Patienten berichten über Erfahrungen in VITREA Klinik Hagen-Ambrock, NRW; Schwestern mangelnde Empathie und Medikamentenverfügbarkeit

Patienten berichten über Erfahrungen in VITREA Klinik Hagen-Ambrock, NRW; Schwestern mangelnde Empathie und Medikamentenverfügbarkeit Erfahrungen mit VITREA Klinik Hagen-Ambrock, Reha-Klinik, NRW, 07.08.2026 Hallo zusammen, ich war vom 06.08 bis 07.08 im Schlaflabor In Hagen Ambrock. Ich möchte mich die für supernette Betruung durch das gesamte Team bedanken. Besonders die Nachtschwester war sehr nett. ich habe mich sehr wohl gefühlt und gut geschlafen. Alles Gute und schönes Wochennde Libe Grüße Winfried Deese ...

August 7, 2026

Schulministerium NRW fügt 15 FGZ an Startchancen-Schulen hinzu; Öffnung ab 1. August 2026

Schulministerium NRW fügt 15 FGZ an Startchancen-Schulen hinzu; Öffnung ab 1. August 2026 15 neue Familiengrundschulzentren | Land.NRW Bis zu 54 zusätzliche Zentren an Startchancen-Schulen Schulministerium fördert künftig bis zu 54 zusätzliche Zentren an Startchancen-Schulen Ministerin Feller: FGZ bieten Familien Unterstützung, die genau an den richtigen Stellen ansetzt Sie sind Anlaufstationen für Eltern, unterstützen mit sozialen, kulturellen oder sportlichen Angeboten, helfen bei Behördengängen, vernetzen Familien und sorgen dafür, dass Mütter und Väter bei vielen Fragen rund um die Bildungswege ihrer Kinder Unterstützung finden: Familiengrundschulzentren (FGZ) sind wichtige Knotenpunkte, gerade für Schulen in herausfordernden Lagen. ...

August 6, 2026

Dr. Benjamin Limbach Visio-OrgaPlan in Bearbeitung NRW

Dr. Benjamin Limbach Visio-OrgaPlan in Bearbeitung NRW Visio-OrgaPlan in Bearbeitung.vsdx Organisationsplan Stand: 1. August 2026 1200 – Z. 56ID Minister der Justiz Dr. Benjamin Limbach Vorz.: RBe Vogt Telefax: 8792-300 Ministerbüro LMR’in Hellweg 267 Vorz.: RBe Kollmann 260 Stabsstelle Innenrevision OStA Schreiner 561 RD‘in Franz 306 JAFr Seidel 311 Staatssekretärin Dr. Daniela Brückner Vorz.: RBe Paderhuber Telefax: 8792-268 Gleichstellungsbeauftragte RD’in Jaeger 222 RR’in Schade 528 AR’in Osten 708 Abteilung I Haushalt, Liegenschaften, Organisation NN 564 Vorz.: RBe Abendroth 563 Telefax: 8792-474 LMR Dr. Baumanns 568 (ständ. Vertr. des Abteilungsleiters) Vorz.: RBe Gründler 567 ...

August 6, 2026

Erzbischof Bentz verlegt Amtssitz in Westteil des Erzbistums Paderborn; Woche voller Dialog und Begegnung

Erzbischof Bentz verlegt Amtssitz in Westteil des Erzbistums Paderborn; Woche voller Dialog und Begegnung Erzbischof Bentz kommt in die Region: „Amtssitzwechsel“ vom 21. bis 27. September 2026 Erzbischof Bentz kommt in die Region: „Amtssitzwechsel“ vom 21. bis 27. September 2026 Unter dem Leitwort „Mitten unter euch.“ aus dem Johannesevangelium verlegt Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz vom 21. bis 27. September 2026 seinen „Amtssitz“ in den westlichen Teil des Erzbistums Paderborn. Eine Woche lang lebt und arbeitet er in der Region, besucht Gemeinden, Einrichtungen und Initiativen und sucht das Gespräch mit Menschen, die Kirche und Gesellschaft vor Ort gestalten. ...

August 4, 2026

SYNTAINICS MBC Spielplan 2026/27 BBL Oldenburg; frühes Heimderby gegen Jena fünf Tage später

SYNTAINICS MBC Spielplan 2026/27 BBL Oldenburg; frühes Heimderby gegen Jena fünf Tage später Frühes Derby inklusive: Der Spielplan der easyCredit BBL ist da - MBC Veröffentlicht am 3. August 2026 Frühes Derby inklusive: Der Spielplan der easyCredit BBL ist da Gleich zum Auftakt am 20. September kommt es für den SYNTAINICS MBC beim Auswärtsspiel in Oldenburg zum Wiedersehen mit Ex-Trainer Milenko Bogicevic, nur fünf Tage später folgt das Heimderby gegen Jena. Dies geht aus dem Spielplan der easyCredit BBL für die Saison 2026 ...

