Hamburg Wasser Kranzniederlegung am Mahnmal Kaltehofe zum Gedenken an NS-Zwangsarbeit; Über 200 Militärinternierte zur Zwangsarbeit in Hamburg.

Hamburg Wasser Kranzniederlegung am Mahnmal Kaltehofe zum Gedenken an NS-Zwangsarbeit; Über 200 Militärinternierte zur Zwangsarbeit in Hamburg. Darum erinnern wir am 8. September an die Opfer der NS-Zwangsarbeit Darum erinnern wir am 8. September an die Opfer der NS-Zwangsarbeit Mit einer Kranzniederlegung am Mahnmal erinnert HAMBURG WASSER am heutigen 8. September an die Opfer von NS-Zwangsarbeit bei den damaligen Hamburger Wasserwerken und der Hamburger Stadtentwässerung. Diese Themen erwarten Sie hier: ...

September 9, 2026

Energie- und Gebäudetechnik Wagner GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Dortmund; Insolvenzverwalter ernannt Markus Wischemeyer

Energie- und Gebäudetechnik Wagner GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Dortmund; Insolvenzverwalter ernannt Markus Wischemeyer Veröffentlichungsdatum: 09.09.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 256 IN 87/26 Gericht: Dortmund Name, Vorname / Bezeichnung: Energie- und Gebäudetechnik Wagner GmbH Sitz / Wohnsitz: Holzwickede Register: Iserlohn, HRB 10984 Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 256 IN 87/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 10984 eingetragenen Energie- und Gebäudetechnik Wagner GmbH, Aplerbecker Marktplatz 11, 44287 Dortmund, frühere Anschrift: Gottlieb-Daimler-Str. 23, 59439 Holzwickede,, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Simone Kleppe, Osterfeldstr. 7, 58239 Schwerte und Frau Laura Wagner, Zum Amtswald 41, 58644 Iserlohn Geschäftszweig: Die Durchführung von Heizungs-, Sanitär-, Elektro-, Lüftungs- und Kälteinstallationsarbeiten sowie der Handel mit Heizungs-, Sanitär-, Elektro-, Lüftungs- und Kältematerialien aller Art. wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 08.09.2026, um 08:21 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 22.07.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Markus Wischemeyer, Königswall 21, 44137 Dortmund, Telefon: 0231/589600. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 26.10.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 07.12.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person des Insolvenzverwalters, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 09.11.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.310 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 256 IN 87/26 Amtsgericht Dortmund, 08.09.2026

September 9, 2026

Gerald Heere stellt Haushaltsplan 2027/28 im Niedersächsischen Landtag vor; 210 Mio. EUR weniger Steuereinnahmen als geplant

Gerald Heere stellt Haushaltsplan 2027/28 im Niedersächsischen Landtag vor; 210 Mio. EUR weniger Steuereinnahmen als geplant Niedersächsisches Finanzministerium 36. Tagungsabschnitt des Niedersächsischen Landtages ► TOP 4/5 Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2027 und 2028 (Haushaltsgesetz 2027/2028 - HG 2027/2028 -) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drs. 19/11240 Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2027 Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – Drs. 11473 ...

September 9, 2026

Abfallwirtschaftsamt Bodenseekreis veröffentlicht Abfallfibel im Bodenseekreis; Bürger erhalten zentrale Entsorgungsinfos

