Landkreis Börde hebt BTV-8-Restriktionszone im Landkreis Börde auf; Freizügigkeit im Gebiet wieder möglich

Landkreis Börde hebt BTV-8-Restriktionszone im Landkreis Börde auf; Freizügigkeit im Gebiet wieder möglich Blauzungenkrankheit: Aufhebung der BTV-8-Restriktionszone im Landkreis Börde | Landkreis Börde 31.07. 34. SommerMusikAkademie Schloss Hundisburg 31.07.2026 19:30 Uhr - 16.08.2026 19:30 Uhr 34, SommerMusikAkademie Schloss Hundisburg veranstaltet von KULTUR-Landschaft Haldensleben- Hundisburg e.V. unter der künstlerischen Leitung von Friedrich Praetorius Mehr Informationen 14.08. Abendlicher Spaziergang 14.08.2026 18:00 Uhr - 21:00 Uhr Abendlicher Spaziergang durch Wolmirstedt und in einen Privatgarten Mehr Informationen ...

August 3, 2026

SYNTAINICS MBC Spielplan 2026/27 BBL Oldenburg; frühes Heimderby gegen Jena fünf Tage später

SYNTAINICS MBC Spielplan 2026/27 BBL Oldenburg; frühes Heimderby gegen Jena fünf Tage später Frühes Derby inklusive: Der Spielplan der easyCredit BBL ist da - MBC Veröffentlicht am 3. August 2026 Frühes Derby inklusive: Der Spielplan der easyCredit BBL ist da Gleich zum Auftakt am 20. September kommt es für den SYNTAINICS MBC beim Auswärtsspiel in Oldenburg zum Wiedersehen mit Ex-Trainer Milenko Bogicevic, nur fünf Tage später folgt das Heimderby gegen Jena. Dies geht aus dem Spielplan der easyCredit BBL für die Saison 2026 ...

August 3, 2026

Seniorenheim Hartel GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Göttingen; Gläubigerversammlung 30.10.2026

Seniorenheim Hartel GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Göttingen; Gläubigerversammlung 30.10.2026 Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 74 IN 103/26 DUD Gericht: Göttingen Name, Vorname / Bezeichnung: Seniorenheim Hartel GmbH Sitz / Wohnsitz: Rhumspringe Register: Göttingen, HRB 102453 74 IN 103/26 DUD: Über das Vermögen der Seniorenheim Hartel GmbH, Oberdorf 48-50, 37434 Rhumspringe (AG Göttingen, HRB 102453), vertr. d.: 1. Sven Hartel, (Geschäftsführer), 2. Werner Josef Hartel, (Geschäftsführer), ist am 01.08.2026 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Daniel Goth, Große Breite 1, 37077 Göttingen, Tel.: 0551/38489905, Fax: 0551/38489906, E-Mail: info@insotreu.de. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 01.10.2026 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird mündlich durchgeführt. Vor dem Insolvenzgericht wird am Freitag, 30.10.2026, 10:00 Uhr, Saal B 011, Amtsgericht, Maschmühlenweg 11, 37073 Göttingen eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten. Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über - die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), - die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Hinweise: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Göttingen, 03.08.2026

August 3, 2026

Dr. Sandra Garbade Präsidentin des BIBB in Bonn; Amtsantritt 1. August 2026

Dr. Sandra Garbade Präsidentin des BIBB in Bonn; Amtsantritt 1. August 2026 BIBB / Präsidentin Dr. Sandra Garbade, geboren 1971 in Bad Oeynhausen, absolvierte nach ihrem Abitur im Jahr 1991 eine duale Berufsausbildung zur Bankkauffrau und schloss ein sechsmonatiges Auslandspraktikum bei einem spanischen Kreditinstitut im Rahmen eines Stipendiums der Begabtenförderung Berufliche Bildung an. Ab 1994 studierte sie Wirtschaftspädagogik an der Universität Göttingen mit den Schwerpunkten Bankbetriebslehre, Betriebliche Finanzwirtschaft und Spanisch, das sie im Jahr 1999 als Diplom-Handelslehrerin abschloss. Es folgte in den Jahren 1999 bis 2001 das Promotionsstudium und die Doktorarbeit am Seminar für Wirtschaftspädagogik der Universität Göttingen. Studienbegleitend arbeitete Dr. Garbade zunächst als studentische Hilfskraft und dann als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Göttingen sowie später (studienbegleitend) als Dozentin an der Ostdeutschen Sparkassenakademie. ...

August 3, 2026

Katharina Haebler, Martin von Lossa, Ole Prietz realisieren Entwürfe im Skulpturenpark des Klosters Andechs unterhalb des Bräustüberls; aus 41 Bewerbungen ausgewählt

Katharina Haebler, Martin von Lossa, Ole Prietz realisieren Entwürfe im Skulpturenpark des Klosters Andechs unterhalb des Bräustüberls; aus 41 Bewerbungen ausgewählt Presse – Mitteilung Presse - Information Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung. Kloster Andechs, Körperschaft des öffentlichen Rechts Martin Glaab; Öffentlichkeitsarbeit; Hubert Huber, Leiter des Symposiums Bergstraße 2; 82346 Andechs Ringstraße 1, 94081 Fürstenzell Tel.: +49 - 8152 – 376–290; +49 – 8502 - 8250 Mobil: +49 – 173 – 356 92 96 ...

July 31, 2026

HAKRO Merlins Crailsheim gegen Phoenix Hagen 10. September 2026, Netto BBL Pokal 1. Runde

HAKRO Merlins Crailsheim gegen Phoenix Hagen 10. September 2026, Netto BBL Pokal 1. Runde NewsSpielplan der 1. Runde im Netto BBL Pokal Am vergangenen Mittwoch wurden die Begegnungen für die 1. Pokalrunde sowie für das Achtelfinale des Netto BBL Pokals 2026 27 ausgelost. Neben den Clubs der easyCredit BBL hat auch für die sechs ProA-Ligisten der BARMER 2. Basketball Bundesliga ab heute das warten ein schnelles Ende. Bereits heute informiert die easyCredit BBL über die Spielansetzungen der 1. Runde im Netto BBL Pokal. ...

