DIVI Stellungnahme zum Kabinettsentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung in Deutschland; Objektive Qualitätssicherung durch unabhängige Stelle gefordert.

DIVI Stellungnahme zum Kabinettsentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung in Deutschland; Objektive Qualitätssicherung durch unabhängige Stelle gefordert. Microsoft Word - DIVI Stellungnahme NotfallG_20.05.2026_FINAL 1 Stellungnahme zum Kabinettsentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung vom 22.04.2026 Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensivmedizin und Notfallmedizin (DIVI) begrüßt die Korrekturen des Referentenentwurfs für das geplante Gesetz zur Reform der Notfallversorgung und bewertet insbesondere die folgenden Punkte positiv: Änderung im Bereich der Zentralen Ersteinschätzungsstelle (ZES): Verbindliche Festlegung der fachlichen Verantwortung und fachlichen Leitung der zentralen Ersteinschätzungsstelle durch das Krankenhaus Korrektur der wesentlichen Bestimmungen für das Gremium der medizinischen Notfallrettung: Erteilung des Stimmrechts für Leistungserbringer, Fachgesellschaften und -verbände Ergänzung der Vorgaben für die Erstellung der G-BA Richtlinie für die zentrale Ersteinschätzung: Erteilung eines Stellungnahmerechts für die Fachgesellschaften Aus Sicht der DIVI besteht jedoch in den folgenden vier Eckpunkten ein weiterer, hoch relevanter Korrekturbedarf: ...

September 8, 2026

DRK e.V. Generalsekretariat Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung Berlin; Forderung nach gesetzlicher Absicherung der Vorhaltekosten

DRK e.V. Generalsekretariat Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung Berlin; Forderung nach gesetzlicher Absicherung der Vorhaltekosten DRK e.V. - Generalsekretariat Seite 1/11 Berlin, den 07.09.2026 Stellungnahme des Deutschen Roten Kreuzes zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallver- sorgung (BT-Drucksache 21/6808). Bezugnahme auf die Vorlagen der Fraktionen Die Linke „Bedarfsgerechte und krisenfeste Akut- und Notfallversorgung“ (BT-Drucksache 21/5822) so- wie Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Änderungs- anträge zum Gesetzentwurf“ (BT-Drucksache 21/6808). ...

September 8, 2026

Experten fordern mehr Planungssicherheit bei Wärmeplanung im Bundestag; 80 Prozent des Aufwands entfällt auf kleine Kommunen

Experten fordern mehr Planungssicherheit bei Wärmeplanung im Bundestag; 80 Prozent des Aufwands entfällt auf kleine Kommunen Experten fordern mehr Planungssicherheit bei Wärmeplanung - Deutscher Bundestag Experten fordern mehr Planungssicherheit bei Wärmeplanung NKI) Sachverständige haben bei einer Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie am Dienstagmorgen erheblichen Änderungsbedarf an dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes ( 21 6587 (Dokument, öffnet ein neues Fenster) ) angemeldet, demnach sei eine fundierte Kostenplanung und ein verlässliches Projektmanagement mit umfassender Fördermittelstrategie notwendig. ...

September 8, 2026

G-BA unparteiische Mitglieder begrüßen Gesetzesentwurf zur Reform der Notfallversorgung in Deutschland; Bundesweit einheitliche Notfallversorgung, zentrale Vorgaben nötig

