beschluss vom 01.09.2026 hinsichtlich der Beschlussformel wie folgt berichtigt: Statt Statt “Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 28.10.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: " Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, " Anträge über: - die Person des Sachwalters (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO), - die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO), - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276 S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung, Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (07.10.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (28.10.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.”, muss es richtig heißen: “Das Verfahren wird mündlich durchgeführt. Vor dem Insolvenzgericht werden folgende Termine abgehalten: 1. am: Mittwoch, 28.10.2026, 09:30 Uhr, 1.018, Justizzentrum, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Sachwalter (Berichtstermin); der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über - die Person des Sachwalters (§ 57 InsO), - die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Sachwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung, 2. am: Mittwoch, 28.10.2026, 09:30 Uhr, 1.018, Justizzentrum, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden eine Gläubigerversammlung (Prüfungstermin), in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden.” G r ü n d e : Die Berichtigung erfolgt von Amts wegen gemäß § 4 InsO, § 319 ZPO aufgrund einer einem Schreib- oder Rechenfehler ähnlichen offenbaren Unrichtigkeit. Amtsgericht Wiesbaden, 03.09.2026

September 6, 2026

Interessenvertreterinnen und -vertreter laden Stellungnahmen und Gutachten ins Lobbyregister hoch Deutscher Bundestag

Interessenvertreterinnen und -vertreter laden Stellungnahmen und Gutachten ins Lobbyregister hoch Deutscher Bundestag Hinweise zum Urheberrecht - Lobbyregister beim Deutschen Bundestag zurück zu: Informationen und Hilfe Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten, die von den eingetragenen Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe b Lobbyregistergesetz im Lobbyregister hochgeladen werden müssen, können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. ...

September 6, 2026

Lobbyregister Regelungsvorhaben zur Förderung der Offshore-Wind-Zulieferindustrie in Deutschland; Wertschöpfungsschub durch Offshore-Windzulieferung

Lobbyregister Regelungsvorhaben zur Förderung der Offshore-Wind-Zulieferindustrie in Deutschland; Wertschöpfungsschub durch Offshore-Windzulieferung Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0021152 06.09.2026 13:23:12 Seite 1 von 2 R006893/RV0021152 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 06.09.2026 um 13:23 Uhr Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens Förderung der Offshore Wind Zulieferindustrie im Rahmen des Gesetzes zur Förderung der Windenergie auf See Aktuell seit 06.09.2026 13:23:12 Angegeben von: am 09.12.2025 ...

September 6, 2026

M.A. Heike Winkler – Lobbyregister-Stellungnahme zur Förderung der Offshore-Wind-Zulieferindustrie Deutschland; steigende Wertschöpfung erwartet

M.A. Heike Winkler – Lobbyregister-Stellungnahme zur Förderung der Offshore-Wind-Zulieferindustrie Deutschland; steigende Wertschöpfung erwartet Lobbyregister-Stellungnahme SG2609060001 von “M.A. Heike Winkler” Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Inhalt dieser Seite melden ( Mehr Informationen ) ( PDF - 4 Seiten ) Zu Regelungsvorhaben: Förderung der Offshore Wind Zulieferindustrie im Rahmen des Gesetzes zur Förderung der Windenergie auf See Industrielles Wachstum und steigende Wertschöpfung in Deutschland mit der Windenergiegewinnung auf See. Dies korreliert mit den gesetzlichen Vorgaben aus der geplanten WindaufSeeG-Novelle. Die hier erforderlichen Änderungen sind maßgeblich für eine steigende Wertschöpfung in diesem Kontext. ...

September 6, 2026

M.A. Heike Winkler Lobbyregister-Regelungsvorhaben Deutschland; See-Wind-Zulieferindustrie wächst stark

M.A. Heike Winkler Lobbyregister-Regelungsvorhaben Deutschland; See-Wind-Zulieferindustrie wächst stark Lobbyregister-Regelungsvorhaben von “M.A. Heike Winkler” Förderung der Offshore Wind Zulieferindustrie im Rahmen des Gesetzes zur Förderung der Windenergie auf See Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen Inhalt dieser Seite melden ( Mehr Informationen ) Angegeben von: M.A. Heike Winkler – Offshore Wind Kommunikation (R006893) am 09.12.2025 Beschreibung: Industrielles Wachstum und steigende Wertschöpfung in Deutschland mit der Windenergiegewinnung auf See. Dies korreliert mit den gesetzlichen Vorgaben aus der geplanten WindaufSeeG-Novelle. Die hier erforderlichen Änderungen sind maßgeblich für eine steigende Wertschöpfung in diesem Kontext. ...

