Deutscher Basketball Bund, Spielordnung geändert durch Mitgliederbeschlüsse 09.10.2020 und 29.01.2021 in Deutschland; Seniorenregelungen deutlich angepasst
Deutscher Basketball Bund, Spielordnung geändert durch Mitgliederbeschlüsse 09.10.2020 und 29.01.2021 in Deutschland; Seniorenregelungen deutlich angepasst 1 Spielordnung des Deutschen Basketball Bundes e.V. Beschlossen vom BUNDESTAG 2002 (Travemünde). Änderungen wurden von BUNDESTAGEN 2003 (Berlin), 2004 (Düsseldorf), 2005 (Binz auf Rügen), 2006 (Rust bei Freiburg), 2007 (Würzburg), 2008 (Dessau), 2009 (Werder), 2010 (Bad Kreuznach), 2011 (Hamburg), 2012 (Gotha), 2013 (Bremerhaven), 2014 (Dresden), 2015 (Köln), 2016 (Friedewald), 2017 (Lübeck), 2018 (Freiburg), 2019 (Essen), 2021 (digital), 2023 (Marburg), 2024 (Sonthofen), 2025 (Braunschweig) und 2026 (Berlin) beschlossen. Geändert durch Beschlüsse der Mitglieder am 09.10.2020 und 29.01.2021 I. Allgemeines § 1 n Die Spielordnung (SO) regelt den Spielbetrieb der Senioren mit Ausnahme der Bundes- liga. Sie ist für alle Teilnehmer verbindlich. o Es gelten die vom DBB herausgegebenen Offiziellen Basketball-Regeln. Der DBB kann Abweichungen zulassen. p Außerdem gelten die „FIBA-Bestimmungen für die Spielberechtigung von Basket- ballspielern“ sowie die „FIBA-Bestimmungen zur Regelung des Internationalen Transfers von Spielern“. q Verstöße werden nach den dazu vorgesehenen Strafbestimmungen geahndet. § 2 n Veranstalter ist, wer einen Wettbewerb ausschreibt und durchführt. Veranstalter können der DBB, die Landesverbände sowie deren Gliederungen und Zusammenschlüsse sein. o Der Veranstalter kann nicht geregelte Sachverhalte der Spielordnung in einer eigenen Spielordnung oder Ausschreibung ergänzen. p Veranstalter haben für jeden Wettbewerb eine Spielleitung einzusetzen. q Veranstalter können für die Teilnahme an Wettbewerben Beiträge erheben und die Teilnahme von Voraussetzungen abhängig machen. § 3 n An ausgeschriebenen Wettbewerben können Vereine und Spielgemeinschaften teilnehmen. ...