ZVON Linie Göda – Storcha – Zischkowitz – Göda; außer Betrieb an Feiertagen und 24./31.12.

ZVON Linie Göda – Storcha – Zischkowitz – Göda; außer Betrieb an Feiertagen und 24./31.12. v 731 Göda - Storcha - Zischkowitz - Göda Linie an Feiertagen und am 24. und 31.12. außer Betrieb Gültig ab 17.08.2026 ZVON ZVON-TARIF Montag - Freitag Zugnummer Göda Schule ab Göda Einkaufsmarkt von Bautzen Bus 735 an von Bautzen Bus 738 an Göda B6 Dahren Jannowitz Muschelwitz Gasthaus Muschelwitz Kreuzung Sollschwitz (b Göda) Dreikretscham Gasthaus Storcha Kirche Zscharnitz Storcha Kirche Abzweig nach Paßditz Zischkowitz Prischwitz Abzweig nach Döbschke (2) Buscheritz Dahren Göda Schule an nach Bautzen Bus 738 ab 1 S lK 06.05 06.07 06.12 06.14 06.15 06.17 06.19 06.22 06.25 06.28 06.32 06.35 06.37 06.39 06.41 06.45 06.56 3 S lK 07.05 07.07 07.12 07.14 07.15 07.17 07.19 07.22 07.25 07.28 07.32 07.35 07.37 07.39 07.41 07.45 5 S lK 10.42 10.43 10.43 10.44 10.47 10.49 10.54 10.56 10.57 10.59 11.01 11.04 11.08 11.11 11.13 11.15 11.19 7 S lK 12.03 12.04 12.05 12.08 12.10 12.15 12.17 12.18 12.20 12.22 12.25 12.29 12.32 12.34 12.36 12.38 12.42 9 S lK 12.50 12.51 12.43 12.47 12.52 12.55 12.57 13.02 13.04 13.05 13.07 13.09 13.12 13.16 13.19 13.21 13.23 13.27 11 S lK 14.10 14.11 14.12 14.15 14.17 14.22 14.24 14.25 14.27 14.29 14.32 14.35 14.38 14.42 14.45 14.47 14.49 14.51 14.55 13 S lK 15.10 15.11 15.07 15.12 15.15 15.17 15.22 15.24 15.25 15.27 15.29 15.32 15.35 15.38 15.42 15.45 15.47 15.49 15.51 15.55 15 S lu 16.10 16.11 16.12 16.15 16.17 16.22 16.24 16.25 16.27 16.29 16.32 16.36 16.39 16.41 16.43 16.47 S fährt nur an Schultagen in Sachsen, nicht am 15.05. l Fahrzeug barrierefrei K Kleinbus, eingeschränkte Platzkapazität und Beförderungsmöglichkeiten, Anmeldung unter 03591-491100 u Rufbus, nur nach Anmeldung, Bestellung mindestens 60 Min. vor Fahrtbeginn an ersten fahrplanmäßigen Haltestelle - telefonisch beim Verkehrsunternehmen (RBO) Mo-Fr 04:00 - 19:00 Uhr, Fahrten für das Wochenende sowie für Feiertage 07:00 - 19:00 Uhr mindestens 60 Minuten vor Fahrtbeginn an ersten Haltestelle unter 03591 491100

August 3, 2026

Linie 732 Göda - Seitschen - Göda außer Betrieb an Feiertagen und am 24. und 31.12.; Kleinbus mit begrenzter Kapazität

Linie 732 Göda - Seitschen - Göda außer Betrieb an Feiertagen und am 24. und 31.12.; Kleinbus mit begrenzter Kapazität v 732 Göda - Seitschen - Göda Linie an Feiertagen und am 24. und 31.12. außer Betrieb Gültig ab 03.08.2026 (Ferien) ZVON-TARIF Mo-Fr Fahrtnummer Oberförstchen Kleinförstchen Siebitz (b Göda) Abzweig nach Siebitz (b Göda) (1) Kleinseitschen Seitschen Bahnhof (1) Seitschen Teich Birkau Neuspittwitz (1) Abzweig nach Kleinpraga Abzweig nach Semmichau Göda B6 Göda Schule an 002 lK 07.27 07.29 07.31 07.32 07.34 07.36 07.38 07.40 07.42 07.44 07.45 07.47 07.48 l Fahrzeug barrierefrei K Kleinbus, eingeschränktePlatzkapazität und Beförderungsmöglichkeiten,Anmeldung unter03591-491100

