Bundesamt für Verkehr BAV Digitale CEMT-Genehmigungen 2027 Schweiz; Keine Papierform mehr ab 2026
Bundesamt für Verkehr BAV 3003 Bern Standort: Mühlestrasse 6, 3063 Ittigen Tel. +41 58 465 87 25 lizenz@bav.admin.ch https://www.bav.admin.ch/ Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Verkehr BAV Abteilung Finanzierung Digitale CEMT-Genehmigungen für das Jahr 2027 Wichtiger Hinweis Ab 2026 treten wichtige Änderungen bei der Nutzung von Genehmigungen des multilateralen CEMT-Kontingents in Kraft. Die Europäische Verkehrsministerkonferenz (CEMT - Conférence Européenne des Ministres des Transports) hat beschlossen, ab dem 1. Januar 2026 das System auf eine digitale CEMT-Genehmigung umzustellen. Diese Anpassungen haben keinen Einfluss auf die Anzahl der CEMT-Genehmigungen, die der Schweiz zur Verfügung stehen. Der Umfang der Beförderungen, die mit einer CEMT-Jahresgenehmigung durchführt werden dürfen, bleibt unverändert. Auch die Bedingungen für deren korrekte Anwendung bleiben gleich. Daraus ergeben sich ab dem Kontingentsjahr 2026 folgende Änderungen: 1. Keine Papierform mehr: Die Genehmigungen werden nur noch digital an Unternehmen zugeteilt und können über ein webbasiertes Portal verwaltet werden. 2. Digitale Fahrtenberichte: Das bisherige physische Fahrtenberichtsheft wird durch ein elektronisches System ersetzt. Über das Portal müssen die erforderlichen Daten vor jeder Abfahrt direkt im System erfasst werden. 3. Kontrollmöglichkeit via QR-Code: Für die Mitführung im Fahrzeug und für Kontrollen können die Angaben der Genehmigungen sowie die letzten Eintragungen aus dem digitalen Fahrtenbericht als Dokument heruntergeladen und bei Bedarf ausgedruckt werden. Dieses Dokument enthält einen QR-Code, der es den Kontrollbehörden ermöglicht, die Daten zu prüfen. Für schweizerische Transportunternehmen stehen erneut CEMT-Jahresgenehmigungen für „Euro V sicher“ und „EURO VI sicher“ Fahrzeuge zur Verfügung. Mit einer CEMT-Genehmigung können ausserhalb des Niederlassungsstaates bis drei Beförderungen ausgeführt werden. Beispiel: Ein schweizerisches Transportunternehmen will eine Fahrt nach Aserbaidschan durchführen. Danach sind drei Fahrten zwischen anderen CEMT-Mitgliedstaaten möglich; die vierte Fahrt muss wieder die Schweiz zum Ziel haben. Die CEMT-Umzugsgenehmigungen werden weiterhin in Papierform ausgestellt. Allgemeines Mit einer CEMT-Genehmigung dürfen Unternehmen mit eigenen Fahrzeugen multilaterale Strassengütertransporte zwischen verschiedenen CEMT-Mitgliedstaaten durchführen, sofern Be- und Entladeort in unterschiedlichen CEMT- Mitgliedstaaten liegen. Sie berechtigen nicht zu Binnenverkehr in einem CEMT-Mitgliedstaat. Sie berechtigen auch nicht zu Beförderungen zwischen einem CEMT-Mitgliedstaat und einem Nicht-CEMT-Mitgliedstaat. Die CEMT-Genehmigung wird auf das antragstellende Transportunternehmen digital ausgestellt und ist nicht übertragbar. Folgende Länder nehmen am Genehmigungssystem teil: Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Bosnien-Herzegowina, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Liechtenstein, Lettland, Litauen, Luxemburg, Republik Nord-Mazedonien, Malta, Moldau, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Serbien, Slowakei, Slowenien, Schweden, Schweiz, Spanien, Tschechien, Türkei, Ukraine, Ungarn und Vereinigtes Königreich.
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