Deutscher Naturschutzring organisiert Klimastreik in Berlin am 22. Oktober, mit bundesweiter Anreise aus allen Regionen; Großes Echo erwartet

Deutscher Naturschutzring organisiert Klimastreik in Berlin am 22. Oktober, mit bundesweiter Anreise aus allen Regionen; Großes Echo erwartet Zentraler Klimastreik | Deutscher Naturschutzring Die Parteien versagen aktuell darin, eine echte Antwort auf die Klimakrise zu formulieren - trotzdem sind sie es, die im Oktober über unsere Zukunft verhandeln Weil uns die Politik keine Wahl lässt, nehmen wir die Veränderung in Berlin selbst in die Hand! Wir wissen, dass eine gerechtere Welt ohne Ausbeutung und Klimakrise möglich ist. Am 22. Oktober fahren wir aus ganz Deutschland nach Berlin, um uns mit einem bunten, großen, und widerständigen Klimastreik unüberhörbar in die Verhandlungen einzumischen! Der Klimastreik ist Teil der Aktionstage “Gerechtigkeit jetzt”, wo unter dem Motto #IhrLasstUnsKeineWahl gemeinsam mit einem breiten Bündnis protestiert wird. Aus allen Ecken Deutschlands werden Anreisen organisiert. ...

September 9, 2026

La Suisse, résultats PISA 2025 en lecture; Score 470 en 2025, 28,8% sous le seuil

La Suisse, résultats PISA 2025 en lecture; Score 470 en 2025, 28,8% sous le seuil Compétences en lecture : il est temps d’agir Compétences en lecture : il est temps d’agir Dans l’étude PISA 2025, la Suisse affiche une nouvelle fois des résultats supérieurs à la moyenne de l’OCDE en lecture. Cependant, l’analyse de son évolution montre une détérioration nette et persistante. En 2015, le score s’élevait encore à 492 points ; en 2025, il n’est plus que de 470. Il ne s’agit donc pas d’une simple année de faible performance, mais d’un recul continu sur dix ans. ...

September 9, 2026

Nordhorn begrüßte Partnerstädte zu internationalem Treffen

Nordhorn begrüßte Partnerstädte zu internationalem Treffen Nordhorn begrüßte Partnerstädte zu internationalem Treffen | Stadt Nordhorn Rathaus & Politik Politik Rats- und Bürgerinformationssystem Wahlen Ehrenratsmitglieder der Stadt Nordhorn Leitbild und strategische Konzepte Umfragen Livestream Ratssitzungen Stadtverwaltung Online-Dienstleistungen Leistungen A-Z Bürgermeister Verwaltungsvorstand Bürgerbüro Meldewesen Ordnungsabteilung Standesamt Städtepartnerschaften Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Organigramm der Stadt Nordhorn Ansprechpartner*innen Downloads & Formulare Interne Meldestelle Gleichstellungsbüro Themen & Schwerpunkte Service & Beratung Aktionen & Events Broschüren & Downloads Digitalisierung Nordhorner Digitaltage Nachhaltigkeit Die 17 Ziele Poetry Slam Unterstützung Fairer Handel im Bereich Sport Fairtrade-Town Essen in Mehrweg Grafschafter Carsharing Klima und Umwelt Fahrradstadt Nordhorn Fahrgemeinschaften Nordhorner Nachhaltigkeitswoche Info-Materialien zur Nachhaltigkeit ausleihen Bekanntmachungen ...

September 9, 2026

HFV-Vereine in Hamburg tragen maßgeblich zum Rekordergebnis des DFB-Punktespiels bei; 59.964 Maßnahmen neuer Höchststand

HFV-Vereine in Hamburg tragen maßgeblich zum Rekordergebnis des DFB-Punktespiels bei; 59.964 Maßnahmen neuer Höchststand HFV-Vereine tragen maßgeblich zum Rekordergebnis des DFB-Punktespiels bei - Hamburger Fußball-Verband e.V. HFV-Vereine tragen maßgeblich zum Rekordergebnis des DFB-Punktespiels bei Mit der beeindruckenden Zahl von 10.286 teilnehmenden Vereinen ist die aktuelle Runde des DFB-Punktespiels zu Ende gegangen. Damit beteiligten sich mehr als 40 Prozent der rund 24.000 deutschen Fußballvereine an der gemeinsamen Aktion des DFB und seiner 21 Landesverbände zur Stärkung des Amateurfußballs. Auch die Zahl der eingereichten Maßnahmen erreichte mit 59.964 einen neuen Höchststand. ...

September 9, 2026

Landratsamt Bodenseekreis empfiehlt Bürger im Bodenseekreis Katastrophenvorsorge planen und Informationsquellen prüfen; NINA ist offizielle Warn-App, deutschlandweit kostenlos und werbefrei

Landratsamt Bodenseekreis empfiehlt Bürger im Bodenseekreis Katastrophenvorsorge planen und Informationsquellen prüfen; NINA ist offizielle Warn-App, deutschlandweit kostenlos und werbefrei Nicht nur am Warntag: Infos aus erster Hand und gut vorbereitet, wenn es drauf ankommt Nicht nur am Warntag: Infos aus erster Hand und gut vorbereitet, wenn es drauf ankommt Anlässlich des bundesweiten Warntages (Donnerstag, 10. September 2026) empfiehlt das Landratsamt den Menschen im Bodenseekreis, sich Gedanken über die eigene Katastrophenvorsorge zu machen: Wie erhalte ich wichtige Informationen in einer großflächigen Gefahrensituation? Habe ich vertrauenswürde Informationsquellen auf meinem Handy? Ist mein Haushalt ausreichend auf Strom- oder Wasserausfälle vorbereitet? Dazu hat die Bevölkerungsschutzbehörde des Bodenseekreises nützliche Hinweise: ...