July 31, 2026

Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung Antworten zu offenen Themenanforderungen 5. Sitzung Berlin; Breitband 3 Mrd. € Auszahlungen geplant

Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung Antworten zu offenen Themenanforderungen 5. Sitzung Berlin; Breitband 3 Mrd. € Auszahlungen geplant Anlagenkonvolut zum Protokoll der 5. Sitzung des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung Deutscher Bundestag Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung Titel: Anlagenkonvolut zum Prot okoll Anlagenkonvolut zum Protokoll der 5. Sitzung am 14. Juli 2025 Einziger Tagesordnungspunkt Anlage Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung 21. Wahlperiode Dem Ausschuss ist das vorliegende Dokument in nicht barrierefreier Form zugeleitet worden. ...

July 31, 2026

Unsere Vision Kommunalwahlprogramm 2026 Braunschweig

Unsere Vision Kommunalwahlprogramm 2026 Braunschweig UNSERE VISION FÜR BRAUNSCHWEIG Kommunalwahlprogramm 2026 2 Inhaltsverzeichnis Vorwort Europäisch denken, lokal handeln – gemeinsam Braunschweig gestalten ………………… 4 Bürgerinnenbeteiligung – mitgestaltend & transparent ……………………………………… 5 Bürgerinnenbeteiligung in der Kommune ………………………………………………………………. 5 Bildung & Demokratie – aufgeklärt & demokratiestärkend …………………………………… 6 Demokratie erleben – Mitbestimmung von Anfang an …………………………………………….. 6 Vernetzte Bildung – Gemeinsam stark für alle …………………………………………………………. 7 Unterstützung, die ankommt – Sozialarbeit für jedes Kind ……………………………………… 8 Räume für die Zukunft schaffen – modern, digital und nachhaltig ………………………….. 9 Flexible Bildungsangebote und vielfältige Lernorte schaffen …………………………………. 9 Mobilität & Verkehr – sicher, klimafreundlich & gerecht ……………………………………… 11 Sichere Straßen für ein entspanntes Zufußgehen ………………………………………………….. 11 Der ÖPNV - das Rückgrat der Verkehrswende ……………………………………………………….. 12 Braunschweig als europäische Fahrradstadt ………………………………………………………….. 12 Lieferverkehr verträglich gestalten………………………………………………………………………… 13 Der Autoverkehr der Zukunft …………………………………………………………………………………. 14 Umwelt & Nachhaltige Stadtplanung – lebenswert & zukunftssicher ………………….. 15 Versiegelung verringern …………………………………………………………………………………………. 15 Trinkwasserversorgung gewährleisten …………………………………………………………………… 16 Schwammstadt ……………………………………………………………………………………………………….. 16 Nachverdichtung …………………………………………………………………………………………………….. 17 Hitzeplanung …………………………………………………………………………………………………………… 17 Energie – sauber & lokal………………………………………………………………………………………….. 18 Abfallmanagement & Kreislaufwirtschaft ………………………………………………………………. 20 Altersgerechte und barrierefreie Stadtplanung …………………………………………………….. 21 Vielfältiger Lebensraum anstelle grüner Wüsten im Garten ………………………………….. 21 Wohnen, Soziales & Kultur – vielfältig & gerecht …………………………………………………. 22 Inklusion, Integration und gesellschaftliche Teilhabe – Lebensqualität für alle …….. 23 3 ...

July 30, 2026

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Fahrbahnsanierung der B 243 zwischen Osterode am Harz und Herzberg am Harz; Halbseitige Verkehrsführung ab 3. August

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Fahrbahnsanierung der B 243 zwischen Osterode am Harz und Herzberg am Harz; Halbseitige Verkehrsführung ab 3. August B 243: Fahrbahnsanierung zwischen Osterode am Harz und Herzberg am Harz beginnt | Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr B 243: Fahrbahnsanierung zwischen Osterode am Harz und Herzberg am Harz beginnt Halbseitige Verkehrsführung wird ab Montag, 3. August, aufgebaut Im Vorfeld der bereits angekündigten Sanierung des „Herkuleskreisels“ in Osterode am Harz (Beginn im September) erfolgt die Sanierung der Bundesstraße 243 zwischen Osterode und Herzberg (Landkreis Göttingen). ...

July 30, 2026

Ländliche Heimvolkshochschule e.V. Mariaspring (bei Göttingen) bietet Seminar 'Wenn der Wecker nicht mehr klingelt'; Ausgebucht

Ländliche Heimvolkshochschule e.V. Mariaspring (bei Göttingen) bietet Seminar ‘Wenn der Wecker nicht mehr klingelt’; Ausgebucht Wenn der Wecker nicht mehr klingelt — Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. Wenn der Wecker nicht mehr klingelt Der Übergang in den dritten Lebensabschnitt ist mit lange nicht erlebten Veränderungen verbunden - es geht dann damit schon los: „Wenn der Wecker nicht mehr klingelt“ So lautet ein Seminar, das die „Ländliche Heimvolkshochschule e.V.“ - Mariaspring (bei Göttingen) anbietet. Ein Programm, das sich an alle richtet, die sich kurz vor oder kurz nach Eintritt in den neuen Lebensabschnitt befinden, und die Anregungen und Austausch suchen, um sich auf den (Un-)Ruhestand vorzubereiten: Vorfreude - Neugier - Sorgen - Ängste? ...

July 30, 2026