G-BA unparteiische Mitglieder begrüßen Gesetzesentwurf zur Reform der Notfallversorgung in Deutschland; Bundesweit einheitliche Notfallversorgung, zentrale Vorgaben nötig Stellungnahme zum Gesetz für eine Reform der Notfallversorgung Stellungnahme der unparteiischen Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 07.09.2026 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Drucksache 21/6808) Ausschussdrucksache 21(14)102(23) 07.09.2026 gel. VB zur öffent. Anh. am 09.09.2026 - Notfallversorgung Deutscher Bundestag Ausschuss f. Gesundheit 2 I. Allgemeines Die hauptamtlichen unparteiischen Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) begrüßen die mit dem vorliegenden Entwurf des Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung verbundenen Zielsetzungen uneingeschränkt. Mit dem Gesetzentwurf sollen insbesondere die Vernetzung der Versorgungsbereiche, die Steuerung der Hilfesuchenden in die richtige Versorgungsebene und die wirtschaftliche Not- fallversorgung von Patientinnen und Patienten verbessert werden. Es besteht weitestgehend Konsens darüber, dass die vielfach beklagte Überlastung der Notaufnahmen aus einem unzu- reichend wahrgenommenen vertragsärztlichen Versorgungsangebot im Bereich der Akutversorgung resultiert (vgl. hierzu mit Verweis auf die Vorgaben des EU-Beihilferecht auch Soltész/Buchner1). Vor diesem Hintergrund ist es ausdrücklich zu begrüßen, dass der Entwurf die Einführung eines standardisierten Ersteinschätzungsverfahrens weiterhin vorsieht. Eine bundesweit qualitätsgesicherte und standardisierte Ersteinschätzung in allen Krankenhäusern ist aus Sicht der hauptamtlichen unparteiischen Mitglieder des G-BA das zentrale Element, um die mit dem Gesetz bezweckte effiziente Steuerung von Hilfesuchenden in die bedarfsge- rechte Versorgungsebene und eine qualitativ hochwertige Notfallversorgung bundeseinheitlich sicherzustellen. Mit den bisher beabsichtigten Neuregelungen werden die zentralen Strukturanforderungen, wie die Anforderungen an das Personal und die Voraussetzungen für die Weiterleitung an die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer, weiterhin nicht bun- desweit einheitlich, sondern krankenhausindividuell festgelegt. Damit wird das Ziel einer bundeseinheitlichen Sicherstellung der Notfallversorgung konterkariert. Es ist wenig sinnvoll, die wesentlichen Strukturanforderungen für Integrierte Notfallzentren (INZ) auf drei verschie- dene Ebenen aufzuteilen: den G-BA, die erweiterten Landesausschüsse und individuell abzuschließende Kooperationsverträge. Für eine bundesweit einheitliche und gleichwertige Notfallversorgung ist es entscheidend, dass der Gesetzgeber selbst oder der G-BA zentrale Vorgaben auf Bundesebene festlegt. Diese Vorgaben dienen den erweiterten Landesausschüssen dann als Rahmen für ihre Entscheidun- gen in den Regionen (vgl. aus raumplanerischer Perspektive auch Erbguth2). Die Kooperationsverträge für die einzelnen INZ sollten diese Vorgaben verpflichtend enthalten und konkret umsetzen. Das mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verfolgte Ziel einer bundeseinheitlichen Sicherstel- lung der Notfallversorgung setzt auch weiterhin eine qualifizierte und standardisierte Ersteinschätzung zur notwendigen Patientensteuerung voraus. Dafür sind entsprechende Vor- gaben zur konkreten Ausgestaltung des Verfahrens der Ersteinschätzung, zum Personal sowie zur technischen Ausstattung des Instruments der Ersteinschätzung erforderlich. Unverzicht- bar bleiben dabei die Konkretisierung des medizinischen Behandlungsbedarfs und die Bestimmung der sachgerechten Versorgungsebene für alle Patientinnen und Patienten, die ...

September 8, 2026

Gemeinsame Stellungnahme von DGINA, DGIIN, DIVI, AKTIN, DNVF, GMDS und TMF zur Reform der Notfallversorgung in Deutschland; drei Nachschärfungen für Praxiswirksamkeit

Gemeinsame Stellungnahme von DGINA, DGIIN, DIVI, AKTIN, DNVF, GMDS und TMF zur Reform der Notfallversorgung in Deutschland; drei Nachschärfungen für Praxiswirksamkeit Seite 1 von 7 Gemeinsame Stellungnahme zum Kabinettsentwurf des Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung vom 22. April 2026 Die unterzeichnenden wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Verbünde mit Schwerpunkt in der Notfallmedizin, in Digitalisierung, Medizinischer Informatik, Register- und Versorgungsforschung begrüßen den vorliegenden Kabinettsentwurf zur Reform der Notfallversorgung vom 22. April 2026. Er übernimmt wesentliche Punkte aus unseren Stellungnahmen und lenkt die dringend notwendige Reform der Notfallversorgung in die richtige Richtung. Der Kabinettsentwurf setzt zentrale, seit Jahren fachlich begründete und aus der Versorgungspraxis geforderte Reformelemente um: die digitale Vernetzung der Rufnummern 112 und 116117 in einem Gesundheitsleitsystem, den Aufbau Integrierter Notfallzentren (INZ), eine qualifizierte und softwarebasierte Ersteinschätzung, digitale Fallübergaben, den Versorgungskapazitätennachweis sowie die Neuordnung der medizinischen Notfallrettung als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). ...

September 8, 2026

Grüne Fraktion im Bundestag fordert bessere Nutzung bildungswissenschaftlicher Studien in Deutschland; Nationale Bildungsoffensive mit messbaren Zielen bis Legislaturende

Grüne Fraktion im Bundestag fordert bessere Nutzung bildungswissenschaftlicher Studien in Deutschland; Nationale Bildungsoffensive mit messbaren Zielen bis Legislaturende Grüne: Bildungsstudien müssen besser genutzt werden - Deutscher Bundestag Grüne: Bildungsstudien müssen besser genutzt werden CHE) Die Fraktion Bündnis 90 Die Grünen fordert in einem Antrag ( 21 7854 (Dokument, öffnet ein neues Fenster) ), die datengestützte Bildungsentwicklung zu fördern. Sie kritisiert darin: „Deutschland verfügt über umfangreiche Bildungsdaten aus Lernstandserhebungen sowie nationalen und internationalen Vergleichsstudien. Dennoch bleibt die Wirkung dieser Daten bisher begrenzt: Zu viele Schülerinnen und Schüler erreichen die Mindeststandards in Basiskompetenzen wie Lesen, Schreiben und Rechnen nicht und der Bildungserfolg hängt weiterhin stark von der sozialen Herkunft ab.“ Erkenntnisse aus erhobenen Daten führten selten zu konkreten Verbesserungen im Unterricht, der Schulentwicklung oder bei der Steuerung von Bildungsprogrammen. Besonders deutlich werde dies an den Übergängen im Bildungssystem - von der frühkindlichen Bildung in die Grundschule, von der Grundschule in die weiterführenden Schulen sowie von der Schule in Ausbildung, Studium und Beruf. ...

