Kanton Zürich Baudirektion Koordination Bau und Umwelt bei Anpassungen des eBaugesucheZH-Formular Zürich; Alle Gemeinden bis 1.4.2027 an Plattform angeschlossen
KOBU-Bulletins (2015-2026)
Kanton Zürich Baudirektion Generalsekretariat Koordination Bau und Umwelt Kontakt: Marcel Hüppin, Sektionsleiter, Walcheplatz 2, 8090 Zürich Telefon +41 43 259 54 71 07.07.2026 1/2
KOBU Nr. 1/2026 Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen Mit diesem Bulletin informieren wir euch über verschiedene Themen zu den von der KOBU koordinierten Bewilligungsverfahren (GEKO-Bewilligungen / KS BVV, KS UVP, KS-Bund und KS TBA). Information Leitstelle eBaugesucheZH erfordert Koordination bei Anpassungen Immer mehr Gemeinden reichen ihre Melde- und Baugesuche über eBaugesucheZH ein. Spätestens per 1. April 2027 sollen sämtliche Gemeinden an die Plattform angeschlossen sein. Separate Formulare der Ämter und Fachstellen entfallen künftig. Vor diesem Hinter- grund ist es wichtig, dass Fachstellen Änderungen mit Auswirkungen auf das Baugesuchs- formular eBaugesucheZH frühzeitig melden und mit der Sektion Prozesse und Plattformen bei der KOBU abzustimmen. Dies betrifft insbesondere: • Gesetzesanpassungen • Änderungen und Anpassungen im Baugesuchsformular eBaugesucheZH • Zusätzliche Anforderungen an Nachweise oder Unterlagen • Änderungen im Prozess der Fachstellen Die Umsetzung solcher Änderungen benötigt eine entsprechende Vorlaufzeit und Koordina- tion mit der Sektion Prozesse und Plattformen (PP). Zunächst muss die Fachstelle ihre An- forderungen erheben und spezifizieren. Die Eingabemasken, Pflichtfelder und die Darstel- lungen im Baugesuchsformular sind durch die Fachstelle klar zu definieren. Im Anschluss erfolgt die Spezifikation durch PP sowie die Offertstellung durch den externen Softwareher- steller für die beantragten Anpassungen. Grössere Anpassungen erfordern ein Demand und müssen durch die Abteilung Projekte und Informatik (P&I) sowie durch das Amt für Informatik (AFI) genehmigt werden. Erst anschliessend können Programmierung, Tests und die Aus- lieferung im Rahmen des Releases 1 (Frühling) oder des Releases 2 (Herbst) erfolgen (siehe Grafik). Der finanzielle und zeitliche Aufwand ist erheblich. Grössere Anpassungen müssen voraussichtlich durch die zuständigen Fachstellen mitfinanziert werden. Bei Änderungen und neuen Anforderungen im Baugesuchsformular eBaugesucheZH ist eine frühzeitige Planung und Kontaktaufnahme mit PP anzustreben, damit eine Umsetzung der Anpassungen zeitlich sichergestellt werden kann.
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