Abfallwirtschaftsamt Bodenseekreis veröffentlicht Abfallfibel im Bodenseekreis; Bürger erhalten zentrale Entsorgungsinfos ABFALLFIBEL des Bodenseekreises BERATUNG ENTSORGUNG – Wir holen ENTSORGUNG – Sie bringen ENTSORGUNGSANLAGEN Die wichtigsten Informationen und Tipps zur Abfallentsorgung im Bodenseekreis Vorwort Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger im Bodenseekreis, Abfall ist nicht einfach nur nutzloser Müll, sondern ein zentrales globales Thema, das uns alle etwas angeht. Der beste Abfall ist der, der gar nicht erst entsteht. Wenn wir Dinge achtlos wegwerfen, verschwenden wir wertvolle Ressourcen. Durch bewusste Abfallvermeidung, korrekte Mülltrennung und intelligentes Recycling lässt sich Abfall in einen wertvollen Rohstoffkreislauf zurückführen. Und bedenken wir dabei auch die weisen Worte des Dalai Lama: „Eine saubere Umwelt ist ein Menschenrecht“. Das funktioniert aber nur, wenn wir alle unseren Teil zu einer geordneten Abfallentsorgung beitragen. Wo entsorge ich das Altpapier? Woher bekomme ich Gelbe Säcke und was darf dort hinein? Wohin mit dem Bioabfall: Braune Tonne oder Kompost? Für nahezu alle nicht mehr benötigten Wertstoffe gibt es passende Entsorgungswege. Vermeiden, Trennen, Entsorgen und Wiederverwerten - jede und jeder von uns trägt durch einen sorgsamen Umgang mit Abfällen dazu bei, unsere Umwelt zu entlasten und sauber zu halten. Damit Sie sich mit dem Abfallsystem im Bodenseekreis vertraut machen können, sind alle wichtigen Informationen in dieser Abfallfibel zusammengefasst. Hier können Sie schnell alles Wissenswerte zum An- und Ummelden Ihrer Abfallent- sorgung, der Behältergestellung, dem korrekten Trennen und der richtigen Entsorgung der Abfälle nachlesen. Eine erfolgreiche Kreislaufwirtschaft lebt maßgeblich von uns allen. Ohne die alltägliche Bereitschaft, Müll zu trennen und die zur Verfügung stehenden Systeme zu nutzen, funktioniert sie nicht. Für Ihre Mithilfe und Unterstützung unserer Umwelt zuliebe danke ich Ihnen. Luca Wilhelm Prayon Landrat des Bodenseekreises Luca Wilhelm Prayon ...

September 9, 2026

SVP Schweiz Ausweisung krimineller Ausländerinnen und Ausländer Schweiz; Herkunftsverbindungen künftig nicht mehr berücksichtigt

SVP Schweiz Ausweisung krimineller Ausländerinnen und Ausländer Schweiz; Herkunftsverbindungen künftig nicht mehr berücksichtigt 23.443 n Pa. Iv .Addor. Ausweisung krimineller Ausländerinnen und Ausländer. Interessenabwägung mit gesundem Menschenverstand - SVP Schweiz Eidgenössische Volksinitiative «Asylmissbrauch stoppen! (Grenzschutz-Initiative)» NEIN zum EU-Unterwerfungsvertrag – JA zu einer freien und erfolgreichen Schweiz Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» Mensch, Familie, Gesellschaft und Religion 23.443 n Pa. Iv .Addor. Ausweisung krimineller … 23.443 n Pa. Iv .Addor. Ausweisung krimineller Ausländerinnen und Ausländer. Interessenabwägung mit gesundem Menschenverstand ...

September 9, 2026

Prof. Dr. med. Hans-Jochen Heinze interview Democracy Meets Medicine at UMMD campus, Lecture Hall 7; threat to democracy from stress and economic pressure

Prof. Dr. med. Hans-Jochen Heinze interview Democracy Meets Medicine at UMMD campus, Lecture Hall 7; threat to democracy from stress and economic pressure Medical Faculty/University Hospital Magdeburg - Democracy Meets Medicine: An Interview with Prof. Heinze on #GesundheitSachsenAnhalt Democracy Meets Medicine: An Interview with Prof. Heinze on #GesundheitSachsenAnhalt In the sixth episode of the video series #GesundheitSachsenAnhalt , Steffi Suchant, head of the TK Regional Office for Saxony-Anhalt , welcomed our Medical Director and Chairman of the Board, Prof. Dr. med. Dr. h. c. Hans-Jochen Heinze, for an interview. ...