August 3, 2026

Linie Göda–Seitschen–Bautzen außer Betrieb an Feiertagen; 24./31.12 kein Betrieb

Linie Göda–Seitschen–Bautzen außer Betrieb an Feiertagen; 24./31.12 kein Betrieb v 732 Göda - Seitschen - Bautzen Linie an Feiertagen und am 24. und 31.12. außer Betrieb Gültig ab 17.08.2026 ZVON-TARIF SV Mo-Fr Zugnummer Göda B6 Abzweig nach Semmichau Abzweig nach Kleinpraga Neuspittwitz (2) Birkau Seitschen Teich Seitschen Bahnhof (2) Kleinseitschen Siebitz (b Göda) Kleinförstchen Oberförstchen Dreistern Abzw Oberförstchen Bautzen Wilhelm-Fiebiger-Straße Bautzen Lauengraben Bautzen Am Schützenplatz an 1 S 06.33 06.35 06.36 06.38 06.40 06.43 06.45 06.47 06.50 06.53 06.55 06.57 07.02 07.05 07.09 S fährt nur an Schultagen in Sachsen, nicht am 15.05.

August 3, 2026

ZVON Linie Göda-Seitschen-Göda verkehrt; Feiertage sowie 24. und 31.12 außer Betrieb

ZVON Linie Göda-Seitschen-Göda verkehrt; Feiertage sowie 24. und 31.12 außer Betrieb v 732 Göda - Seitschen - Göda Linie an Feiertagen und am 24. und 31.12. außer Betrieb Gültig ab 17.08.2026 ZVON ZVON-TARIF ZVON Montag - Freitag Fahrtnummer Zugnummer Göda Schule ab Göda Einkaufsmarkt Neu-Bloaschütz von Bautzen Bus 735 an Dreistern Gasthaus Oberförstchen Kleinförstchen Siebitz (b Göda) Abzweig nach Siebitz (b Göda) (1) Kleinseitschen Seitschen Bahnhof (1) Seitschen Teich Seitschen Hauptstraße Birkau Neuspittwitz (1) Abzweig nach Kleinpraga Abzweig nach Semmichau von Bautzen Bus 735 an Göda B6 Göda Schule an nach Bautzen Bus 720 ab 002 2 lK 07.27 07.29 07.31 07.32 07.34 07.36 07.38 07.40 07.42 07.44 07.45 07.43 S 07.47 07.48 07.50 S 004 4 S lK 10.14 10.15 10.17 10.18 10.20 10.22 10.24 10.25 10.27 10.29 10.31 10.33 10.35 10.37 10.38 10.40 10.41 006 6 S lK 11.42 11.43 11.45 11.40 11.46 11.48 11.50 11.52 11.53 11.55 11.57 11.59 12.00 12.03 008 8 S lK 12.42 12.43 12.45 12.40 12.46 12.48 12.50 12.52 12.53 12.55 12.57 12.59 13.00 13.03 010 10 S lK 13.42 13.43 13.45 13.40 13.46 13.48 13.50 13.52 13.53 13.55 13.57 13.59 14.01 14.03 14.05 14.06 14.08 14.09 012 12 S lK 14.42 14.43 14.45 14.40 14.46 14.48 14.50 14.52 14.53 14.55 14.57 14.59 15.01 15.03 15.05 15.06 15.08 15.09 014 14 S lK 15.45 15.46 15.48 15.40 15.49 15.51 15.53 15.55 15.56 15.58 16.00 16.02 16.04 16.06 16.08 16.09 16.11 016 16 S lu 16.47 16.48 16.50 16.51 16.53 16.55 16.57 16.58 17.00 17.02 17.04 17.06 17.08 17.10 17.11 17.13 S fährt nur an Schultagen in Sachsen, nicht am 15.05. l Fahrzeug barrierefrei K Kleinbus, eingeschränkte Platzkapazität und Beförderungsmöglichkeiten, Anmeldung unter 03591-491100 u Rufbus, nur nach Anmeldung, Bestellung mindestens 60 Min. vor Fahrtbeginn an ersten fahrplanmäßigen Haltestelle - telefonisch beim Verkehrsunternehmen (RBO) Mo-Fr 04:00 - 19:00 Uhr, Fahrten für das Wochenende sowie für Feiertage 07:00 - 19:00 Uhr mindestens 60 Minuten vor Fahrtbeginn an ersten Haltestelle unter 03591 491100

