Inländische Unternehmen senden ab 01.01.2025 Rechnungen ab 250 € brutto elektronisch in Sachsen-Anhalt; Übergangsregelungen bis 31.12.2026 beachten
Inländische Unternehmen senden ab 01.01.2025 Rechnungen ab 250 € brutto elektronisch in Sachsen-Anhalt; Übergangsregelungen bis 31.12.2026 beachten Hinweise an Vertragspartner Die neue e-Rechnung ab 01.01.2025 aufgrund § 14 UstG (Stand 07.05.2026) Mit Art. 23 des Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness -Wachstumschancengesetz- vom 27. März 2024 wurde § 14 UStG geändert. Demnach sind ab 01.01.2025 Rechnungen von inländischen Unternehmen für umsatzsteuerliche Leistungen ab 250 € brutto, die ab dem 01.01.2025 erbracht wurden, grundsätzlich in elektronischer oder ausnahmsweise in sonstiger Form zu übermitteln. Erfolgte die Leistungserbringung noch in 2024, die Rechnungslegung aber erst in 2025, sind die Regelungen noch nicht einschlägig. Zur Einhaltung der elektronischen Form muss die Rechnung eine elektronische Verarbeitung ermöglichen, d.h. sie muss in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden (typischerweise: XRechnung oder ZUGFeRD 2.X). Bei der sonstigen Form können Rechnungen noch als herkömmliche Papierrechnung oder per pdf übersandt werden. Dieses Format darf noch in einer Übergangszeit bis zum 31.12.2026 von den Rechnungsausstellern, also den Auftragnehmern verwendet werden. Damit wird durch § 14 Absatz 1 UStG der Begriff der elektronischen Rechnung neu definiert. In den Ämtern für Immobilien- und Baumanagement (ÄIB) können uns Rechnungssteller auf zwei Wegen elektronische Rechnungen zusenden. ...