September 9, 2026

Jungzüchterwettbewerb in Lüchow-Dannenberg 13. September 2026 ab 11 Uhr im Hermann-Stolte-Stadion; 20 Teilnehmende Jungzüchter erwartet

Jungzüchterwettbewerb in Lüchow-Dannenberg 13. September 2026 ab 11 Uhr im Hermann-Stolte-Stadion; 20 Teilnehmende Jungzüchter erwartet Jungzüchterwettbewerb Jungzüchterwettbewerb Lüchow-Dannenberg Lüchow-Dannenberg Jungzüchterwettbewerb Lüchow-Dannenberg 13.09.2026, ab 11 Uhr im Hermann-Stolte-Stadion +8 PUNKTE HÖHERE NRR ! DIE SMARTE PAILLETTE FÜR IHREN ERFOLG Verfügbar für Holstein, Normannen und Weißblaue Belgier Foto: Torsten Lenk MAXIMIEREN SIE DEN BESAMUNGSERFOLG! RENTABILITÄT • 6 Tage kürzeres Kalbeintervall • 18€/Kuh/Jahr * BESSERE REPRODUKTION • mehr tragende Tiere • mehr geborene Kälber ZEITERSPARNIS • 25% weniger Nachbesamungen • höherer Arbeitskomfort ERFAHREN SIE MEHR EXKLUSIVES PATENT ...

September 9, 2026

Bundesamt für Verkehr BAV Digitale CEMT-Genehmigungen 2027 Schweiz; Keine Papierform mehr ab 2026

Bundesamt für Verkehr BAV Digitale CEMT-Genehmigungen 2027 Schweiz; Keine Papierform mehr ab 2026 Bundesamt für Verkehr BAV 3003 Bern Standort: Mühlestrasse 6, 3063 Ittigen Tel. +41 58 465 87 25 lizenz@bav.admin.ch https://www.bav.admin.ch/ Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Verkehr BAV Abteilung Finanzierung Digitale CEMT-Genehmigungen für das Jahr 2027 Wichtiger Hinweis Ab 2026 treten wichtige Änderungen bei der Nutzung von Genehmigungen des multilateralen CEMT-Kontingents in Kraft. Die Europäische Verkehrsministerkonferenz (CEMT - Conférence Européenne des Ministres des Transports) hat beschlossen, ab dem 1. Januar 2026 das System auf eine digitale CEMT-Genehmigung umzustellen. Diese Anpassungen haben keinen Einfluss auf die Anzahl der CEMT-Genehmigungen, die der Schweiz zur Verfügung stehen. Der Umfang der Beförderungen, die mit einer CEMT-Jahresgenehmigung durchführt werden dürfen, bleibt unverändert. Auch die Bedingungen für deren korrekte Anwendung bleiben gleich. Daraus ergeben sich ab dem Kontingentsjahr 2026 folgende Änderungen: 1. Keine Papierform mehr: Die Genehmigungen werden nur noch digital an Unternehmen zugeteilt und können über ein webbasiertes Portal verwaltet werden. 2. Digitale Fahrtenberichte: Das bisherige physische Fahrtenberichtsheft wird durch ein elektronisches System ersetzt. Über das Portal müssen die erforderlichen Daten vor jeder Abfahrt direkt im System erfasst werden. 3. Kontrollmöglichkeit via QR-Code: Für die Mitführung im Fahrzeug und für Kontrollen können die Angaben der Genehmigungen sowie die letzten Eintragungen aus dem digitalen Fahrtenbericht als Dokument heruntergeladen und bei Bedarf ausgedruckt werden. Dieses Dokument enthält einen QR-Code, der es den Kontrollbehörden ermöglicht, die Daten zu prüfen. Für schweizerische Transportunternehmen stehen erneut CEMT-Jahresgenehmigungen für „Euro V sicher“ und „EURO VI sicher“ Fahrzeuge zur Verfügung. Mit einer CEMT-Genehmigung können ausserhalb des Niederlassungsstaates bis drei Beförderungen ausgeführt werden. Beispiel: Ein schweizerisches Transportunternehmen will eine Fahrt nach Aserbaidschan durchführen. Danach sind drei Fahrten zwischen anderen CEMT-Mitgliedstaaten möglich; die vierte Fahrt muss wieder die Schweiz zum Ziel haben. Die CEMT-Umzugsgenehmigungen werden weiterhin in Papierform ausgestellt. Allgemeines Mit einer CEMT-Genehmigung dürfen Unternehmen mit eigenen Fahrzeugen multilaterale Strassengütertransporte zwischen verschiedenen CEMT-Mitgliedstaaten durchführen, sofern Be- und Entladeort in unterschiedlichen CEMT- Mitgliedstaaten liegen. Sie berechtigen nicht zu Binnenverkehr in einem CEMT-Mitgliedstaat. Sie berechtigen auch nicht zu Beförderungen zwischen einem CEMT-Mitgliedstaat und einem Nicht-CEMT-Mitgliedstaat. Die CEMT-Genehmigung wird auf das antragstellende Transportunternehmen digital ausgestellt und ist nicht übertragbar. Folgende Länder nehmen am Genehmigungssystem teil: Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Bosnien-Herzegowina, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Liechtenstein, Lettland, Litauen, Luxemburg, Republik Nord-Mazedonien, Malta, Moldau, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Serbien, Slowakei, Slowenien, Schweden, Schweiz, Spanien, Tschechien, Türkei, Ukraine, Ungarn und Vereinigtes Königreich. ...