September 9, 2026

PISA-2025-Studie Lernverlust in Mathematik und Lesen in Deutschland; Jeder vierte hat Defizite in Naturwissenschaften

PISA-2025-Studie Lernverlust in Mathematik und Lesen in Deutschland; Jeder vierte hat Defizite in Naturwissenschaften PISA-2025: Seit 2012 mehr als zwei Jahre Lernverlust in Mathematik und bei der Lesekompetenz. Die Naturwissenschaften verlieren fast zwei Jahre. PISA-2025: Seit 2012 mehr als zwei Jahre Lernverlust in Mathematik und bei der Lesekompetenz. Die Naturwissenschaften verlieren fast zwei Jahre. Der Vorsitzende des Philologenverbandes Niedersachsen, Dr. Christoph Rabbow, kommentiert die am 8.9.2026 veröffentlichten Ergebnisse zur PISA-Studie wie folgt: ...

September 9, 2026

ELAFORM GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Potsdam; Insolvenzverwalter Brockdorff bestellt

ELAFORM GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Potsdam; Insolvenzverwalter Brockdorff bestellt Veröffentlichungsdatum: 09.09.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 670 IN 132/26 Gericht: Potsdam Name, Vorname / Bezeichnung: ELAFORM GmbH Sitz / Wohnsitz: Potsdam Register: Potsdam, HRB 14261 P 670 IN 132/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. ELAFORM GmbH, Gewerbering 9, 14656 Brieselang OT Zeestow, vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter Peter Leue Registergericht: Amtsgericht Potsdam Register-Nr.: HRB 14261 P - Schuldnerin - | 1. Das am 23.07.2026 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 03.09.2026 um 12.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469 Potsdam 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 15.10.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.12.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 03.12.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam Hegelallee 8 14467 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Potsdam - Insolvenzgericht - 08.09.2026

September 9, 2026

DI Digital lancerer Global Risk Tool i Danmark; støtter global markedsadgang og risikostyring

DI Digital lancerer Global Risk Tool i Danmark; støtter global markedsadgang og risikostyring Nyt DI-værktøj hjælper digitale virksomheder med at navigere i globale risici - DI Digital Nyt DI-værktøj hjælper digitale virksomheder med at navigere i globale risici Digitale virksomheder arbejder ofte på tværs af lande, markeder og leverandører. Dette skaber store muligheder, men også en bredere eksponering over for geopolitisk uro, ændrede regler, cybertrusler og afhængigheder i globale digitale værdikæder. Med DI’s Global Risk Tool får virksomheder nu et praktisk værktøj til at identificere, vurdere og prioritere de eksterne risici, der kan påvirke forretningen. ...

September 9, 2026

BMWSB und BBSR Studie zu innovativen Wohnformen in Deutschland; Abgeschlossen Veröffentlichung der BBSR-Online-Publikation 36

BMWSB und BBSR Studie zu innovativen Wohnformen in Deutschland; Abgeschlossen Veröffentlichung der BBSR-Online-Publikation 36 Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung Good Practices , Projektionen und Realisierungsbedingungen Innovative Wohnformen, die sich auf irgendeine Weise vom standardisierten Wohnen einzelner Haushalte in gängigen Mehr- und Einfamilienhäusern unterscheiden, gewinnen im Kontext des angespannten Wohnungsmarkts, der Klimakrise und des demografischen Wandels zunehmende und veränderte Bedeutung. Deswegen haben das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen und das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung eine Studie initiiert, um die Rolle innovativer Wohnformen als Bestandteil einer bedarfsgerechten, flächensparenden und bezahlbaren Wohnraumentwicklung zu analysieren. ...

September 9, 2026

Bundesamt für Logistik und Mobilität Abteilung Förderprogramme interne Wartungsarbeiten; Verzögerungen bei Bearbeitungen am 10.–11.09.2026

Bundesamt für Logistik und Mobilität Abteilung Förderprogramme interne Wartungsarbeiten; Verzögerungen bei Bearbeitungen am 10.–11.09.2026 Homepage - „Umweltschutz und Sicherheit“ Förderperiode 2026 – Interne Wartungsarbeiten - Bundesamt für Logistik und Mobilität „Umweltschutz und Sicherheit“ Förderperiode 2026 – Interne Wartungsarbeiten Am 10.09.2026 und am 11.09.2026 sind interne Wartungsarbeiten in der Abteilung Förderprogramme erforderlich. Daher kann es zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen. Hier finden Sie Einstiegspunkte zu wichtigen Serviceleistungen und Informationsangeboten des BALM. ...

September 9, 2026