August 3, 2026

Comfy Gebäudereinigung GmbH Insolvenzverfahren eröffnet am Amtsgericht Hagen; Eigenverwaltung angeordnet

Comfy Gebäudereinigung GmbH Insolvenzverfahren eröffnet am Amtsgericht Hagen; Eigenverwaltung angeordnet Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 100 IN 80/26 Gericht: Hagen Name, Vorname / Bezeichnung: Comfy Gebäudereinigung GmbH Sitz / Wohnsitz: Schwerte Register: Hagen, HRB 13315 Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 100 IN 80/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 13315 eingetragenen Comfy Gebäudereinigung GmbH, Im Ostfeld 15 a, 58239 Schwerte, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Vajinthan Sivalingam, wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2026, um 10:56 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 12.06.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO). Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Marco Kuhlmann, Brüderstr. 4-6, 58285 Gevelsberg , Tel. Nr.02332 704148 , Fax Nr. 02332704149@fax.nrw.de. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 07.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 28.09.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person des Sachwalters, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen d. Insolvenzverw. (§ 160 InsO): - die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO), - zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO), - zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO). Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Sachwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Sachwalters werden spätestens ab dem 14.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 291 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldnerin und sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. 100 IN 80/26 Hagen, 01.08.2026

August 3, 2026

Anthony Polite s'engage avec Phoenix Hagen; retour en compétition après grave blessure

Anthony Polite s’engage avec Phoenix Hagen; retour en compétition après grave blessure ​Anthony Polite retrouve les parquets avec Phoenix Hagen ​Anthony Polite retrouve les parquets avec Phoenix Hagen Après deux saisons loin des terrains en raison d’une grave blessure au genou et d’une rechute durant sa rééducation, Anthony Polite s’apprête à effectuer son retour à la compétition. L’international suisse s’est engagé avec Phoenix Hagen, promu en easyCredit BBL. À 29 ans, l’ailier de 198 cm tentera de retrouver son meilleur niveau dans un championnat qu’il connaît bien. Lors de la saison 2022-2023, il avait porté les couleurs des Hamburg Towers, où il s’était notamment illustré en Bundesliga et en EuroCup, avant de rejoindre le CB Breogán en Espagne. ...

July 31, 2026

HAKRO Merlins Crailsheim gegen Phoenix Hagen 10. September 2026, Netto BBL Pokal 1. Runde

HAKRO Merlins Crailsheim gegen Phoenix Hagen 10. September 2026, Netto BBL Pokal 1. Runde NewsSpielplan der 1. Runde im Netto BBL Pokal Am vergangenen Mittwoch wurden die Begegnungen für die 1. Pokalrunde sowie für das Achtelfinale des Netto BBL Pokals 2026 27 ausgelost. Neben den Clubs der easyCredit BBL hat auch für die sechs ProA-Ligisten der BARMER 2. Basketball Bundesliga ab heute das warten ein schnelles Ende. Bereits heute informiert die easyCredit BBL über die Spielansetzungen der 1. Runde im Netto BBL Pokal. ...

July 31, 2026

Deutsche Bahn erzielt positives Ergebnis nach Steuern in Deutschland, erstmals seit 2019; 147 Millionen Euro Nettogewinn im Halbjahr 2026

Deutsche Bahn erzielt positives Ergebnis nach Steuern in Deutschland, erstmals seit 2019; 147 Millionen Euro Nettogewinn im Halbjahr 2026 Deutsche Bahn: Ergebnis nach Steuern erstmals seit 2019 mit 147 Millionen Euro wieder positiv Artikel: Deutsche Bahn: Ergebnis nach Steuern erstmals seit 2019 mit 147 Millionen Euro wieder positiv Die Deutsche Bahn (DB) hat sich im ersten Halbjahr 2026 wirtschaftlich stabilisiert: Erstmals seit 2019 ist das Ergebnis nach Steuern im Kerngeschäft wieder positiv. Dank eines Ergebnissprungs von über 900 Millionen Euro schreibt die Bahn mit plus 147 Millionen Euro unterm Strich wieder schwarze Zahlen. Im ersten Halbjahr 2025 war das Ergebnis nach Steuern mit minus 760 Millionen Euro noch stark negativ. Der Konzernumsatz ist leicht um 1,8 Prozent auf 13,6 Milliarden Euro gestiegen, im Vergleich zu den ersten sechs Monaten des Vorjahres. Das operative Ergebnis (EBIT, bereinigt) hat sich erheblich um mehr als 650 Millionen Euro auf 415 Millionen Euro verbessert. Der DB Konzern erwartet auch für das Gesamtjahr 2026 schwarze Zahlen, trotz Risiken besonders bei DB Cargo etwa durch die konjunkturelle Entwicklung. ...

July 31, 2026

UIV-Management GmbH Insolvenz eröffnet Hagen; Insolvenzverwalter Dr. Mike Westkamp ernannt

UIV-Management GmbH Insolvenz eröffnet Hagen; Insolvenzverwalter Dr. Mike Westkamp ernannt Veröffentlichungsdatum: 30.07.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 109 IN 91/25 Gericht: Hagen Name, Vorname / Bezeichnung: UIV-Management GmbH Sitz / Wohnsitz: Hagen Register: Hagen, HRB 11235 Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 91/25 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 11235 eingetragenen UIV-Management GmbH, Krähnockenstr. 35, 58091 Hagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Felix Urban wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 23.07.2026, um 16:44 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 17.07.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Dr. Mike Westkamp, Feithstr. 177, 58097 Hagen. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 28.08.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 18.09.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person des Insolvenzverwalters, - zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO). - zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO): - die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand. Der Insolvenzverwalter hat beantragt, die Zustimmung der Gläubigerversammlung zu folgenden besonders bedeutsamen Rechtshandlungen einzuholen (§ 160 InsO): Veräußerung des Grundbesitzes der Schuldnerin in der Delsterner Straße 2, 58091 Hagen, der Hochstraße 26, 58095 Hagen, und der Lützowstraße 10, 58095 Hagen. Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 04.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 279 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldnerin und an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 109 IN 91/25 Hagen, 23.07.2026

July 30, 2026