August 3, 2026

Buslinie 530; außer Betrieb an Feiertagen in Bischofswerda - Panschwitz-Kuckau - Räckelwitz Datumsausfall 24. und 31.12.

Buslinie 530; außer Betrieb an Feiertagen in Bischofswerda - Panschwitz-Kuckau - Räckelwitz Datumsausfall 24. und 31.12. v 739 Bischofswerda - Panschwitz-Kuckau - Räckelwitz Linie an Feiertagen und am 24. und 31.12. außer Betrieb Gültig ab 17.08.2026 ZVON-TARIF ZVON-TARIF SV VVO-TARIF VVO-TARIF Montag - Freitag Fahrtnummer Bischofswerda Bahnhof (6) ab Bischofswerda Kulturhaus Bischofswerda Bautzener Straße Bischofswerda Goldener Löwe Schönbrunn Burkauer Straße Burkau Mittelgasthof Burkau Wendeplatz Säuritz Dorfstraße Kaschwitz Landstraße Ostro Hauptstraße Panschwitz-Kuckau Schule an nach Bautzen Bus 530 ab nach Kamenz Flugplatz Bus 530 ab nach Kamenz Banhof Bus 530 ab Panschwitz-Kuckau Schule ab Miltitz (b Nebelschütz) S 100 Dürrwicknitz Schmeckwitz (b Räckelwitz) Räckelwitz Bäckerei an 001 l 05.00 05.02 05.03 05.04 05.07 05.11 05.13 05.16 05.19 05.22 05.25 003 S l 05.55 05.57 05.58 05.59 06.02 06.06 06.08 06.11 06.14 06.17 06.20 06.23 005 S l 06.33 06.36 06.39 06.42 06.45 06.48 06.48 007 S l 06.40 06.42 06.43 06.44 06.47 06.51 06.53 06.56 06.59 07.02 07.05 07.08 07.05 07.08 07.10 07.13 07.18 011 l 09.10 09.12 09.13 09.14 09.17 09.21 09.23 09.26 09.29 09.32 09.35 09.41 013 S l 12.20 12.22 12.23 12.24 12.27 12.31 12.33 12.36 12.39 12.42 12.45 12.45 12.48 12.50 12.53 12.58 015 F l 12.20 12.22 12.23 12.24 12.27 12.31 12.33 12.36 12.39 12.42 12.45 017 S l 13.20 13.22 13.23 13.24 13.27 13.31 13.33 13.36 13.39 13.42 13.45 13.45 13.48 13.50 13.53 13.58 019 S l 14.10 14.12 14.13 14.14 14.17 14.21 14.23 14.26 14.29 14.32 14.35 14.41 14.35 14.38 14.40 14.43 14.48 021 S l 15.55 15.57 15.58 15.59 16.02 16.06 16.08 16.11 16.14 16.17 16.20 023 S l 16.50 16.52 16.53 16.54 16.57 17.01 17.03 17.06 17.09 17.12 17.15 F fährt nur in den Schulferien in Sachsen, auch am 15.05. S fährt nuran Schultagen in Sachsen, nicht am 15.05. l Fahrzeug barrierefrei