September 9, 2026

G-BA legt neue COVID-Impfempfehlung fest in Deutschland; Altersgrenze auf 75 Jahre angehoben

G-BA legt neue COVID-Impfempfehlung fest in Deutschland; Altersgrenze auf 75 Jahre angehoben COVID-Impfung für Gesunde künftig erst ab 75 Jahren | KV Nordrhein COVID-Impfung für Gesunde künftig erst ab 75… Praxisinformation Letzte Änderung: 09.09.2026 07:50 Uhr COVID-Impfung für Gesunde künftig erst ab 75 Jahren Gesunde Erwachsene erhalten eine Auffrischimpfung gegen SARS-CoV-2 künftig erst ab 75 Jahren. Für Risikogruppen bleibt die STIKO-Empfehlung unverändert. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die aktuelle Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur COVID-19-Impfung in die Schutzimpfungs-Richtlinie übernommen. Bisher sah die Richtlinie eine jährliche Auffrischimpfung für gesunde Erwachsene ab 60 Jahren vor. Diese Altersgrenze wird auf 75 Jahre angehoben. Hintergrund sind deutlich gesunkene Hospitalisierungs- und Sterberaten sowie das insgesamt geringe Risiko schwerer Verläufe in der Altersgruppe der 60- bis 74-Jährigen. ...

September 9, 2026

KV Nordrhein startet DMP Rheumatoide Arthritis in Nordrhein; extrabudgetäre Abrechnung ab 1. Oktober 2026

KV Nordrhein startet DMP Rheumatoide Arthritis in Nordrhein; extrabudgetäre Abrechnung ab 1. Oktober 2026 Neues DMP Rheumatoide Arthritis startet | KV Nordrhein Neues DMP Rheumatoide Arthritis startet Praxisinformation Letzte Änderung: 09.09.2026 07:55 Uhr Ab 1. Oktober 2026 können Praxen Patientinnen und Patienten einschreiben und die Leistungen extrabudgetär abrechnen. Die Teilnahmeerklärung ist ab sofort über das digitale Antragsmanagement der KV Nordrhein möglich. Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein hat mit allen nordrheinischen Krankenkassen und -verbänden einen Vertrag zum Disease-Management-Programm (DMP) Rheumatoide Arthritis geschlossen. Ab dem 1. Oktober 2026 können teilnahmeberechtigte Ärztinnen und Ärzte Patientinnen und Patienten in das Programm einschreiben und die vereinbarten Leistungen abrechnen. Praxen, die sich bereits jetzt vorbereiten möchten, können ihre Teilnahme am DMP-Vertrag vorab erklären und ihren PVS-Anbieter mit der Freischaltung des DMP-Moduls beauftragen. ...

September 9, 2026