September 6, 2026

Philippa Ngaju Makobore entwickelt elektronisch gesteuertes Schwerkraftinfusionssystem (ECGF-IS) in Kampala, Uganda; Sicherheit und Wirksamkeit in zwei Studien belegt

Philippa Ngaju Makobore entwickelt elektronisch gesteuertes Schwerkraftinfusionssystem (ECGF-IS) in Kampala, Uganda; Sicherheit und Wirksamkeit in zwei Studien belegt Presseinformation - Elektronisch gesteuertes Schwerkraftinfusionssystem für Entwicklungsländer Elektronisch gesteuertes Schwerkraftinfusionssystem für Entwicklungsländer Infusionstherapien werden bei verschiedensten Erkrankungen, Notfallmaßnahmen, Dehydrationen und auch bei Covid-19-Patientinnen eingesetzt. Durch die Verabreichung bestimmter Medikamente und Nährstoffe kann den Patientinnen so schnell geholfen werden. Von den unterschiedlichen Formen von Infusionstherapien kommt die Schwerkraftinfusion am häufigsten zum Einsatz. Hierbei wird den Patient*innen über einen erhöht angebrachten Infusionsbeutel eine mit Salzen, Nährstoffen und Medikamenten angereicherte Flüssigkeit durch einen Infusionsschlauch verabreicht. Im Gegensatz zu Infusionspumpen, über die eine automatisierte Kontrolle der Infusions-Flussrate erfolgen kann, muss die Tropfrate bei der Schwerkraftinfusion manuell eingestellt und permanent kontrolliert werden. ...

September 6, 2026

Projekt 5G-OR Startschuss für grenzüberschreitenden Operationssaal der Zukunft in Straßburg; KI-gestützte Chirurgie erhöht Patientensicherheit in Kliniken Frankreich

Projekt 5G-OR Startschuss für grenzüberschreitenden Operationssaal der Zukunft in Straßburg; KI-gestützte Chirurgie erhöht Patientensicherheit in Kliniken Frankreich Projekt »5G-OR« – Startschuss für den Operationssaal der Zukunft Projekt »5G-OR« – Startschuss für den Operationssaal der Zukunft Die Projektpartner des grenzüberschreitenden deutsch-französischen Gemeinschaftsprojekts »5G-OR« kamen in Straßburg zusammen, um gemeinsam die Weichen für die erfolgreiche, interdisziplinäre Zusammenarbeit zu stellen. Im Rahmen des Projekts soll ein deutsch-französisches 5G-fähiges Operationssaal-Ökosystem für Krankenhäuser entstehen. Nach spannenden Vorträgen aus den Bereichen Medizin, Telekommunikation, KI, Robotik und Medizintechnik wurde intensiv an der Realisierung des digitalen Krankenhauses gearbeitet. ...

September 6, 2026

Deutschland plant Drohnenschutz gegen Angriff in Leipzig; Drohnenschild entschärft Drohnenbomben

Deutschland plant Drohnenschutz gegen Angriff in Leipzig; Drohnenschild entschärft Drohnenbomben Deutschland plant Drohnenschutz gegen Angriff in Leipzig – Bericht – Dein Niedersachsen von Otto Hofmann 6. September 2026 Deutschland plant Drohnenschutz gegen Angriff in Leipzig – Bericht Deutschland plant einen umfassenden Schutzschirm, um Angriffe wie den gescheiterten Angriff auf den Leipziger Flughafen zu verhindern, sagte Innenminister Alexander Dobrindt am Sonntag. Am 4. August zielten mehrere kleine Drohnen auf den Flughafen Leipzig-Halle in Ostdeutschland, wobei eine ein geparktes Flugzeug traf, während eine andere vermutlich einen ankommenden Frachtjet traf. ...

September 6, 2026