August 3, 2026

Linie S18 Sperrung Bahnhofstraße Zittau 2. BA; Gültig vom 17.08.-11.09.2026

Linie S18 Sperrung Bahnhofstraße Zittau 2. BA; Gültig vom 17.08.-11.09.2026 v S18 Zittau - Eckartsberg - Oberseifersdorf - Mittelherwigsdorf - Zittau Linie an Feiertagen und am 24. und 31.12. außer Betrieb Sperrung Bahnhofstraße Zittau 2. BA - Gültig vom 17.08.-11.09.2026 ZVON-TARIF SV STADTVERKEHRSTARIF Mo-Fr Zugnummer Zittau Bahnhof (1) ab Zittau Schillerstraße Eckartsberg Schule Eckartsberg Alte Gasse Eckartsberg Löbauer Straße Oberseifersdorf Niederdorf Oberseifersdorf Am Dünker Oberseifersdorf Kretscham Oberseifersdorf Feldschenke (1) Oberherwigsdorf Wendeplatz Oberherwigsdorf Abzw Niederoderwitz Oberherwigsdorf Mitte Oberherwigsdorf Gasthof Mittelherwigsdorf Gütchen Pethau Watzdorfheim Pethau Gewerbegebiet Zittau Freudenhöhe (2) Zittau Heinrich-Mann-Straße Zittau Rathenaustraße Zittau Dr.-Brinitzer-Straße (2) Zittau Hochschule Zittau Ottokarplatz (2) Zittau Goethestraße Zittau Bahnhof (1) an nach Dresden Zug RB61 ab 213 B 07.04 07.07 07.10 07.12 07.14 07.18 07.20 07.22 07.24 07.27 07.29 07.31 07.34 07.40 07.42 07.43 07.45 07.46 07.47 07.48 07.49 07.50 07.51 07.53 08.05 B Fahrzeug an Schultagen nicht barrierefrei

August 3, 2026

Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen BIP-Wachstum 2024 Sachsen; Dresden +5,3% größter Zuwachs

Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen BIP-Wachstum 2024 Sachsen; Dresden +5,3% größter Zuwachs Wachstum des BIP 2024 zwischen 0,2 Prozent im Landkreis Zwickau und 5,3 Prozent in der Stadt Dresden Seite 1 von 3 Medieninformation 108/2026 Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Wachstum des BIP 2024 zwischen 0,2 Prozent im Landkreis Zwickau und 5,3 Prozent in der Stadt Dresden Knapp 163 Milliarden Euro Bruttoinlandsprodukt (BIP) wurden 2024 in Sachsen erwirtschaftet, in jeweiligen Preisen 3,0 Prozent mehr als 2023. Aus den drei Kreisfreien Städten kamen reichlich 44 Prozent des BIP. Im Vergleich zum Vorjahr erzielten 2024 alle Kreise in Sachsen ein Wachstum des BIP. Die Wachstumsraten bewegten sich zwischen +0,2 Prozent im Landkreis Zwickau und +5,3 Prozent in der Stadt Dresden und waren in den Kreisfreien Städten mit +4,2 Prozent höher als in den Landkreisen mit +2,0 Prozent. Diese regionalen Angaben beziehen sich auf jeweilige Preise, da auf Kreisebene keine Daten für eine Preisbereinigung zur Verfügung stehen. Die Entwicklung des BIP in den letzten fünf Jahren ergab in Sachsen ein Plus von 23,0 Prozent. Dabei nahm mit +35,1 Prozent der Landkreis Görlitz den Spitzenplatz ein. Schlusslicht war der Landkreis Meißen mit +14,2 Prozent Zunahme des BIP. Wie das Statistische Landesamt weiter mitteilt, zeigte die Betrachtung der Branchen 2024 in zehn sächsischen Kreisen einen Rückgang der Bruttowertschöpfung (BWS) im Produzierenden Gewerbe (-1,8 Prozent in Sachsen). Nur die Landkreise Mittelsachsen und Görlitz sowie die Kreisfreie Stadt Dresden verzeichneten hier jeweils einen Anstieg der BWS. Im Dienstleistungsbereich (+4,0 Prozent in Sachsen) waren die Wachstumsimpulse in den Städten Leipzig und Dresden am stärksten. Die höchste Produktivität, also das maximale BIP je Erwerbstätigenstunde, wurde 2024 mit 63,69 Euro in der Stadt Dresden erzielt. Am geringsten fiel das BIP je Stunde mit 49,59 Euro im Erzgebirgskreis aus. Der Produktivitätsvergleich der Kreisfreien Städte (61,25 Euro je Stunde) mit den Landkreisen (56,07 Euro je Stunde) zeigt ein um mehr als fünf Euro höheres BIP je Stunde in den Städten (Sachsen: 58,25 Euro). Bezieht man das BIP auf die regionale Bevölkerung muss berücksichtigt werden, dass nicht nur die im jeweiligen Kreis Wohnenden, sondern auch die Einpendelnden an der Erwirtschaftung des Kreis-BIP beteiligt sind. 2024 bewegte sich das Pro-Kopf-BIP zwischen 53.904 Euro in der Stadt Dresden und 29.688 Euro in der Sächsischen Schweiz-Osterzgebirge (Sachsen: 40.259 Euro). Auskunft erteilt: Frau Hesse, Tel.: 03578 33-3410 Daten sind für Sachsen sowie Kreisfreie Städte und Landkreise erhältlich. Weitergehende Veröffentlichungen im Internet: https://www.statistik.sachsen.de/html/bruttoinlandsprodukt- bruttowertschoepfung.html und https://www.statistikportal.de/de/vgrdl Pressesprecherin Diana Roth ...

