Stadtrat beschließt, Zustimmung der Gemeinde nach §36a BauGB auf Oberbürgermeister zu übertragen; Bau-Turbo wird regelmäßig nicht angewendet
Stadtrat beschließt, Zustimmung der Gemeinde nach §36a BauGB auf Oberbürgermeister zu übertragen; Bau-Turbo wird regelmäßig nicht angewendet Beschlussvorlage Beschlussvorlage Beratungsfolge Termin Status Ausschuss für Planungsangelegenheiten und Stadtentwicklung 12.05.2026 öffentlich Vorberatung Stadtrat 27.05.2026 öffentlich Entscheidung Betreff: Grundsatzbeschluss zum Umgang mit dem Bau-Turbo Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt, die Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB auf den Oberbürgermeister zu übertragen. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die erforderliche Anpassung der Hauptsatzung vorzubereiten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. ...