September 8, 2026

Grüne-Fraktion fordert Reformen in der psychiatrischen Versorgung im Deutschen Bundestag, Berlin; Kostenintensive Wiederaufnahmen drohen

Grüne-Fraktion fordert Reformen in der psychiatrischen Versorgung im Deutschen Bundestag, Berlin; Kostenintensive Wiederaufnahmen drohen Grüne fordern Reformen in der psychiatrischen Versorgung - Deutscher Bundestag Grüne fordern Reformen in der psychiatrischen Versorgung PK) Die Grünen-Fraktion fordert Reformen in der psychiatrischen Versorgung mit einem Ausbau ambulanter Behandlungsmöglichkeiten. Die Inanspruchnahme stationärer Behandlungen aufgrund psychischer Erkrankungen sei in den vergangenen Jahren gestiegen. Parallel dazu habe sich die Zahl der psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhausbetten erhöht. Zu dieser Entwicklung trage unter anderem die unzureichende ambulante Versorgung bei, heißt es in einem Antrag ( 21 ...

September 8, 2026

Hausärztinnen- und Hausärzteverband e. V. Stellungnahme zum Regierungsentwurf Reform Notfallversorgung Deutschland; stärkt hausärztliche Regelversorgung, fehlt explizite Steuerungsfunktion

Hausärztinnen- und Hausärzteverband e. V. Stellungnahme zum Regierungsentwurf Reform Notfallversorgung Deutschland; stärkt hausärztliche Regelversorgung, fehlt explizite Steuerungsfunktion 1 | STELLUNGNAHME Stellungnahme Hausärztinnen- und Hausärzteverband e. V. Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung 07. September 2026 Ausschussdrucksache 21(14)102(22) 07.09.2026 gel. VB zur öffent. Anh. am 09.09.2026 - Notfallversorgung Deutscher Bundestag Ausschuss f. Gesundheit Stellungnahme Hausärztinnen- und Hausärzteverband e. V. 2 | In unserer nachfolgenden Stellungnahme konzentrieren wir uns auf die Regelungen des Regierungsentwurfs für ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung, die von besonderer Bedeutung für die Hausärztinnen und Hausärzte sind. Ergänzungen, insbesondere in der Anhörung am 09. September 2026, behalten wir uns vor. ...

September 8, 2026

Johanniter-Unfall-Hilfe fordert Aufnahme spezieller ambulanter Notfallversorgung in §30 Abs.2 SGB V in Berlin; Lücke zwischen Akut- und Notfallversorgung schließen

Johanniter-Unfall-Hilfe fordert Aufnahme spezieller ambulanter Notfallversorgung in §30 Abs.2 SGB V in Berlin; Lücke zwischen Akut- und Notfallversorgung schließen Aus Liebe zum Leben Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung Stellungnahme der Johanniter-Unfall-Hilfe Berlin, 7. September 2026 Die Johanniter-Unfall-Hilfe ist seit fast 75 Jahren in den unterschiedlichsten sozialen und karitativen Bereichen aktiv. Mit über 44.000 ehrenamtlich Aktiven, 35.000 hauptamtlich Mitarbeitenden und fast 1,2 Millionen Fördermitgliedern zählt sie zu den großen Hilfsorganisationen in Deutschland und ist zugleich ein großes Unternehmen der Sozialwirtschaft. ...

September 8, 2026

Malteser Hilfsdienst Stellungnahme Reform der Notfallversorgung Deutscher Bundestag; Keine Deckelung der Vergütungsentwicklung im Rettungsdienst möglich

Malteser Hilfsdienst Stellungnahme Reform der Notfallversorgung Deutscher Bundestag; Keine Deckelung der Vergütungsentwicklung im Rettungsdienst möglich Malteser Hilfsdienst gemeinnützige GmbH Erna-Scheffler-Straße 2, 51103 Köln Postadresse: 51101 Köln malteser@malteser.org www.malteser.de Tel: 0221 9822-0 Fax: 0221 9822-1499 Malteser Hilfsdienst gemeinnützige GmbH, Köln Amtsgericht Köln, HRB 26997 Steuernr.: 218/5990/0040 Bank für Sozialwirtschaft, Köln BIC BFSWDE33XXX IBAN DE65 3702 0500 0002 4001 00 Geschäftsführung: Thomas Kleinert, Dr. Elmar Pankau (Vors.), Ulf Reermann, Frank Weber Aufsichtsratsvorsitzender: Martin Schelleis ...

September 8, 2026