August 3, 2026

Regionalbus Oberlausitz veröffentlicht aktuellen Fahrplan Radeberg–Arnsdorf–Seeligstadt–Großröhrsdorf RB60/RE1/RE2/RB61, gültig ab 03.08.2026; Feiertage sowie 24./31.12 außer Betrieb

Regionalbus Oberlausitz veröffentlicht aktuellen Fahrplan Radeberg–Arnsdorf–Seeligstadt–Großröhrsdorf RB60/RE1/RE2/RB61, gültig ab 03.08.2026; Feiertage sowie 24./31.12 außer Betrieb Verkehrstage Fahrtnummer Verkehrshinweise Linie RB60 von Dresden Hbf Linie RE2 von Dresden Hbf Linie RE1 von Dresden Hbf Radeberg Bahnhof Radeberg Rathenaustraße Radeberg Dr-A-Dietze-Straße Radeberg Stolpener Straße Radeberg Zur Sternwarte Wallroda Ort Wallroda Fiebiggasse Kleinwolmsdorf Seitenweg Kleinwolmsdorf Hofehäuser Arnsdorf Siedlung Arnsdorf Kleinwolmsdorfer Str Arnsdorf Bahnhofstraße Arnsdorf Bahnhof Linie RB61 von Dresden Hbf Linie RB60 von Dresden Hbf Linie RE2 von Dresden Hbf Linie RE1 von Dresden Hbf Arnsdorf Bahnhof Arnsdorf Bahnhofstraße Arnsdorf Kirche Arnsdorf Schule Arnsdorf Krankenhaus Fischbach Kindergarten Fischbach Kirchberg Fischbach Dorfgemeinschaftshaus Fischbach Schwarzes Roß Seeligstadt Busplatz Seeligstadt Kirche Großröhrsdorf Masseneibad Großröhrsdorf Grundschule Großröhrsdorf Schulzentrum (4) (1) (1) (1) (1) (1) (1) (1) (1) (1) (3) an an an ab an an an an an ab an 1 ...

August 3, 2026

Autohaus Paul GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Ansbach; Insolvenzverwalter Kubusch bestellt

Autohaus Paul GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Ansbach; Insolvenzverwalter Kubusch bestellt Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 2 IN 111/26 Gericht: Ansbach Name, Vorname / Bezeichnung: Autohaus Paul GmbH Sitz / Wohnsitz: Rothenburg Register: Ansbach, HRB 6805 2 IN 111/26 | In dem Verfahren über den Antrag der Autohaus Paul GmbH, Ansbacher Straße 40, 91541 Rothenburg, vertreten durch den Geschäftsführer Paul Christoph Registergericht: Amtsgericht Ansbach Register-Nr.: HRB 6805 - Schuldnerin - Geschäftszweig/Beschäftigung: Handel mit Kraftfahrzeugen; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.08.2026 um 12.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Kubusch Alexander Nordostpark 7-9, 90411 Nürnberg Telefon: +49(911)59890-0 Telefax: +49(911)59890-49 Email: nuernberg@curator.ag 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 02.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Mittwoch, 14.10.2026, 11:00 Uhr, Sitzungssaal 3, Erdgeschoss, Promenade 8, 91522 Ansbach Hinweise: Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. 5. Prüfungstermin wird anberaumt auf Mittwoch, 14.10.2026, 11:00 Uhr, Sitzungssaal 3, Erdgeschoss, Promenade 8, 91522 Ansbach Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 9. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Auszug aus den Gründen: Der Antrag ist am 19.05.2026 beim Insolvenzgericht Ansbach eingegangen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Ansbach Promenade 8 91522 Ansbach einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Ansbach - Insolvenzgericht - 01.08.2026

August 3, 2026

45-jähriger Fahrer eines Skoda Octavia bei Alkoholfahrt in Bad Muskau an der Neiße; Beifahrer schwamm auf polnische Seite

45-jähriger Fahrer eines Skoda Octavia bei Alkoholfahrt in Bad Muskau an der Neiße; Beifahrer schwamm auf polnische Seite Medienservice Sachsen - Pressemitteilung Seite 1 von 3 Medieninformation Polizeidirektion Görlitz Ihr Ansprechpartner Kai Siebenäuger Durchwahl Telefon +49 3581 468 2030 medien.pd-gr@ polizei.sachsen.de* 02.08.2026 Alkoholfahrt endet in der Neiße Medieninformation der Polizeidirektion Görlitz Nr. 328/2026 verantwortlich: K. Gahner Alkoholfahrt endet in der Neiße Bad Muskau, B 115 / Görlitzer Straße 01.08.2026, 21:50 Uhr Am Samstagabend endete die Fahrt für einen Skoda Octavia mit zwei Insassen in Höhe der Fußgängerbrücke in Bad Muskau in der Neiße. In Zusammenarbeit mit der Bundespolizei kümmerten sich die Beamten des Polizeireviers Weißwasser um die an Land geschwommenen Insassen. Der 45-jährige Fahrer des Pkw rettete sich auf der deutschen Seite des Flusses ans Ufer, der 53-jährige Beifahrer schwamm hingegen auf die polnische Seite. Die Ordnungshüter aus Weißwasser eilten unverzüglich auf diese Seite, um den Mann schnellstmöglich erstversorgen und in medizinische Behandlung geben zu können. Der Fahrer kam ohne Verletzungen davon, der Beifahrer wurde leicht verletzt und konnte nach kurzer Behandlung noch vor Ort entlassen werden. Der deutsche Fahrer jedoch musste nach einem Atemalkoholtest mit einem Ergebnis von umgerechnet 1,6 Promille noch ins Krankenhaus zur Blutentnahme. Der angerichtete Sachschaden beläuft sich auf etwa 15.000 Euro. Den 45-Jährigen erwartet jetzt die Anzeige wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs und der fahrlässigen Körperverletzung an seinem Beifahrer. Landkreis Bautzen Polizeireviere Bautzen/Kamenz/Hoyerswerda Hausanschrift: Polizeidirektion Görlitz Conrad-Schiedt-Straße 2 02826 Görlitz https://www.polizei.sachsen.de/ de/pdg.htm ...

August 2, 2026